Protokoll der Sitzung vom 28.08.2009

1. Ist es richtig, dass landesseitig deshalb derzeit keine konkreten Verhandlungen stattfinden, weil die Verhandlungsführer aus dem MF (Wechsel an eine andere Dienststelle) und dem MWK (seit dem 1. April dieses Jahres bei der Landesschulbehörde) nicht mehr zur Verfügung stehen, und, wenn ja, was gedenkt die Landesregierung zu veranlassen, um zu konkreten Verhandlungen zurückzukommen?

2. Ist es richtig, dass in allen anderen Bundesländern zwischenzeitlich befriedigende Abschlüsse getätigt wurden, und, wenn ja, was steht in Niedersachsen dem entgegen?

3. Ist es richtig, dass die Streikenden gar keine materiellen Verbesserungen anstreben, sondern nur den „Besitzstand“ wahren wollen?

Bis zum Inkrafttreten des TV-L am 1. November 2006 erhielten an den niedersächsischen Staatstheatern Braunschweig und Oldenburg die Beschäftigten im nicht künstlerischen Bereich - getrennt für Arbeiter und Angestellte - auf der Grundlage der Manteltarifverträge MTArb und BAT sowie landesbezirklicher Regelungen einen Theaterbetriebszuschlag bzw. eine Theaterbetriebszulage. Diese theaterspezifischen Regelungen gelten die besondere Arbeitsbedingungen - nicht nur gelegentliche Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie üblicherweise unregelmäßige tägliche Arbeitszeiten - der Beschäftigten in den Theatern ab. Die Anspruchsgrundlagen für die Gewährung von Theaterbetriebszulage und -zuschlag sind auch mit Inkrafttreten des TV-L am 1. November 2006 erhalten geblieben. Die Theaterbetriebszulage wird deshalb auf der Basis der alten tariflichen Regelungen fortgezahlt.

Ein tarifvertraglicher Anspruch auf Zusatzurlaub war bis zum 31. Oktober 2006 ausschließlich für Arbeiter geregelt, denen ein Theaterbetriebszuschlag gezahlt wurde. Diese Rechtgrundlage ist mit dem Inkrafttreten des TV-L entfallen. Ein Anspruch auf Zusatzurlaub besteht deshalb seit dem 1. November 2006 nicht mehr.

Da die landesbezirklichen Tarifverträge nach den Regelungen des TV-L gekündigt werden können, forderte die Gewerkschaft ver.di die Landesregierung zur Neuregelung dieser Zusatzleistung und zur Aufnahme von Regelungen über Zusatzurlaub für alle Beschäftigten an den Staatstheatern auf. Diese Tarifverhandlungen werden seit Herbst 2007 geführt. Die Niedersächsische Landesregierung hat durch das federführende MF und das beteiligte MWK in den Verhandlungen mehrfach Angebote sowohl zur Gewährung der Theaterbetriebszulage als auch des Zusatzurlaubs unterbreitet. Bisher konnte jedoch keine Einigung mit den Gewerkschaften erzielt werden. Zuletzt wurden die Gewerkschaften in einem mit MF abgestimmten Schreiben des MWK vom 21. Juli 2009 eingeladen, die Verhandlungen auf der Basis der Gespräche vom April 2009 fortzusetzen. Eine Reaktion der Gewerkschaft auf dieses Gesprächsangebot steht bisher aus.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Bachmann im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aus Sicht der Landesregierung können die Tarifverhandlungen jederzeit fortgesetzt werden. Dazu stehen sowohl im federführenden MF als auch im beteiligten MWK jederzeit verantwortlich verhandlungsfähige und sachkundige Personen zur Verfügung.

Zu 2: Es ist richtig, dass in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen neue landesbezirkliche Tarifverträge nach Inkrafttreten des TV-L abgeschlossen wurden. Der Arbeitsgeberverband Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat dazu jeweils seine Zustimmung erteilt. In diesen neu abgeschlossenen Tarifverträgen sind je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen getroffen worden, z. B. zum Kreis der Berechtigten für den Anspruch auf die Theaterbetriebszulage, zur Bemessungsgrundlage der Theaterbetriebszulage sowie zur Höhe des Zusatzurlaubs. Allein aus haushaltswirtschaftlichen Gründen können diese Vereinbarungen nicht auf niedersächsische Verhältnisse übertragen werden.

Zu 3: Die Gewerkschaft ver.di fordert in den Verhandlungen deutliche Verbesserungen gegenüber den derzeit geltenden Tarifverträgen und nicht nur die Wahrung des Besitzstandes. Beispielsweise fordert die Gewerkschaft eine pauschalierte Regelung über zusätzliche freie Arbeitstage für alle Beschäftigten sowie die Anknüpfung der Zusatzleistung an den TV-L und damit auch deren Teilhabe an tariflichen Steigerungen. Die bisherigen Tarifverträge ermöglichen die Gewährung dieser finanziellen Zusatzleistungen nur auf der Basis der alten Vergütungen aus dem BAT und dem MTArb.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 40 der Abg. Johanne Modder, KlausPeter Bachmann, Heiner Bartling, Karl-Heinz Hausmann, Jürgen Krogmann, Sigrid Leuschner, Jutta Rübke und Ulrich Watermann (SPD)

Nach welchen Kriterien führt die Kommunalprüfungsanstalt ihre Prüfungen durch?

Die Aufgaben der überörtlichen Kommunalprüfung obliegen in Niedersachsen der zum 1. Januar 2005 errichteten Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt. Die Kommunalprüfungsanstalt arbeitet fachlich unabhängig. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration kann der Kommunalprüfungsanstalt allerdings in Einzelfällen zusätzliche Prüfaufträge erteilen. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode Anlass für parlamentarische Anfragen gegeben hatten (vgl. etwa Drs. 15/3465, S. 7), hat die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Kommunen hat die Kommunalprüfungsanstalt seit ihrer Gründung geprüft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2. Um welche Kommunen handelte es sich dabei jeweils, und welche Kommunen beabsichtigt sie im laufenden Jahr noch zu prüfen?

3. Bei wie vielen dieser Prüfungen wurde die Kommunalprüfungsanstalt gemäß § 2 Abs. 4 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung von der obersten Kommunalaufsichtsbehörde, also dem Ministerium für Inneres, Sport und Integration, mit der Prüfung beauftragt, aus welchen Gründen erfolgte diese Beauftragung, und um die Prüfung welcher Kommunen handelte es sich hierbei?

Zu den Zielen der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt (NKPA), zu ihrem Aufbau und zu ihrer Arbeitsweise hat die Landesregierung bereits in der 81. Plenarsitzung am 27. Januar 2006 und der 111. Plenarsitzung am 26. Januar 2007 detailliert Stellung genommen. Auf die Stenografischen Berichte dieser Sitzungen (Seite 9 268 ff., Seite 13 132 f.) wird Bezug genommen.

Die NKPA nahm den Prüfungsbetrieb im Jahre 2006 mit 16 Prüferinnen/Prüfern in 3 Prüfungsgruppen auf. Der Landeszuschuss wurde ab 2008 auf 4,5 Millionen Euro aufgestockt. Dies ermöglichte der NKPA, sich mit Blick auf die hinzugewonnene Zuständigkeit für kreisangehörige Kommunen personell zu verstärken. Inzwischen verfügt sie über zehn Prüfungsgruppen von je sechs Prüferinnen/Prüfern einschließlich einer Gruppenleiterin/eines Gruppenleiters. Damit ist der Aufbau der NKPA nach Maßgabe der zum 1. Januar 2008 erfolgten Aufgabenerweiterung im Wesentlichen abgeschlossen.

Die NKPA setzt gemäß § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) das sogenannte kommunale Benchmarking ein. Überörtliche Kommunalprüfungen werden von vornherein so konzipiert, dass ein Vergleich zumeist anhand von Kennzahlen möglich ist. Dabei werden die zu prüfenden Kommunen nach bestimmten Kriterien (Status, Haushaltskennzahlen, Aufgabenbestand usw.) zu möglichst homogenen Vergleichsgruppen zusammengefasst. Auf diese Weise ergeben sich Prüfungsprogramme.

Bereits abgeschlossene Prüfungsprogramme bezogen sich 2006 auf die großen selbstständigen Städte und 2007 auf die kreisfreien Städte in Niedersachsen sowie die Stadt Göttingen. Darüber hinaus hat die NKPA in acht Landkreisen die wirtschaftliche Jugendhilfe geprüft. Seit 2008 laufende Prüfungsprogramme beziehen sich auf die niedersächsischen Landkreise, die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover sowie die mehr als 200 Einheitsgemeinden Niedersachsens. Für 2010 sind Prüfungsprogramme bei den 60 selbstständige Gemeinden und den großen selbstständigen Städten sowie den 138 Samtgemeinden mit ihren 735 Mitgliedsgemeinden geplant. Die Prüfungskonzepte werden derzeitig in verschiedenen Pilotprüfungen getestet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die NKPA hat seit ihrer Gründung geprüft:

2006: - 13 geprüfte kommunale Körperschaften/Einrichtungen

- große selbstständige Städte Goslar, Hameln, Hildesheim, Celle, Cuxhaven, Lüneburg, Lingen (Ems)

- Stadt mit Sonderstatus Göttingen

- kreisfreie Stadt Emden

- Zweckverband Abfallwirtschaft Celle

- Zweckverband Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg

- Wasserversorgungs-Zweckverband Landkreis Uelzen

- Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts Musikschule Lüchow-Dannenberg

2007: - 7 geprüfte kommunale Körperschaften

- kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Delmenhorst, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven

2008: - 49 geprüfte kommunale Körperschaften/Einrichtungen

- Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Osterode am Harz, Peine, Diepholz, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Soltau-Fallingbostel, Stade, Uelzen, Aurich, Grafschaft Bentheim, Wittmund

- kreisangehörige Städte und Gemeinden Bad Iburg, Bad Lauterberg, Bergen, Bockenem, Bohmte, Cremlingen, Dinklage, Emmerthal, Friedeburg, Friedland, Geeste, Großenkneten, Hambühren, Harsum, Krummhörn, Liebenburg, Löningen, Pattensen, Rehburg-Loccum, Ritterhude, Sassenburg, Schellerten, Schöningen, Söhlde, Sulingen, Wangerland, Wennigsen, Wietmarschen

2009: - 56 geprüfte kommunale Körperschaften/Einrichtungen (Stand 20.08.2009)

- Landkreise Northeim, Wolfenbüttel, Hameln-Pyrmont, Celle, Verden, Ammerland,

Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch

- Samtgemeinden Gellersen, Altes Amt Ebstorf, Samtgemeinde Thedinghausen

- selbstständige Gemeinde Wunstorf

- kreisangehörige Städte und Gemeinden Adelebsen, Aerzen, Algermissen, Apen, Bad Gandersheim, Bad Münder, Bad Sachsa, Bienenbüttel, Bissendorf, Bomlitz, Bösel, Bovenden, Braunlage, Bremervörde, Burgwedel, Dötlingen, Elze, Gehrden, Glandorf, Gnarrenburg, Großefehn, Hasbergen, Hemmingen, Herzberg, Hessisch Oldendorf, Hilter, Hinte, Kalefeld, Katlenburg-Lindau, Kreiensen, Lilienthal, Munster, Neuenkirchen, Nordstemmen, NörtenHardenberg, Salzhemmendorf, Sarstedt, Vienenburg, Wietzendorf, Worpswede

- Bezirksverband Oldenburg

2009: - 33 noch beabsichtigte Prüfungen bis Dezember 2009

- Landkreise Göttingen, Rotenburg, Emsland, Leer, Osnabrück

- Region Hannover

- Landeshauptstadt Hannover

- selbstständige Gemeinden Lehrte, Neustadt a. Rbge., Seelze kreisangehörige Städte und Gemeinden Adendorf, Bad Fallingbostel, Bad Rothenfelde, Barßel, Bispingen, Bleckede, Bockhorn, Dörverden, Emsbüren, Emstek, Hardegsen, Ihlow, Kirchlinteln, Königslutter, Langen, Langwedel, Loxstedt, Oyten, Rosdorf, Saterland, Stelle, Uslar, Wiesmoor

Zu 3: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt bisher einmal mit einer Prüfung gemäß § 2 Abs. 4 NKPG beauftragt. Überörtlich geprüft wird der Bezirksverband Oldenburg mit Sitz in Oldenburg. Anlass dieser Prüfung sind dem MI vorliegende Hinweise auf mehrere prüfungswürdige Sachverhalte.