Diese Maßnahmen sind im Hinblick auf die Erfordernisse der Eigenverantwortlichen Schule zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Sie sollen zur Verbesserung ihrer inhaltlichen Abstimmung im Laufe des nächsten Jahres in einer Organisationseinheit des NiLS gebündelt werden.
Durch die enge organisatorische und räumliche Anbindung der Führungsakademie an das NiLS wird dabei ein kontinuierlicher fachlicher Austausch mit den übrigen Fachbereichen des NiLS, wie der
Lehrerbildung und der Schul- und Qualitätsentwicklung, gewährleistet. Dieses Vorgehen verringert zudem die sogenannten Overheadkosten für die Bereiche Organisation, Finanzen, Verwaltungsmanagement gegenüber der Einrichtung einer neuen, selbstständigen Behörde. Es schließt dabei nicht aus, dass Veranstaltungen des NiLS auch wie bisher dezentral angeboten werden.
Sofern es die Haushaltslage des Landes in den kommenden Jahren zulässt und der Haushaltsgesetzgeber weitere Mittel für eine Schulleitungsakademie zur Verfügung stellen kann, wird der genannte Arbeitsbereich zu einer geeigneten Organisationsform innerhalb des NiLS weiterentwickelt werden. Dann wird auch eine über den dargestellten Aufgabenbestand des NiLS hinausgehende Aufgabenwahrnehmung geprüft werden.
Zu 2: Es liegt noch kein abgestimmtes Konzept für die Fortentwicklung der Akademie vor. Aus diesem Grund können keine Angaben über künftige Personal- und Sachkosten gemacht werden.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 13 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)
„Heiße Magister, heiße Doktor gar“ - Akademische Titel gegen Bares auch an Niedersachsens Universitäten?
Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt bundesweit gegen 100 Professoren und Privatdozenten wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Ihnen wird vorgeworfen, ungeeignete Kandidaten gegen Schmiergeld als Doktoranden angenommen zu haben. Ausgelöst wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch einen Prozess: Wegen gewerblicher Bestechung in mehr als 60 Fällen hatte das Landgericht Hildesheim einen sogenannten Promotionsberater zu dreieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Er war Geschäftsführer eines in Bergisch Gladbach ansässigen Instituts für Wissenschaftsberatung, das sich auf die Vermittlung von promotionswilligen Kandidaten spezialisiert hatte, die aufgrund ihrer schlechten Exa
mensnoten legal keinen Doktorvater gefunden hätten. In dem vor dem Hildesheimer Gericht verhandelten Fall war es um die Vorgänge an der Universität Hannover gegangen. Das Institut in Bergisch Gladbach hatte Kunden an einen dortigen Juraprofessor vermittelt und ihm dafür insgesamt 180 000 Euro gezahlt. Die Betreuung von Doktoranden gehört zu den Dienstpflichten eines Professors. Wenn er dafür Geld nimmt, macht er sich strafbar.
1. Wird auch gegen Professoren und Privatdozenten an niedersächsischen Universitäten wegen Bestechlichkeit ermittelt? Wenn ja, in wie vielen Fällen, an welchen Universitäten und welchen Fakultäten?
2. Wie hat sich die Zahl der von niedersächsischen Universitäten vergebenen Doktorgrade in den letzten zehn Jahren entwickelt, differenziert nach Universitäten?
3. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen ergreifen, um die Vermittlung von akademischen Graden gegen Geld zukünftig auszuschließen?
Die Sicherung der Promotionsstandards ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung und der Hochschulen, da die Promotion im Wissenschaftssystem eine bedeutende Rolle einnimmt:
- Sie befindet sich an einer systematisch zentralen Position für die Selbstreproduktion des Wissenschaftssystems.
- Im Rahmen von Promotionen wird ein beträchtlicher Anteil der gesamten Forschungsleistungen erbracht.
Daneben erfüllt die Promotion zahlreiche weitere Funktionen, z. B. als Qualifizierungsnachweis für wissenschaftsbasierte Berufe. Die Promotionsquote gilt als wichtiger Indikator für die Leistungsfähigkeit in der Forschung.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat bereits im November 1994 Empfehlungen zur Sicherung hochschulübergreifender Qualitätsstandards für die Promotionsverfahren erarbeitet. Aufgrund dieser Promotionsstandards und der Qualitätssicherungsverfahren in Graduiertenkollegs ist die deutsche Promotion international höchst anerkannt.
Nach § 9 Abs. 3 NHG werden die Promotionsverfahren an den Hochschulen auf der Grundlage von Promotionsordnungen durchgeführt, die vom dem für das Fach zuständigen Fakultätsrat zu beschließen sind. Die Verfahren sind dabei so geregelt,
dass in allen Phasen der Promotion die Qualität gewährleistet werden kann. So entscheidet grundsätzlich ein Promotionsausschuss über die Zulassung und prüft dabei die wissenschaftliche Vorqualifikation der Kandidatin/des Kandidaten sowie die Qualität des Vorhabens als eigenständige Forschungsleistung. Das eigentliche Prüfungsverfahren sieht die Begutachtung durch mehrere Hochschullehrer und eine mündliche Prüfung vor. Schließlich wird jede Dissertation publiziert und damit der gesamten wissenschaftlichen Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Die Ermittlungsverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft wegen Betrugs mit Doktortiteln dauern zurzeit noch an. Von vorschnellen Analysen und Pauschalverurteilungen ist im Interesse der Hochschulen Abstand zu nehmen.
Die laufenden Ermittlungsverfahren werden die Hochschulen auch weiter für dieses Thema sensibilisieren. Allerdings kann jedes Qualitätssicherungssystem durch kriminelle Machenschaften unterlaufen werden.
Zu 1: Die Ermittlungen werden zentral von der Staatsanwaltschaft Köln in einem Sammelverfahren geführt. Sie richten sich derzeit gegen insgesamt sieben an niedersächsischen Hochschulen tätige Lehrende und haben Korruptionsvorwürfe zum Gegenstand. Betroffen sind in Hannover die Leibniz Universität und die Medizinische Hochschule. Ferner wird an der Universität Osnabrück und an der Technischen Universität ClausthalZellerfeld ermittelt. Die Landesregierung sieht sich mit Rücksicht auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht in der Lage, zu möglicherweise beschuldigten Hochschullehrern oder betroffenen Fakultäten Auskunft zu geben, zumal die Staatsanwaltschaft Köln hierzu derzeit unter Hinweis auf ermittlungstaktische Gründe keine Angaben macht.
Zu 2: Nach der Auswertung der amtlichen Statistik aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen stellen sich die Promotionenzahlen in den letzten zehn Jahren (differenziert nach Universitäten) wie folgt dar: