Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass der Landtag mit den Stimmen der CDU, FDP und SPD eine Entschließung verabschiedet hat, mit dem Ziel, den Luftfahrt- und Logistikstandort Hannover zu stärken und den Flughafen Hannover-Langenhagen in seiner wirtschaftlichen und verkehrlichen Weiterentwicklung zu unterstützen.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Es wurde eine Sonderregelung für den NurFrachtverkehr aufgenommen. Außerdem wurde der Zeitraum, in dem an Sonn- und Feiertagen unmittelbar aufeinanderfolgende An- und Abflüge sowie Platzrundenflüge mit Kleinflugzeugen außerhalb von vorgeschriebenen Ausbildungs- und Übungsflügen zulässig sind, um zwei Stunden verkürzt.

Zu 2: Neu geregelt wird insbesondere die Vorgabe, welche Luftfahrzeuge in Hannover nachts starten und landen dürfen. Die sogenannte Bonusliste, der eine pauschale Gesamtbewertung aller Versionen eines Luftfahrzeugmusters zugrunde liegt, wird dabei weitestgehend nicht mehr angewandt. Vielmehr kommt es künftig auf die im Lärmzeugnis ausgewiesenen Lärmwerte des einzelnen Luftfahrzeugs an. So wird sichergestellt, dass ein einzelnes, als besonders laut einzustufendes Luftfahrzeug nicht deshalb nachts starten und landen darf, weil andere Luftfahrzeuge seines Musters besonders leise sind. Insoweit wird die Regelung auch den Anwohnern zugute kommen.

Zu 3: Die Befristung bis zum 31. Dezember 2019 erfolgte in Anlehnung an das Fluglärmgesetz.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 24 der Abg. Frauke Heiligenstadt (SPD)

Wie wirkt sich die Senkung des kommunalen Finanzausgleichs auf die Kommunen aus?

Der beabsichtigte sogenannte Zukunftsvertrag zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden sieht u. a. die Einrichtung eines sogenannten Entschuldungsfonds vor, der je zur Hälfte von den niedersächsischen Kommunen und dem Land Niedersachsen gespeist werden soll. Die Gesamtsumme dieses Fonds soll bis zu 70 Millionen Euro betragen. Die von den Kommunen zu erbringenden bis zu 35 Millionen Euro sollen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs verrechnet werden. Die Beträge der einzelnen Kommunen sollen sich über eine Entschuldungsfondsumlage berechnen.

Das bedeutet, dass die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise bis zu 35 Millionen Euro weniger im kommunalen Finanzausgleich zugewiesen bekommen bzw. eine Umlage in der gleichen Höhe zu entrichten haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien werden die von den Kommunen zu übernehmenden Anteile am Entschuldungsfonds auf die Gemeinden, Städte und Landkreise verteilt?

2. Werden Kommunen, die die Überleitung von Zins und Tilgung von bis zu 75 % ihrer Liquiditätskredite in den sogenannten Entschuldungsfonds beantragen, ebenfalls an der Umlagefinanzierung dieses Fonds im Rahmen der Finanzausgleichsleistungen beteiligt?

3. Welche konkreten Umlagebeträge müssen der Landkreis Northeim und die Städte und Gemeinden Northeim, Katlenburg-Lindau, Moringen, Hardegsen, Kalefeld und Nörten-Hardenberg jeweils jährlich leisten, wenn der Entschuldungsfonds in voller Höhe, also zu 70 Millionen Euro, von fusionswilligen Kommunen in Anspruch genommen wird?

In den Jahren 2007 und 2008 ist es gelungen, den bis dahin seit 1993 unaufhaltsamen kontinuierlichen Anstieg der Liquiditätskredite von 90 Millionen auf 4,5 Milliarden Euro erstmalig deutlich auf 4,1 Milliarden Euro zurückzuführen, sind weitere mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhalti

gen Rückführung der Liquiditätskreditverschuldung erforderlich. Zudem muss den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, die ebenfalls für einen Anstieg der Liquiditätskredite sorgen werden, entgegengewirkt werden. Die Landesregierung hat daher ein Konzept entwickelt, um den am stärksten betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften Möglichkeiten aufzuzeigen, ihre Liquiditätskredite abzutragen.

Das Konzept basiert auf dem mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Zukunftsvertrag. Darin ist u. a. festgehalten, dass gemeinsame und solidarische Anstrengungen des Landes und seiner kommunalen Gebietskörperschaften notwendig sind, um die aufgenommenen Liquiditätskredite auf ein geringeres Maß zurückzuführen. Das Konzept sieht deshalb auch die gemeinsame Finanzierung eines Entschuldungsfonds durch Land und Kommunen vor.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der vorgesehene Entschuldungsfonds soll über ein jährliches Volumen von bis zu 70 Millionen Euro verfügen. Von diesen höchstens 70 Millionen Euro trägt das Land die eine und die Gesamtheit der kommunalen Körperschaften die andere Hälfte, also jeweils höchstens 35 Millionen Euro. Es ist beabsichtigt, den von den kommunalen Körperschaften zu erbringenden Teil über eine mit dem kommunalen Finanzausgleich verbundene Umlage zu erheben. Dabei soll sich die Höhe des von der einzelnen Körperschaft zu leistenden Betrages nach der Summe aus Steuereinnahmen und Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich richten. Damit wird gewährleistet, dass alle Kommunen im Rahmen ihrer individuellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag leisten.

Zu 2: Ja. Es ist eine solidarische Finanzierung durch alle kommunalen Gebietskörperschaften vorgesehen. Das heißt, dass finanzstarke Kommunen einen höheren Beitrag zu leisten, aber auch finanzschwächere Gebietskörperschaften ihren Teil beizutragen haben.

Zu 3: Grundlage für die Verteilung der kommunalen Anteile ist das Finanzausgleichgesetz. Die parlamentarischen Beratungen zum Änderungsgesetz stehen noch aus. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Zahlungen erstmals im Jahr 2012 erfolgen und die Finanzausgleichsdaten für 2012 noch nicht bekannt sind. Belastbare Aussagen können damit noch nicht getroffen werden.

Anlage 21

Antwort

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 25 der Abg. Detlef Tanke, Heinrich Aller, Daniela Behrens, Ulla Groskurt, Sigrid Rakow, Silva Seeler und Wolfgang Wulf (SPD)

EU-Vergaberecht: Welche Auswirkungen sind für die nordmedia Fonds GmbH zu befürchten?

Nordmedia ist die gemeinsame Mediengesellschaft der beiden norddeutschen Bundesländer Niedersachsen und Bremen, die aus zwei GmbHs mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen besteht. Die nordmedia Fonds GmbH ist vor allem für die kulturwirtschaftliche Filmförderung zuständig. Gesellschafter sind die Länder Niedersachsen und Bremen (über die gemein- same Mediengesellschaft 50,3 %), der NDR (33,8 %) , Radio Bremen (6,7 %), das Film- und Medienbüro Niedersachsen e. V. (2,3 %), das Kinobüro Niedersachsen und Bremen e. V. (2,3 %) , der Verband Nordwestdeutscher Zeitungsverleger (2,3%) und der Unternehmerverband Niedersachsen (2,3 %). 10 Millionen Euro Fördermittel stellt die nordmedia Fonds GmbH jährlich zur Verfügung und finanziert dadurch Filmprojekte. Geschäftsführer ist Thomas Schäfer. Ein achtköpfiger Aufsichtsrat überwacht die Geschäfte.

Das EU-Vergaberecht enthält umfangreiche Regeln zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge und versieht vor allem die Auftragsvergabe an die öffentliche Hand mit besonderen Kriterien. Dies könnte Einfluss z. B. auf Dienstleistungsaufträge haben, die das Land an die nordmedia Fonds GmbH außerhalb der vergaberechtlichen Bestimmungen gibt. So scheint es problematisch, künftig Aufträge des Landes an die nordmedia Fonds GmbH ohne Ausschreibungsverfahren zu vergeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen hat das EU-Vergaberecht auf die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen des Landes an die nordmedia Fonds GmbH, bzw. gab es seit Inkrafttreten der Richtlinien zum EU-Vergaberecht Probleme in diesem Bereich, bzw. sind auch andere Gesellschaften des Landes betroffen?

2. Plädiert die Landesregierung für eine Änderung der Gesellschafterstruktur und damit zusammenhängend für eine Änderung des Aufsichtsrats? Wenn ja, welche Änderungen schlägt man vor?

3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten der vier kleinen Gesellschafter, die jeweils einen Gesellschafteranteil von 2,3 % halten, an der nordmedia Fonds GmbH erhalten bleiben?

Mit der Gründung der nordmedia Fonds GmbH hat die Landesregierung gemeinsam mit weiteren Partnern eine Einrichtung geschaffen, die die Aufgabe der Förderung der Film- und Medienwirtschaft übernommen hat und die weitere Entwicklung der Medienstandorte Niedersachsen und Bremen vorantreibt. Die nordmedia Fonds hat im Verlauf ihrer sehr erfolgreichen Arbeit seit 2001 umfangreiche Erfahrungen in der Akquise und Beurteilung von Projekten aus diesem Bereich gesammelt. Sie verfügt darüber hinaus über vertiefte Kenntnisse in der Umsetzung von Förderentscheidungen, auch unter Beachtung des europäischen Rechts. Die nordmedia Fonds hat sich daher als Ansprechpartner für Projektträger im Bereich der Film- und Medienförderung etabliert. Aus Sicht der Landesregierung, aber auch aus Gründen der Kundenorientierung erscheint es sinnvoll, die nordmedia Fonds zu stärken und ungeachtet der Herkunft der Mittel als alleinige Anlaufstelle für potenzielle Antragsteller aus der Branche zu positionieren.

Zusätzlich zur Vergabe der 1,781 Millionen an Landesmitteln, die gemäß §§ 14, 17 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes an die nordmedia Fonds fließen, ist die Gesellschaft seit 2007 auch für die Abwicklung der Förderung der Film- und Medienbranche aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zuständig und seit 2009 auch in die Förderung der Medienwirtschaft aus dem Wirtschaftsförderfonds (800 000 Euro in 2009) eingebunden. Die Leistungen der nordmedia Fonds und ihre Vergütung aus Landesmitteln sind Gegenstand mehrerer Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und der Gesellschaft. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn EFRE-Mittel mit Landesmitteln kofinanziert werden und der Antragsteller gleichwohl nur einen Ansprechpartner für sein Vorhaben haben soll. Daher hat die Landesregierung ein Interesse daran, die Film- und Medienförderung an einer Stelle zu bündeln. Auf der Grundlage des europäischen Vergaberechts ist dies nur möglich, wenn die Landesregierung die nordmedia Fonds in Form von sogenannten Inhouse-Geschäften beauftragt, die Gesellschaft also als „verlängerter Arm“ der Landesverwaltung agiert und auf Ausschreibungen verzichtet werden kann.

Das europäische Vergaberecht ist durch die Rechtsprechung des EuGH in den letzten Jahren fortentwickelt worden und stellt inzwischen sehr hohe Anforderungen an die Zulässigkeit von Inhouse-Geschäften. Wegen der Gesellschafter

struktur der nordmedia Fonds können beide nordmedia-Gesellschaften diese Anforderungen nicht mehr erfüllen. Andererseits steht fest, dass die nordmedia-Gesellschaften ohne Aufträge ihrer Gesellschafter in ihrem Bestand gefährdet wären, weil diese Aufträge erheblich zu den Einnahmen der Gesellschaften beitragen. Es ist daher das Bestreben der Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass die nordmedia-Gesellschaften auch weiterhin unmittelbar mit Dienstleistungen rund um die Förderung des Medienstandortes und der Medienwirtschaft beauftragt werden können. Die Landesregierung hat daher Anfang des Jahres im Kreis der Gesellschafter eine Diskussion mit dem Ziel initiiert, die Vereinbarkeit der bisher geübten Praxis mit dem europäischen Vergaberecht sicherzustellen.

Nach eingehender Prüfung hat die Landesregierung den Mitgesellschaftern empfohlen, die nordmedia Fonds in eine rein öffentlich-rechtlich strukturierte GmbH umzuwandeln. Das bedeutet, dass Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Gesellschafter der nordmedia Fonds bleiben, juristische Personen des privaten Rechts dagegen ihren Gesellschafterstatus aufgeben. Eine solche Lösung setzt den Konsens mit allen Gesellschaftern und insbesondere mit den Gesellschaftern voraus, die als privatrechtlich organisierte Vereine dem Kreis der Gesellschafter nicht mehr angehören sollen. Ein Scheitern der Umstrukturierung hätte erhebliche Konsequenzen für die Geschäftslage der nordmedia. Alle Gesellschafter der nordmedia Fonds tragen Verantwortung dafür, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, und sind auf einem guten Weg zu einer von allen getragenen Lösung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung. Bislang sind bei den Aufträgen an die nordmedia-Gesellschaften keine Schwierigkeiten aufgetreten, insbesondere gab es auch keine Nachfragen der EU-Kommission, die über die Aktivitäten der nordmedia Fonds informiert ist. Die Landesregierung legt jedoch Wert darauf, dass die nordmedia-Gesellschaften auch in Zukunft keinen Anlass zu Auskunftsersuchen der Kommission geben. Daher war es erforderlich, die Umgestaltung der nordmedia Fonds jetzt anzugehen. Andere Gesellschaften des Landes sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht betroffen.

Zu 2: Die Änderung der Gesellschafterstruktur ist unumgänglich, siehe Vorbemerkungen. Auslöser für die kürzlich vorgenommene Veränderung der Besetzung der Aufsichtsräte war das Auslaufen sämtlicher Aufsichtsratsmandate im Juli 2009. Die Landesregierung ist allerdings daran interessiert, die bisherigen Gesellschafter der nordmedia Fonds aufgrund ihrer Fachkompetenz und Erfahrung auch über den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft hinaus in deren Tätigkeit einzubeziehen. Sie beabsichtigt daher, Vertreter der ehemaligen Gesellschafter der nordmedia Fonds in beide Aufsichtsräte zu berufen.

Zu 3: Die Landesregierung legt großen Wert darauf, weiterhin möglichst mit allen bisherigen Partnern in der nordmedia zusammenzuarbeiten. Die Mitwirkungsmöglichkeiten lassen sich durch eine veränderte Aufgabenverteilung - z. B. durch Aufsichtsratsmandate - wahren. Die Gespräche mit den Beteiligten hierzu sind bislang sehr konstruktiv verlaufen.

Anlage 22

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 26 der Abg. Claus Peter Poppe, Frauke Heiligenstadt, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Teilt die Landesregierung die Äußerungen des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion?

Den Ostfriesischen Nachrichten vom 23. November 2009 ist zu entnehmen, dass ein Teilnehmer während einer Mitgliederversammlung des CDU-Kreisverbandes in Holtrop meinte: „Kritisch äußerte sich ein Mitglied zur Situation bei der Landesschulbehörde, die mehr oder weniger durch die SPD bestimmt sei. McAllister sagte, dass er sich daran auch mehr oder weniger störe.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung ebenfalls der Auffassung, die Landesschulbehörde sei „mehr oder weniger durch die SPD bestimmt“?

2. Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich der politischen Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesschulbehörde vor?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesschulbehörde vor solchen Äußerungen durch den Vorsitzenden der CDULandtagsfraktion in Schutz zu nehmen?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesschulbehörde sind als Bedienstete des Landes Niedersachsen zur rechtmäßigen und loyalen Aufgabenerfüllung verpflichtet. Die Landesregierung hat keinen Zweifel, dass sie dieser Aufgabe nachkommen.