Protokoll der Sitzung vom 29.10.2009

Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 4. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 5. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will so beschließen? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 6. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussempfehlung. Sie kennen das Prozedere. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Sie dürfen sich wieder setzen. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Auch Sie dürfen sich wieder setzen. Gibt es Stimmenthaltungen?

(Minister Möllring: Fünf!)

Ich stelle fest: Das Gesetz ist so verabschiedet worden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung bzw. über den Antrag der Fraktion der SPD unter Tagesordnungspunkt 16 b. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1511 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag der Fraktion der SPD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 3 der Beschlussempfehlung bzw. über den Antrag der Fraktion DIE LINKE unter Tagesordnungspunkt 16 c. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1632 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit stelle

ich fest, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt worden ist.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien Beförderung der Schülerinnen und Schüler - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1739

(Unruhe)

Ich erteile der Rednerin erst dann das Wort, wenn es etwas ruhiger geworden ist, und diejenigen, die jetzt andere, wichtigere Dinge zu erledigen haben, den Saal verlassen haben.

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich zur Einbringung Frau Kollegin Reichwaldt zu Wort gemeldet. Frau Reichwaldt, Sie haben das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einiger Zeit haben wir in diesem Hause unsere Große Anfrage mit der Überschrift „Schule muss man sich leisten können“ diskutiert. Dabei wurde uns von der rechten Seite dieses Hauses unterstellt, wir würden uns mit Randbereichen der Bildung beschäftigen. Meine Damen und Herren, Schule besteht eben nicht nur aus Unterricht. Für eine gute Schule brauchen wir gute Rahmenbedingungen. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die allen gleiche Chancen bieten, einen möglichst hohen Abschluss zu erreichen. Nun diskutieren wir über viele dieser Bedingungen regelmäßig: Lehrerausbildung, Personalausstattung, längeres gemeinsames Lernen. Ein Ergebnis der Debatte zu unserer Großen Anfrage war, dass es beim Schulbesuch zahlreiche kleinere und größere Kostenstellen für die Familien gibt. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass der Schulbesuch und die Schulbildung in Niedersachsen wirklich kostenfrei sind oder der Bildungserfolg unabhängig vom Geldbeutel ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, das System Schule ist Teil der sozialen Auslese in diesem Land. Ein Beispiel dafür ist die Lehrmittelfreiheit an weiterführenden Schulen aus sozialen Gründen. In Anspruch genommen werden in Förderschulen diese Leistungen von 43,8 %, in Hauptschulen von

28,1 %, in Realschulen von 13,8 % und Gymnasien nur von 4,4 %. Ich meine, das ist sehr aufschlussreich.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir den Schulbesuch ein Stückchen mehr vom Geldbeutel abkoppeln.

(Beifall bei der LINKEN)

In der Antwort auf unsere Große Anfrage kam heraus, dass der Landesregierung das Ausmaß vieler Kosten gar nicht bekannt ist. Vielleicht will die Regierung auch gar nicht alle Kosten so genau wissen. Die Kosten für Schülerbeförderung waren in der Antwort enthalten. Sie können in der Drucksache 1445 nachlesen, wie teuer die Monatskarten für die Schüler sind. In vielen Kreisen betragen die monatlichen Kosten durchschnittlich zwischen 30 und 40 Euro, in meinem Wahlkreis in Hannover 42 Euro, in anderen Landkreisen liegen sie noch höher. Den Spitzenwert erreichen die Landkreise Holzminden mit 114,31 Euro, Göttingen mit 126,65 Euro und Osterode mit 131,25 Euro. Diese Kosten müssen die Familien von Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe II und an den berufsbildenden Schulen jeden Monat zahlen. Diesen Zustand wollen wir abschaffen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ohne Schulweg gibt es aber keinen Schulbesuch. Wenn man kein eigenes Auto hat, kommt man um diese Kosten nicht herum. Das ist verstecktes Schulgeld, und das wollen wir nicht. Wir wollen stattdessen, dass der Schulbesuch für alle Kinder und Jugendliche möglich ist, ohne dass sie oder ihre Eltern in den Geldbeutel schauen und Münzen zählen müssen.

Ich glaube, alle Fraktionen sind sich darin einig, dass wir unseren Kindern eine gute Bildung ermöglichen wollen. Dann sollten wir uns alle auch darin einig sein, dass der Zugang zu dieser guten Bildung diskriminierungsfrei möglich zu sein hat. Die Schulwegkosten dürfen kein Hindernis mehr für die Familien sein. Kinder aus Familien, die mit Sozialleistungen unterstützt werden, können unter Umständen eine Finanzierung der Transportkosten vom Staat verlangen bzw. gegebenenfalls vor Gericht einklagen. Was aber ist mit den vielen Familien, die knapp über dieser Schwelle zur Bedürftigkeit liegen? Was ist es für ein Land, in dem Familien vor Gericht darum kämpfen müssen, dass ihr Kind zur Schule fahren kann?

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Ursula Helmhold [GRÜNE])

Wir wollen auch keine Verfahren, in denen man aufwendig seine Bedürftigkeit nachweisen muss und immer auf eine Einzelfallentscheidung angewiesen ist. Wir wollen Klarheit. Bildung ist ein Recht und kein Luxusgut.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Schulweg von Schülerinnen und Schülern, die noch kein eigenes Geld verdienen, gehört dazu. Daher darf dieser Schulweg die Familien nichts kosten.

Wir schlagen den Ausbau des kostenfreien Schülertransports als ersten Schritt für die vollzeitschulischen Angebote vor. Die Zumutbarkeitsregelungen bleiben dabei unangetastet. Wir wollen lediglich die Beschränkungen auf die Klassen 1 bis 10 aufheben und treten für die Vorgabe ein, dass die Kostenerstattung der Träger nicht an ihren eigenen Grenzen aufhört, sondern sich nach den Bedürfnissen der Familien und nicht nach den Grenzen des Landkreises richtet. Auch muss es eine volle Landesfinanzierung für diesen zusätzlichen Bereich geben. Eine Ausweitung der Schülerbeförderung darf nicht zusätzliche Kosten für die Kommunen bedeuten.

Schauen Sie nach Sachsen-Anhalt. Dort haben sich alle Fraktionen zu einer Entlastung der Familien bekannt. Am Ende hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt, der besagt, dass die Familien einen Eigenanteil von 100 Euro beisteuern müssen. Ich habe auch einmal in das Wahlprogramm der SPD zu diesem Landtag hineingeschaut. Dort steht:

„Wir wollen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Schülerbeförderung bis zum Ende des Bildungsganges finanziert wird und Kinder weiterführende Schulen nicht verlassen müssen, weil die finanziellen Grundlagen dafür fehlen.“

Lassen Sie mich noch auf eine Absurdität in der jetzigen Regelung bei vollzeitschulischen Angeboten für Berufsschüler hinweisen: Wer einen Realschulabschluss hat, bekommt keine Erstattung, Schüler mit Hauptschulabschluss schon. Andere Länder sind weiter. Nordrhein-Westfalen zahlt die Beförderung auch für die Oberstufe seit Jahrzehnten.

Meine Damen und Herren vor allen Dingen hier auf der rechten Seite des Parlaments, nutzen Sie die Chance, mit uns das Bildungssystem etwas gerechter zu gestalten und den Verdacht zu entkräf

ten, dass höhere Bildung von Ihnen eben nur für diejenigen gewollt ist, die es sich leisten können.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Reichwaldt. - Für die CDUFraktion haben Sie, Herr Kollege Seefried, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Reichwaldt, dazu kann man nur sagen: Wir haben es ja! Kann sich eigentlich jemand hier im Haus noch an das Fernsehprogramm zwischen 1969 und 1972 erinnern? Ich musste selber nachschauen. Damals gab es die bekannte Unterhaltungssendung „Wünsch Dir was“. Heute erleben wir an dieser Stelle ein parteipolitisches „Wünsch Dir was“, nur müssen wir auf den hohen Unterhaltungswert verzichten, den es damals wohl gegeben hat.

(Beifall bei der CDU)

„Wünsch Dir was“ mit der Linken erleben wir seit fast zwei Jahren im Niedersächsischen Landtag. Da wird viel gewünscht und immer wieder beantragt. Das ist nicht nur im Bildungsbereich so, sondern natürlich auch in allen anderen Ressortbereichen. Die Folge davon: endlose Debatten, häufig auch fernab der Realität, und im nächsten Jahr eine längere Sitzungswoche.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie sind so ein Demokrat!)

Betrachten wir nur einmal die Wünsche im Bildungsbereich, die wir in den vergangenen Monaten diskutiert haben: flächendeckendes Angebot an gebundenen Ganztagsschulen - natürlich sofort -, Beitragsfreiheit für Kitas - natürlich auch sofort und von Anfang an -,

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Wann wollen Sie das denn!)

Studiengebühren sollen wir wieder abschaffen,

(Beifall bei der LINKEN)

Verbesserung der frühkindlichen Betreuung und eben heute die Schülerbeförderung. Ich glaube, in