Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

Lüneburg

Nienburg

Oldenburg

Osnabrück

Verden

Wolfenbüttel

Zu 3: Die Entscheidung über die Aufnahme von Vorhaben des „weiteren Bedarfs“ in den „disponierten Bedarf“ erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des landesweiten Radwegekonzeptes.

Die Entscheidung, die Radwegteilstrecke Kreisgrenze—Ebbingen im Zuge der L 161 ausnahmsweise nachträglich in den „disponierten Bedarf“ aufzunehmen, ist eine Einzelfallentscheidung, die eine bis dahin unentdeckte Diskontinuität zweier an der Kreisgrenze aneinander grenzender Teilstrecken beseitigt. Die Beibehaltung unterschiedlicher Dringlichkeiten und zeitlicher Perspektiven der Teilstrecken links und rechts der Kreisgrenze in demselben Straßenzug wäre den Bürgern nicht zu vermitteln gewesen.

Anlage 39

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 41 des Abg. Helge Limburg (GRÜNE)

Telefongebühren in Justizvollzugsanstalten

In der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Limburg und Staudte (32. Plenarsitzung, Frage 53) hat die Landesregierung die von niedersächsischen Gefangenen erhobenen Telefongebühren als angemessen bezeichnet und behauptet, dass nur in den Fällen, in denen Gefangene die Telefonanlage der Justizvollzugsanstalt selbst oder des angrenzenden Landgerichts nutzten, diese „leicht über den reinen Gesprächskosten“ liegen würden. Demgegenüber wird von Angehörigen berichtet, dass z. T. Gebühren pro Ge

sprächseinheit in Höhe von 50 Cent von den Gefangenen bezahlt werden müssten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Justizvollzugsanstalten haben mit welchen Telefongesellschaften (bitte einzeln aufführen!) Verträge zur Bedienung der Telefone geschlossen, von denen aus Gefangene telefonieren können?

2. Welche Kostensätze pro Einheit und welche Gebühren werden in welchen JVA pro Gesprächseinheit (eine Minute) a) für ein Ortsgespräch und b) für ein Ferngespräch in den Zeiten, in denen Gefangene im geschlossenen Vollzug telefonieren dürfen, erhoben (bitte pro JVA aufführen)?

3 Strebt die Landesregierung für die Zukunft eine einheitliche Gebührengestaltung für alle JVA zu für die Gefangenen angemessenen, d. h. bezahlbaren Gebühren (z. B. 0,12 Euro pro Ein- heit) an?

Den Gefangenen in den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen soll in dringenden Fällen gestattet werden, Telefongespräche zu führen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 NJVollzG). Darüber hinaus kann ihnen allgemein gestattet werden, Telefongespräche zu führen, wenn sie sich mit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt von der Vollzugsbehörde erlassenen Nutzungsbedingungen einverstanden erklären (§ 33 Abs. 2 Satz 1 NJVollzG). Die Vollzugsbehörden tragen dafür Sorge, dass die Gefangenen in diesem Rahmen Telefongespräche zu angemessenen Kosten führen können. Die Kosten für das teuerste Ferngespräch in das deutsche Festnetz betragen rechnerisch 34 Cent pro Minute. Wie außerhalb der Justizvollzugseinrichtungen auch liegen die Kosten für Verbindungen zu Mobiltelefonen höher.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In den Justizvollzugsanstalten Braunschweig, Hannover, Lingen, Meppen, Rosdorf, Sehnde, Uelzen, Vechta, Wolfenbüttel, der Justizvollzugsanstalt für Frauen und der Jugendanstalt Hameln erfolgt die Abwicklung von Telefongesprächen über Anlagen des Unternehmens Telio Communications GmbH (Hamburg) und der Deutschen Telekom AG. Die Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten Celle, Lingen-Damaschke und Oldenburg telefonieren nur über die Deutsche Telekom AG. Erfolgt die Gesprächsabwicklung über beide vorgenannten Unternehmen, bezieht sich dies auf verschiedene Standorte (Hauptanstalt und Abtei- lungen) der Anstalten oder einen bestimmten Bereich innerhalb eines Standortes (Sicherheitsstati- on).

Zu 2: Soweit die Gefangenen über Anlagen des Unternehmens Telio Communications GmbH telefonieren, kostet ein Orts- und Nahgespräch 10 Cent pro Minute und ein Ferngespräch 20 Cent pro Minute. Es wird in Einheiten zu je 10 Cent abgerechnet. Für Telefonate über Anlagen der Deutschen Telekom AG, die als öffentliche Fernsprecher installiert sind, fallen im Tarifbereich „City“ Kosten von rechnerisch 23 Cent pro Minute und im Tarifbereich „Deutschland“ von rechnerisch 34 Cent pro Minute an. Abgerechnet wird in Einheiten zu je 10 Cent. Die Gesprächsdauer für 10 Cent beträgt dementsprechend 27 („City“) bzw. 18 („Deutschland“) Sekunden.

Darüber hinaus können die Gefangenen in mehreren Anstalten über Anlagen telefonieren, die über den Rahmenvertrag des Landes Niedersachen mit dem Unternehmen Deutsche Telekom AG (T-Sys- tems) betrieben werden. Es handelt sich um die Justizvollzugsanstalten Celle, Oldenburg (Haupt- anstalt) sowie teilweise Vechta. Insoweit betragen die Kosten für ein Ortsgespräch von einer Minute Dauer etwa 4 Cent (Celle), 2 Cent (Oldenburg) und 6 Cent (Vechta). Für ein Ferngespräch von einer Minute Dauer betragen die Kosten etwa 13 Cent (Celle und Oldenburg) und 10 Cent (Vechta). Die Abrechnungseinheit beträgt jeweils 6 Cent.

Zu 3: Die Landesregierung hält die Gebührengestaltung für angemessen, zumal Gefangene - anders als in Freiheit - keine Grundgebühren für Telefonanlagen zahlen. Soweit Telefongespräche über den Rahmenvertrag des Landes Niedersachsen abgewickelt werden, ist das Land mit den Kosten für Wartung und Reparatur der Telefonanlagen belastet und hat einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand. Der Zugang zu den Telefonen wird in diesen Fällen auf Antrag der Gefangenen durch Bedienstete abgewickelt. Teilweise müssen die Gesprächsdauer einzeln vermerkt, an die Zahlstelle weitergeleitet und die Telefonkosten händisch gebucht werden.

Im Rahmen des landesweiten Projektes „TK 2010“ wird die derzeitige Telekommunikationsinfrastruktur der niedersächsischen Landesverwaltung neu aufgebaut. In diesem Zusammenhang wird geprüft werden, ob die Gefangenentelefonie an dieses System angeschlossen werden kann.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 42 des Abg. Roland Riese (FDP)

Umwölkte Mienen beim Blick auf die Stromrechnung - Wie teuer wird der Solarboom für niedersächsische Stromkunden?

Am 25. August titelte die Hannoversche Allgemeine Zeitung: „Solarboom kommt Kunden teuer zu stehen“. Die Autoren Margit Kautenburger und Stefan Koch teilten mit, in Deutschland seien Im Jahr 2008 Photovoltaikanlagen mit 1 500 Megawatt Leistung installiert worden, und vermuteten, dass im laufenden Jahr bis zu 3 000 Megawatt hinzukommen könnten. Die Zusatzvergütung für alle Stromkunden könne sich, so die Autoren, nach Berechnungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung auf bis zu 11 Milliarden Euro addieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch war die eingespeiste elektrische Leistung aus Photovoltaikanlagen im Jahre 2008 in Niedersachsen, und welche Vergütung wurde an die Stromerzeuger für diese Leistung gezahlt?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Einfluss der aus Photovoltaik erzeugten Energiemenge auf die Stromrechnungen für private Haushalte?

3. Hält die Landesregierung angesichts der Marktentwicklung die bestehenden Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Einspeisevergütung für photovoltaisch erzeugte elektrische Energie für zukunftsfest, oder wird sie sich für eine zeitgemäße Anpassung einsetzen?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für das Jahr 2008 liegen noch keine Zahlen zu der Höhe der eingespeisten elektrischen Leistung aus Photovoltaikanlagen vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) vor. Die aktuellsten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2007, in dem die eingespeiste elektrische Leistung aus Photovoltaikanlagen in Niedersachsen 169 438 MWh betrug. Im Jahr 2007 betrug in Niedersachsen die Höhe der Vergütung der eingespeisten elektrischen Leistung aus Photovoltaikanlagen 106 Millionen Euro (Quel- le: EEG Statistikbericht 2007 der Bundesnetzagen- tur).

Zu 2: Wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, liegen für das Jahr 2008 noch keine Zahlen vor. Im Jahr 2007 wurden nach Aussage des Bundesver

bandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) rund 7,6 Milliarden Euro an Einspeisevergütungen nach dem EEG bundesweit auf die Verbraucher umgelegt. Der Anteil der Solarenergie betrug hieran 1,59 Milliarden Euro. Durch die erneuerbaren Energien wurde im Jahr 2007 eine Gesamtstrommenge von 67 010,0 GWh erzeugt. Der Anteil des aus solarer Strahlungsenergie erzeugten Stroms betrug hieran 3 074,7 GWh (4,6 %).

Zu 3: Gemäß § 65 des Erneuerbare-EnergienGesetzes evaluiert die Bundesregierung das Gesetz und legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2011 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vor. So werden die bestehenden Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Einspeisevergütung, somit auch die für photovoltaisch erzeugte elektrische Energie, in Abständen überprüft und gegebenenfalls den allgemeinen technologischen und ökonomischen Entwicklungen angepasst. Als Beispiel hierfür wird auf die Einspeisevergütung für den Strom aus Offshorewindenergieanlagen verwiesen, die zum 1. Januar 2009 wegen der langsamer vorangehenden Entwicklung der Windenergienutzung auf See und der höheren Kosten dieser völlig neuen Technologie angepasst wurde.

Anlage 41

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 43 der Abg. Ursula Helmhold und Ralf Briese (GRÜNE)