Letztlich ist es wichtig, dass unsere Schlachtstätten, speziell die kleinen Schlachtstätten, diesen Anforderungen entsprechen. Die Betriebe hatten für diese neuen Anforderungen, die bis zum 31. Dezember 2009 erfüllt sein müssen, eine vierjährige Übergangsfrist. Im Moment - das merke ich an den Anfragen und Nachfragen - versuchen noch einige, diese Dinge zu erreichen. Die Übergangsfrist ist lang genug gewesen, sodass wir auf der Ebene der Europäischen Union hinsichtlich einer Verlängerung überhaupt keinen Handlungsspielraum mehr haben. Das heißt, alle Betriebe, die nach dem 1. Januar 2010 noch schlachten, haben den EU-Hygienestandard.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Kollegin König von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Eben ist angeführt worden, wir produzierten hier in Deutschland 87 % des Geflügelfleisches, und 13 % würden eingeführt. Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland Hähnchenschenkel und -brüste verzehrt werden und dass die Nebenprodukte ins Ausland gehen, frage ich: Wie wollen Sie verhindern, dass diese Produktion ins Ausland, in Schwellenländer geht und dass Billigprodukte dort heimische Märkte zerstören?
Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Ehlen. Sie haben das Wort, Herr Minister. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Frau Kollegin König, es ist nun einmal so, dass es weltweit verschiedene Verzehrgewohnheiten gibt. Das muss man wissen. Deshalb sehe ich es als positiv an, wenn hier ein gewisser Austausch erfolgt. Ich habe vorhin in einer Antwort ja bemängelt, dass wir noch sehr viel einführen. Das sind Teile, die in den Ländern, aus
denen sie kommen, gar nicht so sehr gefragt sind. In Deutschland und in Europa gibt es dafür aber eine große Nachfrage.
- Wer einmal in China gewesen ist, wundert sich, dass aus einer Suppe, die man dort isst, plötzlich Hühnerbeine herausgucken. Ich sage es hier einmal so platt.
Das sind dort Delikatessen. Deshalb sollten wir es auch nicht so abtun, als ob das irgendwie billige Abfälle seien. Wir haben es hier mit einem Markt zu tun, der sich in der Region letztendlich so darstellt, dass man solche Teile gerne kaufen will. Man sollte unseren Betrieben dann auch die Möglichkeit geben, diese Teile dorthin zu verkaufen, wo es dafür einen Markt gibt. Diese Teile sollten also nicht unbedingt in die Tierkörperbeseitigung gegeben werden.
Herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Zusatzfragen zu diesem Punkt liegen nicht vor.
Klimaschutz: Wann kommt der Zukunftsvertrag mit den Eisbären? Bleibt die Landesregierung die Festlegung auf eigene Ziele beim Klimaschutz schuldig? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2005
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird Herr Kollege Wenzel die Anfrage einbringen. Bitte schön, Herr Wenzel!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe die Dringliche Anfrage meiner Fraktion ein: Klimaschutz: Wann kommt der Zukunftsvertrag mit den Eisbären? Bleibt die Landesregierung die Festlegung auf eigene Ziele beim Klimaschutz schuldig?
Die Landesregierung hat beim Klimaschutz nach Auffassung von Experten bislang eine verbindliche Festlegung auf ein anspruchsvolles Klimaziel und ein Klimaschutzkonzept vermieden. Angesichts der
globalen Herausforderung beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen müsse nicht nur die Bundesrepublik Deutschland einen Beitrag leisten. Auch jedes Bundesland müsse sich auf ein Reduktionsziel verpflichten und ein Klimaschutzkonzept auf den Weg bringen.
Wenn sich die Menschheit in Kopenhagen nicht auf ein engagiertes und völkerrechtlich verbindliches Abkommen zum Klimaschutz einigen könne, drohe eine Entwicklung, die die Begrenzung der Erderwärmung auf 2 °C massiv gefährdet. Damit würde die Gefahr von Kippeffekten verstärkt, die innerhalb relativ kurzer Fristen zu massiven Veränderungen unserer Welt führen können.
Um eine Erhöhung der Durchschnittstemperatur auf höchstens 2 °C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, müssen die Industrieländer nach Einschätzung von Sachverständigen ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 % gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren. Bis zum Jahre 2050 müssen die Emissionen um 80 % oder gar bis zu 95 % reduziert werden.
Bislang hat die 73. Umweltministerkonferenz zwar das Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2020 eine Reduzierung um 40 % vorzusehen. Allerdings ist von der Landesregierung bislang keine Äußerung bekannt, die sich dieses Ziel zu eigen macht. In einer Pressemitteilung vom 4. Dezember 2009 zur Kopenhagen-Konferenz vermeidet Umweltminister Sander - so die Beurteilung sachkundiger Beobachter - konkrete Festlegungen für das Land Niedersachsen.
Um das o. g. anspruchsvolle Klimaziel zu erreichen, sind nach Einschätzung Dritter eine konkrete Klimastrategie, ein Klimaschutzkonzept und ein Maßnahmenpaket erforderlich. Eine Klimastrategie und ein Konzept fehlen bei der Landesregierung bislang. Statt eines konkreten Maßnahmenpaketes gebe es nur eine Auflistung von kleineren Einzelprojekten. Der Wirtschaftsminister und der Umweltminister schreiben dieser Tage an den Bürgermeister von Norderney, dass man „auf absehbare Zeit“ nicht auf den „Energieträger Kohle“ verzichten wolle, obwohl die Leistungskennziffern auch neuer Anlagen extrem schlecht sind. Über konstruktive Vorschläge der Inselbürgermeister will die Landesregierung offensichtlich nicht einmal nachdenken. Entgegen den Anregungen der Bürgermeister der Ostfriesischen Inseln wollen Bode und Sander alle Genehmigungen für an der Küste
Auch bei der notwendigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist Niedersachsen nicht gut vorbereitet. Die im Generalplan Küstenschutz vorgesehenen Deichhöhen haben nach Meinung von Experten nicht die notwendigen Sicherheitsreserven für die kommenden Jahrzehnte und bis zum Ende dieses Jahrhunderts. Da Deichbau extrem langfristig angelegt ist, müsse auch hier ein Umdenken erfolgen.
1. Auf welches konkrete und verbindliche Klimaziel für 2020 und 2050 verpflichtet sich die Landesregierung für das Land Niedersachsen?
2. Wann wird die Landesregierung das zur Umsetzung des Klimaziels notwendige verbindliche Klimaschutzkonzept, ein Klimaschutzgesetz und ein konkretes Maßnahmenpaket vorlegen?
3. Wann wird die Landesregierung Zielsetzungen im Küstenschutz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vorlegen, die über die unzureichenden Festlegungen im Generalplan Küstenschutz hinausgehen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Vorbemerkungen zum Klimaschutz machen, bevor ich zur Beantwortung Ihrer Fragen komme.
Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt die aktuellen Beschlüsse der Umweltministerkonferenz zur UN-Klimakonferenz in Kopenhagen. Aufgrund des weltweiten Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen kann Klimaschutzpolitik nur wirksam sein, wenn sie global angelegt ist. Hierzu müssen die entscheidenden Weichenstellungen von der internationalen Staatengemeinschaft durch international verbindliche Vereinbarungen vorgenommen werden. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass auf der Klimakonferenz in Kopenhagen
Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Reduktionspflichten für Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer vereinbart werden, und zwar mit dem Ziel, die klimabedingte Erderwärmung bis 2050 um 2 °C gegenüber vorindustrieller Zeit zu begrenzen.
Vor diesem Hintergrund werden die im Klima- und Energiepaket der Europäischen Union und im integrierten Energie- und Klimaprogramm des Bundes enthaltenen Ziele und Maßnahmen von der Landesregierung voll unterstützt und in Niedersachsen umgesetzt. Darüber hinaus werden von der Landesregierung landesspezifische Maßnahmen zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels entwickelt und auf den Weg gebracht. So hat die Landesregierung in den letzten zwei Jahren wichtige programmatische Grundlagen in den Themenbereichen Klimaschutz und Klimawandelanpassung gelegt.
Im Oktober 2008 hat das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz das Strategiepapier „Der Klimawandel als Herausforderung für Staat und Gesellschaft“ veröffentlicht, in dem die regionalen Auswirkungen des Klimawandels in Niedersachsen und mögliche Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschrieben werden. Ferner hat das Kabinett im Februar 2009 ein Positionspapier „Klimaschutz“ beschlossen, das in zehn Handlungsfeldern eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vermeidung von Treibhausgasen in Niedersachsen darstellt.
Diese beiden Positionspapiere sind wichtige Bausteine für ein niedersächsisches Klimaprogramm, das die Landesregierung im Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen entwickeln wird. Hierzu hat Niedersachsen als erstes und bisher einziges Land im vergangenen Jahr eine Regierungskommission Klimaschutz eingerichtet. In dieser Kommission werden gemeinsam mit Vertretern von Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen, Landwirtschaft, Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie Kirchen Handlungsstrategien zur Vermeidung von Treibhausgasen und zur Anpassung des Landes an die Folgen des Klimawandels entwickelt. Die in den Beratungen der Regierungskommission erarbeiteten Konzepte werden 2012 in ein umfassendes Klimaschutzprogramm für Niedersachsen einfließen.
Unabhängig von der Regierungskommission hat die Landesregierung mit den notwendigen Schritten zur CO2-Vermeidung begonnen. So wird der
Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere von Windkraft und Biomasse, in Niedersachsen weiter vorangetrieben. Zudem hat die Landesregierung verschiedene Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz im kommunalen, betrieblichen und privaten Bereich gestartet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des kommunalen Klimaschutzes.
Mit der am 1. April 2009 in Kraft getretenen Energieeffizienzrichtlinie werden im Rahmen des EFRE-Programms bis 2013 insgesamt 12 Millionen Euro für eine energetische Sanierung öffentlicher Gebäude zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus werden in diesem Jahr mit Mitteln des Sozialministeriums in Höhe von 29 Millionen Euro energetische Sanierungsvorhaben in kommunalen Gebäuden im Rahmen des Bund-LänderInvestitionspakts gefördert.
Zudem hat das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz über die Richtlinie „Energieeffiziente Straßenbeleuchtung 2009“ mit einer Summe von 2 Millionen Euro die Modernisierung der Straßenbeleuchtung in 88 Kommunen gefördert. Im nächsten Jahr stellt das Ministerium einen Betrag von bis zu 1 Million Euro für den gemeinsam mit dem Sozialministerium und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelten Wettbewerb „Klimakommune 2010“ zur Verfügung, bei dem innovative Klimaschutzkonzepte in Städten, Gemeinden und Landkreisen ausgezeichnet werden sollen.
Die Landesregierung unterstützt die Unternehmen in Niedersachsen bei der Durchführung von Maßnahmen zu Energie- und Kosteneinsparungen. Zu diesem Zweck fördert das Land mit einem Betrag von 356 000 Euro gemeinsam mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen die Einrichtung von „Transferzentren Energieeffizienz“, in denen in einem moderierten Prozess erfahrene Unternehmer andere Unternehmen bei der Durchführung von Energiespaßnahmen im betrieblichen Bereich beraten. Die Ergebnisse dieses Förderprojektes wird die Landesregierung nutzen, um den Leitfaden „Betriebliches Energiemanagement“ zu aktualisieren. Damit erhalten alle Unternehmen in Niedersachsen die Möglichkeit, von den Ergebnissen der Transferzentren Energieeffizienz zu profitieren.
Zur Beratung von Privathaushalten hat die Landesregierung bereits vor vielen Jahren die „Landesinitiative Energieeinsparung“ gestartet. Gegenwärtig
wird im Ministerium für Umwelt und Klimaschutz das Konzept einer Landesinitiative Altbausanierung entwickelt. Sie sieht eine Bündelung vorhandener Beratungsprogramme, eine landesweite Öffentlichkeitskampagne und die Förderung von Beratungsleistungen bzw. investiven Maßnahmen vor.
Meine Damen und Herren, aber auch im Hinblick auf den Klimawandel handelt die Landesregierung bereits. Besonders im Blick steht dabei der Küstenschutz. Der Schutz der niedersächsischen Küste und der vorgelagerten Ostfriesischen Inseln vor Sturmfluten und Küstenerosion ist eine Daueraufgabe der Landesregierung. Der Generalplan Küstenschutz enthält eine umfangreiche Bestandsaufnahme. Der Plan ist unsere Standortbestimmung. Die Fortschritte der zurückliegenden Jahre werden darin belegt. Er zeigt aber auch die noch bestehenden Defizite, die möglichst kurzfristig abgebaut werden müssen. Mit ihm wird somit die Grundlage für die Arbeit der Küstenschützer in den kommenden Jahren geschaffen.
In die Festlegung der Deichhöhen fließen die wissenschaftlichen Erkenntnisse der vergangenen Sturmflutereignisse ein. Ein kontinuierlicher Anstieg des Meeresspiegels ist bereits seit der letzten Eiszeit zu verzeichnen. Von zunehmender Bedeutung für den Küstenschutz sind die Auswirkungen der Klimaveränderung in Form eines verstärkten Anstiegs des Meeresspiegels und einer Zunahme der Stürme. Der UN-Klimarat erwartet bis Ende des 21. Jahrhunderts einen Meeresspiegelanstieg von etwa 2 bis 6 dm. Hierauf hat die Landesregierung reagiert, indem das Vorsorgemaß für den zu erwartenden Meeresspiegelanstieg bei der Bemessung der niedersächsischen Hauptdeiche von 25 cm auf künftig 50 cm verdoppelt wurde.
- Ich glaube, das hat die Landesregierung vor ca. zwei Jahren beschlossen. - Die derzeitige Sicherheitsphilosophie beim Küstenschutz ist darauf ausgerichtet, die Deiche so sicher zu machen, dass sie dem zu erwartenden höchsten Tidehochwasser widerstehen und das geschützte Gebiet vor allem vor Sturmfluten bewahrt wird. Bei Neubauten oder erforderlichen Nacherhöhungen von Küstenschutzbauwerken wird bereits das obige Vorsorgemaß von 50 cm berücksichtigt.