Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 9 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln

Immer wieder waren in den letzten Wochen und Monaten in den Medien Berichte über Lebensmittelimitate zu lesen. In vielen Fällen wurden Lebensmittel wegen irreführender Bezeichnung oder Wertminderung durch hohen Fremdwassergehalt ohne Kennzeichnung beanstandet. Selbst Lebensmittel, bei denen der Verbraucher aufgrund der Bezeichnung „Bio“ von Hochwertigkeit ausgeht, werden zunehmend imitiert.

So hat beispielsweise die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch festgestellt, dass die Carlsberg Brause „beo Heimat Apfel-Birne“ zwar als „Bio Erfrischung“ aus „rein natürlichen Zutaten“ beworben wird, statt Bioäpfeln und Birnen aber neben den Zusatzstoffen Zitronensäure (E330) und Ascorbinsäure (E300) ein nicht näher definiertes „natürliches Aroma“ Bestandteil des Getränks ist. Bio an der Brause sind im Ergebnis nur 5,5% Zucker und Gerstenmalz.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in ihre Liste von Lebensmittelimitaten zwei Bioprodukte aufgenommen. Dabei handelt es sich zum einen um ein Vollkorntoastbrot von Aldi Nord, das anstatt der vorgeschriebenen 90 % Vollkornmehl nur 60 % Vollkornmehl enthält. Zum anderen handelt es sich um das Bioerfrischungsgetränk Citrus-Ananas von Rewe, das weder Zitronen noch Ananassaft enthält.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die rechtlichen Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln eingehalten und durchgesetzt werden?

2. Plant die Landesregierung, stärker gegen Lebensmittelimitate vorzugehen, beispielsweise durch eine offensivere Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen?

3. Wie können die hohen Anforderungen im Bereich der Biolebensmittel durch die Landesregierung im Bereich eines Monitorings besonders unterstützt werden?

Ein besonderes Anliegen der Landesregierung ist es, den Verbrauchern eine Information über die angebotenen Lebensmittel zu ermöglichen und sie

vor Täuschung zu schützen. Die amtlichen Kontrollen beinhalten auch die Prüfung der nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB) festgelegten Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Lebensmittel sind mit der Verkehrsbezeichnung zu versehen.

Die Verkehrsbezeichnung ergibt sich aus Rechtsvorschriften oder bei Fehlen einer solchen Vorschrift aus der nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblichen Bezeichnung oder einer Beschreibung des Lebensmittels. Die übliche Verkehrsauffassung kann durch Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches, bezogen auf Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit von Bedeutung sind, beschrieben werden. Die Leitsätze werden durch die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (§ 16 LFGB) unter Beteiligung von Vertretern der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft erarbeitet und mit Dreiviertelmehrheit beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

In den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke ist die Verkehrsauffassung von Brausen beschrieben: „Brausen sind kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden naturidentische und/oder künstliche Aromastoffe und/oder Farbstoffe enthalten. Die Verkehrsbezeichnung ist Brause. Sie wird durch Angaben wie Waldmeistergeschmack, mit Waldmeisteraroma, Waldmeisterbrause ergänzt.“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Einhaltung der Anforderungen des Lebensmittelrechts in den Betrieben der Lebensmittelwirtschaft wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten durch regelmäßige risikoorientierte Kontrollen überwacht.

Die Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen zur stofflichen Beschaffenheit der Lebensmittel erfolgt durch Probenahmen mit anschließender Untersuchung und Bewertung der Proben im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Die Landesregierung hat die amtliche Kontrolle der Lebensmittelsicherheit im Sinne des einheitlichen europäischen Konzepts vom „Stall bis auf den Teller“ kontinuierlich fortentwickelt. Zum Beispiel haben auf Initiative der Landesregierung die Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem (EQUINO) eingeführt. Mit der Umsetzung von EQUINO werden die Effektivität und das hohe Niveau der Kontrolltätigkeiten auf allen Ebenen sichergestellt. Des Weiteren wurde in Niedersachsen eine einheitliche Kommunikationssoftware (Gemeinsames Verbraucherschutzinformati- onssystem Niedersachsen - GeViN) für alle am gesundheitlichen Verbraucherschutz beteiligten Behörden eingeführt. Zur Unterstützung der Planung der Probenahme nach risikoorientierten Kriterien wurde in Niedersachsen eine „Probenbörse“ entwickelt, mit der sich Erfordernisse der kommunalen Behörden zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit in den Herstellerbetrieben mithilfe der Probenahme und eine effiziente Steuerung der Untersuchung in den Laboren verknüpfen lässt. Diese „Probenbörse“ hat im Frühjahr 2009 ihren Betrieb aufgenommen.

Zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung und Irreführung werden die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle entnommenen Proben regelmäßig auch hinsichtlich der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften überprüft. Verstöße gegen bestehende Rechtsvorschriften werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten geahndet.

Die Ergebnisse der im Jahr 2008 durchgeführten Prüfungen sind zusammengefasst im Niedersächsischen Bericht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz 2008 dargestellt, der auch im Internet auf der Homepage des LAVES verfügbar ist.

Zu 2: Die zu 1. dargestellten Maßnahmen zur Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften zum Schutz vor Täuschung beziehen auch Lebensmittelimitate ein und erfolgen im Rahmen der risikoorientierten Kontrollen.

Die Landesregierung informiert im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 1. Mai 2008 hat jeder auf Antrag Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten, die bei den Behörden über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein vorhanden sind. Das Gesetz sieht vor, dass betroffene Dritte angehört werden müssen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen können. Die bisheri

gen Erfahrungen zeigen, dass hiervon auch Gebrauch gemacht wird, was zu langwierigen Verfahren führt.

Auch bei der im VIG vorgesehenen aktiven Information über das Internet ist eine Anhörung der Betroffenen erforderlich, sodass hier ebenfalls langwierige Gerichtsverfahren zu erwarten sind. Für Mai 2010 ist eine Evaluation des VIG vorgesehen, die zurzeit durch begleitende wissenschaftliche Untersuchungen und regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Behörden vorbereitet wird. Die Landesregierung beteiligt sich aktiv an der Evaluation mit dem Ziel, eine Verbesserung des Gesetzes im Sinne einer verbesserten Verbraucherinformation zu erreichen.

Zu 3: Die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit den Zusätzen „Bio2 oder „Öko“ oder solchen Bezeichnungen in allen Sprachen der EG erfordert die Einhaltung der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Importregeln der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sowie der dazu erlassenen Ausführungsverordnungen 889/2008, 1235/2008 und 710/2009.

Die Möglichkeiten der Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion ist in Artikel 23 der VO (EG) 834/2009 geregelt.

Die Bezeichnungen dürfen verwendet werden, wenn mindestens 95 Gewichtsprozente ihrer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch/biologisch sind. Bei der Bestimmung, ob ein verarbeitetes Lebensmittel überwiegend aus Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs hergestellt ist, wird hinzugefügtes Wasser nicht berücksichtigt (Arti- kel 19 Abs. 2 a). Die Zutaten Citronensäure, Ascorbinsäure und natürliches Aroma sind nach Artikel 27 Abs. 1 der Ausführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 zulässig.

Am Markt befinden sich sehr viele Produkte, bei denen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu 100 % Zutaten aus ökologisch/biologisch erzeugten Ausgangsstoffen eingesetzt werden.

Unternehmen, die Lebensmittel mit einer Ökoauslobung vermarkten, dürfen dies erst dann tun, wenn sie sich bei der zuständigen Behörde, in Niedersachsen das LAVES, angemeldet haben und in Deutschland einen privaten Kontrollvertrag mit einer von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassenen Kontrollstelle für den ökologischen Landbau (in Niedersachsen zurzeit 24 Kontrollstellen) abgeschlossen haben

sowie eine positive Zertifizierung der Kontrollstelle erhalten haben.

Das Kontrollsystem ist so gestaltet, dass jedes Unternehmen von der Kontrollstelle einmal im Jahr kontrolliert wird, in 10 % der Fälle mindestens eine zweite Kontrolle erfolgt.

Die Kontrolle beinhaltet die Herkunft der Ausgangserzeugnisse, die Zulässigkeit der Zutaten, den Herstellungsvorgang und die Etikettierung der Erzeugnisse.

Der Verbraucher erkennt die Kontrollstelle anhand eines Kontrollcodes, den jedes Etikett aufweisen muss, dieser lautet für Deutschland „DE-0xx-ökoKontrollstelle“. „xx“ steht für Ziffern, die von der BLE zugewiesen werden. Die Kontrollcodes aller in der EG zugelassenen Kontrollstellen werden regelmäßig im Amtsblatt der EG veröffentlicht.

Die Kontrollstellen in Deutschland werden von den zuständigen Behörden der Länder, in Niedersachsen das LAVES, überwacht, z. B. durch begleitete Kontrollen oder Anforderung von Inspektionsberichten.

Die Überprüfung der Anforderungen zum Täuschungsschutz, wie zu 1. dargestellt, erstreckt sich auch auf Biolebensmittel, sodass besondere Überwachungsmaßnahmen für diese Produktgruppe nicht als erforderlich angesehen werden, zumal durch die Arbeit der Kontrollstellen für den ökologischen Landbau ohnehin eine besonders hohe Kontrolldichte in diesem Bereich erreicht wird.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 10 der Abg. Christian Meyer und Stefan Wenzel (GRÜNE)

„Du sollst keine Redner neben Dir dulden.” - Handelt Umweltminister Sander illiberal bei der Vergabe von Fördermitteln und Ministerreden?

Bei der Eröffnung von Norddeutschlands größter Solarmesse Soltec am 3. September 2009 in Hameln hat Umweltminister Sander (FDP) persönlich dafür gesorgt, dass der Vizepräsident von Eurosolar, Hans-Josef Fell, aus parteipolitischen Gründen vom Veranstalter wieder ausgeladen wurde, obwohl der anerkannte Solarexperte vom Messeveranstalter, Herrn Timpe, als Gastredner der Eröffnungsfeier eingeladen worden war und „bei der Soltec auch gern gesehen” (DEWEZET, 2. September 2009) worden wäre. Hans-Josef Fell ist Träger des

Solarpreises der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (2000), des Nuclear-Free-Future-Award (2001), des Solarindustriepreises der deutschen Solarindustrie (2002), des ersten deutschen Geothermiepreises (2002) , des Deutschen Biogaspreises (2003) und des Ehrenpreises der Europäischen Photovoltaik Industrievereinigung (2006).

„Wenn der Experte für erneuerbare Energien auftrete, werde er selbst nicht zur Eröffnungsfeier kommen, hatte Atomkraftbefürworter Sander den Machern der mit öffentlichen Geldern geförderten Messe gedroht” (HNA vom 6. September 2009). Der Messeveranstalter sagte dem Solarexperten daraufhin aufgrund der „politischen Bedenken des Umweltministeriums” bedauernd ab. Vorher hatte der Umweltminister mit dem Entzug von Fördermitteln des Landes für die Solarmesse gedroht, sollte der grüne Fachmann für erneuerbare Energien eingeladen bleiben. „Er könne sein Geld, also Fördermittel, durchaus auch woanders ausgeben, sagte Sander” laut DEWEZET vom 3. September 2009.

Die DEWEZET schrieb am 2. September 2009: „Die auf Intervention des Umweltministers erfolgte Ausladung Fells sollte dem Platzhirschen Sander offensichtlich einen Vorteil im Wahlkampf sichern.” Für das parteipolitische Wohlverhalten und Einknicken des Messeveranstalters sagte Umweltminister Sander anschließend auch umfangreiche Fördergelder zu: „Mit finanzieller Unterstützung durch das Umweltministerium, zugesagt von Umweltminister HansHeinrich Sander, ist eine Erweiterung in den Bürgergarten angedacht, um besonders die Geothermie noch besser zu präsentieren” (DEWEZET vom 6. September 2009).

Der ehemalige FDP-Staatssekretär im niedersächsischen Umweltministerium und FDP-Bundestagskandidat Christian Eberl warf seinem Parteifreund Sander aufgrund der Ausladung Fells „Illiberalität und Missachtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung” vor (HNA vom 6. September 2009). Er kündigte an, keine gemeinsamen Wahlkampfauftritte mit Sander mehr zu absolvieren.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist es üblich, dass die Landesregierung auf unabhängige Messeveranstalter Druck ausübt (Drohung mit Absage des Ministers/Streichung oder Zusage von Fördermitteln) , um bereits eingeladene Redner von Veranstaltungen fernzuhalten, um in Wahlkampfzeiten einen Vorteil für die FDP zu sichern bzw. Ministeramt und Parteiinteressen zu verquicken?

2. Welche Fördermittel des Landes hat die Soltec bisher erhalten, und welche zukünftige Förderung hat Umweltminister Sander - insbesondere im Zusammenhang mit dem Wohlverhalten bei der Eröffnungsrede - im Einzelnen in Aussicht gestellt?

3. Bei welchen anderen Veranstaltungen in Niedersachsen hat die Landesregierung oder

haben ihre Minister in den letzten fünf Jahren Einfluss auf die Rednerauswahl genommen und, wenn ja, aus welchen Gründen und in welcher Weise (finanzielle Restriktionen oder fi- nanzielle Zusagen, Drohung der Absage der Teilnahme von Landesvertretern oder Mitglie- dern der Landesregierung etc.)?

Bereits am 19. Juni 2009 hat Herr Minister Sander eine Einladung zur Eröffnung der „Soltec - Fachmesse für Sonne & Energie“ angenommen. Mit dem Veranstalter war eine Eröffnungsrede durch Minister Sander und Grußworte durch Vertreter des Landkreises und der Stadt Hameln vereinbart.

Im August wurde dann vom Veranstalter dem Ministerbüro im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz mitgeteilt, man beabsichtige, vor der Eröffnung durch Herrn Minister Sander auch Herrn Hans-Josef Fell, Bundestagskandidat für Bündnis 90/Die Grünen und Vizepräsident der „Eurosolar - Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien“, um eine Rede zu bitten. Der Veranstalter ließ anfragen, ob Herr Minister Sander damit einverstanden sei.

Dass er damit nicht einverstanden sei, ließ Herr Minister Sander daraufhin dem Veranstalter fernmündlich mitteilen. Das fehlende Einverständnis war von der Sorge getragen, dass die Eröffnung der Soltec wenige Tage vor der Bundestagswahl zu parteipolitischer Profilierung genutzt wird, wenn ein für den Bundestag kandidierender Politiker ein Coreferat zur Eröffnung hält und neben den Vertretern von Land, Landkreis und Stadt kein/keine weitere/weiterer Bundestagskandidat/-kandidatin die Gelegenheit erhält, das Wort zu ergreifen.