2. Liegen der Landesregierung über den zitierten Artikel hinausgehende Erkenntnisse über den durch Energiesparlampen verursachten Elektrosmog oder über andere Nachteile von Energiesparlampen vor und, wenn ja, welche?
3. Wie will die Landesregierung der Gefahr begegnen, dass in Zukunft mehr quecksilberhaltige Lampen im normalen Hausmüll landen?
Die Durchführungsverordnung EG Nr. 244/2009 vom 18. März 2009 regelt Energieeffizienzanforderungen für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht in sechs zeitlich gestaffelten Stufen vom 1. September 2009 bis zum 1. September 2016. Mit Inkrafttreten der ersten Stufe zum 1. September dieses Jahres hat dies faktisch zu einem Verbot von allen mattierten Glühlampen sowie Glühlampen mit einer Leistung von 100 Watt und mehr geführt.
Neben der Energieeffizienz werden in der o. g. Durchführungsverordnung weitere Produktanforderungen für Kompaktleuchtstofflampen vorgeschrieben, u. a. Wirkungsgrad, Lebensdauer, Überlebensfaktor, Lichtstrom, Zündzeit, Ausfallrate und Farbwiedergabe.
Nach dem Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) ist eine aktive Marktüberwachung dieser Produktanforderungen durch die Länder vorgeschrieben, die erhebliche zusätzliche Kosten für Personal und Labore erfordert.
Die Landesregierung ist daher der Auffassung, dass die Flut der zu berücksichtigenden Aspekte und Daten beim Produktdesign im Sinne von noch mehr Umweltschutz nur beherrscht werden kann, wenn auch die Eigenverantwortung der Unternehmen gestärkt wird. Sie bedauert, dass die Erwägungsgründe der Ökodesign-Richtlinie für energiebetriebene Produkte, die ausdrücklich den Vorrang der Selbstregulierung bzw. der freiwilligen Vereinbarung vorsehen, im Rahmen des „Glühlampenverbots“ nicht umgesetzt wurden.
Auf diesen Zusammenhang hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz in einem Ministerschreiben bereits im Februar 2009 an den Bundeswirtschaftsminister sowie den Bundesumweltminister und alle deutschen Europaparlamentarier nachdrücklich hingewiesen.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Bäumer vom 16. März 2009 (Drs. 16/1089) verwiesen.
Zu 1: Der Anteil des Energieverbrauchs für Beleuchtung in privaten Haushalten ist relativ gering. So beträgt er nach Erkenntnissen des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnolo
An der Bruttostromerzeugung in Niedersachsen betrug der Anteil emissionshandelspflichtiger Kraftwerke, insbesondere Kohle- und Gaskraftwerke, im Jahr 2007 ca. 33 %. Sofern es durch den Ersatz von „Standard“-Glühlampen durch Energiesparlampen zu einer Reduzierung bei der Energieproduktion in Anlagen, die dem Emissionshandel unterliegen, kommen sollte, können die dieser Anlage zugewiesenen Emissionsberechtigungen auf dem Handelsmarkt für Emissionszertifikate angeboten werden. In erster Linie wird ein gegebenenfalls resultierendes Überangebot an Emissionsberechtigungen zu einem Preisverfall bei den Zertifikaten führen und damit den Anreiz für CO2-Reduktionen mindern.
Die Prognose der EU-Kommission für eine jährliche Einsparung von 23 Millionen t Treibhausgas ist vor diesem Hintergrund nicht belastbar.
Zu 2: Lampen für den Hausgebrauch sollten unabhängig von der Technologie insgesamt nur geringe elektromagnetische Strahlung außerhalb des sichtbaren Wellenlängenbereichs emittieren. Durchgeführte Messungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zeigen, dass bei den auf dem Markt befindlichen Kompaktleuchtstofflampen diesbezüglich erhebliche Variationen bestehen. Glühlampen im Gegensatz dazu erzeugen keine hochfrequente elektromagnetische Strahlung.
Die über Fehlwürfe in den Restmüll gelangenden gebrauchten Energiesparlampen stellen unabhängig von dem jeweils genutzten Weg zur Restabfallentsorgung einen problematischen Abfallbestandteil dar. Die bekanntermaßen hohe Flüchtigkeit bedingt, dass Quecksilber nur mit hohem Aufwand in Abfallentsorgungsanlagen zurückgehalten werden kann. Tendenziell wird sich die Menge der quecksilberhaltigen Rückstände aus der Abfallbehandlung erhöhen.
Zu 3: Wegen der Relevanz von Quecksilber für Umwelt und Gesundheit sind ausgediente quecksilberhaltige Lampen, z. B. Kompaktleuchtstofflampen, wie im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) seit März 2006 vorgeschrieben, bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. So können Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Nach der eingangs genannten EU-Verordnung sind die Lampenhersteller ab September 2010 darüber hinaus verpflichtet, über den Quecksilbergehalt der Lampen und Entsorgungsmöglichkeiten zu informieren.
Informationen über Rückgabemöglichkeiten können derzeit bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos.
In Anbetracht der zukünftig zu erwartenden stärkeren Nachfrage nach Kompaktleuchtstofflampen ist die Verbraucherfreundlichkeit der Rückgabemöglichkeiten weiter zu verbessern, um die Sammelquote in Deutschland zu steigern. Dabei sind alle am Entsorgungsprozess beteiligten Akteure gefordert. Wichtig ist, dass die Öffentlichkeit über die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Gasentladungslampen unter Hinweis auf ortsnahe Abgabemöglichkeiten effektiv informiert wird. Dabei kommt der Abfallberatung der öffentlichrechtlichen Entsorger sowie der Öffentlichkeitsarbeit der Lampenhersteller und -vertreiber, der Entsorgungsdienstleister sowie der Umwelt- und Verbraucherverbände besondere Bedeutung zu.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz wird die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auffordern, im Rahmen der Ausübung ihrer Abfallberatungspflicht nach § 8 des Niedersächsischen Abfallgesetzes das Erfordernis einer vom Restmüll getrennten Entsorgung von Energiesparlampen besonders herauszustellen. Dabei ist auf die Abgabemöglichkeit bei deren Schadstoffsammelstellen hinzuweisen.
Niedersachsen hat sich im Übrigen mit Erfolg dafür eingesetzt, dass das Bundesumweltministerium zur nächsten Umweltministerkonferenz über Verhandlungen mit den Herstellern und dem Handel zur Schaffung weiterer Möglichkeiten zur freiwilligen Rücknahme von gebrauchten Energiesparlampen berichten wird.
Die Rettung der Hypo-Real-Estate-Bank (HRE) im September 2008 wurde von verschiedenen Vertretern der Bundes- und Landesregierungen und der Banken immer wieder damit begründet, dass die Bank „systemrelevant“ sei. Deshalb wurde eine Bürgschaft in Höhe von 87 Milliarden Euro zur Sicherung neuer Kredite für die
Relevant für die Einschätzung waren offensichtlich Einlagen von mehr als 100 Milliarden Euro von Banken, Versicherungen, Ländern, Kommunen und anderen öffentlichen Körperschaften, die diese ohne Sicherung bei der HRE angelegt hatten. Allein mehr als 83 Milliarden Euro wurden dort kurzfristig mit Laufzeiten unter einem Jahr angelegt. Angesichts der wirtschaftlichen Situation der HRE dürften diese Anleger die Hauptprofiteure der Rettungsaktion gewesen sein. Ohne Eingreifen des Staates wären diese Anlagen vermutlich weitgehend verloren gewesen.
Der Berliner Tagesspiegel hat am 13. September 2009 die bisher geheim gehaltene Liste der unbesicherten Geldmarktaufnahmen und Schuldscheindarlehen der HRE-Gruppe veröffentlicht. Dabei wurde auch deutlich, dass die Aussage des SoFFin-Leiters Hannes Rehm, die unbesicherten Verbindlichkeiten lägen überwiegend bei Renten-, Sozialversicherungen und Kirchenkassen, nicht richtig ist. Hier sollte offensichtlich ein falscher Eindruck erzeugt werden, um die Akzeptanz für die Bankenrettung nicht zu gefährden. Unter den Anlegern befinden sich auch das Land Niedersachsen mit 400 Millionen Euro und die Norddeutsche Landesbank, Hannover, mit 111 Millionen Euro.
1. Weshalb wurden auch niedersächsische Steuergelder und NORD/LB-Mittel ohne Sicherheit, d. h. mit hohem Risiko, bei der HREGruppe angelegt?
2. Welche Haltung nimmt die Landesregierung zu der Forderung ein, dass die Anleger als Hauptnutzer der Bankenrettung auch an den Kosten beteiligt werden sollten?
3. In welchem Umfang und wo hatte und hat die Landesregierung in 2009 Gelder „unbesichert“ angelegt?
Die Berichterstattung des Tagesspiegels am 13. September 2009 ist, da sie sich auf eine fehlerhafte Liste der Deutschen Bundesbank bezieht, falsch. Das Land Niedersachsen hatte weder bei der HRE noch bei der DEPFA Dublin Geld angelegt.
Im Rahmen der täglichen Gelddisposition wurde allerdings am 2. September 2008 mit der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, Eschborn, ein Termingeld über 200 Millionen Euro mit der Fälligkeit am 30. September 2008 abgeschlossen. Die Termineinlage wurde zum Zeitpunkt der Fälligkeit vereinbarungsgemäß zurückgeführt. Die Anlage bei der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG erfolgte am 2. September 2008.
Die DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG war zum Zeitpunkt der Anlage Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Es handelte sich somit um eine durch die Einlagensicherung geschützte Anlage.
Auch die Zahl 400 Millionen Euro ist demnach falsch. Bei der NORD/LB konnte die Zahl 111 Millionen Euro nicht nachvollzogen werden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Hans-Jürgen Klein im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 3: Die Geldanlage erfolgt auch in 2009 im Rahmen der regelmäßig aktualisierten Risikolimitierungen.
Die Zahl der Schulleiterinnen und Schulleiter, die über Arbeitsbelastung klagen, wächst immer weiter an. Ihr Aufgabenkatalog wurde mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule erheblich ausgeweitet, ohne dass es zu ausreichenden kompensatorischen Entlastungsmaßnahmen gekommen ist. Als Ergebnis stehen etwa 400 Überlastungsanzeigen von Schulleiterinnen und Schulleitern und zahlreiche offene (weil unattraktive) Stellen. Eine spezielle Arbeitszeitverordnung für Leitungspersonal wird immer wieder verschoben und mittlerweile nur noch für irgendwann „im Verlauf der Legislaturperiode“ angekündigt (Drs. 16/1464).
1. Wie bewertet die Landesregierung die gegenwärtige Situation von Niedersachsens Schulleiterinnen und Schulleitern?
2. Wann können die Schulleiterinnen und Schulleiter aufgrund welcher Maßnahmen der Landesregierung mit einer Entlastung rechnen?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Unterstützungsmöglichkeiten für die Schulleitungen durch die Landesschulbehörde vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in der Landesschulbehörde akute Personalknappheit herrscht und
Wie in diesem Jahr bereits mehrfach ausgeführt, nimmt die Landesregierung die Hinweise von Schulleiterinnen und Schulleitern auf ihre umfänglichen Aufgaben und die daraus resultierenden Belastungen ernst. Es ist unbestritten, dass sich durch die notwendigen Reformen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität unserer Schulen, insbesondere in der Anfangsphase der Umsetzung, eine höhere Arbeitsbelastung für Schulleiterinnen und Schulleiter ergeben hat.