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Seit Oktober 2009 bemüht sich das Justizministerium - nachdem das Projekt Bredero-Hochhaus gescheitert ist -, die Kosten für ein Justizzentrum in Hannover in öffentlich-privater Partnerschaft und die haushaltsmäßigen Auswirkungen zu ermitteln. Justizminister Busemann spricht in diesem Zusammenhang von „bisher einmaligen Synergieeffekten“ bei Verwirklichung der sogenannten großen Lösung. Diese sollte in unmittelbarer Nachbarschaft der Zivilgerichte und der Staatsanwaltschaft in Hannover unter Einbeziehung aller bisher angemieteten Behörden erfolgen.
1. Welche bisher angemieteten Behörden könnten Teil einer „großen Lösung“ in unmittelbarer Nachbarschaft der Zivilgerichte und der Staatsanwaltschaft werden, und wie hoch sind die jeweiligen derzeitigen Mietkosten und die Mietvertragslaufzeiten?
2. Kommt nach derzeitigem Stand außer dem alten ZOB noch ein anderes Grundstück für die „große Lösung“ in Betracht?
3. Beabsichtigt die Landesregierung zur Erreichung der „bisher einmaligen Synergieeffekte“ auch die dauerhafte Privatisierung geeigneter Aufgabenbereiche (z. B. Reinigung, Sicherheit, Bibliothek, Wachtmeisterdienst etc.) in einem „großen“ Justizzentrum?
Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung vom 6. Oktober 2009 das Niedersächsische Justizministerium (MJ) damit beauftragt, in einer Konzeptionsphase zur Vorbereitung der Entscheidung über eine Vergabe als ÖPP-Projekt das Gesamtkonzept für die Schaffung entweder eines „großen“ Justizzentrums in unmittelbarer Nachbarschaft von Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft Hannover („große Lösung“) oder alternativ eines Fachgerichtszentrums in fußläufiger Entfernung von Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft Hannover („kleine Lösung“) zu entwickeln, die ÖPP-Kosten abzuschätzen und die haushaltsmäßigen Auswirkungen zu ermitteln. Zur Erarbeitung des Gesamtkonzepts bildet die beim MJ im Mai 2009 eingerichtete Projektgruppe „Justizzentrum Hannover“ zurzeit Teilprojekte zu gemeinsamen Einrichtungen und Diensten, die aus den betroffenen Justizbehörden besetzt werden. Daneben werden - jeweils für beide Lösungen - unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Teilprojekten ein abstrakter Raumbedarfsplan erstellt und ein Wirtschaftlichkeitsvergleich der Beschaffungsvarianten eingeholt.
Zu 1: Die Justizdienststellen, die für eine gemeinsame Unterbringung im Falle einer „großen Lösung“ grundsätzlich in Betracht kommen, deren derzeitigen Mietkosten und Mietvertragslaufzeiten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle: