Einzelplan 09 - Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung. Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1793 und die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1793 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses auf, die Ihnen in der Drs. 16/1761 vorliegt. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung. Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Ihnen in der Drs. 16/1781 vorliegt. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der Ihnen in der Drs. 16/1793 vorliegt. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? -
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/1761. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Einzelplan 15 - Ministerium für Umwelt und Klimaschutz. Hierzu enthält die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/1761 keine Änderungsempfehlung, sodass keine Abstimmung erforderlich ist.
Einzelplan 20 - Hochbauten. Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/1761. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 1 Nr. 3/1 einschließlich der Anlage I. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1781. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 1 Nr. 2. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1781. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Artikel 1 Nr. 3 einschließlich der Anlage 1. - Auch hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1781, über den wir abstimmen müssen. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Fassung der zweiten Beratung in der Drs. 16/1777 vorliegt. Wir kommen daher sogleich zur Schlussabstimmung.
Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009 (Drittes Nachtrags- haushaltsgesetz 2009) mit den beschlossenen Änderungen in Artikel 1 einschließlich Anlage I in der Fassung der Unterrichtung in der Drs. 16/1777 nunmehr endgültig seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieses Gesetz so beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in die Beratungen mit einbezogenen Antrag. Wer den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1760 annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass der Antrag abgelehnt ist.
Wir kommen zur Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 5: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes und des Ministergesetzes. Ich rufe auf:
Artikel 2. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 2/1. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte diese annehmen? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Wir kommen nunmehr zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt gegen das Gesetz? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist das Gesetz so
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur landesweiten Umsetzung der mit dem Modellkommunen-Gesetz erprobten Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume (NEKHG) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1497 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/1762 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1787
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich den Text des Gesetzes und dessen Überschrift vorlesen würde, wäre meine Redezeit schon fast herum. Viele Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften hemmen die Eigeninitiative der Menschen vor Ort, der Kommunen und der Unternehmen. Wirkliche Bürokratieentlastungen können aber nur stattfinden, wenn man von vielleicht bewährten, aber starren und bis ins Kleinste detaillierten Regelungen Abschied nimmt, die keinerlei Handlungsspielraum zulassen.
Wie Sie wissen, haben die Landtagsfraktionen von CDU und FDP ein Modellkommunen-Gesetz für einen Erprobungszeitraum von drei Jahren verabschiedet, das am 1. Januar 2006 in Kraft trat. Erprobt wurde es in den Landkreisen Cuxhaven, Emsland und Osnabrück sowie in den Städten Lüneburg und Oldenburg. Ziel dieses Versuchs war die Entlastung der kommunalen Körperschaften von den Vorgaben und damit die Schaffung neuer Handlungsspielräume für ihre Bürger und zugleich für die Unternehmen sowie für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region und für die betreffende Kommunalverwaltung. Dabei sollten
öffentliche Aufgaben so zeitnah und sachgerecht wie möglich ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand und ohne lange Verfahren wahrgenommen werden.
Dieses Ziel wurde durch Verkürzung von Fristen zur Beschleunigung von Verfahren, durch die Lockerung von Zuständigkeitsregelungen zwischen den Landkreisen und ihren kreisangehörigen Gemeinden, durch den Wegfall von verschiedenen Genehmigungserfordernissen und durch die Aussetzung einiger landesrechtlicher Vorschriften erreicht.
Im Landkreis Osnabrück als eine der Modellkommunen wurde Mitte 2007 der Nutzen mittels einer Messung nach dem Standardkostenmodell aufgezeigt. Dort wurde das Modellkommunen-Gesetz punktuell für den Landkreis Osnabrück gemessen. Danach sind die Bürokratielasten im Landkreis um rund 600 000 Euro pro Jahr - dies entspricht etwa 16 % - gesunken.
80 % dieser Entlastung sind direkt bei den Bürgern und Unternehmen angekommen, und der Aufwand der Verwaltung ist um 20 % verringert worden.
Vier Modellregelungen haben sich bereits als sinnvoll erwiesen: das Aussetzen der Notwendigkeit einer Teilungsgenehmigung, eine Änderung bei der Baulasterklärung, der Wegfall der kommunalaufsichtlichen Genehmigung beim Verzicht auf Stellenausschreibungen für kommunale Wahlbeamte und das Aussetzen des Niedersächsischen Gesetzes über Spielplätze. Diese neuen Regelungen sind jetzt schon geltendes Recht für alle Kommunen.
Nach dem Erprobungszeitraum ziehen die Modellkommunen insgesamt eine positive Bilanz. Das Ziel, die Unternehmen, Bürger und Kommunen von bürokratischen Vorgaben zu entlasten, wurde in den Modellkommunen erreicht. Der Ansatz, dass sich der Landesgesetzgeber auf Rahmenrichtlinien beschränkt und den Kommunen vor Ort Spielräume zur eigenen Entfaltung einräumt, ist folglich fortzusetzen.
Mit dem Gesetz zur landesweiten Umsetzung der mit dem Modellkommunen-Gesetz erprobten Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume sollen zur landesweiten dauerhaften Umsetzung des Modellkommunen-Gesetzes insgesamt 13 Gesetze
modifiziert oder außer Kraft gesetzt werden. Dies betrifft die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung, das Personalvertretungsgesetz, die Bauordnung, das Nahverkehrsgesetz, das Straßengesetz, das Abfallgesetz, das Naturschutzgesetz, das Wassergesetz, das Deichgesetz, das Schulgesetz und das Gesetz über die Region Hannover. Ich zähle diese Gesetze nur deshalb so schnell auf, weil es deutlich macht, wie viele Punkte insgesamt geändert werden. Dies ist in der Beratung auch überall deutlich geworden.
Nicht in allen Punkten sind die Maßnahmen umgesetzt worden. Die Evaluation hat z. B. bei der Frage der Standards bei den Kindertagesstätten ergeben, dass es für die Beurteilung, ob dies in kommunaler Verantwortung gut aufgehoben ist, zu wenige Fälle gab. So dramatisch ist es ja dann auch nicht, wenn es in den Modellkommunen insgesamt nur ein oder zwei Fälle gab.