Die Landeshauptstadt Hannover versucht seit Jahren, sich durch ein anspruchsvolles Kulturprogramm zu profilieren. In Hannover gibt es bislang in den Bereichen Musik, Tanz und Schauspiel drei Festivals: die Festwochen Herrenhausen (Musik), das Tanztheater International und das Festival Theaterformen (Schau- spiel). Für die Festwochen Herrenhausen hat sie eine Neukonzeption beschlossen und dafür erstmals eine eigene Intendantin eingestellt.
Vom 10. bis 21. Juni 2009 fand das Festival Theaterformen in Hannover statt. Es war mit einer Auslastung von 95 % und einer Zahl von 15 000 Besuchern ein großer Erfolg. Das Festival war eine Gemeinschaftsveranstaltung der Staatstheater Braunschweig und Hannover, die unterstützt wurde durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, die Städte Braunschweig und Hannover, die Stiftung Niedersachsen und die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz. Die Kulturdezernentin der Landeshauptstadt Hannover ist Mitglied im Beirat dieses Festivals.
Fast zeitgleich - vom 30. Mai bis 20. Juni 2009 - fanden die Festwochen Herrenhausen statt, die deutlich weniger erfolgreich verliefen. Von den nur 4 145 Besuchern erhielten zudem 35 % der Besucher laut Presseberichterstattung der HAZ Freikarten. Für diese Veranstaltung trägt die Kulturdezernentin der Landeshauptstadt Hannover die Verantwortung, die die Terminüberschneidung offensichtlich hingenommen hat.
1. Wie beurteilt die Landesregierung diese zeitliche Überschneidung der beiden Kulturveranstaltungen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die inhaltliche Abgrenzung der Veranstaltungen durch die Landeshauptstadt Hannover?
3. Wie hoch ist der Anteil der Freikarten, der üblicherweise bei Kulturveranstaltungen ausgegeben wird?
Die Kulturprogramme in den Städten Niedersachsens, in denen ein Staatstheater beheimatet ist - Braunschweig, Hannover, Oldenburg -, werden aufgrund der Bedeutung dieser Institutionen im Theater- und Musikbereich auch stark von den Staatstheatern beeinflusst. Die Landesregierung hat in den letzten Jahren darauf hingewirkt, die Aktivitäten der Staatstheater stärker mit Stadt und Region zu verschränken. Sie hält dies im Interesse der Kultur und der Förderung für unerlässlich.
Zu 1: Die Landesregierung hält die zeitliche Überschneidung der beiden Kulturveranstaltungen für unglücklich. Aus ihrer Sicht wäre sie vermeidbar gewesen. Der Stadt Hannover ist bekannt, dass das Festival Theaterformen in seiner terminlichen Disposition durch die enge Verbindung mit dem Schauspiel Hannover nicht frei verschiebbar ist und deshalb jeweils am Ende einer Spielzeit im Juni stattfinden muss. Der Stadt Hannover war der Termin des Festivals Theaterformen in 2009 aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Beirat des Festivals seit Herbst 2008 bekannt. Sie sah ihrerseits jedoch
Zu 2: Die Landesregierung hätte sich im Vorfeld der beiden Kulturveranstaltungen eine engere inhaltliche Abstimmung gewünscht. Vertreterinnen und Vertretern von Landesregierung und Stadt Hannover wurden die Inhalte des Festivals Theaterformen gemeinsam in dessen Beirat vorgestellt, der diese anschließend genehmigt hat. Insofern war die inhaltliche Ausrichtung des Festivals Theaterformen aus Sicht der Landesregierung und der Stadt Hannover unstrittig. Die Stadt Hannover hat die Landesregierung hingegen bislang nicht über die Neukonzeption und Inhalte der Festwochen Herrenhausen informiert. Der Beirat des Festivals Theaterformen hat die Abstimmung der Konzepte der beiden Kulturveranstaltungen frühzeitig angemahnt. Dem ist die Stadt Hannover bislang nicht nachgekommen.
Zu 3: Der Anteil der Freikarten bei Kulturveranstaltungen beträgt im Allgemeinen rund 10 %. Üblicherweise ist der Anteil der Freikarten bei Festivals höher als im Repertoirebetrieb eines Theaters. Bei dem Festival Theaterformen 2009 betrug er 13 %. In der Saison 2007/2008 betrug er bei der Niedersächsischen Staatstheater Hannover GmbH unter 5 % (Quelle: Theaterstatistik 2007/2008 des Deut- schen Bühnenvereins).
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 53 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit der Einsetzung einer Regierungskommission zum Thema Klimaschutz begonnen, das Thema Klimawandel auch als landespolitische Herausforderung zu begreifen. Hierbei kommt nicht nur den politischen Akzenten bei der Aufstellung der jeweiligen Landeshaushalte z. B. in Bezug auf die energetische Sanierung von Landesgebäuden oder die Mittelausstattung für die Deichsicherheit und den politischen Entscheidungen über die Entwicklung der zukünftigen Energieerzeugung hohe Bedeutung zu. Wegen der Vorbildfunktion hat beim Themenkomplex Klimaschutz auch das eigene Verhalten der Landesregierung z. B. in Bezug auf die Fahrzeugwahl zur Erfüllung der Amtsgeschäfte eine hohe Relevanz, weil damit gesellschaftliche
Standards gesetzt werden, an denen sich Wirtschaft und Bevölkerung messen. Jüngst zeigte sich Umweltminister Sander öffentlichkeitswirksam mit einem relativ verbrauchsarmen Mini auf Dienstfahrt, nachdem gerade dem Umweltminister in der Vergangenheit von der Deutschen Umwelthilfe ein besonders schlechtes Zeugnis hinsichtlich der Klimaverträglichkeit seines Dienstwagens ausgestellt worden war. Das hat Fragen aufgeworfen, wie sich die Gesamtsituation im Fuhrpark des Landes aktuell darstellt und entwickelt hat.
1. Wie sind bzw. waren jeweils der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch und die CO2Emissionen pro Kilometer der Dienstfahrzeuge des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie der Fahrbereitschaften der Ministerien aktuell bzw. mit Stand 1. Oktober 2007 auf der Grundlage des im Auftrag der Verbände VDA (Verband der Automobilindustrie e.V.) und VDIK (Verband der Internationalen Kraftfahr- zeughersteller e.V.) erstellten Leitfadens zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen (Her- ausgeber: DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH), Ausgaben 2009 bzw. 2007?
2. Wie viele Kilometer werden mit den zu Frage 1 genannten Dienstfahrzeugen aktuell bzw. mit Stand 1. Oktober 2007 in etwa jährlich zurückgelegt?
3. Um welche Fahrzeugmodelle handelt es sich aktuell bzw. mit Stand 1. Oktober 2007 bei den Dienstfahrzeugen des Ministerpräsidenten sowie der Ministerinnen und Minister?
Die Fahrzeuge der früheren Fahrbereitschaften der Ministerien sind zum 1. Juni 2008 im Zentralen Fahrdienst Niedersachsen (ZFN) zusammengeführt worden, der seitdem u. a. für die Fahrdienste der Ministerien zuständig ist.
Im Zuge der Modernisierung der Fahrzeugflotte beim ZFN sind inzwischen auch die aus den Fahrbereitschaften der Ministerien eingebrachten Fahrzeuge ersetzt worden. Die Fahrzeuge des ZFN werden heute übergreifend ohne eine feste Zuordnung auf einzelne Ministerien eingesetzt. Um einen annähernden Vergleich mit den früheren Fahrzeugen der Fahrbereitschaften herzustellen, wurden in etwa baugleiche Fahrzeugtypen und -modelle aus dem jetzigen Fuhrpark des ZFN herangezogen.
Zu 1: Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen pro Kilometer der Dienstfahrzeuge der Ministerinnen und Minister, der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und der Fahr
dienste der Ministerien betrug mit Stand 1. Oktober 2007 durchschnittlich 0,0831 l (8,31 l je 100 km) und 202,9 g CO2.
Aktuell liegen die Werte dieser Dienstfahrzeuge pro Kilometer bei 0,0715 l (7,15 l je 100 km) und 180,5 g CO2.
Die Fahrzeuge aus der früheren Fahrbereitschaft des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sind bei dem Vergleich unberücksichtigt, da die erforderlichen Angaben nicht vorlagen.
Die Fahrzeuge des Ministerpräsidenten und des Innenministers wurden in die Berechnung nicht einbezogen. Es handelt sich um sondergeschützte Spezialfahrzeuge, die mit den Serienmodellen nicht vergleichbar sind und für die keine Standardwerte vorliegen.
Zu 2: Die zu Frage 1 genannten Dienstfahrzeuge haben mit Stand 1. Oktober 2007 eine durchschnittliche Jahresfahrleistung von 55 300 km, im Jahr 2009 wird diese rund 45 500 km (hochge- rechnet) betragen.
Die Gesamtkilometerleistung dieser Fahrzeugflotte betrug im Jahr 2007 2 156 800 km, im Jahr 2009 wird - hochgerechnet - eine Gesamtkilometerleistung von 1 775 000 km erreicht.
Zu 3: Der Ministerpräsident sowie der Innenminister nutzen einen sondergeschützten Spezialumbau auf Basis des Audi A 8. Die Kultusministerin sowie die Minister des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Justizministeriums, des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur und des Finanzministeriums setzen Serienmodelle vom Typ Audi A 8 ein.
Im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung steht dem Minister ein BMW 730 zur Verfügung, der Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit ein BMW 530.
Der Minister für Umwelt und Klimaschutz nutzte am 1. Oktober 2007 einen BMW 745 und nutzt aktuell einen BMW 730.