Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

Zu 3: Die Vermehrungsflächen für das Saatgut Taurus lagen in Nordrhein-Westfalen. Ob das dort geerntete Saatgut bereits GVO enthielt oder ob die GVO-Anteile im weiteren Aufarbeitungsprozess in das Saatgut gelangten, lässt sich nicht nachweisen.

Saatgut wird in den Ländern routinemäßig stichprobenartig untersucht und dabei auch auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen getestet. In Niedersachsen werden diese Untersuchungen vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, durchgeführt.

Anlage

Merkblatt zum Umbruch von Rapssaatgut mit GVO-Anteilen

Entsprechende Umbruchmaßnahmen sind nach vollständigem Auflauf des Rapses einzuleiten.

Das entsprechende Entwicklungsstadium sollte mindestens das erste Laubblattpaar (nicht Keim- blatt) entwickelt haben. Zu diesem Zeitpunkt ist der Raps mit einem Nicht-selektivwirksamen Herbizid (Round Up oder andere glyhosathaltige Präparate) abzutöten. Vor einer weiteren Bearbeitung sind mindestens drei bis fünf Tage abzuwarten, um das Mittel einwirken zu lassen.

Ein Nachbau sollte mit Wintergetreide erfolgen, um auch noch den geringen Teil der später keimenden Körner mit der Herbizidmaßnahme im Wintergetreide abzutöten.

Wenn keine Herbizide im Raps eingesetzt wurden, sollte eine sehr flache Bodenbearbeitung erfolgen, um die bisher wenigen nicht gekeimten Rapskörner in Keimstimmung zu bringen. Diese werden dann mit der Herbizidmaßnahme abgetötet.

Wenn aufgrund der Vorbehandlung der Flächen mit für Getreide unverträglichen Herbiziden erfolgte (Herstellerhinweis beachten) , ist eine tiefere mischende Bodenbearbeitung unumgänglich. Auch hier wird die Herbizidmaßnahme im Getreide evtl. noch auflaufende Rapskörner abtöten.

Wenn eine Sommerung als Nachfrucht vorgesehen wird, sollte der Termin der Sikkation beibehalten werden. Nach vollständigem Absterben des Rapses ist die bisher nicht gekeimte Rapssaat durch eine flache Bodenbearbeitung in Keimstimmung und zum Auflaufen gebracht werden. Diese verspätet aufgelaufene Rapssaat muss dann erneut mit einem nichtselektivwirksamen Herbizid abgetötet oder aber im Frühjahr mit einer wendenden Bodenbearbeitung vernichtet werden.

Bei einer Frühjahrsaussaat mit Sommergetreide sollten die Nachbauverträglichkeiten der eingesetzten Rapsherbizide beachtet werden.

Die Nachbaumöglichkeiten und die notwendigen Einschränkungen sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst:

Eingesetztes Mittel

Neuaussaat Herbst Neuaussaat Frühjahr

Cirrus Wintergetreide; vier Wochen nach

Anwendung, Pflugfurche

20 cm tief

Flache Bodenbearbeitung: Sommerraps Erbsen, Ackerbohnen, Mais, Kartoffeln Tief mischende Bearbeitung: u. a. Sommergetreide, Zuckerrüben

Brasan Wintergetreide; vier Wochen nach

Anwendung, Pflugfurche

20 cm tief

Flache Bodenbearbeitung: Sommerraps Erbsen, Ackerbohnen, Mais, Kartoffeln

Tief mischende Bearbeitung: u. a. Sommergetreide, Zuckerrüben

Nimbus CS

Wintergetreide; vier Wochen nach

Anwendung

25 cm tief

Boden 15 cm mischen: Sommergetreide, Kartoffeln, Mais Erbsen Ackerbohnen u. a.

Butisan Wintergetreide; vier Wochen nach

Anwendung, Pflugfurche

20 cm tief

Boden 15 cm mischen:

Sommergetreide, Kartoffeln, Zuckerrüben, Mais Erbsen, Ackerbohnen u.a.

Butisan Top

Wintergetreide; vier Wochen nach

Anwendung, Pflugfurche

20 cm tief

Boden 15 cm mischen:

Sommergetreide, Kartoffeln, Zuckerrüben, Mais Erbsen, Ackerbohnen u. a.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 16 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Renate Geuter und Rolf Meyer (SPD)

Das Landwirtschaftsministerium auf der Suche nach Flächen für die Hähnchenmast?

Das Landwirtschaftsministerium sucht Expansionsflächen für die Nahrungsmittelindustrie, berichtet die Neue Presse am 16. September 2009. Das gilt aber nicht generell für alle Agrarbereiche, sondern explizit für die Geflügelmast.

Hintergrund: Im Nordwesten von Niedersachsen, in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und Emsland, sind die Kapazitäten von Geflügelmastbetrieben (vorrangig Hähnchenmast) nahezu erschöpft, in einzelnen Regionen (z. B. Friesoythe) wäre nach Aussagen von Emissionsgutachten bereits ein Rückbau erforderlich, die gemeindlichen Entwicklungspotenziale sind extrem eingeschränkt.

Nun bemüht sich das ML um weitere Flächen, der Landkreis Emsland wurde ins Visier genommen - nach Auffassung von Beobachtern ein unrechtmäßiger Eingriff in die kommunale Planungshoheit und eine merkwürdige Vorgehensweise, die der Sprecher des ML, Herr Gerd Hahne, laut Cellescher Zeitung vom 23. September 2009 beschreibt: „Wir sind mit dem Finger mal die Autobahn (A 7) runtergefahren, um potenzielle Standorte auszuloten.“

Auf die Probleme in den Geflügelhochburgen im Westen Niedersachsens (fehlende Steue- rungsmöglichkeiten für die Kommunen, Auswir- kungen auf die gemeindliche Entwicklung, Ent- sorgung des Hähnchenmists, Emissionen, Zu- nahme von Bürgerinitiativen und zurückgehen- de Akzeptanz von Landwirtschaft usw.) wird nicht hingewiesen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Mastplätze müssen gebaut werden, um 100 neue Arbeitsplätze zu schaffen (s. o. Cellesche Zeitung: „… mit mehreren Hundert Arbeitsplätzen ist zu rechnen…“)?

2. An der A 7 sollen neue Großmastbetriebe für Hähnchen entstehen. Wie viele Mastplätze umfasst ein „Großmastbetrieb“, und was bedeutet die Aussage von Herrn Staatssekretär Ripke „… wir werden einen regionalen Ausgleich suchen.“?

3. Investoren suchen Expansionsflächen. Inwiefern stammen die Investoren aus Niedersachsen, und handelt es sich dabei um praktizierende Landwirte?