Protokoll der Sitzung vom 28.08.2009

Die maritime Wirtschaft ist eine Schlüsselindustrie für Deutschland. Über 90 % des Welthandels werden über die hohe See abgewickelt. Als eine der führenden Exportnationen der Welt hat Deutschland ein essentielles Interesse an einer funktionierenden Transportkette in einer globalisierten Welt. Diese Transportkette ist aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise gestört. Insbesondere Schiffbau und Schifffahrt leiden unter fehlenden Aufträgen, Finanzierungsproblemen und Charterratenverfall.

Dies hat auch für Niedersachsen ernsthafte Konsequenzen: Knapp 7 000 Arbeitsplätze auf den Werften und 6 400 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte an Land und auf See sind gefährdet, wobei das Maß der Gefährdung zwischen den einzelnen Werften und Reedereien durchaus unterschiedlich ist. Ein besonderes Problem liegt darin, dass im Schiffbau zusätzlich strukturelle

Überkapazitäten auf die ohnehin kaum vorhandene Nachfrage drücken. Kapazitäten und Bedarf klaffen immer weiter auseinander. Der Charterratenverfall in der Handelsschifffahrt ist deshalb leider ungebrochen und noch ohne nachhaltige Besserungszeichen. Dabei leidet die deutsche, aber auch die europäische Werftindustrie auch darunter, dass in Fernost durch staatliche Eingriffe die Überkapazitäten zementiert werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Selbstverständlich ist der Landesregierung die Situation der betroffenen Unternehmen der maritimen Wirtschaft in Niedersachsen bekannt. Die Umschlagszahlen in den niedersächsischen Häfen sind im ersten Halbjahr um 16 % auf 26,8 Millionen t zurückgegangen. Die Charterraten in der Handelsschifffahrt befinden sich weltweit auf einem Tiefstand. Die Werften benötigen dringend Neubauaufträge. Andere maritime Branchen, wie beispielsweise die Offshorewindindustrie oder der maritime Tourismus, haben dieser Entwicklung getrotzt und weisen auch 2009 positive Entwicklungen auf.

Das Wirtschaftsministerium und die NBank stehen mit den betroffenen Unternehmen in engem Kontakt, um gerade in schwierigen Situationen zu helfen. Darüber hinaus besteht ein ständiger Kontakt zum Bund, um die aktuellen Hilfsmaßnahmen den Erfordernissen der maritimen Wirtschaft anzupassen.

Zu 2: Die Landesregierung plant keine Sonderprogramme für die maritime Wirtschaft. Die maritime Wirtschaft kann - genauso wie die anderen Branchen - die Sonderprogramme des Bundes, die im Rahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland ins Leben gerufen wurden, in Anspruch nehmen. Bis Ende 2010 stehen hier zinsgünstige Kreditmittel in Höhe von 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind 15 Milliarden Euro für mittelständische Unternehmen und 25 Milliarden Euro für große Unternehmen eingeplant. Die Mittel werden von der KfW über die Hausbanken vergeben. Die Landesregierung unterstützt dies durch das Beratungsangebot der NBank für alle Landes-, Bundes- und EUFördermöglichkeiten.

Zu 3: Die Landesregierung hat auf die Finanz- und Wirtschaftskrise früh reagiert und bereits für den Haushalt 2009 den Bürgschafts- und Garantierahmen des Haushaltsgesetzes um 300 Millionen Euro aufgestockt. Dieser zusätzliche Betrag ist bei Bedarf auch für die maritime Wirtschaft nutzbar.

Darüber hinaus nutzt die Landesregierung die Möglichkeiten nach der speziell für die Krisenzeit geschaffenen „Bundeskleinbeihilfenregelung“ und der „Befristeten Regelung Bürgschaften“. Beide Regelungen gelten zwar grundsätzlich nur für gesunde Unternehmen, aber darüber hinaus auch für solche Unternehmen, die erst nach dem 1. Juli 2008 aufgrund der Krise in Schwierigkeiten gekommen sind.

Anlage 12

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 des Abg. Wiard Siebels (SPD)

Was tut die Landesregierung zur Besetzung von Schulleiterstellen?

Im Jahr 2008 hat sich die Gemeinde Großheide durch einen Bürgerentscheid mit überwältigender Mehrheit für den Erhalt der Grundschule in Berumerfehn ausgesprochen. Vorausgegangen war ein Beschluss des Gemeinderates, die Schule - u. a. wegen der nicht besetzten Schulleiterstelle - schließen zu wollen. Die Landesregierung hat seinerzeit öffentlich erklärt, die Schließung sei nicht notwendig, die Landesregierung wolle die Schule erhalten. Seit dem Bürgerentscheid sind nun rund eineinhalb Jahre vergangen, in denen die Gemeinde ihren Verpflichtungen gegenüber der Grundschule Berumerfehn vollumfänglich nachgekommen ist. Nach wie vor ist aber die Schulleiterstelle unbesetzt, was die Arbeit an der Schule erschwert und weitere Planungen der Schule für die Zukunft schwierig gestaltet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt sie die Situation in Rede stehender Grundschulschließungen in Niedersachsen grundsätzlich ein, und wie bewertet sie speziell die Situation in Berumerfehn?

2. Was tut die Landesregierung konkret, um die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters wieder zu besetzen, bzw. welche Aktivitäten/Pläne liegen vor, um die Schulversorgung zu sichern?

3. Hat die Landesregierung den Eindruck, dass die unbesetzte Schulleiterstelle in Berumerfehn in Zusammenhang steht mit den Belastungen für die Schulleiter, wie in meinem Brief an die Kultusministerin vom 1. Dezember 2008 angemerkt?

Nach § 101 NSchG gehört es zum eigenen Wirkungskreis des Schulträgers, das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten.

Die Landesregierung hat sich immer wieder für den Erhalt eines wohnortnahen Schulangebots insbesondere für die Grundschülerinnen und Grundschüler ausgesprochen und alles in ihrer Verantwortung Stehende dafür getan, auch kleine Grundschulen mit dem erforderlichen Personal auszustatten. In diesem Zusammenhang sind auch die Anrechnungsstunden für Schulleiterinnen und Schulleiter kleiner Schulen erhöht und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit benachbarten Schulen in Schulverbünden aufgezeigt worden, um kleine Standorte zu stärken.

Die Grundschule Berumerfehn ist eine zweizügige Grundschule mit idealen Lernbedingungen. Die durchschnittliche Klassenfrequenz lag im letzten Schuljahr bei weniger als 18 Kindern, und die Schule hatte eine Unterrichtsversorgung von 106,4 %.

Nach längerer Vakanz konnte die Leitungsstelle an der Grundschule Berumerfehn zum 1. August 2008 mit einer Lehrkraft aus Nordrhein-Westfalen besetzt werden. Es ist somit nicht richtig, dass die Schulleitungsstelle seit eineinhalb Jahren unbesetzt geblieben ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen!

Zu 2: Nachdem die Rektorin sich nach einjähriger Tätigkeit auf eigenen Wunsch zur Lehrerin zurückstufen ließ, um ab 1. August 2009 wieder als Lehrerin in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten, wurde die Schulleiterstelle im Schulverwaltungsblatt 03/2009 ausgeschrieben. Da auf diese Ausschreibung keine Bewerbung eingegangen war, wurde die Stelle im Schulverwaltungsblatt 06/2009 erneut ausgeschrieben. Da nunmehr eine Bewerbung vorliegt, wäre eine Besetzung der freien Stelle bei noch festzustellender Eignung des Bewerbers zum 1. Februar 2010 möglich. Weitere Bewerbungen liegen zurzeit nicht vor. Die Schule wird vorübergehend kommissarisch vom dienstältesten Lehrer geleitet. Die Unterrichtsversorgung wird im Rahmen der durchgeführten Neueinstellungsrunde sichergestellt.

Zu 3: Nein.

Anlage 13

Antwort

Der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 15 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Staatskanzlei-Broschüre „Wo steht Niedersachsen?“ bleibt die Antwort schuldig

Im Juni 2009 verteilte die Niedersächsische Staatskanzlei eine Broschüre mit dem Titel „Wo steht Niedersachsen: In stürmischer See - Unser Kompass zeigt auf Zukunft“. Diese Broschüre steht als Download auf der Webseite der Staatskanzlei und dort ebenfalls als animierte Broschüre zur Verfügung. Im Vorwort weist Ministerpräsident Wulff auf die kontinuierliche Absenkung der Nettokreditaufnahme hin, und im ersten Kapitel wird unter der Überschrift „Haushalt und Finanzen“ ausgeführt, dass die Landesregierung „am Ziel eines ausgeglichenen Haushalts“ festhält. Das beigefügte Säulendiagramm zum Abbau der Neuverschuldung endet mit der Säule für 2009 und einer Nettokreditaufnahme von 250 Millionen Euro. Eine Fußnote weist darauf hin, dass es sich bei den Zahlen bis 2008 um Istzahlen handele, die Zahl für 2009 eine Planzahl sei. Damit wird jedoch in der Broschüre eine wichtige Information, den niedersächsischen Landeshaushalt betreffend, ausgeblendet, die bereits nach der Mai-Steuerschätzung offen auf dem Tisch lag und spätestens nach der Haushaltsklausur der Landesregierung am 22. und 23. Juni 2009 eine breitere Öffentlichkeit erreichte. Die Landesregierung hat demnach ihr zentrales Politikziel der zweiten Legislaturperiode, die Nettokreditaufnahme 0 in 2010, aufgegeben und in das Jahr 2017 verschoben. Außerdem wird die Landesregierung noch in 2009 mit einem dritten Nachtragshaushaltsplanentwurf die Neuverschuldung auf 2,3 Milliarden Euro erhöhen. Für 2010 ist eine Nettokreditaufnahme in gleicher Höhe vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum gibt die Niedersächsische Staatskanzlei im Juni 2009 eine Broschüre heraus, in der bei dem zentralen Politikfeld „Haushalt und Finanzen“ lange vorliegende Zahlen und Informationen nicht aufgenommen wurden?

2. Wie hoch sind Kosten und Auflage dieser Broschüre, und an welchen Personenkreis wurde sie verteilt?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Informationsgehalt der Broschüre in der vorliegenden Form, und gibt es Planungen für eine Überarbeitung im oben beschriebenen Sinne?

Die Landesregierung hat die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger und die Medien regelmäßig im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die Arbeit der Landesregierung zu informieren. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsarbeit ist auch die Informationsbroschüre „In stürmischer See - Unser Kom

pass zeigt auf Zukunft. Wo steht Niedersachsen?“ entstanden, die in wichtigen Politikfeldern eine aktuelle Standortbestimmung vornimmt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Informationsbroschüre nennt die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Zahlen des aktuellen, vom Landtag beschlossenen Landeshaushaltes. Da ausschließlich der Landtag den Haushalt beschließt, bilden allein diese von ihm beschlossenen Zahlen die Grundlage für die Informationsbroschüre.

Mehrere konkrete Hinweise im Broschürentext wie auch in der Grafik zur jährlichen Neuverschuldung weisen darauf hin, dass die Finanz- und Haushaltslage 2009 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unwägbar und die weitere Finanzentwicklung im Jahr 2009 nicht absehbar sind. Daher wurde in der entsprechenden Grafik auch explizit zwischen tatsächlicher Neuverschuldung in den Jahren 2003 bis 2008 als „Ist“ und der Neuverschuldung für 2009 als „Plan“ unterschieden und diese Differenzierung kenntlich gemacht.

Diese bereits vorhandenen Hinweise hat die Staatskanzlei im Anschluss an die Haushaltsklausur des Kabinetts am 3. Juli 2009 in der Onlinefssung der Broschüre sofort und selbstverständlich um einen erklärenden Verweis auf die Gültigkeit des vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Haushalts, auf sein alleiniges Budgetrecht und auf die Ergebnisse der Haushaltsklausur der Landesregierung ergänzt.

Zu 2: Die Broschüre ist als animierte Onlineveröffentlichung unter www.niedersachsen.de und www.stk.niedersachsen.de für das Internet konzipiert. Die Kosten für Layout, Erstellung und technische Umsetzung der Broschüre beliefen sich auf 6 630 Euro. Darüber hinaus wurden 300 Exemplare der Broschüre gedruckt, die an Journalisten und an die im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen verteilt wurden. Die Druckkosten beliefen sich auf 2 750 Euro.

Zu 3: Die Staatskanzlei wird sich weiter im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf wesentliche Informationen für alle Niedersachsen beschränken. Die Regierungsdokumente haben regelmäßig einen hohen und sachlichen Informationsgehalt. Hieran wird sich auch künftig nichts ändern. Auf die aktuelle Ergänzung in der Onlinefassung im Anschluss an die Haushaltsklausur des Kabinetts vom 3. Juli 2009 wurde bereits hingewiesen.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 16 der Abg. Hans-Jürgen Klein und Ralf Briese (GRÜNE)

„Mein Wort gilt“ - Braucht ein Minister Schünemann keine Parlamentsbeschlüsse mehr?

Am 25. Juni 2009 berichtete die Nordsee-Zeitung über einen Anruf des niedersächsischen Innenministers in der Redaktion, der Irritationen in Bezug auf die „Hochzeitsprämie“ ausräumen sollte. Der Innenminister stellte in diesem Telefonat klar, dass das Land für die Umwandlung der Samtgemeinde Beverstedt zur Einheitsgemeinde eine Entschuldungshilfe in Höhe von 75 % der Kassenkredite übernimmt. Zur Bekräftigung versicherte der Innenminister am Telefon: „Mein Wort gilt.“

Damit sollten Irritationen um die Modalitäten der Entschuldungshilfe beendet werden. Noch im Mai 2009 hatte er im Landtag erklärt, dass fusionswillige Kommunen durch die Bewilligung einer kapitalisierten Bedarfszuweisung aus dem Bedarfszuweisungskontingent unterstützt werden sollen, da diese „in erster Linie der Anpassung unterschiedlicher Verschuldungsgrade und dem Ausgleich sonstiger finanzieller Härten“ dienen soll. Im Juni 2009 erteilte er dann im Landtag einer kapitalisierten Bedarfszuweisung für die Samtgemeinde Beverstedt eine Absage und erläuterte, dass die Landesregierung ab 2012 kommunale Fusionsvorhaben mit einer Entschuldungshilfe im Rahmen eines Entschuldungsfonds unterstützen werde, für den Land und kommunale Ebene jeweils 35 Millionen Euro zur Verfügung stellen sollen. Die Rahmenbedingungen sollen mit den kommunalen Spitzenverbänden in einem „Zukunftsvertrag für starke Kommunen“ ausgehandelt werden.

Trotz des oben zitierten „Ministerwortes“ bleibt festzuhalten, dass die Pläne des Innenministers nur durch einen Beschluss des Landtages umgesetzt werden können. Angesichts der sich abzeichnenden desaströsen Haushaltslage des Landes und der geplanten Neuverschuldung der schwarz-gelben Landesregierung in Höhe von 4,6 Milliarden Euro in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 werden alle Ausgabewünsche auf den Prüfstand gestellt. Den ersten Sparbeschlüssen der Landesregierung sind bereits die Kita-Beitragsfreiheit und der Pensionsfonds zum Opfer gefallen. Darüber hinaus hat der Finanzminister bereits nach der Kabinettsklausur der Landesregierung im Juni 2009 einen Eckwertebeschluss in 2010 für strukturell haushaltsentlastende Maßnahmen angekündigt.

Wir fragen die Landesregierung: