Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die zukünftigen Standorte der Landesschulbehörde werden nach sachlichen Gesichtspunkten festgelegt werden. Die Personalausstattung der einzelnen Standorte muss die effiziente Aufgabenerledigung, den fachlichen Austausch und die gegenseitige Vertretungsmöglichkeit gewährleisten. Ebenso muss die Präsenz in der Fläche und damit die Erreichbarkeit der Landesschulbehörde in den Regionen sichergestellt werden. Darüber hinaus ist die Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihre gegenwärtigen Sozialräume zu beachten.

Zu 2: Zurzeit haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesschulbehörde an 35 verschiedenen Dienstorten in Niedersachsen ihren Arbeitsplatz. Die überwiegende Zahl der Dienstorte sind Mittelzentren, von denen wiederum eine Vielzahl vom ländlichen Raum umgeben ist. Sollte es zu einer Verringerung von Dienstorten für die Landesschul

behörde kommen, werden auch Orte im ländlichen Raum betroffen sein.

Zu 3: Zur Gesamtzahl der Standorte und zu Einzelstandorten - und damit auch zu den Standorten in Alfeld (Leine) und in Holzminden - sind bisher keine Entscheidungen gefallen.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

Wie reagiert das Land auf absehbare Finanzierungsengpässe im Verkehrsbereich?

Der Verkehrsbereich ist besonders hinsichtlich Straße und Schiene auf eine gut erhaltene und bedarfsgerechte Infrastruktur angewiesen. Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Zukunft des Bahnverkehrs leidet jedoch das Schienennetz unter starkem Substanzverlust. Der Landesrechnungshof diagnostiziert zudem seit Jahren auch an den Straßen Defizite aufgrund zu geringer Erhaltungsaufwendungen.

Offensichtlich hat sich in Niedersachsen nicht nur im Bestandsnetz der DB und der NE-Bahnen ein Erhaltungsinvestitionsstau herausgebildet, sondern auch im Straßennetz bestehen, insbesondere bezogen auf die vielen in die Jahre kommenden Brückenbauwerke aus Beton, je nach Alter sprunghaft anwachsende Instandhaltungsrisiken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die notwendigen Aufwendungen zur Wiederherstellung bei Verkehrsinfrastruktur durch versäumte Instandsetzung im Zeitverlauf dynamisch ansteigen.

Angesichts des zugleich immer dringender notwendigen Schuldenabbaues der öffentlichen Hände bei voraussichtlich in den kommenden Jahren stark wegbrechenden Steuereinnahmen wurde von der Landesnahverkehrsgesellschaft bereits vor weiteren Einschränkungen bei der Finanzierung des Schienenverkehrs von Bundesseite gewarnt. Eine noch knappere Verkehrsfinanzierung zeichnet sich auch auf Landesebene bereits anhand des im Haushaltsentwurf 2010 verringerten Landesanteils zum Ausgleich der Kürzung der Regionalisierungsmittel ab. Obwohl dieses Jahr nur noch rund 1 % (7,4 Millionen Euro) der vom Bund im Gegenzug für die Kürzung gewährten Mehrwertsteuermehreinnahmen in Niedersachsen eingesetzt werden soll, will die Landesregierung laut Haushaltsentwurf 2010 dieses zusätzliche Geld dem Regionalisierungstopf der Schiene entnehmen, anstatt die Mehrwertsteuermehreinnahmen dafür einzusetzen.

Mit der Föderalismusreform ist zudem das mittelfristige Auslaufen der Finanzierungsanteile des Bundes für die Länderprogramme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für Straße und Schiene beschlossen worden. Diese auf mehreren Wegen sich zuspitzende Finanzsituation erfordert eine neue, dauerhaft tragfähige Konzeption des Landes zum bedarfsgerechten Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Niedersachsen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sehen die Investitionsplanungen für 2010 aus dem GVFG-Topf und die Finanzierungsplanungen der Landesregierung zur Fortschreibung der bisher mit GVFG-Mitteln erbrachten Verkehrsinvestitionen, bezogen auf Schiene und Straße, für die Zukunft konkret aus?

2. Wie sehen die Rücklagenentwicklung bzw. die Investitionsplanung der Landesnahverkehrsgesellschaft für die vergangenen drei und die kommenden fünf Jahre konkret jeweils aus?

3. Wie hoch sind nach Einschätzung der Landesregierung voraussichtlich die notwendigen jährlichen Bestandserhaltungsinvestitionen insbesondere unter Einbeziehung erforderlicher Brückeninstandsetzungen und Betonsanierungen in Niedersachsen in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich und perspektivisch für die Landes- und Bundesstraßen sowie das bestehende Autobahnnetz, wenn es nicht zu einem weiteren Substanzverlust kommen soll?

Eine gute Verkehrsinfrastruktur ist zweifelsohne eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen attraktiven Wirtschaftsstandort.

Die ÖPNV/SPNV-Finanzierung basiert auf den Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) sowie dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Die der Niedersächsischen Landesregierung zur Verfügung stehenden Mittel werden überwiegend investiv zur Verbesserung des ÖPNV/SPNV eingesetzt. Allerdings besteht im Bereich der Schieneninfrastruktur ausschließlich die Zuständigkeit des Bundes, sodass das Land hierauf keinen Einfluss hat.

Die angeführten Länderprogramme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sind im Rahmen der Föderalismuskommission 2003/2004 zum Jahresende 2006 eingestellt worden. Mittel in gleicher Höhe werden seit 2007 aus dem EntflechtG bereitgestellt. Die gruppenspezifische Zweckbestimmung, die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, entfällt ab 2014. Danach sind die Mittel weiter investiv zu verwenden. Zum gleichen Zeitpunkt ist eine Revision vorgesehen. Das EntflechtG ist bis Ende 2019 befristet. Seitens des Niedersächsischen Ministeri

ums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird davon ausgegangen, dass auch nach 2013 die EntflechtG-Mittel für den ÖPNV und den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stehen.

Auf Länderebene gibt es, teilweise zusammen mit dem Bund, bereits verschiedene Initiativen, um möglichst frühzeitig Gewissheit über den Umfang der künftigen RegG- und EntflechtG-Mittel zu bekommen. Es kann deshalb derzeit davon ausgegangen werden, dass zumindest bis 2013 Mittel für den ÖPNV/SPNV sowie den kommunalen Straßenbau in dem bisherigen Umfang zur Verfügung stehen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1: Aus dem EntflechtG erhält das Land jährlich einen Betrag von 123,5 Millionen Euro, der nach dem Schlüssel 60 : 40 auf die Bereiche kommunaler Straßenbau (74,1 Millionen Euro) und ÖPNV/SPNV (49,4 Millionen Euro) aufgeteilt wird. Dieser Betrag ist derzeit bis zum Jahr 2013 gesetzlich abgesichert.

Die für den Straßenbau zur Verfügung stehenden EntflechtG-Mittel werden auf Vorschlag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in einem jährlich aufzustellenden Bauprogramm einzelnen Projekten zugewiesen. Das nächste Jahresbauprogramm wird Anfang 2010 vom MW genehmigt.

Nach dem Haushaltsplanentwurf 2010 soll der für den ÖPNV/SPNV zur Verfügung stehende Betrag vollständig für Investitionen verwendet werden. Dabei sind für Baumaßnahmen (Förderung von z. B. zentralen Omnibusbahnhöfen, Haltestellen, P+R-/B+R-Anlagen, ÖPNV-Beschleunigungsmaß- nahmen, Bahnhofsvorplätzen) 31,3 Millionen Euro sowie für Fahrzeugförderungen (Bürgerbusse, Stadtbahnwagen in Hannover und im Bremer Um- land) 18,1 Millionen Euro vorgesehen.

Auch nach 2010 sind Investitionen im Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des ÖPNV/SPNV-Flächenprogramms, des neu aufgelegten ÖPNV-Konjunkturprogramms, mit dem die bisher nicht bezuschusste Grunderneuerung an ÖPNV-Verkehrsanlagen gefördert wird, sowie zur Förderung von Fahrzeugbeschaffungen vorgesehen. Als Großvorhaben sind zu nennen: RegioStadtBahn Braunschweig (RSB BS), Straßenbahnverlängerungen im Bremer Umland, Ausbau der Heidebahn (Bennemühlen—Buch- holz/Nordheide) , Fahrzeuge für die RSB sowie

Straßenbahnwagen in Hannover und im Bremer Umland.

Eine projektbezogene Förderliste für Vorhaben, die neu in das Förderprogramm 2010 ff. aufgenommen werden, kann derzeit nicht vorgelegt werden, da aufgrund des vorgegebenen, jährlichen ÖPNV-Förderprogrammaufstellverfahrens eine Förderliste erst zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres vorliegt.

Zu 2: Die LNVG bildet keine Rücklagen auf unternehmensrechtlichen Grundlagen. Nach dem Vertrag zwischen dem Land und der LNVG nimmt die LNVG neben den Aufgaben als SPNV-Aufgabenträger im Bereich der Mittelbewirtschaftung die ÖPNV/SPNV-Finanzdisposition und -steuerung wahr und ist deshalb nicht zur Rücklagenbildung verpflichtet.

Hinsichtlich der künftigen Investitionsplanung wird auf die Antwort zu Frage 1 - Bereich ÖPNV/SPNV - verwiesen.

Zu 3: Maßgeblich für den künftigen Erhaltungsbedarf der Landesstraßen ist deren Zustand, der letztmalig im Jahr 2005 erfasst wurde. Im nächsten Jahr erfolgt eine weitere Zustandserfassung. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. In diesem Jahr beträgt der Erhaltungsbedarf für die Fahrbahn und Bauwerke rund 57 Millionen Euro.

Für die Erhaltung der Bundesstraßen sind einschließlich der Brückenbauwerke in den nächsten fünf Jahren jährlich im Mittel 115,0 Millionen Euro erforderlich. Für die Bundesautobahnen liegt dieser Betrag bei 135,0 Millionen Euro im Mittel.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 22 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜ- NE)

Verzögerungen bei der Elbvertiefung - Verzögerungen bei den Deichsicherungsarbeiten?

Nach Abschluss der öffentlichen Erörterung der Planfeststellungsunterlagen für eine weitere Elbvertiefung wurde im August dieses Jahres bekannt, dass die bisherigen Zeitvorstellungen über den Abschluss des Verfahrens aufgegeben werden. Ein Planfeststellungsbeschluss wird jetzt frühestens für Ende 2010 ins Auge gefasst. Als Grund für die Verzögerung wird insbesondere weiterer Handlungsbedarf im Bereich europäischer Naturschutzanforderungen genannt.

Außerdem wurde in diesem Sommer zwischen Bund, Land und örtlichen Deichverbänden die Übertragung der Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke bzw. des unbefestigten Vorlandes der Deiche auf den Bund verhandelt. Diese Verträge (Elbeverträge) mit den jeweiligen Deichverbänden sind inzwischen abgeschlossen und mit dem Abschluss des Ostevertrages auch materiell wirksam.

Von besonderer Bedeutung, auch für die Zustimmung der Deichverbände zu den Verträgen, war die Durchführung der dringlichen Maßnahmen zur Deichsicherheit, die jeweils in § 7 (Individuelle Vereinbarung) vereinbart wurden. Da in den Verträgen der unveränderte Bestand der Vereinbarungen an die Durchführung einer Elbvertiefung gekoppelt wurde (§ 8 Abs. 2) , stellt sich die Frage nach den Auswirkungen der aufgeschobenen Planfeststellung auf die Elbeverträge.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Umsetzungsstand der angesprochenen Verträge?

2. Welche inhaltlichen und zeitlichen Auswirkungen hat die Verzögerung des Planfeststellungsverfahrens für die Elbeverträge und den Ostevertrag?

3. Welche der „§-7-Maßnahmen“ wurden inzwischen begonnen, welchen Stand haben die Arbeiten derzeit, und wann ist die Durchführung der noch nicht begonnenen Maßnahmen geplant?

Der Bund hat sich in den am 19. März 2009 mit dem Land und den niedersächsischen Hauptdeichverbänden an der Tideelbe geschlossenen Verträgen verpflichtet, die Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke bzw. der unbefestigten Vorlandbereiche auf näher bestimmten Elbestrecken zu übernehmen. In diesen sogenannten Elbeverträgen wurden individuelle Regelungen zu vorrangig durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen an den Sicherungs- und Schutzwerken bzw. dem unbefestigten Vorland der Deiche vereinbart (§-7-Maßnahmen). Soweit diese Maßnahmen unterhalb Hamburgs durchzuführen sind, sind sie vom Bund zu veranlassen. Für die oberhalb Hamburgs gelegenen schadhaften Deckwerke sind die erforderlichen Maßnahmen durch die jeweiligen Deichverbände auf Kosten des Bundes umzusetzen, bevor die jeweiligen Uferanschnitte in die Unterhaltung des Bundes übergehen. Im Gegenzug ist der Bund von der Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke und der unbefestigten Vorlandbereiche der Deiche sowie des Gewässerbettes an der Oste freigestellt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Unterzeichnung des Vertrages über die Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke bzw. des unbefestigten Vorlandes und des Gewässerbettes der Oste vom 8. April 2009 (soge- nannter Ostevertrag) stand seitens des Landes Niedersachsen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Niedersächsischen Landtages. Der Landtag hat am 12. Mai 2009 seine Zustimmung erteilt. Damit ist der Vertrag rechtswirksam und auch die Verträge über die Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke bzw. des unbefestigten Vorlandes der Deiche an der Elbe unterhalb von Hamburg. Der Vertrag mit den drei Deichverbänden im Landkreis Harburg stand nicht unter einem entsprechenden Vorbehalt und wurde mit Unterzeichnung wirksam. Grundsätzlich sind damit auch die in den Verträgen jeweils übernommenen Verpflichtungen wirksam geworden.

Zu 2: Die Verzögerung des Planfeststellungsverfahrens hat keine Auswirkungen auf die genannten Verträge. Nach § 8 Abs. 2 der Verträge sind solche nur für den Fall der Nichtdurchführung des Vorhabens vorgesehen.

Zu 3: Die Umsetzung der durch den Bund vorrangig durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen gemäß § 7 der sogenannten Elbeverträge hat derzeit folgenden Stand:

a) Deichverband Kehdingen-Oste/Vorspülung Grauerort: Die Baumaßnahme steht kurz vor der Fertigstellung.

b) Deichverband Kehdingen-Oste/Deichfußsicherung Bützfleth: Die Auftragsvergabe erfolgt umgehend, sobald letzte Details mit der Firma Dow Chemical abgestimmt sind.