- Sind sie nun in die Verwaltungsabteilungen der Polizeipräsidien eingegliedert? Unser Alternativvorschlag war, sie damals den Regierungsvertretungen zuzuordnen. Original Zitat des Referatsleiters Regierungsvertretungen - viele Kollegen waren dabei -: „Wir hätten sie auch gern genommen.“
Warum haben Sie es im Innenministerium dem Landespolizeipräsidium zugeordnet? Wir haben alternativ im Innenausschuss abstimmen lassen, es der Kommunalabteilung zuzuordnen, wo es auch hingehört hätte. Das würde Akzeptanz erfah
ren. Im Übrigen bestätigen die im Rahmen der schriftlichen Anhörung abgegebenen Stellungnahmen aus dem Land die Berechtigung unseres Antrags.
Die kommunalen Spitzenverbände sagen ausdrücklich: Diese Kritik haben wir von Anfang an geübt. Warum hier die Dreistufigkeit? Warum nicht eine Stärkung der Kommunen, eine Übertragung auf die Landkreise, und ansonsten eine Zuordnung zur Kommunalabteilung im Ministerium?
Der Landesfeuerwehrverband sagt, er sieht im Augenblick keinen Anlass, Stellung zu nehmen, und bekennt sich damit als Teil des Deutschen Feuerwehrverbandes zu dem von seinen Funktionären auf Bundesebene mit verhandelten Papier.
Das ist die Realität. Vielleicht hat er das nur deshalb nicht so explizit zum Ausdruck gebracht, weil er erlebt hat, wie der Innenminister in seinem Hause getobt hat, als dieses Papier von der Bundesebene bekannt wurde,
(Bernhard Busemann [CDU]: Halten Sie hier eine Märchenstunde, oder was erzählen Sie hier für Geschich- ten?)
Abschließend frage ich den Kollegen Biallas, der sich jetzt für die „Gestalten“ entschuldigen wird, und den Innenminister: Warum hat der Freistaat Thüringen bei der letzten Novelle seines Brandschutzgesetzes ausdrücklich in dieses Gesetz geschrieben, dass Einheiten der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes in Thüringen in keinem Falle polizeilichen oder militärischen Behörden untergeordnet werden dürfen? - Das ist Recht im Land Thüringen. Die haben verstanden, Sie nicht.
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das mit den „Gestalten“ wird jetzt aus der Welt geschafft! - Weiterer Zuruf von der SPD: Jetzt kommt die Entschuldi- gung!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bachmann, es war wie fast immer, wenn Sie hier stehen, viel Lärm um Nichts.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn wir Ihre Anträge lesen, machen wir das immer nach einem bestimmten System.
- Nein, das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Wir trauen Ihnen durchaus zu, in Ihrem Leben manchmal etwas richtig zu machen.
Aber wenn man Sie hier sieht, muss man annehmen, dass die Regierungsfraktionen Versammlungen von Vollidioten seien, die es nie hinkriegen, irgendetwas richtig zu machen.
Wem hilft dieser Antrag? Das ist die erste Frage, die ich mir stelle. - Erstens hilft er nicht der SPD, zweitens hilft er auch nicht den Feuerwehren,
drittens hilft er auch nicht den Kommunen, viertens hilft er auch nicht den Regierungsfraktionen auf die Sprünge, und fünftens hilft er auch nicht der Landesregierung auf die Sprünge, weil er völlig substanzlos ist
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Fragen Sie einmal die Feuerwehren!)
- Wir haben ja den Landesfeuerwehrverband gefragt. Ich werde gleich zitieren, was er geantwortet hat.
Meine Damen und Herren, Ihnen geht es im Grunde genommen darum - das hat der Kollege Bachmann auch gesagt -, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die SPD schon immer und auch heute noch gegen die Abschaffung der Bezirksregierungen ist.
Das haben wir zur Kenntnis genommen. Aber wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass die Bevölkerung in Niedersachsen die Bezirksregierungen nicht vermisst, dass es ein geordnetes Leben auch ohne Bezirksregierungen gibt und dass wir durch die Abschaffung der Bezirksregierungen vieles in diesem Land verbessert haben.
Meine Damen und Herren, in diesem Plenarsaal hat vor zwei Jahren nach dem Elbehochwasser auf Initiative der Fraktionen von CDU und FDP eine Anhörung stattgefunden. Der Kollege Bartling hatte nämlich, als er noch mit dem Innenausschuss auf Reisen war, angekündigt, wegen des Elbehochwassers hier im Landtag einen Untersuchungsausschuss zu beantragen, weil er am Beispiel des Elbehochwassers beweisen wollte, dass die Abschaffung der Bezirksregierungen dazu geführt habe, dass die Feuerwehren ihren Auftrag nicht mehr ordentlich erledigen könnten. Deswegen hat diese Anhörung hier stattgefunden; Herr Bartling, Sie entsinnen sich wahrscheinlich.
In diesem Zusammenhang sind natürlich auch die beteiligten Feuerwehrleute angehört worden. Auch daran erinnern Sie sich. Es ist hier die Frage gestellt worden, ob sich die Neuordnung des Katastrophenschutzes bewährt hat, nach der in einem
Katastrophenfall, der sich über Landkreisgrenzen hinaus ereignet, der zuständige Polizeipräsident die Gesamteinsatzleitung hat. Sie hatten natürlich gehofft, dass alle sagen: Furchtbar, Feuerwehren werden von der Polizei regiert! - Genau das Gegenteil war der Fall. Alle beteiligten Feuerwehrleute haben hier gesagt: Die Abschaffung der Bezirksregierungen hat sich jedenfalls für uns positiv ausgewirkt, und die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Feuerwehr war hervorragend. Von dem, was Sie hier eben gesagt haben, war in der Praxis überhaupt keine Rede.
Nun will ich noch eines sagen: Sie selber, Herr Bachmann, haben vorgelesen, dass die Spitzenverbände auf Bundesebene von „mehreren Ländern“ gesprochen haben. Damit haben sie Niedersachsen überhaupt nicht angesprochen. Genau deswegen haben wir den Landesfeuerwehrverband - LFV - befragt, was er davon hält. Jetzt lese ich einmal die Antwort vor.
„Namens und im Auftrage unseres Präsidenten, Herrn … Hans Graulich, teilen wir Ihnen mit, dass der LFVVorstand in einer seiner letzten Sitzungen das Papier erörtert und zur Kenntnis genommen hat. Wir sehen … davon ab, uns zu den einzelnen Aussagen des auf Bundesebene vom Deutschen Feuerwehrverband und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren … herausgegebenen Papiers zu äußern.“