Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

Mit Schreiben vom 8. Oktober 2007 hat der Bioland-Landesverband Niedersachsen, vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei, einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) gerichtet. Hierbei ging es um die Aussaat des o. g. Rapssaatguts Taurus. In seiner

UIG-Anfrage begehrte Bioland Auskunft zur konkreten Lage der betroffenen Flächen und den erfolgten Maßnahmen. Die Anfrage wurde an die zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) weitergeleitet mit der Bitte um weitere Veranlassung und Abstimmung eines gemeinsamen Vorgehens. Nach Rücksprache mit den GAÄ und in Abstimmung mit den weiteren betroffenen Ländern (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpom- mern) wurden Bioland die Standorte in einer Form beantwortet, welche einen Rückschluss auf die betroffenen Landwirte nicht ermöglichte. Begründet wurde dies mit dem Schutz des einzelnen Landwirts vor Maßnahmen durch Gentechnikgegner. Gegen diese eingeschränkte Auskunft hat Bioland Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig und dem VG Hannover geführt, in dessen Folge die Standorte dem Bioland-Landesverband Niedersachsen zwischenzeitlich bekannt gegeben worden sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 a): Die niedersächsischen Standorte mit Aussaat der Rapssorte Taurus sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.

Zuständigkeitsbereich des GAA Hannover

Gemeinde Steyerberg

Flurstücksbezeichnung Schlagbezeichnung

DEN/L/0536020072 Lüdelze Sehnser Str.

DEN/L/0636020004 Wesemann Kurve

DEN/L/0336022112 Lübber, Grallert

Zuständigkeitsbereich des GAA Hildesheim

Gemarkung Altenhagen II, Flur 1, Flurstück 40/0

Gemarkung Messenkamp, Flur 5, Flurstück 36/1 und Flur 1, Flurstücke 122/36,

Gemarkung Börryer Feld, Flur Nr. 1, Flurstück Nr. 2/3

Gemarkung Derneburg, Flur 1, Flurstücke 1/13, 1/20 und1/41, Flur 2, Flurstück 2/5

Zuständigkeitsbereich des GAA Braunschweig

Gemarkung Liebenburg, Flur 4, Flurstück 17/1

Gemarkung Wetzleben, Flur 5, Flurstück 99

Gemarkung Roklum, Flur 3, Flurstück 34/1

Gemarkung Wetzleben, Flur 3, Flurstück 28/2

Gemarkung Wetzleben, Flur 4 Flurstück 66/1

Zuständigkeitsbereich des GAA Cuxhaven

Gemarkung / FLIK Flur Schlag / Flurstück

Neuenkirchen 21 66/1

Lüdingworth 20 65/0

Lüdingworth 20 21/2

Lüdingworth 20 25/1

Ihlienworth 34 45

Ihlienworth 34 47

Ihlienworth 34 48/1

Ihlienworth 34 57/2

05 0412 0012 Ochsenweide

04 0411 0043 29

04 0411 0044 10

Altenbruch 13 46/2

Altenbruch 13 46/3

Altenbruch 13 44/8

Altenbruch 7 75/1

04 0411 0432 14

04 0411 0469 05

04 0414 0027 13

04 0411 0438 05

05 0410 0011 45

Altenbruch 24 N24-25

Altenbruch 24 N26-27

04 0411 0100 Betkes Drift

Zu 1 b): Über eine Aussaat von Mais mit Anteilen von nicht zugelassenen GVO liegen der Landesregierung für 2007 keine Erkenntnisse vor.

Zu 2: Die Anordnungen der Gewerbeaufsichtsämter wurden im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Dieser Antwort beigefügt ist ein Merkblatt zum Umbruch der Rapsflächen. Die Einhaltung der Maßnahmen wurde von den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert. Die Maßnahmen zur Vernichtung des Aufwuchses sind zu dokumentieren und auf Nachfrage dem zuständigen GAA vorzulegen.

Durch die GAÄ Braunschweig und Hannover fanden im Jahre 2008 Kontrollen auf Durchwuchsraps statt, bei denen kein Durchwuchs festgestellt werden konnte.

Da es hiernach keinen Anlass zu einem Zweifel an der Wirksamkeit der angeordneten Maßnahmen zur Vernichtung des Rapssaatgutes Taurus gibt, waren keine weiteren Maßnahmen notwendig. Weitere Kosten sind in der Folge ebenfalls nicht entstanden.

Zu 3: Die Vermehrungsflächen für das Saatgut Taurus lagen in Nordrhein-Westfalen. Ob das dort geerntete Saatgut bereits GVO enthielt oder ob die GVO-Anteile im weiteren Aufarbeitungsprozess in das Saatgut gelangten, lässt sich nicht nachweisen.