1. Mit welcher Begründung hat die Kultusministerin und CDU-Landtagsabgeordnete trotz der bekannten und von ihr selbst vehement vertretenen Sperrfrist für Besuche von Politikerinnen und Politikern an Schulen vor Wahlen in Begleitung eines CDU-Abgeordneten an dem Schultermin in Gehrden teilgenommen?
2. Auf wessen Einladung oder Veranlassung hat der örtliche CDU-Abgeordnete an dem Programm der Ministerin - einschließlich der Besichtigung der Grundschule Am Langen Feld - teilgenommen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Ungleichbehandlung von regierungsnahen Landtagsabgeordneten und Landtagsabgeordneten der Opposition bei Schulbesuchen vor der Wahl?
In § 2 NSchG ist ein umfassender Bildungsauftrag, wonach die Schülerinnen und Schüler u. a. fähig werden sollen, sich umfassend zu informieren und Informationen kritisch zu nutzen. Dabei ist aber auch das Neutralitätsgebot an Schulen grundsätzlich zu beachten.
Mit dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums über die Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen vom 10. Januar 2005 (SVBl. S. 133) wird einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März
1977 - 2 BvE 1/76 - Rechnung getragen, wonach es den Staatsorganen als Ausfluss des allgemeinen Neutralitätsgrundsatzes untersagt ist, anlässlich von Wahlen parteiergreifend in den Wahlkampf hineinzuwirken, insbesondere auch durch Öffentlichkeitsarbeit.
Nach Nr. 2.3 des Runderlasses ist in den letzten vier Wochen vor einer Wahl der Besuch von Politikerinnen und Politikern im planmäßigen Unterricht nicht zulässig. Dies betrifft insbesondere auch Podiumsdiskussionen. Außerhalb des Unterrichts sind Podiumsdiskussionen und Politikerbesuche auch innerhalb der Vierwochenfrist möglich.
Zudem haben Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages und Mitglieder des Landtages nach Nr. 1.1 Satz 1 des Runderlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums jederzeit das Recht, sich über Probleme in den Schulen zu informieren. Sie bedürfen hierzu keiner Genehmigung.
Diese Regelungen waren bereits sinngemäß - allerdings mit einer Sperrfrist von sechs Wochen - in einem Erlass des MK aus dem Jahre 1978 enthalten (Erlass des MK vom 7. März 1978). Die derzeitige Regelung mit einer Sperrzeit von vier Wochen wurde im Übrigen bereits 1993 von der von den Fraktionen der SPD und Grünen getragenen Landesregierung mit Erlass des MK vom 25. März 1993 eingeführt und in der Folgezeit auch vollzogen.
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Schule und Sportverein“, das seit dem Jahr 1995 in Kooperation des Landessportbundes und des Niedersächsischen Kultusministeriums erfolgreich läuft, fand am Freitag, dem 18. September 2009, in der Zeit von 12.30 Uhr bis ca. 14 Uhr auf dem Tennisgelände des SV Gehrden die Ehrungsveranstaltung aus Anlass der 20 000. Kooperationsmaßnahme statt. Außerhalb der üblichen Unterrichtszeit gab es ab ca. 12.15 Uhr eine kurze Begehung des Schulgeländes der Grundschule Gehrden - insbesondere der Turnhalle - durch Frau Kultusministerin Heister-Neumann. Dabei wurde die 20 000. Kooperation feierlich gewürdigt. Kooperationspartner dieser Maßnahme (Sportart Tennis) sind die Grundschule Gehrden und der SV Gehrden.
Kooperationsmaßnahme im Rahmen des Aktionsprogramms „Schule und Verein“ mit Frau Kultusministerin Heister-Neumann, dem Vorsitzenden der Sportjugend Niedersachsen und dem Direktor des Landessportbundes handelte es sich um eine Ehrungsveranstaltung des Landessportbundes in Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministerium, an der die Grundschule Gehrden und der SV Gehrden teilgenommen haben. Die Veranstaltung fand außerhalb des Unterrichts statt.
Es handelte sich somit nicht um eine unterrichtsergänzende Veranstaltung im Sinne von Nr. 2.1 des Politikererlasses. Derartige Festveranstaltungen - zumal es sich vorliegend um eine Grundschule handelt - sind im Gegensatz zu Podiumsdiskussionen mit parteipolitischen Redebeiträgen nicht geeignet, den Eindruck einer unzulässigen Beeinflussung von (minderjährigen und daher noch nicht wahlberechtigten) Schülerinnen und Schülern vor Wahlen hervorzurufen.
Zu 2: Zu der Ehrungsveranstaltung hatte der Landessportbund in Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministerium eingeladen. Der dem Niedersächsischen Kultusministerium vorliegenden Gästeliste ist zu entnehmen, dass Herr Dr. Matthiesen als örtlicher CDU-Landtagsabgeordneter nicht zu den geladenen Gästen gehörte. Es ist dem Niedersächsischen Kultusministerium nicht bekannt, ob er auf gesonderte Einladung des Landessportbundes an der Ehrungsveranstaltung teilgenommen hat.
Zu 3: Die Frage der Einladung von Gästen zu einem derartigen Festakt unterfällt nicht dem Politikererlass. Im Übrigen war laut einem Bericht der Deister-Leine-Zeitung vom 18. September 2009 zu der Veranstaltung auch eine Reihe Gehrdener SPD-Vertreter eingeladen und hat an dem Festakt teilgenommen. Auf der Gästeliste stehen weiterhin eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen und ein Vertreter der FDP.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 16 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)
Nach drastischen Kürzungen durch das Hochschuloptimierungskonzept (HOK) hatte Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) im Oktober 2005 einen sogenannten Zukunftsvertrag mit den Hochschulen geschlossen und dem Landtag zur Ratifizierung vorgelegt. Darin verpflichtet sich das Land, für die Jahre 2006 bis 2010 Finanzhilfen an die Universitäten, gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung in Höhe der Hochschulkapitel des Haushaltes 2005 in der auf das Jahr 2006 fortgeschriebenen Höhe zur Verfügung zu stellen. Die Hochschulen mussten sich allerdings verpflichten, Besoldungs- und Tarifanpassungen bis 0,8 % je Anpassung selbst zu tragen. § 1 des Vertrages regelt, dass die Hochschulen hierdurch nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere Landesbetriebe. Dieses Schlechterstellungsverbot hat in der Vergangenheit verhindert, dass die Hochschulen anteilig die Tariferhöhungen selbst tragen mussten.
Erstmals in 2009 sollen nun die Hochschulen die Besoldungs- und Tariferhöhungen in Höhe von 0,8 % selbst erbringen.
1. Trifft es zu, dass im Jahr 2009 die Besoldungs- und Versorgungsleistungen den Hochschulen nicht mehr in voller Höhe vom Land erstattet werden? Wenn ja, mit welcher Summe werden die Hochschulen jeweils herangezogen?
2. In welcher Höhe werden jeweils die anderen Landesbetriebe zur Erbringung der Tarif- und Besoldungserhöhungen herangezogen?
3. Plant die Landesregierung, dass die Hochschulen auch im nächsten Jahr die Besoldungs- und Tarifanpassungen bis 0,8 % selbst erbringen müssen?
Gemäß § 1 a (nicht § 1) des Zukunftsvertrages, der zwischen dem Land Niedersachsen und den niedersächsischen Hochschulen im Jahre 2005 geschlossen wurde, stellt das Land den Universitäten, gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung die Finanzhilfen bzw. Zuführungen für die Jahre 2006 bis 2010 zusammen in Höhe der Summe der bereinigten Ansätze der Hochschulkapitel des Haushaltsjahres 2005 in der auf das Jahr 2006 fortgeschriebenen Höhe zur Verfügung. Dabei werden Besoldungs- und Tarifanpassungen, die netto 0,8 % je Anpassung übersteigen, Beihilfe- und Versorgungsleistungen sowie landesinterne Transferleistungen (z. B. LFN-Nutzungsentgelte) den Hochschulen entsprechend den üblichen Berechnungsverfahren des Landes erstattet. Die Hochschulen haben sich somit verpflichtet, Besoldungs- und Tarifanpas
sungen bis zur Höhe von netto 0,8 % je Anpassung selbst zu tragen. Im Gegenzug verpflichtete sich das Land u. a., für die Vertragsdauer keine pauschalen Minderausgaben und Bewirtschaftungsauflagen (z. B. Einstellungsstopp und Wie- derbesetzungssperren) zum Zweck von Einsparungen oder sonstigen Einschränkungen im Wege der Haushaltswirtschaft zu verfügen.
Die Vertragsparteien haben sich damit nach einer Gesamtschau der eingegangenen Rechte und Pflichten darauf verständigt, dass sie davon ausgehen, dass die Hochschulen durch den in Rede stehenden Eigenbeitrag der Hochschulen an den Besoldungs- und Tarifanpassungen nicht schlechter gestellt werden als andere Landesbetriebe. Andere Landesbetriebe sind, insbesondere wegen fortwährender Konsolidierungserfordernisse des Haushalts, nicht durch einen Vertrag vor Eingriffen geschützt.
Das Land hat den Eigenanteil der Hochschulen bisher lediglich für das Jahr 2009 geltend gemacht und stärkt die Hochschulen damit über die im Zukunftsvertrag eingegangenen Verpflichtungen hinaus.
Zu 1: Es ist zutreffend, dass die Hochschulen die Besoldungs- und Tarifanpassungen für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 0,8 % entsprechend dem Zukunftsvertrag zu tragen haben. Daraus ergibt sich für die Hochschulen eine Belastung von 7 357 167 Euro. Die Versorgungsleistungen dagegen werden nach wie vor vom Land getragen.
Zu 2: Die übrigen Landesbetriebe sind bislang nicht zur Erbringung der Tarif- und Besoldungserhöhungen herangezogen worden. Dies steht nicht im Widerspruch zum Zukunftsvertrag (vgl. Vorbe- merkungen).
Zu 3: Die Landesregierung hat nicht vorgesehen, dass die Hochschulen 2010 die 0,8 % selbst erbringen müssen. Die Zuführungen bzw. Finanzhilfen für 2010 enthalten die kompletten Besoldungs- und Tarifsteigerungen des letzten Tarifabschlusses.
Frauen verdienen in Deutschland rund 23 % weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich (EU-27) aktuell an siebtletzter Stelle noch vor Österreich (25,5 %) und den Niederlanden (23,6 %). Unter Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Führungskräften ist der Abstand noch größer. 2001 hat die Bundesregierung das Thema Entgeltgleichheit als eine von vier Zielgrößen im Rahmen der Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft vereinbart und sich zudem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie verpflichtet, die Lohnlücke bis zum Jahr 2020 auf 10 % zu reduzieren. Während der Konferenz der EU-Gleichstellungsministerinnen und -minister im November 2008 sprachen sich die Mitgliedstaaten dafür aus, die Ursachen für die Entgeltunterschiede zu überwinden. Die 18. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) hat in ihrem Beschluss an die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes appelliert, die Tarifgespräche zu den Entgeltordnungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zügig zum Abschluss zu bringen und dabei ein geschlechtergerechtes und diskriminierungsfreies Entgeltsystem zu beschließen. Bislang sind klassische Frauenberufe wie Pflegerin oder Erzieherin immer noch deutlich schlechter eingestuft und damit wesentlich geringer bezahlt als Berufe, in denen überwiegend Männer arbeiten.
1. In welcher Weise teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion erfüllt und durch seine eigenen Tarifregelungen keinesfalls aktiv zu der ungleichen Bezahlung von Frauen und Männern beitragen darf?
2. Welche Berufe sind im TVöD und TV-L mit dem Ziel, die Diskriminierung in den Entgeltordnungen abzubauen, in welche neuen Eingruppierungen eingeordnet worden?
3. Wie hoch ist im öffentlichen Dienst in Niedersachsen der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Verdienst von Männern und Frauen, und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Bevorzugung von Männern bei der Bezahlung abbauen?
Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Twesten ist die Studie „Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland“
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom März 2009. Nach dieser Studie sollen Frauen in Deutschland insgesamt rund 23 % weniger als Männer verdienen.
Der Verdienstunterschied von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst ist deutlich geringer als in der Privatwirtschaft. Nach der Studie „Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen im öffentlichen Bereich und in der Privatwirtschaft“ des BMFSFJ vom September 2009 soll er, bezogen auf den gesamten öffentlichen Dienst, 7,0 %, im gesamten Tarifbereich bei Bund, Ländern und Kommunen 7,8 % betragen.
Die Studie nennt einige Gründe für einen geschlechtsspezifischen Verdienstabstand. Ein wesentlicher Grund ist, dass Frauen sehr viel häufiger als Männer ihre Berufstätigkeit für die Wahrnehmung von Familienaufgaben unterbrechen.
Die Landesregierung ist bemüht, die Entgeltunterschiede weiter zu verringern. Sie stellt mit dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz ein Instrumentarium zur Verfügung, um die Repräsentanz von Frauen in den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen zu verstärken. Mentoringprogramme für Frauen vermitteln das Rüstzeug, um im Beruf aufzusteigen. Die stetig verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwas durch flexible Arbeitszeiten und Telearbeit, erhöht die beruflichen Chancen vor allem für Frauen.
Grundlage der Eingruppierung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder sind die jeweils von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten sowie in der Regel subjektive Tarifmerkmale, die an die Ausbildung (Universitätsstudium, Fachhochschulstudium, Berufsausbildungen mit staatlicher Prüfung oder nach dem Berufsbil- dungsgesetz) anknüpfen.
Die Tarifvertragsparteien TdL und Gewerkschaften haben in der Lohnrunde 2009 am 1. März 2009 die Schaffung einer neuen Entgeltordnung auf der Basis des bisherigen Systems vereinbart. Insbesondere mit der Entwicklung von Funktionsmerkmalen wollen die Tarifvertragspartien ein geschlechtergerechtes und diskriminierungsfreies Bezahlungssystems für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder sicherstellen.