Protokoll der Sitzung vom 28.08.2009

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche rechtliche Verbindlichkeit haben Zusagen wie die in Beverstedt, und in welchem Umfang ist der Innenminister ermächtigt, im

Vorgriff auf die Haushalte 2012 ff. das Land vertraglich mit kommunalen Zuweisungen zu binden?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Umsetzung des Entschuldungsfonds vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes in den nächsten Jahren ein?

3. Auf der Grundlage welches finanziellen und inhaltlichen Konzeptes verhandelt die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden über den „Zukunftsvertrag für starke Kommunen“?

Die Niedersächsische Landesregierung stärkt die Leistungsfähigkeit der Kommunen und baut derzeit das hierzu erforderliche Instrumentarium aus. In diesem Rahmen werden freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen gezielt gefördert. Bisher wurden Bestrebungen auf kommunaler Ebene durch die Finanzierung von begleitenden Gutachten sowie durch die Moderation der Prozesse seitens der Regierungsvertretungen unterstützt. Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration verhandelt derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden einen „Zukunftsvertrag für starke Kommunen“ mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeinde- und Kreiszusammenschlüsse weiter zu verbessern. Zentraler Bestandteil der verbesserten Rahmenbedingungen soll - insbesondere zur Unterstützung von kommunalen Fusionsvorhaben - das Instrument einer Entschuldungshilfe für Kommunen sein. Hierfür hat die Landesregierung beschlossen, ab 2012 jährlich bis zu 35 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, wobei angestrebt wird, dass auch die kommunale Seite den gleichen Betrag in einen gemeinsamen Entschuldungsfonds einzahlt. Ziel ist es, Gemeinden und Kreise im Rahmen freiwilliger Zusammenschlüsse zu leistungs- und zukunftsfähigeren Einheiten zu entwickeln.

Die Landesregierung begrüßt es in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass die Samtgemeinde Beverstedt Anstrengungen für eine Umwandlung in eine Einheitsgemeinde mit dem Ziel der Entschuldung unternimmt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung beabsichtigt in Umsetzung des oben genannten Beschlusses, der neugebildeten Einheitsgemeinde Beverstedt bis zu 75 % des zum Fusionszeitpunkt aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages bzw. der aufgelaufenen Liquiditätskredite als Entschuldungshilfe im Rahmen eines noch abzuschließenden Vertrages bereitzu

stellen. Modalitäten der Auszahlung sind mit einem Vertrag zu klären.

Zu 2: Die Landesregierung sieht den Abbau der Kassenkredite der Kommunen als eine gemeinsame Daueraufgabe von Landesregierung und Kommunen an. Der angestrebte Abschluss des „Zukunftsvertrages für starke Kommunen“ zwischen der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, der eine gemeinsame Finanzierung der Entschuldungshilfe vorsieht, unterstreicht dies.

Zu 3: Ein finanzielles und inhaltliches Konzept wird derzeit in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Niedersächsischen Finanzministerium auf der Basis des oben genannten Beschlusses der Landesregierung erarbeitet.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 17 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers (SPD)

Interventionsprogramme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt - Ignoriert die Landesregierung die wachsende Zahl an Hilfesuchenden in der Region Lüneburg?

Die Beratungs- und Interventionsstelle (BISS) im Landkreis Lüneburg erfährt seit Jahren steigende Zahlen Hilfesuchender. Sie belegen, dass in Lüneburg ein erheblicher und wachsender Bedarf für derartige Programme zum Gewaltschutzgesetz besteht. Leider konnte die Frage der Finanzierung von gewaltpräventiven Maßnahmen insgesamt trotz allseits unbestrittener Notwendigkeit bisher nicht befriedigend geklärt werden. So ist der Fortbestand von gewaltpräventiven Projekten, wie beispielsweise des Anti-Gewalt-Trainings des Diakonieverbandes der Kirchenkreise Lüneburg und Bleckede, trotz vielfältiger Anstrengungen nach wie vor ungesichert.

Unbestätigten Berichten zufolge soll eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Sozialministeriums planen, in Niedersachsen vier Modellregionen auszuwählen, in denen entsprechende Interventionsprogramme gegen häusliche Gewalt installiert werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Sachstand zum Aufbau von Modellregionen für Interventionsprogramme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt?

2. Wie stellen sich die Finanzierung, die inhaltliche Konzeptionierung und das Auswahlverfahren für mögliche interessierte Regionen dar?

3. Wird die Region Lüneburg angesichts seit Jahren steigender Zahlen der dortigen BISSBeratungsstelle eine der o. g. Modellregionen sein, bzw. bis wann ist mit einer Entscheidung über die Auswahl der Modellregionen zu rechnen?

Die Landesregierung unterstützt von häuslicher Gewalt betroffene Frauen durch die Förderung eines flächendeckenden Hilfeangebotes. Im Jahr 2009 stehen für Frauenhäuser, Gewaltberatungsstellen sowie Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) rund 4,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Bereich der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow/Uelzen umfasst das Schutz- und Unterstützungsangebot für von häuslicher Gewalt bedrohte Frauen drei Frauenhäuser, drei Gewaltberatungseinrichtungen und eine Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS).

Aufgabe der BISS ist eine Krisenintervention und folglich eine kurzzeitige Beratung, u. a. nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt. Wenn darüber hinaus - z. B. im Zuge eines Strafverfahrens gegen den Täter - eine weitergehende Beratung erforderlich oder aufgrund einer Gefährdungslage eine anonyme Unterbringung notwendig ist, sollen die BISS die Opfer an andere Einrichtungen, die hierauf spezialisiert sind, weitervermitteln. Zu diesen Einrichtungen zählen die Gewaltberatungseinrichtungen und Frauenhäuser.

Neben diesen direkten Unterstützungsangeboten für die Opfer häuslicher Gewalt wird zunehmend die Notwendigkeit von Täterarbeit deutlich. Gewalttäter müssen für ihre Taten in die Verantwortung genommen werden, damit die Opfer konsequent geschützt und erneute Gewalt verhindert werden kann. Darüber hinaus ist Täterarbeit als Verantwortungstraining als weiterer Baustein in der Intervention gegen häusliche Gewalt im Sinne des Opferschutzes erforderlich. Täter müssen motiviert werden, die Gewalt zu beenden und ihre Einstellungen und ihr Verhalten zu ändern.

Im Hinblick auf die präventiven Wirkungen von Täterarbeit ist außerdem zu bedenken, dass das Miterleben von häuslicher Gewalt problematische Folgen für die Kinder haben kann, die Zeugen der Gewalt werden und in einer gewaltgeprägten Atmosphäre aufwachsen. Das Miterleben von Gewalt schädigt Kinder nachhaltig.

Es besteht das Risiko, dass Mädchen und Jungen Gewalterfahrungen in späteren eigenen Beziehungen als Opfer oder Täter wiederholen. Eine frühzeitige und nachhaltig erfolgreiche Beendigung der

Gewalt kann auch in diesem Kontext - primär vorbeugend - gegen Gewalt wirken.

Aus diesen Gründen hat die Landesregierung im Haushaltsplanentwurf 2010 Mittel in Höhe von 140 000 Euro für Täterarbeit vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Eckpunkte für die inhaltliche Arbeit werden derzeit im Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit erarbeitet. Eine Ausschreibung entsprechender Projekte zur Täterarbeit kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2010 erfolgen.

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach Sichtung und Bewertung der dann vorliegenden Anträge. Eine Entscheidung über die Auswahl der Projekte wird für Mitte 2010 angestrebt.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 18 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Werden die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte mit Altverträgen von Tariferhöhungen ausgeschlossen?

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat mit Beschluss der Mitgliederversammlung die Stundensätze für wissenschaftliche, künstlerische und studentische Hilfskräfte angehoben und eine Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L beschlossen. Die Erhöhung der Vergütung erfolgt in zwei Stufen zum Sommersemester 2009 und zum Sommersemester 2010. In Niedersachsen tritt die Erhöhung erst verzögert zum Wintersemester 2009/2010 in Kraft.

Danach erhalten wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung ab Beginn des Wintersemesters 2009/2010 eine Vergütung von 13,01 Euro pro Stunde und ab Beginn des Sommersemesters 2010 eine Vergütung von 13,17 Euro.

Wissenschaftliche, künstlerische und studentische Hilfskräfte mit Fachhochschulabschluss oder mit Bachelorabschluss erhalten weiterhin eine Vergütung von 10,85 Euro. Studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung erhalten ab Beginn des WS 2009/2010 einen Stundensatz von 8,22 Euro und ab Be

ginn des Sommersemesters 2010 von 8,32 Euro.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Gilt die vereinbarte höhere Vergütung auch für bestehende Arbeitsverhältnisse mit Hilfskräften, die vor dem 1. Mai 2009 (Inkrafttreten des Runderlasses des MWK vom 26. März 2009 zur Beschäftigung von wissenschaftlichen, künstle- rischen und studentischen Hilfskräften) begründet wurden?

2. Wenn nein, wie begründet die Landesregierung diesen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

3. Wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Hochschulen in Trägerschaft von Stiftungen des öffentlichen Rechts die TdL-Beschlüsse und die durch Runderlass des MWK getroffenen Regelungen zur Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften in vollem Umfang übernehmen, solange sie ihrer gemäß § 58 Abs. 4 Nr. 1 NHG bestehenden Verpflichtung, Mitglied eines Arbeitergeberverbandes zu werden, der der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) beitritt, nicht nachkommen?

Bei Tarifpersonal wird im Arbeitsvertrag die Entgeltgruppe festgelegt, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer erhält. Das konkrete Tabellenentgelt ergibt sich dann nicht aus dem Arbeitsvertrag, sondern aus den jeweils gültigen Entgelttabellen. Bei studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften ist dies anders. Hier wird die jeweilige Vergütung im Arbeitsvertrag festgelegt. Geschlossene Arbeitsverträge sind gültig und einzuhalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Änderungsverträge zu schließen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die höhere Vergütung gilt zunächst nicht für bestehende Arbeitsverträge. Die Hochschulen haben allerdings die Möglichkeit, die bestehenden Arbeitsverträge zu ändern und die Höhe der Vergütung den aktuellen Stundensätzen entsprechend anzupassen. Es muss dabei jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob eine Vertragsänderung möglich ist. Werden z. B. Hilfskräfte auf der Basis von 400Euro-Jobs beschäftigt, könnte sich durch die Erhöhung der Stundensätze eine Überschreitung der 400-Euro-Grenze ergeben. Dadurch würden die Hilfskräfte dann zur Sozialversicherung herangezogen.

Zu 2: Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nicht vor, da die Grundlage für die Vergütungszahlung jeweils der im Einzelfall abgeschlossene Arbeitsvertrag ist.

Zu 3: Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 1 NHG finden für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stiftungshochschulen die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen Anwendung. Damit besteht die rechtliche Vorgabe, dass die Stiftungshochschulen die vom MWK getroffenen Regelungen zur Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften in vollem Umfang übernehmen.