Protokoll der Sitzung vom 28.10.2009

Nicht in allen Punkten sind die Maßnahmen umgesetzt worden. Die Evaluation hat z. B. bei der Frage der Standards bei den Kindertagesstätten ergeben, dass es für die Beurteilung, ob dies in kommunaler Verantwortung gut aufgehoben ist, zu wenige Fälle gab. So dramatisch ist es ja dann auch nicht, wenn es in den Modellkommunen insgesamt nur ein oder zwei Fälle gab.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU])

Dies gilt aber auch für das Personalvertretungsgesetz. Die Änderungen des Personalvertretungsgesetzes sind sowohl im Ausschuss als auch mit den Gewerkschaften ausführlich diskutiert worden. Die Koalitionsfraktionen haben darauf verzichtet, die Einschränkungen zu übernehmen, die es im Modellkommunen-Gesetz 2006 zur Anrufung der Einigungsstelle gab. Damit sind wir einer Forderung der Gewerkschaften nachgekommen. Auch im Bereich der Regelungen zur Mitbestimmung haben wir die Forderungen der Gewerkschaften aufgenommen. So gilt bei der Umsetzung beispielsweise die 30-km-Grenze analog zum bundesgesetzlichen Umzugsrecht.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Sehr richtig!)

Die Tatbestände der Benehmensherstellung - Anordnung von Organisationsuntersuchungen und Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Anmietung von Diensträumen - sollen nach der Beratung im Ausschuss und der Anhörung insbesondere des Deutschen Beamtenbundes nicht gestrichen werden. Hier bleibt es bei den bisherigen Mitbestimmungsmöglichkeiten des Personalrates.

Nun zu einigen der vorgesehenen Änderungen. Zur Niedersächsischen Bauordnung: Auch im Bereich des Baurechts sieht der Gesetzentwurf Verfahrenserleichterungen durch Klarstellung bzw. Fristverkürzung vor.

Zur Änderung des Nahverkehrsgesetzes: Die Frist von zwei Monaten zur Abgabe einer Stellungnahme im Zusammenhang mit der Aufstellung des Nahverkehrsplanes wird aus dem Modellkommunen-Gesetz übernommen.

So geht das der Reihe nach weiter, bei der Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes, der Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und der Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes.

Zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes heißt es:

„Die Verpflichtung zu einer Schulentwicklungsplanung der Kreise und kreisfreien Städte entfällt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Davon unberührt bleibt gleichwohl die Zielsetzung, die erforderlichen Einrichtungen und Angebote des Bildungswesens in zumutbarer Entfernung für die Bevölkerung dauerhaft bereitstellen zu können. … Oberstes Ziel bleibt, im Bildungsland Niedersachsen ein regional ausgeglichenes, bedarfsgerechtes und leistungsfähiges Bildungsangebot vorzuhalten. … Durch eine Reduzierung administrativer Planungspflichten wird ein weiterer Beitrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung geleistet.“

Dieses Gesetz soll zum 31. Oktober 2009 - das ist nicht mehr lange hin - in Kraft treten. Die Umsetzung der genannten Regelungen ist der richtige Weg zu einer modernen, leistungsstarken und bürgerorientierten Verwaltung, die auch den Anforderungen der Zukunft gewachsen ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Das war eine mitreißende Rede, Herr Rolfes!)

Frau Rübke von der SPD-Fraktion hat nun das Wort. Bitte!

Herr Rolfes, Sie haben etwas Entscheidendes liegen gelassen!

(Jutta Rübke [SPD] überbringt Heinz Rolfes [CDU] sein Redemanuskript - Wolfgang Jüttner [SPD]: Jetzt muss man ihm auch noch die Sachen hin- terhertragen! - Heinz Rolfes [CDU]: Das hätten Sie ruhig nehmen können! Das ist gut!)

Herr Rolfes, ich gehe davon aus, das war die Aufzählung der Gesetzesänderungen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Am 1. Januar 2006 startete das Modellkommunen-Gesetz als Tiger. Am 1. November dieses Jahres landet es als Bettvorleger.

(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: So ein Unsinn!)

Denn auch der Abschlussbericht vom Juni dieses Jahres trifft, genau wie die beiden Zwischenberichte, die Aussage, dass eine fünfjährige Erprobungszeit erforderlich gewesen wäre. Diese haben wir von Beginn an gefordert.

(Heinz Rolfes [CDU]: Ihr seid doch Hasenfüße!)

Denn diese um zwei Jahre längere Erprobungszeit hätte höhere Fallzahlen gebracht, die zu empirisch fundierten Erkenntnissen und Ergebnissen geführt hätte. Diese größere Aussagekraft wäre nötig, um Bürokratiewildwuchs abzubauen.

Aber mit diesem Gesetzentwurf wird an vielen Stellen nur etwas an der Oberfläche verändert. Zu entscheidenden Entlastungen bei bürokratischen Verfahren wird es nicht kommen.

(Zustimmung bei der SPD)

Im Modellkommunen-Gesetz war vorgesehen, die Verordnung über Mindestanforderungen an Kitas zu verschlechtern. Das heißt, bauliche Standards sollten abgeschafft werden. Dass dies im vorliegenden Gesetzentwurf nicht umgesetzt wird, finden wir lobenswert,

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Danke schön!)

erfüllen Sie doch damit unsere Forderung: Hände weg vom Kindertagesstättengesetz.

(Beifall bei der SPD)

Zuerst habe ich sogar gedacht, jetzt haben auch CDU und FDP verstanden, dass die drei Kernbereiche pädagogischer Mindeststandards für Kitas - Personalschlüssel, Gruppengröße und Raumgröße - zusammengehören. Inzwischen weiß ich, es ist nur ein neuer Trick gegenüber Eltern, Erziehern und Kindern, den Artikel 4 des Modellkommunen

Gesetzes zu streichen. Denn die Zielsetzung der sogenannten gemeinsamen Erklärung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung ist auch eine Verlagerung von Landesaufgaben an die Kommunen. So würde den Landkreisen die Heimaufsicht für Kitas übertragen, also der Behörde, die für die baulichen Standards zuständig ist. Böse ist, wer Böses dabei denkt.

(Björn Thümler [CDU]: Ja, böse, bö- se!)

Wir werden Sie beim Thema Kindertagesstättengesetz weiterhin und stets beobachten, meine Herren und Damen.

(Zustimmung bei der SPD)

Auch dass Sie beim Personalvertretungsgesetz die Einigungsstelle nicht abschaffen und dass die Benehmensherstellung bei der Anordnung von Organisationsuntersuchungen erhalten bleibt, ist sicherlich Ihrer Erkenntnis geschuldet, sich nicht auf neue Konfliktfelder begeben zu wollen.

(Zustimmung bei der SPD)

Aber dass Sie darauf bestehen, Mitbestimmungsrechte bei Umsetzungen und Gewährung von Sonderurlaub zu streichen, wird keinen Euro mehr in die Kassen der Kommunen bringen.

(Beifall bei der SPD)

Den Kommunen würde nur geholfen, wenn sie die 2005 von Ihnen weggenommenen 100 Millionen Euro wiederbekämen.

(Zustimmung bei der SPD)

Der Ministerpräsident, der im Moment leider nicht da ist, hat heute früh ja mehrmals auf die Kanzlerin verwiesen, die sich eindeutig zur Mitbestimmung bekennen würde. Ich habe mich sehr darüber gefreut; denn darüber, dass Frau Merkel sozialdemokratische Grundbegriffe und Werte übernimmt, kann man sich nur freuen.

(Zustimmung bei der SPD)

Der Ministerpräsident hat nicht von sich gesprochen. Wir können uns lebhaft an die letzte Plenarwoche und an das Thema GEW-Vorsitzender Brandt erinnern, als der Ministerpräsident lautstark verkündete, was er wirklich von Gewerkschaften, freigestellten Personalvertretungen und Mitbestimmungsrechten hält.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Von daher bin ich mehr als überrascht, dass nicht weitere Einschnitte bei der Mitbestimmung im Personalvertretungsgesetz vorgenommen werden. Aber Mitbestimmung, Beteiligung von Bürgern ist den Regierungsfraktionen per se ein Dorn im Auge.

(Ronald Schminke [SPD]: Fremdwort!)

Denn durch Artikel 8 sollen im Niedersächsischen Naturschutzgesetz Änderungen zur Verbandsbeteiligung beschlossen werden, die die Stärkung von Ehrenamtlichkeit verhindern - der Ehrenamtlichkeit, die Sie, meine Herren und Damen von CDU und FDP, in Sonntagsreden immer wieder loben, die Sie montags bzw. mittwochs dann aber wieder abschaffen. Da machen wir nicht mit.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Das Modellkommunen-Gesetz soll dazu dienen, bürokratische Hemmnisse abzubauen, um Entlastungen für alle und alles zu bringen. Artikel 11 des Niedersächsischen Schulgesetzes beweist, dass Änderungen oft nur Etikettenschwindel sind; denn § 26 wird zwar gestrichen, aber taucht inhaltlich als § 106 wieder auf. Warum gibt es wieder eine Verordnungsermächtigung, wenn wir doch heute klare Regeln und unmissverständliche Anforderungen im Gesetz vereinbaren könnten? Das ist eine Frage, die Sie, meine Herren, meine Damen, auch im Ausschuss nicht beantwortet haben.

(Zustimmung bei der SPD)

Sie haben uns als SPD-Fraktion an Ihrer Seite, wenn es um Bürokratieabbau geht, um Verschlankung und Klarheit von Gesetzen. Denn eindeutige Gesetzessprache ist nötig und möglich und verhindert unnötige Verordnungen.

(Heinz Rolfes [CDU]: Bisher hat das immer nur im Weg gestanden!)