Protokoll der Sitzung vom 28.08.2009

Die Züge nach Hamburg aus Bremen, Lüneburg und Uelzen sind überlastet. Zur Lösung dieser Engpässe hat die Landesnahverkehrs

gesellschaft (LNVG) vorgeschlagen, weitere Doppelstockwagen auf die Gleise zu stellen und die Züge bis nach Hamburg Hauptbahnhof durchfahren zu lassen. In Hamburg wird dieser Vorschlag mit dem Hinweis auf den zunehmenden Güterverkehr abgewiesen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie werden sich der Personen- und Güterverkehr in Niedersachsen zukünftig entwickeln?

2. Welche Konsequenzen ergeben sich für die niedersächsischen Pendler durch die ablehnende Haltung der Hamburger, weitere Züge auf das Gleis nach Hamburg zu setzen?

3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Kapazitätsproblem auf den Schienen in Niedersachsen zu lösen?

Aufgrund der bestehenden Kapazitätsprobleme in den derzeit von der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH betriebenen Nahverkehrszügen aus Bremen und Niedersachsen nach Hamburg wurde ein neues Konzept für die gesamte Nahverkehrsbedienung zwischen Bremen, Hamburg und dem nordöstlichen Niedersachsen für die Zeit bis 2018 erarbeitet. Diese grundsätzliche Neukonzeption sah insbesondere zwischen Hamburg und Bremen insgesamt eine Ausweitung des bestehenden Angebots vor.

Da ab 2015 Konflikte mit dem Schienengüterverkehr nicht auszuschließen waren, versagte Hamburg im April 2009 der neuen Konzeption seine Zustimmung. In Verhandlungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg konnte Anfang Juli 2009 ein für alle Seiten akzeptabler Kompromiss gefunden werden.

Zwischen Bremen und Hamburg Hauptbahnhof wird neben der schon jetzt bestehenden ExpressLinie (heute Metronom „ME“), die in den aufkommensstärksten Bahnhöfen hält, eine weitere durchgehende Metropol-Linie mit Halt an allen Stationen geschaffen. Letztere ersetzt die beiden Linien zwischen Bremen und Rotenburg (heute „RB“ der Deutschen Bahn) sowie zwischen Tostedt und Hamburg (heute Metronom „MEr“) und schließt so die bisher bestehende Lücke zwischen Rotenburg und Tostedt. Damit erhalten alle zwischen Bremen und Hamburg Hauptbahnhof liegenden Stationen ganztags halbstündlich bzw. stündlich schnelle Direktverbindungen in die beiden Metropolen.

Alle von Bremen und Uelzen kommenden Züge fahren dann ganztägig bis zum Hamburger Hauptbahnhof. Die Züge der an allen Stationen haltenden Metropol-Linie aus Lüneburg werden wie bis

her lediglich in den Hauptverkehrszeiten bis Hamburg Hauptbahnhof geführt werden. Zudem werden für die Pendler aus Richtung Buchholz und Lüneburg in den Hauptverkehrszeiten zusätzliche Züge nach Hamburg Hauptbahnhof eingesetzt. Dies entlastet die heute teilweise sehr stark besetzten Züge.

Damit erhöht sich die Anzahl der Direktfahrten zum Hamburger Hauptbahnhof an Werktagen um insgesamt 30 gegenüber den heutigen 134 Durchbindungen.

Momentan kann nicht ausgeschlossen werden, dass es ab 2015 im Falle eines stark steigenden Güterverkehrsaufkommens aus und in Richtung der Hafenbahnhöfe doch noch zu Trassenkonflikten zwischen Güter- und Personennahverkehr kommt. Die bis dahin zur Verfügung stehende Zeit wird von den Beteiligten dazu genutzt werden, um gegenüber dem Bund sowie der DB Netz AG als Eigentümerin des Schienennetzes die notwendigen Infrastrukturausbauten durchzusetzen. Ein zielgerichteter Ausbau der vorhandenen Infrastruktur schafft ausreichende Kapazitäten für den Personen- und den Güterverkehr und vermeidet so mögliche Trassenkonflikte. Des Weiteren haben die Aufgabenträger vereinbart, dass sie im Jahre 2014 gutachterlich prüfen werden, ob die Anzahl der bis zum Hamburger Hauptbahnhof fahrenden Züge des Hanse-Netzes bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Jahre 2018 beibehalten werden kann. Sollte dies aufgrund eines zu stark gestiegenen Güterverkehrsaufkommens nicht möglich sein, werden die Länder den Fahrplan des HanseNetzes im erforderlichen Umfang reduzieren. Eine Unterschreitung des Leistungsumfangs des Jahres 2009 wurde jedoch ausgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zur Entwicklung des Personen- und Güterverkehrs in Niedersachsen liegen für den Schienenverkehr keine detaillierten Prognosen vor. Die Landesregierung erwartet im Personenverkehr eine weiter ansteigende Nachfrage, wobei langfristig von ungünstigeren Randbedingungen auszugehen ist. Im Schienengüterverkehr ist bisher von 2004 bis 2015 in Deutschland ein jährliches Wachstum von 5,7 % erwartet worden. Es wird auch in Anbetracht der weltweiten Rezession weiterhin mit einer Zunahme des Aufkommens in Niedersachsen gerechnet. Die Hauptursache hierfür wird im zunehmenden Hafenhinterlandverkehr gesehen. Dieses Verkehrsaufkommen wird zwar

nicht mehr in der Menge erwartet, wie es für die bisherigen Prognosehorizonte (2015 und 2025) beschrieben ist. Es wird dennoch mit einer Zunahme gerechnet.

Zu 2: Da eine von allen Beteiligten akzeptierte Lösung gefunden werden konnte, steht der geplanten Ausweitung des Angebots nichts mehr im Wege. Insbesondere im Hinblick auf die derzeitigen Kapazitätsprobleme wird sich die Situation für die Pendler in Richtung Hamburg künftig spürbar verbessern.

Zu 3: Ungeachtet der nunmehr erreichten Verbesserungen wird sich die Niedersächsische Landesregierung weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass der Bund seiner grundgesetzlich verankerten Verpflichtung zum bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur der Eisenbahnen des Bundes auch für den Schienenpersonenverkehr nachkommt. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Deutschland muss das Eisenbahnnetz in der Lage sein, den Verkehrsbedürfnissen des Personenverkehrs und des Güterverkehrs zu genügen.

Außerdem kommt dem Bund unabhängig vom Betreiber der Strecken eine Gesamtverantwortung für die Eisenbahninfrastruktur in Deutschland zu. Dies gilt aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung insbesondere für den erforderlichen Ausbau der Infrastruktur für die Hinterlandanbindung der norddeutschen Seehäfen. Dies ist eine nationale Aufgabe. Da auch Netze von nichtbundeseigenen Bahnen maßgeblich zu dieser nationalen Aufgabe beitragen, ist der Bund gefordert, den Ausbau solcher Strecken zu unterstützen.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 33 der Abg. Sabine Tippelt, Petra Emmerich-Kopatsch, Andrea Schröder-Ehlers, Sigrid Rakow, Brigitte Somfleth, Marcus Bosse und Rolf Meyer (SPD)

Kein Geld für Hochwasserschutz - Warum nimmt Umweltminister Sander plötzlich seine Zusage zurück?

Die Deister-Weser-Zeitung vom 25. Juli 2009 berichtete mit der Überschrift „Land gibt kein Geld für Hochwasserschutz - Umweltminister Sander nimmt seine Zusagen zurück“ über die unerwartete Absage für die finanzielle Unterstützung zum Hochwasserschutz in Salzhemmendorf. Zitiert wird der Gemeindebürgermeister Kempe, dem der Berichterstattung zufolge

auf einer Auftaktveranstaltung zum Hochwasserschutz im Lokal „Pöttjerkrug“ in Duingen den sechs Gemeinden Elze, Gronau, Duingen, Alfeld, Coppenbrügge und Salzhemmendorf Fördergelder zugesagt worden waren. Nun habe das Umweltministerium die Zusage des Ministers widerrufen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Das Wort des Ministers in Duingen hat offenkundig keine Gültigkeit. Aus welchen Gründen genau wird die Ministerzusage zurückgeholt, und wird es eine offizielle Entschuldigung für die betroffenen Samtgemeinden geben, die ohne das Warten auf die zugesagten finanziellen Mittel mit dem Hochwasserschutz schon viel weiter wären?

2. Der Umweltminister hat in mehreren Gemeinden und Landkreisen in den vergangenen Monaten -z. B. Hildesheim, Seesen u. v. a. - öffentliche Zusagen für Fördergelder zum Hochwasserschutz ausgesprochen. Wo genau hat der Minister solche Zusagen in Niedersachsen überall ausgesprochen, auf welche davon kann sich die Öffentlichkeit tatsächlich verlassen, und rechnet die Landesregierung mit weiteren „Wortbrüchen“ des Umweltministers in Sachen Hochwasserschutz und, wenn ja, aus welchen Gründen?

3. Wie ist der tatsächliche Planungsstand der Landesregierung - zur Verfügung stehende Mittel, konkrete Maßnahmenplanung bzw. deren geplante Unterstützung - zum Thema Hochwasserschutz im Binnenland, und inwiefern können die betroffenen Regionen sich auf diese Planung und bereits getätigten Zusagen verlassen?

Nach § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) haben die Gemeinden im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvorsorge einen ausreichenden Hochwasserschutz für besiedelte Flächen zu gewährleisten. Nach § 5 und § 9 des BauGB sind in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die im Interesse des Hochwasserschutzes freizuhaltenden Flächen darzustellen. Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt daher grundsätzlich bei den Gemeinden.

Bei der Umsetzung nachhaltiger, sich vor allem überregional auswirkender Hochwasserschutzmaßnahmen werden die Vorhabenträger im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vom Land unterstützt. Das Land gewährt den Trägern von Hochwasserschutzmaßnahmen im ländlichen Raum finanzielle Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) auf der Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze der GAK. Zudem werden EU-Mittel (aus den EU-Förderprogrammen ELER und EFRE) als Kofinanzierungsmittel bereit

gestellt. Im Rahmen des Konjunkturpakets II werden für die nächsten zwei Jahre zusätzliche Haushaltsmittel für den kommunalen Förderschwerpunkt „Hochwasserschutz im Binnenland“ und für Landesmaßnahmen „Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Binnenland“ zur Verfügung gestellt.

Am 27. Januar 2009 hat in Duingen eine öffentliche Veranstaltung zum Thema „Hochwasserschutz im Binnenland“ stattgefunden, an der der Niedersächsische Minister für Umwelt und Klimaschutz teilgenommen hat. Auf dieser Veranstaltung wurde die interkommunale Zusammenarbeit der dort zuständigen Institutionen vorgestellt. Das Vorgehen vor Ort war vom Minister außerordentlich begrüßt worden. Die Vorstellung konkreter Maßnahmen und deren Finanzierung durch das Land waren jedoch nicht Thema der Veranstaltung und wurden auch nicht eingefordert. Seitens des Ministers sind lediglich o. g. allgemeine Aussagen zu Fördermöglichkeiten getätigt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Eine konkrete Zusage von finanziellen Mitteln anlässlich der genannten Veranstaltung erfolgte nicht. Diesbezüglich wird auch auf den Artikel in der Deister-Weser-Zeitung vom 29. Januar 2009 verwiesen.

Zu 2 und 3: Eine Liste der im Rahmen des Bau- und Finanzierungsprogramms 2009 sowie der im Rahmen des Konjunkturpakets II geförderten Maßnahmen im Hochwasserschutz sind den Landtagsfraktionen mit Schreiben des Ministers für Umwelt und Klimaschutz vom 26. März 2009 übermittelt worden.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 34 der Abg. Karl-Heinz Hausmann, Karin Stief-Kreihe, Rolf Meyer, Renate Geuter, Wiard Siebels, Ronald Schminke und Sabine Tippelt (SPD)

Flächenverbrauch in Niedersachsen - Welche Ziele verfolgt die Landesregierung?

Nach Angaben des Landvolks Niedersachsen wurden im Jahr 2006 rund 11,5 ha/Tag freie Landschaft für Siedlungs- und Wirtschaftszwe

cke in Anspruch genommen. Die neuen Überbauungen gehen zum größten Teil zulasten landwirtschaftlich genutzter Böden. Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz (www.umwelt.niedersachsen.de) hat die Niedersächsische Landesregierung daher das Ziel gesetzt, den Nutzflächenverbrauch zu reduzieren.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie stellt sich der aktuelle Flächenverbrauch und der für die Jahre 2007 bis 2008 dar, und welche Entwicklungen sind erkennbar?

2. Welche konkreten Ziele hat sich die Landesregierung zur Reduzierung des Flächenverbrauchs bis zum welchem Zeitpunkt (ha/Tag) gesetzt?

3. Welche Vorgaben hat die Landesregierung zum Erreichen dieser Zielsetzung definiert?

Die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen mit Flächenversieglung und dauerhafter baulicher Inanspruchnahme ist nach wie vor hoch.

Angesichts der Begrenztheit natürlicher Ressourcen und der Notwendigkeit der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Offenhaltung von Gestaltungsmöglichkeiten für künftige Generationen kommt dem Schutz von Freiräumen und flächenhaften Ressourcen ein besonders hoher Stellenwert zu. Insbesondere ist auch unter dem Aspekt des Klimawandels, der eine Zunahme extremer Wetterereignisse wie z. B. Hochwasser und Trockenperioden bedingt, auch der stetig wachsende Anteil versiegelter Fläche und zerteilter Landschaftsräume in der umweltpolitischen Diskussion zu berücksichtigen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach den aktuellen Zahlen des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie aus der Erhebung der Siedlungs- und Verkehrsfläche belief sich der tägliche Flächenverbrauch in Niedersachsen im Jahr 2007 auf rund 10,5 ha pro Tag. 2008 ist der Flächenverbrauch wieder auf 11 ha pro Tag leicht angestiegen.