Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

In enger Abstimmung mit den Firmen und Forschungsinstitutionen am Forschungsflughafen hat die Niedersächsische Landesregierung im Februar 2006 die Landesinitiative Satellitennavigation gestartet und am Forschungsflughafen das GALILEO-Zentrum für sicherheitskritische Anwendungen, Zertifizierungen und Dienstleistungen, GAUSS, gegründet.

Dieser frühe Start ist mit führenden Technologieunternehmen wie EADS und Thales abgestimmt worden. Niedersachsen konnte dadurch als „Vorreiter“ einen zeitlichen und technologischen Vorsprung vor der Standortkonkurrenz erzielen. EADS und Thales haben sich als Partner von GAUSS engagiert.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Niedersächsische Landesregierung ist mit den erzielten Ergebnissen sehr zufrieden. GAUSS hat eine europäische Spitzenposition erreicht, die von Entscheidungsträgern in Industrie und Politik und anderen Clustern anerkannt wird. So konnte GAUSS Ende 2006 eine EU-weite Ausschreibung zur Zertifizierung des europäischen Satellitensystems GALILEO gewinnen. Der inzwischen erfolgreich abgeschlossene Auftrag beinhaltete die Erstellung eines Grünbuchs für Zertifizierungen für GALILEO-Anwendungen. Aktuell arbeitet die ESA nach diesen Regeln und wird die Inbetriebnahme der Satelliten dementsprechend durchführen.

Namhafte Partner aus Industrie und Forschung wie T-Systems, Siemens, TÜV Nord, TÜV Süd, Flughafen Hannover konnten als Partner von GAUSS gewonnen werden. Der TÜV Süd hat mittlerweile mit der am Forschungsflughafen ansässigen Firma

Oecon das Joint Venture Unternehmen NavCert gegründet. GAUSS hat die Einrichtung eines SatNav Forums beim BMVBS als bundesdeutsche Plattform maßgeblich mit initiiert.

Auf Initiative Niedersachsens ist auf Ebene der Wirtschaftsminister ein Kooperationsvertrag mit Bayern und Mecklenburg-Vorpommern geschlossen worden. Auf der Grundlage dieses Vertrages zertifiziert GAUSS mit seinen Partnern das bayerische Testfeld GATE sowie das Testfeld SeaGate in Rostock.

Im Zusammenhang mit GAUSS sind in den letzten vier Jahren Projektmittel in Höhe von 25 Millionen Euro akquiriert worden. So wird das Projekt AirGate am Forschungsflughafen mit 4 Millionen Euro vom BMWi gefördert. Das Testfeld AirGate soll eine umfassende Erprobung von GALILEO Anwendungen für den Flugbetrieb ermöglichen.

Eine BMWi-Förderung von rund 5 Millionen Euro unterstützt das Oktober 2009 gestartete Projekt Famos, das sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme unter Anwendung von GALILEO im Auto untersucht.

Zu 2: Die in Bezug genommene ESA-Prognose ist davon ausgegangen, dass GALILEO 2010 voll einsatzfähig ist. Leider hat sich der Einsatz von GALILEO erheblich verzögert. Vermutlich werden GALILEO-Anwendungen nennenswert erst 2014 realisiert werden können. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Verzögerungen, die dazu geführt haben, dass sich der Markt für GALILEO-Anwendungen bisher nicht entwickeln konnte, sind die bisher bei GAUSS erzielten Erfolge umso höher zu bewerten.

Zu 3: Niedersächsische Unternehmen haben im ersten GALILEO-Call der EU innerhalb Deutschlands mit über 50 % die größte Rücklaufquote erzielt. Im aktuellen Call ist Niedersachsen mit drei Projekten positiv beschieden worden. Die Vertragsverhandlungen für diese Projekte, die Anfang 2010 starten werden, laufen zurzeit.

Das europäische automatische Notrufsystem eCall, das mittels einer GALILEO-Ortung realisiert werden soll, wird ein zukünftiger Schwerpunkt von GAUSS sein. Denn der europäische Notruf ist ein sicherheitskritisches System, das einer Zertifizierung bedarf.

Auf der CeBIT und der HMI 2010 wird das Thema eCall auf dem niedersächsischen Gemeinschaftsstand durch Aussteller, Demonstratoren und Podiumsdiskussionen mit europäischen Vertretern

erstmals einer größeren Öffentlichkeit vorgestellt. GAUSS übernimmt die Koordination und bereitet die Plattform für Referenzsysteme und kommerzielle Anwendungen.

GAUSS bereitet aktuell ein Gemeinschaftsprojekt mit Frankreich zur grenzüberschreitenden eCallValidierung vor und wird sich an der europäischen Ausschreibung für die Implementierung von eCall beteiligen.

Anlage 18

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 22 des Abg. Grant Hendrik Tonne (SPD)

Arbeitsbelastung in den Justizvollzugsanstalten - Was gedenkt die Landesregierung zu tun?

Bedienstete aus den Justizvollzugsanstalten des Landes Niedersachsen beklagen, dass die Arbeitsbelastung der Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst das Maß des Möglichen und Erträglichen weit überschritten habe. Der Personalmangel führe nicht nur zu einer hohen Krankenquote; Notdienstpläne und Sonderpläne aufgrund angespannter Personalsituationen verursachten auch eine allgemeinen Unzufriedenheit, unter der sie - die Bediensteten selbst - wie auch ihre Familien, aber auch die Inhaftierten leiden würden.

Die Dienstpläne, die den Anspruch haben, verlässlich zu sein, erfüllten diesen Anspruch nicht mehr, da trotz anderslautender Stellungnahmen des Justizministeriums tatsächlich das entsprechende Personal fehle.

Da ständig Personal vor Ort fehle, müssen immer wieder Bedienstete aus ihrem „Frei“ geholt werden - aus einem „Frei“, das sie dringend zur Rekonvaleszenz benötigen würden.

Anstatt ein klares Signal an die Bediensteten im Justizvollzug zu senden und ihnen Unterstützung zuzusagen, würden sie als Mitarbeiter des Justizvollzuges durch Papiere der sogenannten Schmidt-Kommission noch zusätzlich verunsichert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Nach wie vielen Tagen mit Dienst ohne Unterbrechung haben die Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst einen Anspruch auf einen bzw. auf zwei freie Tage, und wie hoch ist die reguläre Mindestanzahl der Freizeitstunden zwischen den einzelnen Schichten?

2. Kann ein Beamter an sieben Tagen in der Woche zu jeweils zwei Stunden täglich zum Dienst eingeteilt werden, sodass sein Arbeits

zeitkonto sogar einen negativen Saldo aufweist?

3. Wie hat sich die Halbtagsbeschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt (bitte aufschlüsseln nach jährlichen Stellen und An- trägen auf Halbzeittätigkeit)?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten leisten tagtäglich eine schwierige Arbeit, die oft über die erwartete Pflichterfüllung hinausgeht. Sie müssen auch dann Dienst leisten, wenn andere zu Hause Weihnachten mit ihren Familien feiern. Für diese höchst anspruchsvolle Aufgabe sind soziales Verständnis, Überzeugungskraft, Ausgeglichenheit, Toleranz und eine besondere Belastbarkeit erforderlich. Dem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges in Niedersachsen hervorragend gerecht. Eine allgemeine Unzufriedenheit besteht im Justizvollzug nicht, auch hat die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht das Maß des Möglichen und Erträglichen überschritten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Ein einheitliches Schichtdienstmodell für den Justizvollzug gibt es im Hinblick auf die spezifischen vollzuglichen, baulichen und sicherheitstechnischen Bedürfnisse der einzelnen Justizvollzugseinrichtungen nicht. Vielmehr regeln die Justizvollzugseinrichtungen im Zusammenwirken mit den zuständigen Personalvertretungen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen selbst. Dabei haben die Dienststellen nach § 5 Abs. 3 der Niedersächsischen Arbeitszeitverordnung (Nds. ArbZVO) nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren. Innerhalb eines Siebentagezeitraums ist eine Ruhezeit von 24 zusammenhängenden Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden zu gewähren. Diese Mindestruhezeit kann nach § 5 Abs. 3 Satz 3 Nds. ArbZVO auf bis zu 24 Stunden verkürzt werden, wenn objektive, technische oder arbeitsorganisatorische Umstände dies erfordern. Ferner können die Dienstvorgesetzten gemäß § 9 Abs. 4 Nds. ArbZVO Abweichungen von § 5 Abs. 3 unter den Voraussetzungen des Artikels 17 der Richtlinie 2003/88/EG zulassen, wenn gleichwertige Ausgleichsruhezeiten gewährt werden oder wenn in Ausnahmefällen, in denen gleichwertige Ausgleichsruhezeiten aus objektiven Gründen nicht gewährt werden können, anderweitiger angemessener Schutz gewährt wird.

Zu 2: Ein Anspruch auf eine tägliche Mindestarbeitszeit besteht nach den arbeitszeitrechtlichen Vorschriften zunächst nicht, allerdings wird aus Fürsorgegründen in keiner Justizvollzugseinrichtung ein regelmäßiger Diensteinsatz an sieben Tagen in der Woche mit jeweils zwei Stunden praktiziert.

Lediglich im Rahmen von sogenannten Arbeitsversuchen im Rahmen ärztlich vorgesehener Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess nach längerer Erkrankung findet die Arbeitsaufnahme mit lediglich zwei Stunden täglich in Einzelfällen Anwendung. Die im Wege von Arbeitsversuchen anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten jedoch weiterhin als arbeitsunfähig erkrankt.

Zu 3: Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller unter „Halbtagbeschäftigung“ bzw. „Halbzeittätigkeit“ die Genehmigung von Teilzeitbeschäftigung meint. Die Anzahl von Anträgen auf Teilzeittätigkeit wird statistisch nicht erfasst. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind im niedersächsischen Justizvollzug 3 927 Personen beschäftigt. Davon üben 289 Personen eine Teilzeitbeschäftigung mit unterschiedlichsten Reduzierungsanteilen aus. Von diesen 289 Personen sind 250 Frauen. Die Teilzeitbeschäftigung wird im niedersächsischen Justizvollzug in Vollzeitäquivalente (VZÄ) umgerechnet. Die oben genannten teilzeitbeschäftigten 289 Bediensteten entsprechen 175,1 VZÄ. Im Jahre 2004 waren 123 VZÄ durch Teilzeitbeschäftigte besetzt. Damit ist der für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtige Anteil von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre um 42 v. H. erhöht worden.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 23 des Abg. Marco Brunotte (SPD)

Viel Arbeit für nichts? - Das Anhörungsverfahren zur Neufassung der Nachtflugregelung für den Flughafen Hannover-Langenhagen

Am 26. Oktober 2009 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Nachtflugregelung für den Flughafen Hannover-Langenhagen entschieden. Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2010 und ist befristet bis zum 31. Dezember 2019.

Im Vorfeld haben alle umliegenden Kommunen Stellungnahmen zur Neufassung der Nachtflugregelung abgegeben und sich intensiv in die Thematik eingearbeitet. In vielen Sitzungen ha

ben Räte und deren Fachausschüsse sich mit der zukünftigen Nachtflugregelung befasst.

Nach Veröffentlichung der Neufassung kam bei vielen Bürgern und auch bei den beteiligten Kommunen der Eindruck auf, dass ihre Stellungnahmen durch die Landesregierung in keiner Form berücksichtigt wurden. Das Anhörungsverfahren, in das von vielen Ehrenamtlichen viel Zeit investiert wurde, wird von vielen somit als Feigenblatt empfunden.

Unter Kenntnis dieser Tatsachen frage ich die Landesregierung:

1. Welche Anregungen und Anmerkungen aus den Stellungnahmen der umliegenden Kommunen und anderer wurden in die neue Fassung der Nachtflugregelung für den Flughafen Hannover-Langenhagen aufgenommen?

2. Welche Verbesserungen ergeben sich aus der Neufassung der Nachtflugregelung ab dem 1. Januar 2010 für die Menschen aus den dem Flughafen angrenzenden Kommunen?

3. Warum wurde die künftige Nachtflugregelung für zehn Jahre gefasst?

Der Entscheidung über die ab 1. Januar 2010 geltende Regelung der Betriebszeiten und örtlichen Flugbeschränkungen für den Flughafen Hannover, die sogenannte Nachtflugregelung, ging ein umfangreiches Verwaltungsverfahren voraus. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens ist eine Vielzahl von Stellungnahmen und Einwendungen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) eingegangen, aus denen deutlich wurde, dass sich sehr gegensätzliche Interessen gegenüberstehen. Während vor allem die Luftverkehrsgesellschaften deutlich gemacht haben, dass weitere Beschränkungen zu erheblichen Nachteilen und Einbußen in der Luftverkehrsbranche führen würden, halten einige Anliegerkommunen die angekündigten Beschränkungen unter Lärmschutzgesichtspunkten für unzureichend. Allerdings bestehen auch auf kommunaler Ebene offensichtlich unterschiedliche Interessen. So hat die SPD-Ratsfraktion Hannover bereits im März 2009 in einer Presseinformation unter Hinweis auf die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Hannover und die mit dem Flughafen verbundenen Arbeitsplätze einen Fortbestand der Nachtflugregelung gefordert. Auch im Anhörungsverfahren haben einige beteiligte Kommunen ausdrücklich oder durch Verzicht auf eine Antwort keine Bedenken geäußert.

Unabhängig davon gilt, dass die Entscheidung über den Nachtflugbetrieb keine Frage des politisch Gewünschten oder Gewollten ist. Die Nachtflugregelung ist vielmehr das Ergebnis einer rein

rechtlichen Entscheidung und stellt einen Teilwiderruf der bestehenden Betriebsgenehmigung dar. MW hat darauf stets hingewiesen. So wurde die Rechtslage den Beteiligten im Anhörungsschreiben dargelegt. Auch in der Sitzung der Fluglärmschutzkommission, in der u. a. die Anliegerkommunen vertreten sind, wurden am 5. Mai 2009 die rechtlichen Rahmenbedingungen ausführlich erläutert.

MW hat sich im Entscheidungsprozess mit den eingegangenen Stellungnahmen auseinandergesetzt und das Ergebnis seiner Prüfung in einem ausführlichen Entscheidungsvermerk dargestellt. Im Ergebnis wären weitergehende Beschränkungen nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts rechtswidrig und vom Flughafenbetreiber erfolgreich beklagbar. Der Vermerk wurde allen im Anhörungsverfahren beteiligten Stellen zur Verfügung gestellt.

Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass der Landtag mit den Stimmen der CDU, FDP und SPD eine Entschließung verabschiedet hat, mit dem Ziel, den Luftfahrt- und Logistikstandort Hannover zu stärken und den Flughafen Hannover-Langenhagen in seiner wirtschaftlichen und verkehrlichen Weiterentwicklung zu unterstützen.