Herr Schünemann, deswegen - dies ist mein letzter Gedanke in dieser Debatte - bleiben auch Ihre ganzen anderen Aktivitäten in meinen Augen so unglaubwürdig. Sie spielen in diesem Hause ja immer wieder gern einmal Jugendschutzminister. Es ist Ihnen ein großes Anliegen, alkoholisierte Jugendliche von der Straße zu holen. Meines Erachtens muss man darüber durchaus nachdenken, weil wir es hier mit einem Problem zu tun haben. Auch über die Medienverwahrlosung wollen Sie immer wieder einmal nachdenken, obwohl das die Aufgabe von Frau Ross-Luttmann ist. All diesen Problemen sollten wir uns widmen. Glauben Sie aber wirklich, dass Sie als großes politisches Vorbild taugen, wenn Sie sagen, unsere Jugend sollte weniger Alkohol trinken, unsere Jugend sollte sich im Zusammenhang mit Computerspielen vernünftig verhalten, aber selber als Waffenhändler auftreten und Waffen in Länder verkaufen, bei denen Sie den Einsatz der Waffen nicht mehr verfolgen können? - Ich glaube nicht, dass Sie ein großes politisches Vorbild sind.
- Ich bitte bei dem vorletzten Tagesordnungspunkt um etwas Ruhe für Frau Kollegin von BelowNeufeldt von der FDP-Fraktion. Bitte schön!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht wieder um die Verkäufe von ausgedienten Dienstwaffen der Polizei. Die Verkäufe sind rechtmäßig und vollkommen legal. Schon in meiner ersten Rede zu diesem Thema habe ich unsere Position deutlich gemacht. Diese Position ist die folgende: Erstens. Die Vernichtung dieser Waffen bedeutet eine Vernichtung von Werten. Zweitens. Der Verkauf führt nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der legalen Waffenbestände; denn nicht das Angebot, sondern die Nachfrage regelt die Absatzzahlen.
Frau von Below-Neufeldt, die Geräuschkulisse ist einfach zu hoch. Ich bitte um etwas mehr Ruhe beim vorletzten Tagesordnungspunkt. - Herzlichen Dank.
Es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage vor. Wir können Frau von Below-Neufeldt ja vom Grundsatz her fragen, ob sie Zwischenfragen zulassen würde.
Ich betone an dieser Stelle nochmals, dass es auch meine Überzeugung ist, dass der legale Handel mit Waffen und der legale Besitz von Waffen keinen Amoklauf auslösen. Leider hat aber auch ein scharfes Waffenrecht nicht den erschreckenden und furchtbaren Amoklauf in Winnenden verhindern können.
Ein anschließend weiter verschärftes Waffenrecht führt nun aber zu mehr Kontrollen. Die Kontrollen bei Waffenbesitzern in ihren Privathaushalten machen Druck. Das ist richtig; denn es muss sichergestellt sein, dass das verschärfte Waffenrecht auch angewandt wird. Die Anwendung des Waffenrechts ist von Bedeutung. Das heißt, dass die
Bis zum Jahresende besteht nach dem schrecklichen Amoklauf in Winnenden nun die Möglichkeit, Waffen abzugeben. Erstens können illegale Waffen abgegeben werden, ohne dass Sanktionen befürchtet werden müssen. Zweitens können legale Waffen abgegeben werden. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten. Diese Waffen können z. B. auch verkauft werden. Wenn man als Waffenbesitzer die vorschriftsmäßigen Lagerungsmöglichkeiten noch nicht erfüllt hat, kann mit dem Kauf eines teuren Waffenschrankes entsprechende Rechtssicherheit geschaffen und die Anforderungen des verschärften Waffenrechts erfüllt werden.
Der Aufruf zur Waffenabgabe hatte Erfolg. Die abgegebenen Waffen werden vernichtet. Frau Modder, mit Doppelmoral hat das, wie ich finde, nichts zu tun. Die Vernichtung ist folgerichtig; denn es werden illegale Waffen oder solche ohne Wert abgegeben. Solche Waffen sollen und müssen dem öffentlichen Verkehr entzogen werden.
Einnahmen sind hingegen mit ausgedienten Polizeiwaffen möglich, die einen Wert haben. Diese Waffen müssen wirklich nicht vernichtet werden, da doch die Abgabe auf dem Markt nur nach den einschlägigen Vorschriften des Waffenrechts erfolgt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der SPD in der Drs. 16/1503 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfahren nach Artikel 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof des Mitglieds des Niedersächsischen Landtags Frau Renate Geuter, HinrichWilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover - Bevollmächtigter: RA Maschke, Leinechaussee 1 d, 31515 Wunstorf - gegen die Niedersächsische Landesregierung, Planckstraße 3, 30169 Hannover wegen Auskunft gemäß Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung - Schreiben des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 07.07.2009 - StGH 5/09 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/1651
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist es so beschlossen.
Damit sind wir am Ende der Tagesordnung für heute angekommen. Ich bedanke mich für Ihre Geduld und wünsche Ihnen einen vergnüglichen Abend, u. a. beim Parlamentarischen Abend der Parlamentariergruppe Bahn Niedersachsen. Allen, die nach Hause gehen, wünsche ich ebenfalls gute Erholung.