Protokoll der Sitzung vom 30.10.2009

Nur in einer Vollzuganstalt, die sich in einem baulich guten Zustand befindet, können auch ein guter, sicherer Vollzug gewährleistet und eine menschenwürdige Unterbringung ermöglicht werden. Eine erfolgreiche Resozialisierung ist nur dann möglich, wenn dafür auch ein hinreichender Rahmen geben ist. Und auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug müssen nach deren Vorstellungen deutlich verbessert werden. Deshalb müssten die bestehenden Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen dringend saniert werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welcher Sanierungsbedarf besteht in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen (bitte jeweils getrennt nach Maßnahmen, Kostenpla- nung, Anstalten und Abteilungen aufschlüs- seln)?

2. Welche baulichen Maßnahmen und Sanierungen wurden in den Jahren 1998 bis 2009 in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten durchgeführt (bitte jeweils getrennt nach Jah- ren, Anstalten und Abteilungen sowie Zeitpunkt der Planung und Zeitpunkt der Umsetzung auf- schlüsseln)?

3. Welche baulichen Maßnahmen und Sanierungen plant die Landesregierung in den nächsten fünf Jahren an den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Anstalten und Abteilungen aufschlüs- seln)?

Die Justizvollzugseinrichtungen sind in der Qualität ihrer Gebäude sehr unterschiedlich. Einige Anstalten stammen aus dem 18. Jahrhundert, andere sind hochmoderne, bundesweit wegweisende Neubauten. Überwiegend sind die Gefangenen in Niedersachsen in Hafträumen mit hohem Unterbringungsstandard untergebracht. Daneben gibt es aber auch sanierungsbedürftige Gebäude. Die Landesregierung ist auch in Zukunft bestrebt, den zum Teil erheblichen Umbau- und Sanierungsbedarf sukzessive abzuarbeiten.

Rückblickend auf die vergangenen Haushaltsjahre, betrug der Anteil des geleisteten Bauunterhaltungsaufwand für Liegenschaften des Justizvollzuges, gemessen am Gesamtvolumen der im Einzelplan 20 etatisierten Bauunterhaltungsmittel, durchschnittlich 18 bis 22 % im Jahr.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Auf Anlage 1 2wird verwiesen. Bei den aufgeführten Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um die Zusammenfassung aller durch die Staatlichen Baumanagements des Landes angemeldeten Maßnahmen für die Jahre 2009 und 2010 zum Stichtag 26. Oktober 2009. Die Baubedarfsnachweisungen (BBN) umfassen alle drei Prioritäten. Bei der BBN für das Jahr 2010 ergibt sich ein Sanierungsbedarf in Höhe von 34 572 200 Euro.

Zu 2: Die baulichen Maßnahmen und Sanierungen in den Jahren 1998 bis 2009 sind in drei Anlagen wiedergegeben:

Anlage 2: Liste der großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (Baukosten über 1 Million Euro).

Anlage 3: Liste der kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (Baukosten von 10 000 Euro bis 1 Million Euro).

Anlage 4: Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen.

Zu 3: Im Rahmen kleiner Neu-, Um- und Erweiterungsbauten wird neben zahlreichen kleineren Baumaßnahmen die Fortführung der Umbaumaßnahmen der Wohngruppen in der Jugendanstalt Hameln, der Umbau der Chirurgischen Abteilung sowie der Inneren Abteilungen des Justizvollzugskrankenhauses bei der JVA Lingen und der Um- und Ausbau der Außenpforte nebst Besuchsbereiches der JVA Meppen im Vordergrund stehen.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 des Abg. Roland Riese (FDP)

Steht der Verwaltungsaufwand, um an Fördergelder des Landes Niedersachsen zu kommen, im Verhältnis zum Nutzen für die Antragsteller?

Der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport der Stadt Emden, Thomas Sprengelmeyer, unterrichtete laut einem Bericht der Emder Zeitung vom 24. September 2009 den städtischen Jugendhilfeausschuss darüber, die Stadt Emden habe „der NBank und dem Europäischen Sozialfonds signalisiert, dass“ sie „das Pro-Aktiv-Center einstampfen“ werde. Der Verwaltungsaufwand, um

2 Die in der Antwort auf Frage 20 enthaltenen Anlagen umfassen mehr als 300 Seiten und können aufgrund des Umfangs nicht in gedruckter Form dem Stenografischen Bericht angehängt werden. Die Anlagen wurden den Fragestellern ausgehändigt und werden in elektronischer Form im Internet und Intranet zur Verfügung gestellt. Sie sind über einen gesonderten Link aufzurufen.

an Fördergelder des Landes Niedersachsen für das Pro-Aktiv-Center im Jugendzentrum Alte Post zu kommen, stehe in keinem Verhältnis mehr zu dem Nutzen. Die Verwaltung könne die Mittel gar nicht mehr ausgeben, führte Sprengelmeyer aus, weil ein Mitarbeiter nur noch damit beschäftigt sei, Anfragen der NBank zu beantworten. Die 38 000 Euro des jährlichen Zuschusses würden vollständig für die Verwaltungskosten aufgewendet, teilte der Fachbereichsleiter dem Emder Jugendhilfeausschuss mit.

Vergleichbare Klagen hört man vielfach von kleinen und mittleren Unternehmen, die sich beispielsweise darüber beschweren, dass man im Antragsverfahren zu keinem Zeitpunkt sicher sein könne, dass alle für das Antragsverfahren benötigten Unterlagen eingereicht worden seien. Teilweise würden selbst nach der Ankündigung der Bewilligung von der NBank noch ergänzende Unterlagen, die für die Antragstellung erforderlich seien, angefordert. So folgten dem erwähnten Pressebericht unterstützende Leserbriefe in der Emder Zeitung von Geschäftsführern unterschiedlicher Unternehmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie die Einschätzung, dass in vielen Fällen der bürokratische Aufwand für Antragsteller in einem ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnis zu den allenfalls erhältlichen Fördermitteln steht, und hat sie Erkenntnisse darüber, dass Unternehmen und Verwaltungen wegen des Aufwandes von der Antragstellung absehen?

2. Welche Fortschritte kann sie bezüglich der am 3. Juli 2008 dem Landtag angekündigten Bemühungen, Verwaltungsvereinfachungen in Form von Pauschalierungen mit der Europäischen Kommission abzustimmen, berichten?

3. Wie stellt sie sicher, dass die Verfahren der NBank gegenüber den Antragstellern zügig, transparent und in der Weise zuverlässig sind, dass die Antragsteller zu einem gegebenen Zeitpunkt sicher sein können, alle erforderlichen Auskünfte erteilt und Unterlagen eingereicht zu haben?

Für die EU-Förderperiode 2007 bis 2013 hat die EU-Kommission die Regelungen für die mit der Umsetzung der EU-Förderprogramme verbundenen Verwaltungs- und Finanzkontrollen deutlich ausgeweitet. Sie hat den Mitgliedstaaten dabei insbesondere die Durchführung umfangreicher Belegprüfungen auferlegt, die zwingend vor der Auszahlung der EU-Fördermittel durchzuführen sind. Dies stellt eine erhebliche Verschärfung gegenüber den früher geltenden Regelungen dar und steht in deutlichem Widerspruch zu den von der EU-Kommission immer wieder öffentlichkeitswirksam geäußerten Vereinfachungsbestrebungen. Selbst im Rahmen der derzeit in Brüssel durchgeführten Reform der EU-Strukturfondsförderung und

der damit verbundenen Überarbeitungen der entsprechenden EU-Verordnungen ist das Thema Finanzkontrolle trotz deutlicher Forderungen der deutschen Bundesländer bisher nur mittelbar angesprochen worden.

Die o. g. Belegprüfungen haben zur Folge, dass (solange diese Regelung in Kraft ist) von den einzelnen Antragstellern und Zuwendungsempfängern zusammen mit jeder Mittelanforderung bei der NBank umfangreiche Belege eingereicht werden müssen. Dies führt insbesondere bei komplexen und finanziell umfangreichen Projekten mit einem hohen Personalkostenanteil grundsätzlich zu einem überproportionalen Aufwand.

Zwar ließe sich dieser Aufwand dadurch reduzieren, dass im Rahmen der Antragstellung auf besonders nachweisintensive Projektteile verzichtet wird. Da die zulässigen EU-Interventionssätze (von in der Regel 50 % im RWB-Gebiet und maximal 75 % in der Konvergenzregion Lüneburg) in vielen Fällen nicht einmal annähernd ausgeschöpft werden, könnte eine derartige Reduzierung des beantragten Projektumfangs häufig sogar finanzneutral (d. h. ohne eine Reduzierung der späteren EU- Fördermittel) durchgeführt werden. Trotz vielfältiger Beratung in diese Richtung nutzen bisher jedoch nur wenige Projektträger diese Möglichkeit.

Die jährliche Zuwendungshöhe für das Pro-AktivCenter Emden beträgt rund 77 000 Euro. Die Zuwendung umfasst die ESF-Förderung und Landesmittel. Für die Jahre 2008 bis 2010 hat die Stadt Emden eine Zuwendung in Höhe von 231 952,89 Euro erhalten. Das entspricht einer Förderhöhe von rund 42 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die niedersächsischen EU-Programme sind so gestaltet, dass sich trotz der oben genannten bürokratischen Belastung durchweg ein hoher Nutzen für die Antragsteller ergibt. Dies belegen auch die überdurchschnittlichen Bewilligungsergebnisse sowohl im EFRE als auch im ESF. So sind schon jetzt, gut zwei Jahre nach Beginn der Förderung, rund 60 % der EU-Mittel verplant. Dies zeigt, in welch hohem Umfang Unternehmen und Verwaltungen die niedersächsische EU-Förderung in Anspruch nehmen.

Zu 2: Zu den meisten ESF-Programmen (darunter auch das Förderprogramm für die Pro-Aktiv-Zen- tren) sind zwischenzeitlich Regelungen zur pau

schalierten Abrechnung von indirekten Kosten entwickelt worden. Diese Regelungen werden derzeit mit der Europäischen Kommission endabgestimmt. Dabei sind lediglich noch kleinere Fragen zu klären. Im Vorgriff auf die zu erwartende Einigung mit der EU-Kommission wird deshalb in einigen Bereichen bei Beratungen und Neubewilligungen bereits nach den Pauschalierungsregelungen verfahren. Darüber hinaus werden derzeit weitere Pauschalierungsregelungen, insbesondere auch für die EFRE-Programme, erarbeitet.

Zu 3: Im Rahmen der Bearbeitung und Bewilligung von Projekten sind in einzelnen Fällen auch zusätzliche Unterlagen oder Nachlieferungen von Informationen notwendig, um ein Projekt abschließend bewerten und anschließend bewilligen zu können. Das ist Bestandteil des „normalen“ Antragsgeschäftes. Die niedersächsischen EU-Förderrichtlinien sind in den meisten Fällen sehr offen formuliert, wodurch die Förderung sehr unterschiedlicher, heterogener Projekte aus ein und der derselben Förderrichtlinie ermöglicht wird. Diese hohe Flexibilität bei der Antragstellung und Genehmigung kann dabei in einzelnen Fällen dazu führen, dass dem Ursprungsantrag weitere Informationen nachzuliefern sind. Dies dient jedoch insbesondere dazu, eine gewissenhafte Antragsprüfung zu ermöglichen und auch solche Anträge fördern zu können, die sonst aufgrund nicht vorliegender Daten gegebenenfalls abgelehnt werden müssten.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 22 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers (SPD)

Bahnsteige zwischen Lüneburg und Stelle zukunftsfähig halten!

Vor Kurzem war in Lüneburg der offizielle Spatenstich zum Ausbau des dritten Gleises auf der Bahnstrecke zwischen Stelle und der Hansestadt - ein Bauprojekt, auf das lange hingearbeitet wurde. Im Zuge des ersten Bauabschnittes werden auch die Bahnhöfe auf der Strecke notwendigerweise umgestaltet. Die Planung der DB Projektbau GmbH sieht dabei vor, die Bahnsteige in Radbruch und Bardowick im dritten Planfeststellungsabschnitt zu verkürzen. Damit wären diese Haltepunkte von möglichen künftig verlängerten Pendlerzügen nicht mehr zu bedienen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist das Fahrgastaufkommen auf der Bahnstrecke Stelle—Lüneburg derzeit, und wie sehen die Prognosen für die kommenden Jahre aus?

2. Ist eine Beibehaltung der jetzigen Bahnsteiglängen auf dieser Strecke möglich, und wie sieht die Stellungnahme der Landesregierung zu den einzelnen Planfeststellungsabschnitten und insbesondere zu den Bahnsteiglängen aus?

3. Was tut die Landesregierung, um das ÖPNVAngebot auf dieser Strecke auch für die Gemeinden Radbruch und Bardowick attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten?

Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass am 8. Oktober 2009 der Bau eines dritten Gleises auf der Bahnstrecke zwischen Stelle und Lüneburg begonnen worden ist. Nach Fertigstellung des dritten Gleises werden die Voraussetzungen geschaffen sein, neben dem Schienengüterverkehr auch den Schienenpersonennahverkehr in diesem Streckenabschnitt deutlich zu verbessern, z. B. durch Wegfall der Überholungen und die damit verbundene Verkürzung der Reisezeit. Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch das dritte Gleis ermöglicht auch die Fortführung von bisher in Winsen (Luhe) endenden Nahverkehrszügen bis nach Lüneburg.

Die Bahnsteige in den Stationen weisen eine tatsächliche Nutzlänge von 170 m auf, die Baulänge beträgt jedoch mehr als 200 m. Der Bau des dritten Gleises führt in den Stationen dazu, dass sich außer der Länge auch die Lage der Bahnsteige als solche verändert, beispielsweise durch eine seitliche Verschiebung. Im Rahmen des sehr langen Planungsprozesses für den Bau des dritten Gleises orientierte sich die erste Planungsfestlegung der erforderlichen Bahnsteignutzlänge von 170 m in den Stationen Ashausen, Radbruch und Bardowick an den seinerzeit eingesetzten Nahverkehrszügen mit bis zu sechs Wagen. Die erheblichen Nachfragesteigerungen im Nahverkehr auf der Strecke zwischen Lüneburg und Hamburg in den vergangenen Jahren haben jedoch die Landesnahverkehrsgesellschaft veranlasst, die DB AG zu bitten, auch an den Stationen Ashausen, Radbruch und Bardowick eine Bahnsteignutzlänge von 220 m vorzusehen, um die Umsetzung neuer Betriebskonzepte mit längeren Zügen und eine flexiblere Fahrzeugeinsatzplanung zu ermöglichen.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Das Fahrgastaufkommen zwischen Stelle und Lüneburg betrug im Jahre 2008 montags bis freitags im Durchschnitt 14 500 bis 19 000 Reisende pro Tag. Bis 2025 wird derzeit mit einer Fahrgaststeigerung von ca. 15 % gerechnet.

Zu 2: Die Landesnahverkehrsgesellschaft hat die DB AG im Juli 2009 gebeten, die geplante Nutzlänge der Bahnsteige in Ashausen, Radbruch und Bardowick von 170 auf 220 m zu erhöhen, um auch an diesen Stationen den Halt von Zügen mit bis zu acht Wagen zu ermöglichen. Nach den Angaben der DB AG wird derzeit versucht, die notwendigen Änderungen in die Pläne einzuarbeiten.

Zu 3: Die mit dem Bau des dritten Gleises verbundene Kapazitätserhöhung ermöglicht die Fortführung von bisher in Winsen (Luhe) endenden Nahverkehrszügen von und nach Lüneburg und eine Verkürzung der Reisezeiten durch wegfallende Überholungen. Damit wird das SPNV-Angebot für die Gemeinden Radbruch und Bardowick quantitativ und qualitativ deutlich verbessert.