Gerade beim mittleren Dienst will ich auf eines hinweisen: Als ich noch in der Opposition war, hat mich die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im mittleren Dienst immer besonders betroffen gemacht, weil sie von Zeitarbeitsverträgen und Kettenarbeitsverhältnissen gequält waren. Junge Menschen hatten da zu Beginn ihres Berufslebens keine sichere berufliche Perspektive.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass wir diese Situation deutlich verbessert haben. Kettenarbeitsverhältnisse finden in der Justiz nicht mehr statt, sondern wir geben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im mittleren Dienst die entsprechende Sicherheit.
Die Verbesserungen, die wir im Jahre 2010 in unserem Haushalt vorsehen, will ich mit einigen Stichworten skizzieren. Bisher waren im Stellenplan einige Stellen in der Strafjustiz und auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einem kwVermerk versehen. Insgesamt sind es 23 Stellen. Dieser kw-Vermerk wird verlängert mit der Folge, dass diese Richterinnen und Richter aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, insbesondere durch Abordnung bei den Sozialgerichten, weiterhin zur Verfügung stehen.
Wir schaffen schon durch die Vorlage der Landesregierung 20 neue Stellen für Staatsanwälte, neun neue Stellen für ordentliche Gerichte und eine Stelle für die Arbeitsgerichtsbarkeit. Auch als Fraktionen legen wir auf die Arbeitsgerichtsbarkeit einen besonderen Fokus, weil es unsere Aufgabe ist, auch aktuellen Entwicklungen bei den Belastungen der Gerichte gerecht zu werden. Bei der Arbeitsgerichtsbarkeit verzeichnen wir schon jetzt einen Fallzahlanstieg, übrigens im Gegensatz zu manch anderer Gerichtsbarkeit, bei der wir ein Minus zu verzeichnen haben. Wir befürchten, dass sich diese Situation bei den Arbeitsgerichten auch als Folge der Wirtschaftskrise möglicherweise noch verschärfen und jedenfalls nicht verringern wird. Durch unsere Anträge möchten wir gerne erreichen, dass es gar nicht erst zu einem höheren Aufbau des Bestandes kommt, sondern dass wir die Arbeitsgerichte so ausstatten, dass sie die zusätzlich zu erwartende Arbeit mit den zusätzlichen Richterstellen in gleicher, guter und schneller Weise bewältigen können, wie es in der Vergangenheit der Fall war.
- Das können wir in der Tat nicht mit einer Stelle schaffen, wie es der Haushalt der Landesregierung vorsah. Deshalb haben wir dort vier weitere Stellen vorgesehen, sodass wir in der Arbeitsgerichtsbarkeit insgesamt fünf neue Stellen und eine Rechtspflegerstelle für das Jahr 2010 haben werden. Die Situation im Jahre 2010 werden wir wiederum beobachten. Wenn es für das Jahr 2011 die Notwendigkeit gibt, werden wir entsprechend nachjustieren.
So haben wir es auch in der Sozialgerichtsbarkeit getan, wo wir in der Tat von einer Klagewelle überrollt worden sind. Für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit stellen wir insgesamt fest - da gibt es auch örtliche Schwankungen, je nach Qualität der Jobcenter -, dass durch Neueinstellungen und Abordnungen eine Situation erreicht worden ist, dass die neuen Anträge jedenfalls nicht mehr zu einer Erhöhung des Bestandes führen. Wir sind zwar leider noch nicht beim Abbau des Bestandes, aber wir sind in einer Phase, dass die neuen Verfahren zeitnah abgearbeitet werden können.
Der Kollege Haase hat zutreffend darauf hingewiesen, dass wir im Bereich der Justiz im Gegensatz zu manch anderen Bereichen Stellenhebungen haben, und zwar in einem Bereich, der es ganz besonders verdient hat, nämlich dem Bereich des Wachtmeisterdienstes.
Das sind eben nicht die Spitzenverdiener in der Justiz, sondern das sind diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz, die auch unter sozialen Gesichtspunkten, die wir als Arbeitgeber auch wahrzunehmen haben, unsere besondere Aufmerksamkeit verdienen.
Apropos Besoldung. Wir haben gesagt, wir stehen zur Richterbesoldung. Der Haushalt ist in der Tat nicht der Ort, an dem wir über die Frage der Verfassungsgemäßheit der Richterbesoldung sprechen können. Inzwischen liegt ein entsprechendes Gutachten des GBD vor. Man wird diese Frage beobachten können, aber ich denke, dass den Richterinnen und Richtern mit der R-Besoldung, die wir sowohl ihnen wie auch den Staatsanwälten für die Zukunft zugesagt haben, sehr entgegengekommen wurde und dass wir damit im Grunde genommen auch eine angemessene Besoldung der Richterinnen und Richter in Niedersachsen gewährleisten.
Wir haben zusätzlich Geld für die Verbesserung der Sicherheitsstandards vorgesehen. Das ist ein Problem der Justiz. Man muss ganz deutlich sagen, dass wir auch durch verbesserte bauliche Maßnahmen zwar niemals ausschließen können, dass irgendein durchgeknallter Mensch in einer Justizeinrichtung möglicherweise Schaden und Unheil anrichtet, aber wir können immerhin das Risiko vermindern. Das wollen wir mit entsprechenden Mitteln machen.
Ich teile ausdrücklich auch die Auffassung des Kollegen Haase, der gesagt hat, zur Würde der Justiz gehört auch eine angemessene Unterbringung der Justiz. Dazu gehört es auch, die Justizgebäude, insbesondere die Gerichte, entsprechend zu unterhalten. Deshalb sehen wir gegenüber dem Regierungsentwurf eine Verbesserung von 1 Million Euro vor, um genau diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Zu der Unterbringung gehören auch Themen wie z. B. Justizzentren. Wenn der Kollege Haase das Justizzentrum Hannover im Haushalt vermisst, dann einfach deshalb, weil es in seinem Fortschritt noch nicht haushaltsrelevant ist. Aber die Erklä
rung, dass wir dieses Projekt im Rahmen des PPPModells realisieren möchten, steht. Das ist nach wie vor das politische Ziel unserer Fraktion. Bezüglich des Justizzentrums Oldenburg sind wir froh, dass wir dieses Projekt aus der Versenkung, in die es die SPD seinerzeit geführt hatte, indem Herr Pfeiffer gesagt hat „Das wollen wir nicht mehr, weil wir es nicht finanzieren können“, zunächst einmal insoweit herausgeholt haben, als wir uns im Bereich einer Raumbedarfsplanung befinden.
Die Zukunft wird zeigen müssen, ob und, wenn ja, wann und mit welchen Mitteln das sicherlich Wünschenswerte erreichbar sein wird. Unser Ziel ist es aber - dazu zwei Sätze -, Justiz in der Fläche zu erhalten - das ist eine ganz eindeutige Aussage - und - das ist die zweite eindeutige Aussage in dem Zusammenhang - dort, wo eine räumliche Zusammenlegung denkbar ist, eine räumliche Zusammenlegung in Form von Justizzentren zu fördern, immer unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit einer solchen Situation.
Vom Thema der räumlichen Zusammenlegung ist der Schritt in die Bundespolitik nicht so weit. In der Vergangenheit war mein persönlicher Eindruck, dass wir auf Bundesebene im Bereich der Rechtspolitik einen Stillstand zu verzeichnen hatten. Nichts passierte. Dort, wo ein Konflikt zwischen den beiden Parteien der Großen Koalition auch nur denkbar erschien, fand einfach nichts statt. Jetzt gibt es eine Koalitionsvereinbarung der neuen Regierungsparteien in Berlin, und ich erhoffe mir, dass dort eine ganze Menge Bewegung in den Bereich der Justizpolitik hineinkommen wird. Einen Punkt möchte ich bei der Gelegenheit ansprechen: Die Zusammenfassung von Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist im Koalitionsvertrag als ein Programmpunkt aufgeführt. Das wollen wir selbstverständlich unterstützen.
Nun kann man, meine Damen und Herren, immer noch mehr fordern, wie es die SPD tut. Wir hören auch jedes Jahr wieder gleiche Schlagworte, wobei ich sagen möchte, dass das teilweise eine ganze Menge Symbolpolitik ist. Natürlich ist der TäterOpfer-Ausgleich eine gute Einrichtung. Aber wenn ich kleinere Mittel im Grunde zusätzlich zur Verfügung stelle, wie es wohl alle Oppositionsparteien
Ebenso beim Stichwort Mediation. Wenn ich einen Verein in Hannover mit 200 000 Euro fördere, der Mediation im Bereich streitiger Kindschaftssachen durchführt, dann habe ich dieses Thema natürlich noch nicht niedersachsenweit gefördert. Gerade im Bereich der Kindschaftssachen gebe ich als Fachanwalt für Familienrecht Folgendes zu bedenken: In Kindschaftssachen ist immer das Jugendamt der jeweiligen Kommune mit der Aufgabe beteiligt, vermittelnd tätig zu werden. In Kindschaftssachen wird dem beteiligten Kind immer ein Verfahrenspfleger beigeordnet, dessen Aufgabe es ist, die Interessen des Kindes wahrzunehmen. Denn in Kindschaftssachen bekommt ja nicht der Vater oder die Mutter Recht, sondern da wird nach dem Wohl des Kindes gefragt und entsprechend entschieden. Schon jetzt sind also in Kindschaftssachen durch das Jugendamt und durch Verfahrenspfleger ausgesprochene Bestandteile eines Mediationsverfahrens implementiert, sodass ich für die Mediation ganz andere Bereiche sehe.
Ein letzter Satz von mir zum Stichwort Mediation. Ich habe beim Landgericht Oldenburg ein Mediationsverfahren als Anwalt mitgemacht. Das Ding ist gescheitert, was nicht an mir lag. Ich habe mit dem gleichen Richter, der in diesem Verfahren Mediator war, eine streitige normale Zivilprozessklage geführt. Er war der Einzelrichter und hat das Verfahren im Rahmen der Zivilprozessordnung so geführt, dass er, wie es das Gesetz ja bereits vorsieht, auf eine einvernehmliche Einigung der Parteien hingewirkt hat. Er hat das so gut gemacht, dass in diesem streitigen Verfahren mit mediativen Zügen eine positive Entscheidung ergangen ist.
Mediation ist meines Erachtens also ganz wesentlich auch eine Frage der Person des jeweiligen Richters. Mediation müsste, wenn man sie rechtssicher machen will, besonders auch im Bereich der Zivilprozessordnung verankert werden.
Ich habe für meine Kollegin noch etwas Zeit übrig zu lassen, die für unsere Fraktion noch Ausführungen zum Bereich des Strafvollzuges machen möchte, in dem wir ganz besondere Schwerpunkte gesetzt haben, wie sie gleich darstellen wird. Ich stelle für meine Person und für die Fraktion der
CDU an dieser Stelle fest: Die Justiz ist gut ausgestattet. Die Justiz wird auch weiterhin ihre Arbeit auf hohem Niveau mit guten Ergebnissen in Niedersachsen durchführen können, wie es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz von meiner Seite und vonseiten unserer Fraktion herzlichen Dank dafür!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Ziel ist es, Niedersachsen voranzubringen. Dies gilt für alle Bereiche unseres Landes, insbesondere auch für den Justizvollzug. In den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten sind rund 6 300 Gefangene sicher unterzubringen, zu betreuen und auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Mehr Qualität für mehr Sicherheit ist das Ziel. Das erfordert die Umsetzung neuer, zeitgemäßer Konzepte.
Die Neuordnung der Justizvollzugslandkarte Niedersachsens soll auch 2010 weiterentwickelt werden. Jede Anstalt soll über alle Haftarten - U-Haft, Strafhaft, offener Vollzug und Sozialtherapie - verfügen.
Für die Verbesserung des sogenannten Übergangsmanagements, d. h. der intensiven Begleitung Straffälliger aus der Haft zurück in die Gesellschaft, sollen im Justizsozialdienst insgesamt fünf neue Stellen für Justizsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter geschaffen werden. Das macht etwa 261 000 Euro aus. Übergangsmanagement bzw. Entlassungshilfe sind wichtige Bausteine einer erfolgreichen Resozialisierung. Sie dienen vor allem der Rückfallvermeidung in der ersten kritischen Zeit nach der Haftentlassung und der erfolgreichen gesellschaftlichen Reintegration ehemaliger Strafgefangener.
Mit den fünf neuen Stellen für Psychologen und Sozialarbeiter sollen zwei neue sozialtherapeutische Abteilungen mit insgesamt 30 Plätzen eingerichtet werden, und zwar in den Justizvollzugsanstalten Celle und Wolfenbüttel. Damit werden erstmals in Justizvollzugsanstalten der höchsten Sicherheitsstufe Plätze für Sozialtherapie geschaffen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung
der Sicherheit in Niedersachsen; denn Sozialtherapie, eine zwei Jahre dauernde intensive Behandlungsmethode, hilft nachweislich, die Rückfallquoten von Sexualstraftätern und anderen Gewaltstraftätern zu verringern.
Die neuen sozialtherapeutischen Abteilungen sind zentrale Bausteine zur Umsetzung des Projekts „Neuorganisation der Vollzugslandschaft“. Die Vollzugsanstalten Celle und Wolfenbüttel sind nach dem Modell der Generalität organisiert. Das heißt, sie bieten alle Vollzugsformen, wie eben schon ausgeführt. Danach können wir den Gefangenen eine optimale Betreuung und beste Chancen für ihre Entwicklung bieten.
Ein weiterer wichtiger Bereich sind die Beamtinnen und Beamten des niedersächsischen Justizvollzugsdienstes. Sie leisten engagierte Arbeit. Dafür sage ich an dieser Stelle ausdrücklichen Dank.
Denn die Qualität unseres Justizvollzugs hängt ganz wesentlich von der menschlichen Zuwendung ab, die wir den Gefangenen zuteil werden lassen.
Wir wollen den Justizvollzugsdienst stärken und dafür 2010 als dritte Stufe des Fünfjahresprogramms 126 Stellen im mittleren Dienst mit einem Volumen von rund 418 000 Euro anheben. Wir sprechen uns ausdrücklich für diese Beförderungen im mittleren Vollzugsdienst aus. Das ist eine Anerkennung der wichtigen Arbeit der Landesbeamten.
Diese Maßnahmen bedeuten eine konsequente Weiterentwicklung des Justizvollzugsdienstes. Wir gewinnen an Qualität und damit an Sicherheit für die Bevölkerung. Angesichts der wirklich schwierigen Haushaltslage sind das große Fortschritte, die wir uns im nächsten Jahr vorgenommen haben. Wir werden diesen Weg für einen qualitativ hochwertigen und sicheren Justizvollzug in Niedersachsen weiter gehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einem Jahr haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen auf die prekäre Situation bei