Protokoll der Sitzung vom 28.08.2009

Samtgemeinde Hankensbüttel

Sanierung Turnhalle Sprakensehl

18 Gemeinde Didderse

Sanierung Sporthalle Didderse

19 Gemeinde Oesingen

Sanierung Sanierung Sportheim des SV Groß Oesingen

20 Gemeinde Ummern

Sanierung Sporthaus Germania Ummern und Neubau 1-Feld-Halle

Gemeinde Wagenhoff

Sanierung Sportheim SV Wagenhoff

22 Landkreis Gifhorn

Sanierung Sportplatz Gymnasium Hankensbüttel

Samtgemeinde Meinersen

Sanierung Sportheim und Tennisheim

Samtgemeinde Meinersen

Sanierung Sportanlage Müden/Aller (Laufbahn)

25 Stadt Gifhorn

Neubau Sporthalle FritzReuter-RS

Davon haben folgende Kommunen im Landkreis Gifhorn eine Förderung in der angegeben Höhe erhalten:

Lfd. Nr. Kommune Maßnahme Fördersumme

Samtgemeinde Brome

Sanierung der Kleinturnhalle in Rühen 844 204,00 €

2 Stadt Gifhorn

Sanierung Sporthalle Sportzentrum Süd 1 398 403,00 €

Zu 3: Dass das Alter der Sportanlage bei der Entscheidung über eine Förderung eine besondere Berücksichtigung findet, ist Nr. 2.1 der Förderrichtlinie zu entnehmen gewesen.

Insgesamt sind knapp 800 Anträge auf Förderung der Sanierung von Sportstätten im Rahmen des Förderschwerpunktes kommunale Sportstätten bis zum 30. April 2009 gestellt worden. Erst nach Ablauf dieser Antragsfrist und Auswertung der rund 800 Anträge war erkennbar, dass nur eine Förderung von älteren Hallen der Baujahre 1965 und älter möglich ist.

Im Hinblick auf die Ziele des Zukunftsinvestitionsgesetzes war sicherzustellen, dass die Mittel aus dem Konjunkturpaket möglichst schnell der Wirtschaft zugute kommen, sodass die Landesregierung es für sachgerecht hält, das Alter der Sportanlage zu berücksichtigen.

Bei Vorliegen des erheblichen Sanierungsbedarfs einer Vielzahl der Sporthallen (Turnhallen), für die eine Förderung beantragt worden ist, konnte eine andere Prioritätensetzung etwa mittels einer baufachlichen Prüfung in jedem Einzelfall schon wegen der Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung des Förderprogramms nicht in Betracht kommen.

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Inneres. Sport und Integration auf die Frage 42 der Abg. Johanne Modder, KlausPeter Bachmann, Heiner Bartling, Karl-Heinz Hausmann, Jürgen Krogmann, Sigrid Leuschner, Jutta Rübke und Ulrich Watermann (SPD)

War das schon alles? Sind die Mittel zur Sanierung kommunaler Sportstätten bereits bis einschließlich 2011 verplant?

In seiner Pressemitteilung vom 15. Juni 2009 hebt der amtierende Innenminister die große Bedeutung insbesondere von Sporthallen (Turnhallen) hervor und erkennt einen „dort bestehenden Sanierungsstau“ an.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen beabsichtigt die Landesregierung, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus ersatzlos aufzuheben?

2. Trifft es zu, dass die im Haushaltsplan 2009 vorgesehenen Mittel zur Förderung kommunaler Sportstätten bereits vollständig eingebunden und auch die geplanten Haushaltsmittel für 2010 und 2011 bereits vollständig durch Zuwendungsbescheide gebunden sind?

3. Wie beziffert die Landesregierung den nach wie vor bestehenden Sanierungsbedarf a) kommunaler und b) vereinseigener Sportstätten (aufgeschlüsselt nach Anlagentypen) in Niedersachsen, und was beabsichtigt sie diesbezüglich im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zu tun, um dem Sanierungsstau zu begegnen?

Der Landtag hat auf Initiative der Regierungsfraktionen im Dezember 2006 ein Sportstättensanierungsprogramm 2007 bis 2011 mit einem Volumen von insgesamt 25 Millionen Euro beschlossen, davon stehen 12,5 Millionen Euro für kommunale Sportanlagen zur Verfügung. Mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes 2008 wurden die Haushaltsmittel für die Sanierung kommunaler Sportanlagen in 2008 und 2009 um jeweils weitere 2,5 Millionen Euro erhöht.

Im Rahmen des Konjunkturpaktes II werden mit dem Förderschwerpunkt kommunale Sportstätten weitere 50 Millionen Euro für die Sanierung der kommunalen Sportstätten eingesetzt. Zusätzlich zu diesem Förderschwerpunkt setzen die Kommunen im Rahmen des Konjunkturpakets II zurzeit erhebliche Mittel aus der zugewiesenen Investitionspauschale für die Sanierung oder den Bau von kommunalen Sportstätten ein. Daneben wurden aus Mitteln des durch den vom Bund, den Ländern und den Kommunen geschlossenen Investitionspakts 2008 zahlreiche kommunale Sportstätten energetisch saniert. Durch die von der Landesregierung beschlossene Initiative Niedersachsen werden im Rahmen des Investitionspaktes 2009 weitere kommunale Sportstätten von diesem Sanierungsprogramm profitieren.

Die Umsetzung des Sportstättensanierungsprogramms und des Konjunkturpakets II zeigt, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von finanzschwachen Kommunen eine Förderung für die Sanierung ihrer Sporthallen (Turnhallen) erhalten hat.

Darüber hinaus stellt das Land für den Erhalt der Vereins- und Verbandssportanlagen jährlich knapp 6 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Mittel für die Sportvereine werden im Wesentlichen über die Sportbünde nach der entsprechenden Richtlinie des LSB verteilt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Zwischen dem Zeitpunkt des Zuwendungsbescheides und dem tatsächlichen Abruf der Mittel liegen durch Umsetzung der Maßnahme begründete größere Zeiträume; durch Bewilligung der Förderung werden daher in den meisten Fällen bereits Mittel zulasten der Folgejahre gebunden. Der Haushaltsgesetzgeber hat hierzu in entsprechendem Umfang Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Aktuell sind die im Haushaltsplan 2009 vorgesehenen Mittel sowie die für 2010 und 2011 eingeplanten Haushaltsmittel zur Förderung kommunaler Sportstätten bereits gebunden. Die Aufhebung der Förderrichtlinie stellt sicher, dass bei den betroffenen Kommunen unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden wird.

Gerade mit den 2008 und 2009 seitens der Landesregierung zulasten der Haushaltsjahre 2010 und 2011 gewährten Zuwendungen wird neben der Sanierung von Turnhallen auch ein Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft geleistet.

Zu 3: Durch den Einsatz der zurzeit für die Sanierung von kommunalen Sportstätten in Niedersachsen eingesetzten erheblichen Bundes-, Landes- und kommunalen Mittel werden wesentliche Schritte zum Abbau des Sanierungsstaus bei den niedersächsischen Sportstätten geleistet. Der aktuelle Sanierungsbedarf bei kommunalen Sportstätten ist aufgrund der in den Vorbemerkungen genannten und zurzeit in der Umsetzung befindlichen Konjunkturprogramme zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu ermitteln.

Für den Erhalt der Vereins- und Verbandssportanlagen stellt das Land weiterhin jährlich knapp 6 Millionen Euro aufgrund der Vorgaben des Landes für die Verwendung der Finanzhilfe des Landes sowie der Zweckerträge aus der Glücksspirale zur Verfügung.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 43 der Abg. Karin Stief-Kreihe und Renate Geuter (SPD)

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