Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

Der Förderschwerpunkt kommunale Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde von der Landesregierung zusätzlich zu dem bereits 2007 beschlossenen Sportstättensanierungsprogramm 2007 bis 2011 festgelegt.

Mit dem Förderschwerpunkt kommunale Sportstätten werden den Kommunen für die Sanierung von Sportstätten 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 10 Millionen Euro müssen seitens der Kommunen als Eigenanteil gegenfinanziert werden. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt der notwendigen Infrastruktur des Sports in Niedersachsen geleistet. Insbesondere aufgrund der Bedeutung des Sports für Kinder und Jugendliche ist ein ausreichendes Angebot an modernen zeitgemäßen Sportanlagen erforderlich.

Über die Verteilung der für die Kommunen bereitgestellten Mittel wurde bereits rechtsverbindlich entschieden, sodass die Kommunen diese Maßnahmen zeitnah umsetzen können. 34 Millionen Euro werden den Gemeinden und Landkreisen für die Sanierung von 83 Turnhallen (davon 5 Ersatz- bauten) zugewiesen. Gefördert werden 80 % der förderfähigen Kosten.

Bei der Verteilung der Mittel wird der Sanierung von Turnhallen Vorrang eingeräumt. Turnhallen sind für die Ausübung einer Vielzahl von Sportarten notwendige Voraussetzung und stellen damit sowohl für den Schul- als auch für den Vereins- und Breitensport eine tragende Säule dar.

Gerade bei den älteren Turnhallen besteht ein erheblicher energetischer Sanierungsbedarf. Mit der Sanierung werden zudem die Betriebskosten für die Kommunen deutlich gesenkt.

Für die Sanierung des Sportleistungszentrums erhalten die Landeshauptstadt Hannover und für die Sanierung des Reitsportzentrums in Luhmühlen der Landkreis Harburg darüber hinaus jeweils eine Förderung in Höhe von 3 Millionen Euro. Diese kommunalen Sportstätten haben für die Sportinfrastruktur in Niedersachsen eine weit herausgehobene Bedeutung. Das Sportleistungszentrum ist für eine Vielzahl niedersächsischer Kaderathleten aus unterschiedlichen Sportarten die zentrale Trainingsstätte und damit die zentrale Einrichtung des Olympiastützpunktes Niedersachsen.

Krankenhäuser:

Für den Bereich Kommunaler Förderschwerpunkt Krankenhäuser hat die Landesregierung ein zusätzliches Investitionsprogramm für Krankenhausbaumaßnahmen mit insgesamt 27 Maßnahmen und einem Gesamtfördervolumen von 50 Millionen Euro beschlossen. Für 21 dieser Maßnahmen sind zwischenzeitlich Förderbescheide mit einem Gesamtfördervolumen von 34,85 Millionen Euro ergangen. Es ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Förderbescheide noch in diesem Jahr erteilt werden. Sechs Maßnahmen wurden bereits begonnen. Insgesamt wurde bisher ein Betrag in Höhe von 2 527 556,53 Euro an die Krankenhausträger ausgezahlt.

Hochwasserschutz im Binnenland:

Insgesamt dreizehn Bauprojekte sind begonnen, um den Hochwasserschutz im Binnenland zu verbessern (neun Projekte im kommunalen För- derschwerpunkt, vier Landesmaßnahmen). In den meisten Fällen ist mit einem Abschluss der Maßnahme noch in diesem Jahr zu rechnen. Rund 23 % der Investitionsmittel des kommunalen Förderschwerpunkts sind bereits an Unternehmen und Handwerker abgeflossen.

Altlastensanierung:

Mit den verfügbaren Haushaltsmitteln im kommunalen Förderschwerpunkt Altlastensanierung kommen derzeit elf Projekte zur Realisierung. In einigen Vorhaben steht ein Baubeginn unmittelbar bevor. Es ist davon auszugehen, dass in Einzelfällen die Maßnahme im Jahr 2009 abgeschlossen werden kann. Auch in diesem Förderschwerpunkt werden daher Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2009 abfließen.

Zu 3: Als Landesmaßnahmen werden im Wesentlichen folgende Maßnahmen durchgeführt:

Investitionen im Bereich von Hochschulen, Forschung und Bildung:

Hier werden mit 192 Millionen Euro rund 100 Investitionsmaßnahmen an den Hochschulen und sonstigen Einrichtungen des Ressortbereichs, zur energetischen Sanierung, andere Baumaßnahmen sowie die Ausstattung von Hochschulkliniken gefördert. Bisher - Stand September/Oktober - wurden von den Einrichtungen 11,7 Millionen Euro für fällige Zahlungen abgerufen.

Offshore Basis Cuxhaven:

Die Entwicklung des dritten Bauabschnitts der Offshore Basis Cuxhaven wird mit 15 Millionen

Euro aus dem Konjunkturpaket II gefördert. Der Förderbescheid ist der Projektträgerin am 31. Juli 2009 von Herrn Minister Dr. Rösler ausgehändigt worden. Gegenstand der Maßnahme ist die Erschließung des östlichen Teils des Bebauungsplans B 141 in einer Größenordnung von brutto 38,0 ha. Die Erschließung ist Voraussetzung für die zweite Entwicklungsstufe der STRABAG Offshore GmbH in Cuxhaven und für die Ansiedlung von Partnerunternehmen von STRABAG Offshore, die Komponenten für Offshorewindenergieanlagen herstellen. Der Grundstückserwerb ist nahezu vollständig abgeschlossen. Zurzeit werden der Deichrückbau und die Aufspülung des Geländes vorbereitet.

Hafenhinterlandanbindungen/NE-Bahnen:

Für die Infrastruktur der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) stehen aus dem Konjunkturpaket II für 2009 und 2010 insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind eingeplant für die Ertüchtigung der Verbindung Bremerhaven– Wulsdorf–Bremervörde–Rotenburg in den Jahren 2009 und 2010. Ein erster Streckenabschnitt mit einem Kostenvolumen rund 8 Millionen Euro wurde inzwischen in Angriff genommen. Dieser Streckenabschnitt wird mit Mitteln des KP II in Höhe von etwa 4 Millionen Euro gefördert.

Energetische Sanierung von Landesliegenschaften sowie sonstige Baumaßnahmen:

Im Bereich der Landesmaßnahmen werden im Rahmen des Konjunkturpaketes II Investitionen in die Infrastruktur von Hochschulen, in energetische Sanierungen sowie für besondere Einzelvorhaben im Landesinteresse vorgenommen. Dabei handelt es sich um große und kleine Baumaßnahmen, die in den Einzelplänen 06 (Hochschulbau) und 20 (allgemeiner Hochbau) veranschlagt sind.

Unmittelbar nach Verabschiedung des Landesprogramms für die Umsetzung im Konjunkturpaket II wurden die veranschlagten Maßnahmen die Planungen und Ausführungen beauftragt. Die Planungsleistungen wurden größtenteils bereits an freiberuflich Tätige vergeben. Somit konnten in diesem Segment kurzfristig über 60 Aufträge an mittelständisch geprägte Auftragnehmer erteilt werden. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht von einfachen Fassadenarbeiten bis zur Ausrüstung medizinischer Forschungslabore. Insgesamt sind für Landesmaßnahmen im Aufgabenbereich des Staatlichen Baumanagements rund 137 Millionen Euro veranschlagt.

Im Einzelplan 20 sind derzeit 19 Baumaßnahmen mit insgesamt rund 33 Millionen Euro aufgeführt. In Abhängigkeit von der Komplexität der Aufgabenstellung ist der gegenwärtige Umsetzungsgrad unterschiedlich. Bei nahezu 70 % der Maßnahmen konnten die baufachlichen Unterlagen bis zum September 2009 fertiggestellt werden, sodass nunmehr mit den durchführenden Bauarbeiten begonnen werden kann. Bei sieben Baumaßnahmen wurden die aktiven Bautätigkeiten bereits im Sommer aufgenommen.

Neben den Landesmaßnahmen werden im Rahmen des Aufstockungsprogramms weitere Investitionen vorgenommen. Auch wenn hier nicht der enge Zeitrahmen durch die Vorgaben des Bundes gilt, so sind doch die Maßnahmen doch bereits initiiert worden. Beispielhaft seien hier erwähnt:

Turbinenprüfstand DSL:

Für das Projekt „Investitionshilfe für einen Flugzeugtriebwerksprüfstand am Standort Göttingen des DLR“ wurde der Zuwendungsbescheid im Juni d. J. erteilt. Im Projekt laufen derzeit bereits Fachplanungen und Ausschreibungen von Gewerken. Die Bautätigkeit wird dann zu Beginn des kommenden Jahres einsetzen.

Radwege:

Die im Aufstockungsprogramm des Landes bereitgestellten 2 Millionen Euro für Radwege an Landesstraßen werden Ende dieses Jahres zu 100 % verausgabt sein.

Harzer Schmalspurbahn:

Eine Machbarkeitsstudie ist in Auftrag gegeben, die eine verlässliche Kostenermittlung liefern soll sowie Fragen der Raumordnung und des Naturschutzes untersucht. Die Studie soll bis Ende 2009 vorliegen und ausgewertet sein.

Ith-Tunnel:

Im März 2009 hat der Bund seine Zustimmung zur Aufnahmen von Planungen/Voruntersuchungen erteilt. Ebenfalls im März 2009 erfolgte eine Abstimmung zur Planungskonzeption, am 2. April 2009 ist der Entwurfsauftrag für die weiteren Planungen erteilt worden.

Stadtumbau West:

Das bewährte Programm der Städtebauförderung konnte ausgebaut werden. Mit diesem Programm investiert die Landesregierung in die Umnutzung brachliegender Industrie- und Militärstandorte und

macht unsere Städte auch im Hinblick auf den demografischen Wandel zukunftsfähig.

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Die Tendenz bei der Umsetzung der Initiative Niedersachsen ist steigend, es geht rasch weiter. Dies ist auch der Maßstab, an dem der Erfolg unseres Programms sichtbar wird. Der Ministerpräsident hat dieses bereits kürzlich in einem Zeitungsartikel dargestellt. Den konjunkturellen Impuls geben wir schon dadurch, dass Planungsbüros oder Handwerksbetriebe Aufträge erhalten und im Wissen um die eigene Bezahlung dann am Markt selber als Auftraggeber auftreten können. Volle Auftragsbücher sichern Beschäftigung, das Geld kommt nach getaner Arbeit. Es ist also wichtig, dass die Vergabeentscheidungen zügig, konsequent und für die gesamten der jeweiligen Körperschaft zur Verfügung stehenden Mittel getroffen werden. Um dieses zu fördern, haben wir die Vorgaben des Landesvergaberechts vorübergehend abgemildert und die Schwellenwerte erhöht. Damit ist nach dem Landesvergabegesetz eine Beschaffungsmaßnahme erst ab 100 000 Euro auszuschreiben. Im Baubereich sind vereinfachte Ausschreibungen bis zu einem Schwellenwert von 1 Million Euro möglich. Dieses dient der schnelleren und unbürokratischeren Vergabe von Aufträgen. Die Vielfalt der Projekte und deren erleichterte Durchführung führen dazu, dass regionale Auftragnehmer weit über den traditionell hohen Anteil hinaus an den Maßnahmen beteiligt werden.

Zum Jahresende wird der größte Teil der Projekte auf den Weg gebracht sein. Es wird nachhaltig und solide in Niedersachsens Zukunft investiert. Auch wenn zum Jahresende noch nicht die Hälfte der Mittel beim Bund abgerufen sein sollte, ist dies der Art der eben angesprochenen Projekte geschuldet. Baumaßnahmen erfordern eben eine gewisse Anlauf- und Umsetzungszeit. Auch der Bund geht davon aus, dass der vollständige Mittelabruf über einen dreijährigen Zeitraum bis Ende 2011 erfolgen wird.

Alle werden gleichermaßen durch die kommunalen Pauschalzuweisungen und die Mittel für die Schulinfrastruktur sehr viel mehr Geld zur Verfügung haben, als sie noch im Herbst letzten Jahres erwarten durften. Viele werden darüber hinaus, von den kommunalen Schwerpunktmitteln, den Landesmitteln oder vom Aufstockungsprogramm zusätzlich profitieren.

Dieses ist gleichzeitig auch ein Appell an alle Mitglieder dieses hohen Hauses, ihren Einfluss in

ihren Wahlkreisen für die rasche Umsetzung der Maßnahmen der Initiative Niedersachsen geltend zu machen und dieses gerne auch durch eigene Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Dies stärkt unsere Wirtschaft und ist deshalb gut für unser Land.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 4 des Abg. Christian Dürr (FDP)

Gefahren und Nutzen von Energiesparlampen

Die Europäische Kommission will schrittweise die Verwendung von Glühlampen verbieten. Als erster Schritt sind seit Beginn dieses Monats mattierte Glühlampen sowie Glühlampen mit 100 Watt oder mehr aus dem Handel genommen worden. Zum 1. September 2010 folgen solche mit 75 Watt oder mehr, und zwei Jahre später sollen auch schwächere Glühlampen verschwinden. Von dem Verbot und einem Ersatz durch sogenannte Energiesparlampen erhofft sich die EU-Kommission eine Verringerung des Strombedarfs zu Beleuchtungszwecken, was zu einer jährlichen Einsparung von 23 Millionen t Treibhausgas führen soll.

Der Einsatz von Energiesparlampen birgt aber auch Probleme. So stellte beispielsweise die Zeitschrift Öko-Test fest, dass beim Einsatz von Energiesparlampen mit einer stärkeren Verursachung von Elektrosmog zu rechnen ist. Die elektrischen Wechselfelder im Umkreis von Energiesparlampen sind generell viel stärker als bei Glühlampen. Viele Energiesparlampenmodelle überschreiten in einem Abstand von 30 cm die TCO-Grenzwerte für PC-Monitore. Erst in einem Abstand von ca. 1 bis 1,5 m sinkt die Elektrosmogbelastung auf ein tolerierbares Maß.

Hinzu kommt, dass Energiesparlampen auch Quecksilber enthalten, aber nur ca. 10 % der Haushalte die Energiesparlampen korrekt als Sondermüll entsorgen. Hier besteht, insbesondere da aufgrund des Glühlampenverbotes ein Anstieg der Anzahl ausgebrannter Energiesparlampen zu erwarten ist, Handlungsbedarf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Leistet das zugunsten von Energiesparlampen erlassene Verbot von Glühlampen, insbesondere unter Berücksichtigung des Emissionshandels, tatsächlich einen Beitrag zur Reduzierung von CO2, oder kommt es eher zu einer Verlagerung der Emissionen?

2. Liegen der Landesregierung über den zitierten Artikel hinausgehende Erkenntnisse über den durch Energiesparlampen verursachten Elektrosmog oder über andere Nachteile von Energiesparlampen vor und, wenn ja, welche?