Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 39 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Aktueller Stand der „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“

Auf dem viel diskutierten Bildungsgipfel am 22. Oktober 2008 in Dresden haben sich Bund und Länder u. a. auf das Ziel verständigt, den Anteil der Aufwendungen für Bildung und Forschung in Deutschland auf 10 % des Bruttoinlandprodukts bis zum Jahr 2015 zu steigern. Bis zum Herbst des Jahres 2009 sollten in einer Strategiegruppe Vorschläge dazu erarbeitet werden, wie die Erhöhung der Bildungsausgaben erreicht werden kann. Zudem einigten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsiden

ten auf weitere Maßnahmen für ein besseres deutsches Bildungssystem.

Ich frage die Landesregierung:

1. Über welche Parameter zur Berechnung des 10-%-Ziels, das im Rahmen der „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ im Oktober 2008 von Bund und Ländern verabredet wurde, besteht Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern, worin besteht diese jeweils, und wie ist die Position Niedersachsens?

2. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, das vereinbarte Ziel einer Studienanfängerquote von 40 % eines Jahrgangs zu erreichen?

3. Wie weit sind Bund und Länder bei der Umsetzung der weiteren Verabredungen aus der „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ bisher gekommen?

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben auf dem Qualifizierungsgipfel am 22. Oktober 2008 in Dresden die „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ beschlossen. Darin ist eine Vielzahl von Maßnahmen vereinbart worden, die Zug um Zug umgesetzt werden. Dazu gehören u. a. die zweite Phase des Hochschulpakts 2020, die Fortsetzung der Exzellenzinitiative und die Weiterführung des Pakts für Forschung und Innovation. Außerdem wurde eine Strategiegruppe, bestehend aus dem Bund sowie den Ländern Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen, eingesetzt, die prüfen soll, wie die Finanzierung eines Anteils der Aufwendungen für Bildung und Forschung von 10 % des Bruttoinlandsproduktes bis zum Jahr 2015 erreicht werden kann und welche Parameter bei der Ermittlung des Zielerreichungsgrades einfließen sollen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Ein wichtiger Parameter zur Berechnung des 10-%-Ziels sind u. a. die Ausgaben der Länder für Versorgung und Beihilfe der im Bildungs- und Forschungssektor tätigen Beamtinnen und Beamten. Weitere mögliche Ausgabenposten sind die Unterkunftskosten (Kosten der Gebäudeüberlassung für Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen) und die Berücksichtigung steuerlicher Vergünstigungen. Entscheidend sind dabei die definitorischen Abgrenzungen der internationalen Datenlieferungen, um eine internationale Vergleichbarkeit, z. B. innerhalb der OECD, zu sichern.

Darüber hinaus erfordern quantitative Aussagen zum 10-%-Ziel Annahmen über die Wachstumsraten des BIP in den kommenden Jahren, welche ebenfalls Gegenstand der Beratungen der Strate

giegruppe sind. Das Ergebnis der Strategiegruppe bleibt insofern abzuwarten.

Zu 2: Bundesweit soll in den Jahren 2011 bis 2015 das Potenzial von 275 000 zusätzlichen Studienanfängern ausgeschöpft werden. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird deutlich, dass mit der Vereinbarung zur ersten Phase des Hochschulpakts die Zahl der Studienanfänger in Niedersachsen und auch bundesweit deutlich angestiegen ist. Diese Entwicklung wird durch den Abschluss der Verhandlungen zur zweiten Phase des Hochschulpakts zusätzliche Dynamik erhalten. Entsprechend den Verhandlungsergebnissen zur Fortführung des Hochschulpakts ist vorgesehen, gegenüber dem Basisjahr 2005 allein in Niedersachsen in den Jahren 2011 bis 2015 33 848 zusätzliche Studiermöglichkeiten zu schaffen, wodurch die Studienanfängerquote weiter ansteigen wird.

Zu 3: Die Regierungschefs haben die Kultusministerkonferenz und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz beauftragt, über die Umsetzung der von den Regierungschefs beschlossenen Maßnahmen zur Qualifizierungsinitiative bis zur Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder vom 28. bis 30. Oktober 2009 einen Zwischenbericht vorzulegen. Dieser wird den gegenwärtigen Umsetzungsstand im Einzelnen darstellen. Die drei auf Hochschule und Forschung bezogenen, in der Vorbemerkung genannten Vereinbarungen wurden von den Regierungschefs am 4. Juni 2009 unterzeichnet.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 40 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Bau von Radwegen an Landesstraßen als Gemeinschaftsradweg: innerörtlicher Ausbau von insbesondere durch Schüler genutzten Radwegen versus Lückenschluss zwischen Ortschaften wegen touristischer Nutzung - Nach welchen Kriterien entscheidet das Land?

Mit Schreiben vom 7. Juni 2009 hatte ich Wirtschaftsminister Rösler gebeten, obige Frage am Beispiel konkurrierender Interessen an der Landesstraße L 171 (Harburger Straße) in Schneverdingen und zwischen Schülern und Sprengel zu prüfen. Bis heute steht eine Antwort aus. Die hier auftretenden Konkurrenzen sollten landesweit nach gleichgewichteten Kriterien entschieden werden. Allerdings weist das Land Kommunen insbesondere bei den sogenannten Lückenschlüssen immer wieder darauf

hin, dass die Aussicht sehr groß sei, in den disponierten Bereich des Radwegebaus an Landesstraßen durch Mitfinanzierung zu kommen, so z. B. ein Schreiben des MW vom 10. Februar 2009 wegen eines Lückenschlusses an der L 161 zwischen Walsrode und Visselhövede. Auch fehlen landesweite Kriterien dafür, in welchen Fällen Gemeinschaftsradwege gebaut werden und wann sich das Land allein in der Pflicht fühlt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Radwege an Landesstraßen voll durch das Land finanziert werden oder als Gemeinschaftsradwege gebaut werden (bitte jeweils zwei Bei- spiele als Beleg für die Entscheidungen ange- ben)?

2. In welchem finanziellen Umfang (oder Stre- cke in Kilometer) insgesamt liegen landesweit Anträge auf Aufnahme in den disponierten Bereich für Gemeinschaftsradwege vor, wie viele sind im disponierten Bereich, und wie verteilt sich das auf die einzelnen Geschäftsbereiche der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr?

3. Welche Kriterien werden gegeneinander abgewogen, wenn wie am Beispiel der in der Vorbemerkung genannten Projekte (innerörtlicher Ausbau oder Lückenschluss) die Entscheidung über die Aufnahme in den disponierten Bereich erfolgt, und wie ist dies im konkreten Beispiel begründet worden?

Die Planung und der Bau von Straßen begleitenden Radwegen obliegen dem jeweiligen Straßenbaulastträger. Für die Landesstraßen ist dies das Land. Die Entscheidung, ob ein Radweg zu 100 % landesfinanziert wird oder als Gemeinschaftsradweg finanziert werden kann, orientiert sich nicht an Kriterien. Allein die jeweilige Kommune entscheidet, ob und inwieweit sie sich am Bauvorhaben beteiligt. Der Begriff „Gemeinschaftsradweg“ bezieht sich ausschließlich auf die Art und Weise der Finanzierung und nicht auf die Dringlichkeitseinstufung. Diese erfolgt anlässlich der Fortschreibung des Radwegekonzeptes.

Die Einschätzung des Fragestellers, das Land weise Kommunen immer wieder darauf hin, dass die Aussicht sehr groß sei, einen zurzeit im „weiteren Bedarf“ ausgewiesenen Radweg durch Mitfinanzierung in den „disponierten Bedarf“ zu bekommen, kann nicht nachvollzogen werden. In dem vom Fragesteller beispielhaft genannten Schreiben des MW heißt es u. a.:

„Gelegenheit zur Änderung der Dringlichkeitseinstufung besteht bei der nächsten Fortschreibung des Radwegekonzeptes. Sofern darüber zwi

schen dem LK Soltau-Fallingbostel und den Kommunen Einvernehmen besteht, dürfte die ‚Aufstufung’ der in Rede stehenden Teilstrecke in den ‚vorrangigen Bedarf’ keine unüberwindbare Hürde darstellen. Ein Zeitpunkt dafür ist jedoch noch nicht terminiert.

Der Abschnitt Kettenburg—Kreisgrenze (dies ist die bereits vorrangig aus- gewiesene Teilstrecke) soll zu gegebener Zeit als sogenannter Gemeinschaftsradweg finanziert werden. Dies vergrößert die Chance für einen zeitnäheren Baubeginn und bedeutet, dass sich die Stadt Visselhövede hälftig an den Baukosten des Radweges beteiligt.

Es wäre hilfreich, wenn sich die Stadt Walsrode analog zur Stadt Visselhövede ebenfalls hälftig an den Baukosten beteiligen würde.“

Hintergrund für die Chance eines zeitnäheren Baubeginns als Gemeinschaftsradweg ist, dass die Haushaltsmittel für den Neubau von Radwegen in etwa zu zwei Dritteln für Gemeinschaftsradwege und zu einem Drittel für 100 % landesfinanzierte Radwege verwandt werden. Das Engagement der Kommunen soll sich lohnen.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2: Die Aufstufung von Vorhaben des „weiteren Bedarfs“ in den „disponierten Bedarf“ erfolgt nicht auf dem Antragswege, sondern zu gegebener Zeit unter Beteiligung der Stellen vor Ort (Landkreise, Kommunen usw.) im Rahmen einer weiteren Fortschreibung des Radwegekonzeptes. Maßgebend ist allein die Dringlichkeit der Vorhaben und nicht die Art und Weise der künftigen Finanzierung. Aufstufungswünsche von Kommunen, Politikern oder Privatpersonen werden nicht statistisch erfasst, sondern auf die nächste Fortschreibung des Radwegekonzeptes verwiesen.

Der „disponierte Bedarf“ des 2006 fortgeschriebenen Radwegekonzeptes umfasst rund 192 km Gemeinschaftsradwege. Diese verteilen sich auf die regionalen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wie folgt:

Regionaler Geschäftsbereich Länge (km)

Aurich

Gandersheim

Goslar

Hameln

Hannover

Lingen