eine Homepage eingerichtet, auf der jeder potenzielle Dienstleister erfährt, welche Institution zuständig ist und wie das Verfahren läuft. Wer dann darüber hinaus noch das Verfahren des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen will, statt sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden, muss beim Wirtschaftsministerium, bei dem der Einheitliche Ansprechpartner eingerichtet wird, eine kostendeckende Gebühr im Voraus bezahlen.
Spätestens dann wird sich jeder Dienstleister gleich an die zuständige Stelle wenden, und wir hätten das Problem unbürokratisch gelöst, ohne gegen die EU-Richtlinie zu verstoßen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der LINKEN hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Position noch einmal hier im Plenum darzustellen. „Noch einmal“ ist vielleicht nicht ganz richtig formuliert, weil sie in der abschließend Beratung im federführenden Ausschuss leider nicht anwesend war. Ich möchte daher nur für das Protokoll klarstellen, dass eine breite Mehrheit dieses Landtages der jetzt gefundenen Lösung zustimmt,
die zum einen beinhaltet, nicht nur die großen Städte und das Wirtschaftsministerium, sondern auch die Landkreise und die kreisfreien Städte mit ins Boot zu nehmen dem Grundsatz folgend, dass da, wo man beim Thema am nächsten dran ist, koordiniert und gebündelt werden soll. Das Land wird das mit einer entsprechenden Internetplattform und mit der nötigen IT unterstützen. Wir meinen, dass das Land Niedersachsen damit einen guten Weg gefunden hat, diese EU-Richtlinie umzusetzen. Ich bitte das Haus, dem mit großer Mehrheit zuzustimmen.
§ 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will ihr zustimmen? - Sehe ich Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion der Grünen. Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
§ 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will ihr zustimmen? - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
- Wenn sich jetzt alle hinsetzen, kann ich gleich gut erkennen, wer durch Aufstehen dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, der kann sich jetzt bitte erheben. - Sie dürfen sich wieder setzen. Stimmt jemand gegen den Gesetzentwurf? - Steht Herr Kollege Adasch nur auf, oder wie sehe ich das?
Das ist die Fraktion DIE LINKE. Sie dürfen sich wieder setzen. Enthält sich jemand der Stimme? Wer sich der Stimme enthalten möchte, der möge sich jetzt erheben. - Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der obligatorischen außergerichtlichen Streit
schlichtung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1475 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/1991 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2009
Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich von der CDU-Fraktion Herr Kollege Adasch. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: Erstens. Steigerung der immer noch zu geringen außergerichtlichen, auf Einvernehmen orientierten Konfliktlösungsansätze. Zweitens. Langfristige Entlastung der Justiz. Drittens. Vermeidung unnötiger Kosten und unnötigen Zeitverlustes. Darüber hinaus ist das Klageverfahren für viele mit psychischen Belastungen verbunden. Mit der vorgesehenen Übertragung der obligatorischen Streitschlichtung auf die rund 600 niedersächsischen Schiedsämter wird die erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit unserer Schiedsfrauen und Schiedsmänner deutlich ausgeweitet und aufgewertet.
Sie sind es, die wie kein anderer in der Lage sind, Verfahren bürgernah vor Ort durchzuführen, und sie verfügen gleichzeitig auf dem Gebiet der außergerichtlichen Streitschlichtung über langjährige Erfahrungen. Ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, unseren Schiedsfrauen und Schiedsmännern für ihr erfolgreiches ehrenamtliches Wirken zu danken.
Im Rahmen einer Verbandsbeteiligung wurde der vorliegende Gesetzentwurf ganz überwiegend begrüßt. Am meisten haben uns aber die bei einer
kleinen Anhörung im federführenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen vorgetragenen Einlassungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen beeindruckt. Als ausgefeilt und praxisbezogen hat der Vorsitzende dieses Verbandes diesen Gesetzentwurf bezeichnet. Meine Damen und Herren, ein größeres Lob für ein Gesetzesvorhaben kann man nicht bekommen.
Schließlich sind es unsere Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die in erster Linie mit diesem Gesetz arbeiten müssen.
Ein guter Nebeneffekt dieses Gesetzentwurfs sind die positiven Auswirkungen auf unsere Kommunen. Durch die Einbindung der gemeindlichen Schiedsämter in das obligatorische Schlichtungsverfahren sind Mehreinnahmen durch ein höheres Gebührenaufkommen zu erwarten, die die zusätzlichen Ausgaben bei Mittellosigkeit der Parteien übersteigen dürften.
Die obligatorische Schlichtung wird mit diesem Gesetz für Nachbarschaftsstreitigkeiten, für Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und für Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingeführt. Die Bedenken der Opposition, dass dem Landesgesetzgeber per Landesgesetz die Kompetenz eingeräumt wird, die Erhebung der Klage für Ansprüche nach dem AGG erst zuzulassen, wenn nach einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle der Versuch der einvernehmlichen Streitbeilegung gescheitert ist, teilen wir nicht. Damit befinden wir uns im Übrigen in voller Übereinstimmung mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Wir setzen hierbei auf die Entscheidungsfreiheit der Opfer und vertrauen in ganz besonderer Weise den Fähigkeiten und Erfahrungen unserer flächendeckend tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner. Im Gegensatz zur Opposition sind wir überdies der Auffassung, dass zwar vieles in unserer Gesellschaft gesetzlich regelbar ist, aber dass nicht alle denkbaren Eventualitäten über Paragrafen erfasst werden können.
Der vorliegende Gesetzentwurf fügt sich ein in eine moderne und in die Zukunft gerichtete Justizpolitik. Im Bereich der Gerichtsmediation wurden in den letzten Jahren positive Erfahrungen gemacht. Als Beispiel nenne ich das Landgericht Göttingen. Hier sind alle beteiligten Richter und Anwälte sowie vor allem die Bürger mit der Entwicklung sehr zufrie
den. Nach diesen guten Erfahrungen sind wir der Ansicht, dass zumindest auch außergerichtlich ein Versuch unternommen werden sollte, sich gütlich zu einigen. Die obligatorische außergerichtliche Streitbeilegung ist für unsere bürgernahe Justizpolitik ein ganz wichtiger Baustein.
Umso mehr bedauern wir, dass sich die Oppositionsfraktionen in diesem Hohen Hause einmal mehr ihrer Verantwortung für ein wichtiges Gesetz entziehen, ja, sich wie so oft verweigern.
Wir sind uns dabei ganz sicher: Unsere Schiedsfrauen und Schiedsmänner, unsere Gerichte und die betroffenen Parteien werden es uns danken.