Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

Dass er damit nicht einverstanden sei, ließ Herr Minister Sander daraufhin dem Veranstalter fernmündlich mitteilen. Das fehlende Einverständnis war von der Sorge getragen, dass die Eröffnung der Soltec wenige Tage vor der Bundestagswahl zu parteipolitischer Profilierung genutzt wird, wenn ein für den Bundestag kandidierender Politiker ein Coreferat zur Eröffnung hält und neben den Vertretern von Land, Landkreis und Stadt kein/keine weitere/weiterer Bundestagskandidat/-kandidatin die Gelegenheit erhält, das Wort zu ergreifen.

Über die Teilnahme von Herrn Fell an der Veranstaltung ist dabei im Vorfeld zu keiner Zeit gesprochen worden. Herr Minister Sander erfuhr erst am Tag der Veranstaltung, dass Herr Fell vom Veranstalter auch ausgeladen wurde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Von 1996 bis 2005 wurden die Solarfachmessen Soltec vom Land gefördert. Dies geschah in den ersten fünf Jahren (1996 bis 2000) als Messeförderung (Aussteller und Kongress). In den folgenden Jahren (2001 bis 2005) wurden die Begleitveranstaltungen zur Soltec gefördert.

1996 61 400,-- DM Aussteller + Kongress

1997 47 500,-- DM Aussteller + Kongress

1998 69 500,-- DM Aussteller + Kongress

1999 84 500,-- DM Aussteller + Kongress

2000 97 000,-- DM Aussteller + Kongress

2001 107 200,-- DM Begleitveranstaltungen

2002 61 920,-- Euro Begleitveranstaltungen

2003 62 160,-- Euro Begleitveranstaltungen

2004 62 400,-- Euro Begleitveranstaltungen

2005 63 400,-- Euro Begleitveranstaltungen

Seit dem Jahr 2006 wurde keine Förderung mehr gewährt. Zusagen für eine Wiederaufnahme der Förderung wurden nicht gegeben.

Zu 3: Bei keinen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 11 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Richtlinien zur Diamorphinbehandlung

Nach Verabschiedung der Novelle des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der darin enthaltenen Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVerschrVO) durch den Bundestag (siehe BT-Drs. 16/13021) sind die Bundesländer nun nach § 13 Abs. 3 BtMG und § 5 Abs. 9 b BtMVerschrVO gehalten, Mindestanforderungen an die Zulassung einer Einrichtungen zur Verschreibung von Diamorphin in entsprechenden Richtlinien zu definieren. Parallel dazu muss der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten und Krankenkassen für die Aufnahme der auf Diamorphin gestützten Substitutionsbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Beschluss fassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung sowie an die Sicherheitsvorkehrungen in solchen Einrichtungen werden seitens der Landesregierung geplant?

2. Wann wird das niedersächsische Sozialministerium die nach der neuen Rechtslage für die Diamorphinbehandlung notwendigen neuen Richtlinien vorlegen und veröffentlichen?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur inhaltlichen und terminlichen Beschlussplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aufnahme der Substitutionsbehandlung mit Diamorphin in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vor?

Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung vom 15. Juli 2009 wurde Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft. Unter ärztlicher Aufsicht kann Diamorphin in Einrichtungen, die eine entsprechende Erlaubnis der Länder besitzen, bei Schwerstopiatabhängigen angewendet werden. Das Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung stellt u. a. Mindestanforderungen an die personelle und sachliche Ausstattung der Einrichtungen, z. B. muss der verschreibende Arzt spezifisch suchttherapeutisch qualifiziert sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Diamorphinbehandlung ist bereits vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2006 bundesweit in sieben Städten in einem Modellprojekt erprobt worden. Die Ambulanz für Schwerstabhängige der Medizinischen Hochschule Hannover führt in Niedersachsen die Behandlung der Patienten mit Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fort. Die Landesregierung hat das Modellprojekt ebenso wie der Bund und die Landeshauptstadt Hannover gefördert und finanziert derzeit zusammen mit der kommunalen Ebene die Weiterbehandlung der Patienten aus dem ehemaligen Modellprojekt bis zum Jahr 2014.

Die mit der Erlaubnis des BfArM verbundenen Anforderungen an die personelle und sachliche Ausstattung und die Einhaltung der Sicherungskonzeption des Bundeskriminalamtes für die Einrichtung zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung sollen beibehalten werden.

Mit der Erarbeitung eines detaillierten Anforderungskatalogs ist bereits begonnen worden. Zur Vorbereitung der neuen Richtlinie sind intensive Abstimmungen zwischen allen beteiligten Stellen einschließlich des Bundesministeriums für Ge

sundheit erforderlich. Bei Bedarf stimmen die Beteiligten rechtliche Überbrückungsmaßnahmen bis zur Verabschiedung der jeweiligen Länderrichtlinien für das Erlaubnisverfahren sowie bis zur Festlegung der Behördenzuständigkeit ab. Das Verfahren zur Festlegung einer zuständigen Behörde für die Erlaubniserteilung ist bereits eingeleitet worden. Eine Fertigstellung der Richtlinie wird zum 30. Juni 2010 angestrebt. Die Weiterbehandlung der Patienten aus dem ehemaligen Modellprojekt ist davon nicht beeinträchtigt.

Zu 3: Über die inhaltliche und terminliche Beschlussplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aufnahme der Substitutionsbehandlung mit Diamorphin in den Leistungskatalog der GKV liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Im Übrigen hat das Land Niedersachsen keine Möglichkeit, auf die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses Einfluss zu nehmen, da es weder in diesem Gremium Anträge stellen kann noch an seinen Beratungen und Beschlüssen mitwirkt.

Anlage 10

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 12 der Abg. Detlef Tanke, Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe WeddigeDegenhard (SPD)

Wann löst die Landesregierung ihr Versprechen der Gründung einer Schulleitungsakademie ein?

Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Gründung der Schulleitungsakademie in Niedersachsen offenbar wegen eines Finanzstopps auf Eis gelegt sei. „Dies erfuhr der Kirchenbote, Wochenzeitung des Bistums Osnabrück, aus gut informierten Kreisen.“ Grundzüge der Akademie wurden vom Präsidenten des Landesamts für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung (NiLS) in der Maiausgabe des Kirchenboten vorgestellt. Der Start der Akademie wurde für den Sommer angekündigt. Die Gründung der Schulleitungsakademie ist in der Koalitionsvereinbarung 2008 bis 2013 zwischen CDU und FDP für die 16. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages verankert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Stimmen die o. g. Medienberichte? Wenn nein, wann wird die Schulleitungsakademie gegründet?

2. Wie sieht das Konzept der Schulleitungsakademie aus, wie soll die Schulleitungsakademie

personell ausgestattet werden, und wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Schulleitungsakademie?

3. Welche Standorte sind für die Schulleitungsakademie zurzeit in der Diskussion?

Die die Landesregierung tragenden Fraktionen haben in ihrer Koalitionsvereinbarung für die 16. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages u. a. vereinbart, eine Schulleitungsakademie zu gründen. Dort sollen die Führungskräfte der Schulen entsprechend ihrem nach Einführung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen geänderten Berufsbild aus- und fortgebildet werden. Diese Vereinbarung der Koalitionspartner wird durch die Niedersächsische Landesregierung umgesetzt werden.

Das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) nimmt bereits jetzt Aufgaben der Qualifizierung von Leitungspersonal in Schulen und Behörden sowie der Ausbildenden in Studienseminaren wahr. Diese bestehenden Qualifikations- und Fortbildungsmöglichkeiten sind in die Überlegungen zur Errichtung einer Schulleitungsakademie ebenso einzubeziehen wie die Haushaltslage des Landes. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Qualifizierungsmaßnahmen für Führungskräfte:

- Schulleitungsqualifizierung (SLQ)

- Qualifizierung von stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleitern

- Ausbildung der Trainerinnen und Trainer für SLQ

- Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung für Schulleiterinnen und Schulleiter

- Qualifizierung schulfachlicher Dezernentinnen und Dezernenten

- Qualifizierung schulpsychologischer Dezernentinnen und Dezernenten