Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

Dieses sind pro Saison etwa zwischen 260 und 300 Spiele, überwiegend in den ersten fünf Ligen, dazu aber auch Pokalspiele, Länder- und andere

internationale Spiele, Freundschaftsspiele/-turniere sowie teilweise unterklassige Spiele.

In der Saison 2007/2008 wurden im Zusammenhang mit diesen Spielen 351 Straftaten und 62 verletzte Personen polizeilich bekannt. Die Polizei traf 682 die Freiheit entziehende Maßnahmen, wie vorläufige Festnahmen und Ingewahrsamnahmen. Es entstanden ca. 150 000 Einsatzstunden von eingesetzten Polizeikräften.

In der Saison 2008/2009 haben sich die Zahlen auf 503 festgestellte Straftaten und 104 bekannt gewordene Verletzte gesteigert. Die Polizei traf 950 die Freiheit entziehende Maßnahmen und leistete ca. 170 000 Einsatzstunden.

Auch wenn Gewaltexzesse, wie sie im Zusammenhang mit Fußballspielen in anderen Bundesländern nach der Weltmeisterschaft 2006 durch die Medien gingen, in Niedersachsen nicht aufgetreten sind, zeigen diese Zahlen, dass wir bei der Bekämpfung des Hooliganismus nicht nachlassen dürfen.

Die Ursachen für die Steigerungen werden im niedersächsischen Ausschuss Sport und Sicherheit ausführlich analysiert. Nach erster Einschätzung dürfte der Anstieg auch durch ein aggressiveres Verhalten von Fußballfans, hier besonders der sogenannten Ultras, begründet sein.

Nach polizeilichen Erkenntnissen gehören in Niedersachsen derzeit insgesamt ca. 1 100 Personen der Ultrabewegung an, davon ca. 650 der Fankategorie B (der Fan, der Gewalt bei entsprechender Gelegenheit ausübt) und ca. 120 bis 130 der Kategorie C (der Fan der Gewalt sucht). Die Ultras verstehen sich als die „wahren Fußballfans“, die durch Aktionen in den Stadien für Stimmung sorgen. Vereine und Polizei werden von ihnen zunehmend für eine Einengung der Fansubkultur verantwortlich gemacht.

Seit einiger Zeit ist dabei in großen Teilen der Ultrafanszenen eine stärkere Gewaltorientierung, auch gegenüber der Polizei und den Ordnungsdiensten, feststellbar. Darüber hinaus schotten sich die Ultragruppierungen zunehmend gegen Einflussnahmen der Polizei und der Vereine/Verbände ab, Aktionen werden überwiegend konspirativ vorbereitet.

Der dargestellten Entwicklung wird derzeit mit auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse abgestimmten Einsatzkonzepten begegnet. Darüber hinaus wird zurzeit auf Bundesebene abgestimmt, eine wissenschaftliche Untersuchung des Phänomens

vorzunehmen. Unabhängig davon ist ein gemeinsames Projekt des Instituts für Sportwissenschaft Hannover und des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration in Planung. Ziel soll es insbesondere sein, bestehende Feindbilder abzubauen und so der Anwendung von Gewalt entgegenzuwirken.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 8 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Kommunale Zuständigkeit der KfzZulassung in Niedersachsen - Warum verhindert Minister Rösler Bürgernähe?

Im Zuge einer Anhörung des Verkehrsministeriums über Zuständigkeiten im Verkehrsbereich ist eine Übertragung der Kfz-Zulassung auch auf kreisangehörige Kommunen vonseiten des Ministeriums abgelehnt worden. Diese Ablehnung wurde mit dem Hinweis begründet, es seien zusätzliche Kosten für die Kfz-Halter zu befürchten. Städtetag und Städte- und Gemeindebund bestreiten die Kostengründe und befürworten eine bürgernahe Verlagerung in die Rathäuser. Es wird darauf hingewiesen, dass schon heute die Verlagerung vor Ort gängige Praxis sei und dass dies im Gegensatz zur Ministeriumsmeinung zu Kosteneinsparungen geführt habe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher jeweiligen Datengrundlage (Kos- tensteigerung versus Kosteneinsparung) kommen Ministerium und die beiden kommunalen Spitzenverbände zu den gegensätzlichen Einschätzungen?

2. In welchen Landkreisen sind welche kreisangehörigen Kommunen (bitte auch entsprechen- de Darstellung für die regionsangehörigen Ge- meinden der Region Hannover) seit wann mit der Aufgabe betraut worden, und wie haben sich dort die Kosten für die jeweiligen Landkreise und kreisangehörigen Kommunen entwickelt?

3. Ist die Annahme des Ministeriums richtig, dass im Zeitalter von EDV-Technik jeweils alle Aufgaben an jede Außenstelle der Kfz-Zulassung vor Ort verlagert werden müssen und zusätzliche Kosten entstehen, der jeweilige Landkreis aber keinerlei Einsparungen verzeichnet, und wie wird die Zeit- und Kostenersparnis durch Bürgernähe für die Halter der rund 7 Millionen Fahrzeuge in Niedersachsen beurteilt?

Das Zulassungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sowie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). In Niedersachsen sind

hierfür die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig (Zulassungsbehörden). Diese füllen das Zulassungsrecht, das sich oftmals sehr kompliziert und vielschichtig darstellt, mit hoher Kompetenz aus und gewährleisten dadurch eine gerade der Allgemeinheit dienende Rechts- und Verkehrssicherheit.

Durch die Verordnung über die Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) vom 3. August 2009 erfolgte eine Zusammenführung der bis dahin in unterschiedlichen Rechtsnormen geregelten Zuständigkeiten.

Im Zuge der hierzu durchgeführten Verbandsbeteiligung regten der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund u. a. an, die Zuständigkeit der Kfz-Zulassung generell auf die kreisangehörigen Kommunen zu übertragen, um dadurch eine orts- und bürgernahe Erledigung von Kfz-Zulassungsangelegenheiten zu ermöglichen. Die Landesregierung ist dieser Anregung aus folgenden bislang Gründen nicht gefolgt:

Bei Schaffung neuer Zuständigkeiten müssten die kreisangehörigen Kommunen erhebliche Investitionen für Personal- und Sachmittel (Gebäu- de/Parkflächen, EDV incl. Onlineverbindung zum Kraftfahrt-Bundesamt) aufwenden. Solche Ausgaben wären nur gerechtfertigt, wenn damit spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sind.

Das angestrebte Ziel, eine orts- und bürgernahe Erledigung von Kfz-Zulassungsangelegenheiten zu ermöglichen, kann zudem auch auf andere Weise erzielt werden, wenn dies gewollt ist. Zum einen haben die Landkreise die Möglichkeit, die Zulassungsaufgaben dezentralisiert durch Außenstellen bei den Gemeinden wahrnehmen zu lassen. Darüber hinaus können die politischen Entscheidungsgremien im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit bereits jetzt Regelungen treffen, um Aufgaben der Kfz-Zulassung auf die kreisangehörigen Gemeinden zu delegieren. Weiterhin besteht nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 ZustVO-Verkehr die Möglichkeit, auch die Zuständigkeit ganz oder teilweise auf privilegierte kreisangehörige Gemeinden zu übertragen.

Von den drei vorgenannten Alternativen (Einrich- tung von Außenstellen, Delegation von Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung, Übertragung von Zuständigkeiten) hat bereits eine Reihe von Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden Gebrauch gemacht (s. unter Nr. 2). Durch die gemeinsame Nutzung der bereits bei den Landkrei

sen bestehenden Infrastruktur, insbesondere im Bereich der IT-Technik, konnten Synergieeffekte erzielt werden, die zu einer kostenneutralen Verbesserung des Dienstleistungsangebots vor Ort geführt haben.

Gleichwohl wird die Landesregierung eine weitergehende Aufgabenübertragung z. B. im Bereich der Kraftfahrzeugzulassung im Rahmen des zurzeit verhandelten Zukunftsvertrages für starke Kommunen prüfen, um eine möglichst bürgernahe und kostengünstige Aufgabenerledigung zu ermöglichen.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Auffassung der beiden kommunalen Spitzenverbände, die Verlagerung von Aufgaben im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten habe bei den Beteiligten Behörden zu Kosteneinsparungen geführt, wird geteilt. Diese Einsparungen konnten aufgrund der vereinbarten Aufgabenteilung und der dadurch eingetretenen Synergieeffekte erzielt werden. Es besteht deshalb keine gegensätzliche Einschätzung.

Zu 2: Angelegenheiten der Kfz-Zulassung können in folgenden kreisangehörigen Gemeinden erledigt werden:

Landkreis Aurich: Außenstellen in der Stadt Aurich und der Stadt Norden.

Landkreis Celle: Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Bergen seit November 1998. Daneben können in allen kreisangehörigen Gemeinden Adressänderungen in den Fahrzeugdokumenten vorgenommen werden.

Landkreis Göttingen: Außenstellen in den Städten Duderstadt und Hann. Münden; Verwaltungsvereinbarung mit dem Flecken Bovenden (seit Febru- ar 2006) sowie der Stadt Staufenberg (Oktober 2008).

Landkreis Grafschaft Bentheim: Außenstellen in der Stadt Bad Bentheim sowie der Samtgemeinde Emlichheim.

Region Hannover: Verwaltungsvereinbarung mit den Städten Barsinghausen (März 2003), Burgdorf (April 2003) , Burgwedel (Jan. 2003), Garbsen (Ja- nuar 2003), Laatzen (Februar 2003), Langenhagen (Januar 2003) , Lehrte (April 2003), Neustadt (April 2003), Ronnenberg (Januar 2003), Seelze (Januar 2003), Sehnde (Mai 2003), Springe (März 2003), Wunstorf (Januar 2003) sowie den Gemeinden Isernhagen (Januar 2003), Uetze (April 2004),

Wedemark (März 2009), Wennigsen (November 2005).

Landkreis Hildesheim: Anschriftenänderungen in den Fahrzeugdokumenten können auch von der Stadt Hildesheim vorgenommen werden.

Landkreis Hameln: Außenstelle in der Stadt Bad Pyrmont (nur mittwochs).

Landkreis Oldenburg: Verwaltungsvereinbarung mit den Gemeinden Großenkneten (Januar 1999), Hude (Oktober 2002) und Wardenburg (März 2003). Teilweise Übertragung von Zuständigkeiten im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 ZustVO-Verkehr auf die Gemeinde Ganderkesee (April 2003).

Landkreis Osnabrück: Außenstelle in der Samtgemeinde Bersenbrück. Verwaltungsvereinbarung mit den Samtgemeinden Artland (Dezember 2000) und Fürstenau (Dezember 2000) sowie den Gemeinden Bad Essen (Juni 2001) und Bohmte (Juni 2001).

Teilweise Übertragung von Zuständigkeiten im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 ZustVO-Verkehr auf die Städte Bramsche (Januar 2002), Georgsmarienhütte (Januar 2002) und Melle (Januar 2002) sowie die Gemeinde Wallenhorst (September 2004).

Landkreis Rotenburg (Wümme): Außenstellen in der Stadt Bremervörde und der Samtgemeinde Zeven. Verwaltungsvereinbarung mit der Samtgemeinde Bothel (August 2006).

Landkreis Wesermarsch: Außenstelle in der Stadt Nordenham.

Die Kostenentwicklung konnte durch die beteiligten Behörden nicht quantifiziert werden. Insgesamt kann aber zumindest von einer Kostenneutralität ausgegangen werden. In der Regel sehen die Verwaltungsvereinbarungen eine Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden an den erzielten Gebührenaufkommen vor. Im Gegenzug erhalten die Landkreise von den beauftragten Kommunen einen Ausgleich für die Bereitstellung und Nutzung der erforderlichen IT-Infrastruktur (Hard- und Soft- ware).

Durch die Beteiligung der Kommunen am Gebührenaufkommen tritt eine entsprechende Verminderung der Gebühreneinnahmen der Landkreise ein. Dem stehen allerdings verringerte Personal- und Sachkosten gegenüber.

Zu 3: Die dem Ministerium unterstellte Annahme ist unzutreffend. Wie bereits dargelegt, ist es bereits

nach jetziger Rechtslage möglich, sowohl Aufgaben als auch Zuständigkeiten der Kfz-Zulassung ganz oder teilweise auf kreisangehörige Gemeinden zu übertragen. Die Entscheidung obliegt den kommunalen Behörden.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 9 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)