Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

b) Deichverband Kehdingen-Oste/Deichfußsicherung Bützfleth: Die Auftragsvergabe erfolgt umgehend, sobald letzte Details mit der Firma Dow Chemical abgestimmt sind.

c) Deichverband I. Meile Altenlandes/Uferdeckwerk Mojenhörn: Die Auftragsvergabe erfolgt in ca. drei Wochen.

d) Hadelner Deich- und Uferbauverband/Ufersicherungskonzept Glameyer Stack: Das am 9. Februar 2009 im Bau- und Altstadtsanierungsausschuss der Stadt Otterndorf vom Bund vorgestellte Ufersicherungskonzept - Altenbrucher Bogen - ist planerisch weitestgehend abgeschlossen und abgestimmt. Es ist beabsichtigt, die technischen und ökologischen Unterlagen noch in diesem Jahr der Planfeststellungsbehörde zuzuleiten. Die Maßnahme soll im Zuge der Fahrrinnenanpassung als vorgezogene Maßnahme umgesetzt werden.

e) Für das oberhalb Hamburgs gelegene, linksseitige Elbedeckwerk von der Staustufe Geest

hacht bis zur Landesgrenze von Hamburg führt der NLWKN die Planungen zur Anpassung, Verstärkung und zum Neubau des linksseitigen Elbedeckwerkes durch. Im Oktober 2009 ist eine Abstimmung der Ergebnisse mit der Bundesanstalt für Wasserbau vorgesehen. Anschließend sollen noch im Oktober 2009 die Leistungen für den ersten Bauabschnitt ausgeschrieben und vergeben werden. Die einzelnen Bauabschnitte richten sich nach den vertraglich vorgegebenen Prioritäten. Die Umsetzung der gesamten Maßnahme erfolgt kontinuierlich in den nächsten Jahren entsprechend der Prioritätenliste.

Im Übrigen bleibt es im Rahmen der routinemäßigen Deichschauen den Schaukommissionen vorbehalten, die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke bzw. unbefestigten Vorlandbereiche der Deiche festzustellen. Generell ist festzustellen, dass die prioritären Maßnahmen gemäß § 7 der sogenannten Elbeverträge zügig und vereinbarungsgemäß umgesetzt werden.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 23 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)

Alkoholkonsum und Sperrzonen in Kommunen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das in der Freiburger Altstadt herrschende Alkoholverbot für rechtswidrig erklärt. Doch viele Städte und Kommunen sehen in einem „kommunalen Alkoholverbot“ in bestimmten Zonen und zu bestimmten Zeiten eine wirksame Maßnahme, Gewalt- und Alkoholexzesse in den Innenstädten einzudämmen. Aktuell fordert der Leiter der Polizeidirektion Oldenburg eine Alkoholsperrzeit zwischen 3 und 6 Uhr morgens, da in dieser Zeitspanne das allgemeine Gefahrenpotenzial durch stark alkoholisierte Bürger steige.

Ich frage die Landesregierung:

1. Plant die Landesregierung, gegebenenfalls gemeinsam mit den sie tragenden Fraktionen, die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit die Kommunen Sperrzeiten und/oder Verbotszonen für Alkoholkonsum in den Städten erlassen können?

2. Wenn ja, wann und in welcher Form soll dies geschehen, wenn nein, warum nicht?

3. Hat die Landesregierung Informationen darüber, welche Städte eine entsprechende

Rechtsgrundlage befürworten, wenn ja, welche sind dies?

Wenn es im öffentlichen Raum zu Ruhestörungen, Belästigungen, Schlägereien oder sonstigen Störungen durch einzelne Personen oder durch Personengruppen kommt, spielen Alkoholkonsum und die dadurch verursachten Verhaltensweisen und -ausfälle in vielen Fällen eine erhebliche Rolle. Besondere Probleme ergeben sich, wenn sich einzelne Brennpunkte entwickeln, an denen es vermehrt zu Störungen kommt.

Der Erlass von räumlich beschränkten Alkoholverboten durch Rechtsverordnung auf der Grundlage von § 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) kommt zur Bekämpfung alkoholbedingter Gefahren nach Auffassung der Landesregierung nur ausnahmsweise in Betracht. Der Alkohohlkonsum selbst stellt keine abstrakte Gefahr im Sinne des § 55 Nds. SOG dar. Erst wenn besondere Umstände hinzukommen - etwa die unmittelbare Nähe zu Einrichtungen, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind -, kann eine abstrakte Gefährlichkeit von Alkoholkonsum in bestimmten Bereichen begründet werden. Entsprechende Überlegungen dürften auch zu der von dem Fragesteller zitierten Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 28. Juli 2009 geführt haben, deren schriftliche Begründung allerdings noch nicht vorliegt.

Polizei und Ordnungsbehörden können jedoch gegen alkoholbedingte Störungen im Einzelfall vorgehen und insbesondere Platzverweise erteilen oder gegen Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in einem bestimmten räumlichen Bereich Straftaten begehen werden, Aufenthaltsverbote verhängen.

Möglich ist außerdem die Festsetzung von Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften. Sperrzeitverordnungen gemäß § 18 des Gaststättengesetzes (GastG) können in Niedersachsen seit dem 1. November 2006 jeweils für ihr Gebiet oder Teile ihres Gebietes durch die Gemeinden und Landkreise erlassen werden. Durch die Übertragung der Ermächtigung haben die Kommunen die Möglichkeit erhalten, auf spezielle örtliche Gegebenheiten und Bedürfnisse einzugehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Mit Ausnahme vereinzelter Presseveröffentlichungen liegen der Landesregierung zur Haltung der Kommunen keine Informationen vor.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 24 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)

Wann werden Eingetragene Lebenspartnerschaften in Niedersachsen gleichgestellt?

Der Landtag hat bereits in seiner Sitzung am 17. Oktober 2007 die Landesregierung aufgefordert, ein Gesetz zur Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz vorzulegen. Ziel sollte es sein, Lebenspartner im Sinne des LPartG im gesamten niedersächsischen Recht mit Ehegatten gleichzustellen. Umfasst werden sollten „alle Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen des Landes Niedersachsen, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe beziehen und die künftig auf Lebenspartnerschaften entsprechend anzuwenden sind“. Seit September 2009 ist bekannt, dass die Landesregierung nunmehr das Gesetz zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften und zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes erarbeitet hat. Ob darin der Beschluss des Landtages von vor nunmehr fast zwei Jahren vollständig umgesetzt wurde, ist unklar, weil das angekündigte Gesetz bisher nicht in die parlamentarische Beratung eingebracht wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo bleibt das nunmehr seit einem Jahr angekündigte und vom Landtag bereits vor zwei Jahren geforderte Gesetz zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften in Niedersachsen?

2. Warum lässt sich die Landesregierung so lange Zeit, um das Gesetz in die parlamentarische Beratung einzubringen?

3. Wann gedenkt die Landesregierung den Gesetzesentwurf für die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten im gesamten niedersächsischen Recht vorzulegen?

Mit Entschließung vom 17. Oktober 2007 hat der Landtag die Landesregierung gebeten, einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes (LPartG) vorzulegen. Ziel sollte sein, Lebenspartner im Sinne des LPartG im gesamten niedersächsischen Landesrecht mit Ehegatten gleichzustellen.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat für die Erstellung des Gesetzentwurfs die Koordinierung übernommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 3: Die Beschlussfassung der Landesregierung über den Entwurf des Gesetzes zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften und zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes sowie über die Einbringung in den Landtag wird in Kürze erfolgen.

Zu 2: Bisher wurde die Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften jeweils im Zusammenhang mit der Änderung eines Fachgesetzes vom zuständigen Ressort geprüft und vorgenommen.

Die nunmehr mit der o. g. Entschließung geforderte umfassende Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften im gesamten niedersächsischen Landesrecht erforderte die Beteiligung aller Ressorts und eine umfangreiche, gründliche Überprüfung aller Rechtsvorschriften. Dieses komplexe, in allen Ressorts durchgeführte Verfahren nahm einen längeren Zeitraum in Anspruch, sodass die Freigabe des Gesetzentwurfs zur Verbandsbeteiligung durch die Landesregierung mit Beschluss vom 9. September 2008 erfolgte.

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Rechtsbereiche, die bei der Erstellung des Gesetzentwurfs zu berücksichtigen waren, war im Rahmen der Verbandsbeteiligung einer großen Anzahl von Verbänden, Kammern und Organisationen die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Von dieser Möglichkeit wurde umfassend Gebrauch gemacht, sodass in der Konsequenz die Prüfung der Stellungnahmen, Anregungen und Änderungswünsche und die hiermit einhergehende Abstimmung mit den jeweils zuständigen Ressorts mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden war.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 25 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Was will uns Ministerpräsident Christian Wulff mit seiner Forderung nach besserer länderübergreifender Vernetzung zwischen den norddeutschen Hochschulen sagen?

Nach Ansicht von Ministerpräsident Christian Wulff müssen die Hochschulen in den fünf norddeutschen Bundesländern beim Aufbau und Abbau von Studienkapazitäten enger zusammenarbeiten. Dem Weser-Kurier vom 31. August 2009 ist zu entnehmen: „Wir brauchen nicht nur eine Auflistung der einzelnen Fachbereiche, sondern wir müssen auch die jeweiligen Kapazitäten aufeinander abstimmen. Es sollen schließlich nicht alle Länder gleichzeitig Fächer wie etwa Architektur und Bauwesen abbauen, sodass dann plötzlich insgesamt zu wenig Studienplätze vorhanden sind. Hier sind genaue Absprachen und länderübergreifende Kooperationen notwendig.“ Die Forderung des Ministerpräsidenten nach mehr Kooperation stieß nach Presseberichten bei den Universitäten auf Verwunderung und Widerspruch (HAZ vom 1. September 2009). „Kooperation ist seit jeher Kern der Universitäten“, sagt Bremens Universitätssprecher Eberhard Scholz, der sich wundere, worauf Wulffs Appell abziele, da Architektur bislang weder an der Universität Bremen noch an der Universität Oldenburg zu den Studienangeboten gehöre. Auch an der Fachhochschule Bremen erntete Wulff Widerspruch. Kooperation mit Hochschulen im In- und Ausland sei Alltag, allerdings sei die Kooperation mit Niedersachsen ausbaufähig, kommentierte deren Sprecher Ulrich Berlin den unerwarteten Vorstoß Wulffs. Er verwies auf die Wiederauflösung der fusionierten Fachhochschule OOW in einzelne Fachhochschulen, was die Kooperation erschwere. Eine Hürde für die Zusammenarbeit seien überdies die Studienbeiträge, die in Niedersachsen, anders als in den anderen norddeutschen Bundesländern, erhoben werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welchem Umfang haben Niedersachen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern seit 2003 Studienplätze auf- bzw. abgebaut, wie viele davon in den Fächern Architektur und Bauwesen? Hatte Niedersachsen den Abbau von über 2 000 Studienplätzen im Rahmen des HOK mit den norddeutschen Bundesländern abgestimmt?

2. Mit welchen konkreten Initiativen und auf welcher Planungsgrundlage soll zukünftig die Koordinierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit zur Abstimmung der Studienkapazitäten und besseren Vernetzung erfolgen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Niedersachsen das Bundesland mit dem höchsten negativen Wanderungssaldo seiner Studienberechtigten ist und Niedersachsens Abiturienten vor allem an Bremer und Hamburger Hochschulen studieren?

Niedersachsen hat mit dem Hochschuloptimierungskonzept vom 21. Oktober 2003 als erstes Bundesland in Norddeutschland ein systematisches Konzept der hochschulspezifisch differenzierten Optimierung der Hochschulen vorgelegt

und umgesetzt, die letztlich zu einer starken wettbewerbsorientierten Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen geführt hat. Auch die Ergebnisse der Exzellenzinitiative haben gezeigt, dass Niedersachsen in der Wissenschaft das leistungsstärkste und erfolgreichste Land in Norddeutschland ist.

Nach den Entscheidungen in Niedersachsen sind in benachbarten norddeutschen Ländern - auch mit kurzfristigen Richtungswechseln - Entscheidungen zur Hochschulentwicklung getroffen worden, die im Hinblick auf die gemeinsame wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Norddeutschland hätten besser koordiniert werden können. Deshalb hatte die Konferenz Norddeutschland der Regierungschefs der norddeutschen Länder bereits vor geraumer Zeit gebeten, die Hochschulentwicklung zwischen den Ländern in Forschung und Lehre besser abzustimmen. Die Hochschulen mancher Länder haben sich jedoch leider bei diesen Bemühungen wenig kooperativ gezeigt. Auch autonome und eigenverantwortliche Hochschulen in staatlicher Verantwortung stehen als vom Steuern zahlenden Bürger finanzierte