Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

Die für die Leitung des Braunschweigischen Landesmuseum zu berufende Persönlichkeit hat für das Braunschweigische Landesmuseum eine Neukonzeption zu entwickeln, die den Stärken der Sammlungen gerecht wird.

Dies vorangeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Für die Leitung des Braunschweigischen Landesmuseums wird in den nächsten Monaten eine Persönlichkeit berufen, die eine wissenschaftlich fundierte Sichtung der Sammlungen vorzunehmen hat, um so eine Position für eine grundsätzliche Neugestaltung der Dauerausstellungen zu entwickeln. Das Braunschweigische Landesmuseum soll mit einer attraktiven Dauerausstellung seinen Platz in der braunschweigischen Museumslandschaft halten und weiterentwickeln.

Zu 2: Das Braunschweigische Landesmuseum bleibt uneingeschränkt Teil des Betriebs Niedersächsische Landesmuseen Braunschweig unter Wahrung seiner Eigenständigkeit wie auch die beiden anderen darin verbundenen staatlichen Museen. Nach intensiven Verhandlungen mit der Stadt Braunschweig wurde die Leitung nur für das Braunschweigische Landesmuseum ausgeschrieben. Eine enge Kooperation mit dem Städtischen Museum Braunschweig auf der Arbeitsebene ist die Grundlage für die Entwicklung der Sammlungskonzeptionen sowie die Neugestaltung der Dauerausstellung.

Zu 3: Im Zuge der genannten Neukonzeption für alle Dauerausstellungen des Braunschweigischen Landesmuseums wird auch das Konzept für die Präsentation der Bodenfunde des Braunschweiger Landes seinen Platz finden.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 32 der Abg. Patrick-Marc Humke-Focks und Victor Perli (LINKE)

Versuchter Bücherklau an der Universität Göttingen - Wie sicher sind unsere Bücher?

Die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek gilt mit ihrem Bestand an alten Büchern als eine der führenden Bibliotheken Deutschlands. Aus diesem Bestand ist laut Berichten des Göttinger Tageblatts vom 3. Dezember 2009 und der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 3. Dezember 2009 ein seltenes und kostbares Buch aus dem 16. Jahrhundert entwendet worden, ohne dass es bemerkt wurde. Das Buch sei von einem Mitarbeiter der Bibliothek gestohlen worden, der es einem Käufer in den Niederlanden angeboten habe. Nur weil der potenzielle Käufer die Polizei informierte, konnte der endgültige Verlust des Buches verhindert werden. Die Sicherheitstechnik der Bibliothek wurde erst vor Kurzem erneuert, der mutmaßliche Dieb war jedoch zugangsberechtigt zu den wertvollen Beständen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesem Vorfall?

2. Wie bewertet sie die Sicherheitsvorkehrungen an der Göttinger Bibliothek und an den anderen Bibliotheken mit wertvollem Bücherbestand in Niedersachsen?

3. Wann wurde die Sicherheitstechnik an den anderen Bibliotheksstandorten letztmalig grundlegend erneuert?

Die Presseberichte über versuchte Bücherdiebstähle in der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB) sind im Wesentlichen zutreffend. Das MWK ist von der Universitätsleitung unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls vor der Öffentlichkeit in den Medien in Kenntnis gesetzt worden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Auf Bitten der Staatsanwaltschaft Göttingen können zu dem konkreten Fall derzeit keine Details genannt werden, da das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Stiftung Universität Göttingen hat kurzfristig eine Kommission eingesetzt, die den Vorfall untersucht. Diese Kommission setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SUB, der Personalabteilung und der internen Revision der Universität Göttingen zusammen.

Sollte der Bericht dieser Kommission Verbesserungsmöglichkeiten oder gar Mängel im Sicherheits- und Alarmkonzept der Bibliothek aufzeigen, so ist es zunächst Aufgabe der Universität, diese schnellstmöglich abzustellen. Allerdings setzt die SUB bereits moderne Sicherheitstechnik zum Schutz ihrer wertvollen Bestände ein, die erst vor Kurzem im Rahmen der Sanierung des historischen Gebäudes in Zusammenarbeit mit der Polizei modernisiert wurde. Der aktuelle Diebstahl erfolgte durch einen Mitarbeiter, der mit der Bewertung und Sicherung der Objekte beauftragt war und seine dienstliche Zugangsberechtigung mit krimineller Energie ausnutzte. Bevor die Landesregierung also Konsequenzen ziehen kann, müssen zunächst die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft und der internen Untersuchung der Universität Göttingen abgewartet werden.

Zu 2: Bibliotheken mit wertvollem Altbestand haben immer differenzierte und abgestufte und über Jahrzehnte optimierte Sicherheitskonzepte, bei denen - je nach Wert der unterschiedlichen Medien der Bibliothek - unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen einsetzen, um die Balance zwischen Nutzbarkeit der Bestände und erforderlichen Sicherheitsanforderungen herzustellen.

Normale Bücher sind in den meisten Bibliotheken mit Sicherungsstreifen versehen, die beim Durchschreiten einer Buchsicherungsanlage Alarm auslösen. Ein Überschreiten der Leihfrist bei ausleihbaren Büchern wird durch ein niedersachsenweit einheitliches EDV-Bibliothekssystem automatisch angezeigt. Anders stellt sich die Situation bei wertvollen Büchern dar. Diese werden nur an Personen ausgegeben, die sich hierfür besonders authentifizieren müssen. Ihre Benutzung erfolgt grundsätzlich unter Aufsicht in Sonderlesesälen (Handschriftenlesesaal). Der Zugang des Bibliothekspersonals zu den in der Regel wertvollen und zum Teil einmaligen Altbeständen, Drucken und Handschriften ist in den Bibliotheken durch Dienstanweisungen geregelt. An der technischen Optimierung der Zugangswege durch entsprechende Schließsysteme und Zugangsberechtigungen bzw. elektronische Zugangsprotokolle wird ständig gearbeitet. Bei der Ausstattung der Bücher mit Diebstahlsicherungselementen muss allerdings insbesondere bei kostbaren Werken darauf Rücksicht genommen werden, dass die Sicherungstechnik nicht dem Buch selbst Schaden zufügt.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Bibliotheken mit bedeutendem Altbestand aufgrund der Heterogenität der Bestände nicht „eine Sicherheits

technik" vorhalten, sondern unterschiedliche an den Anforderungen und Werten der Medien orientierte, differenzierte Sicherheitsvorkehrungen. Diese sind abgestimmt auf die jeweiligen Bestände, die lokalen und räumlichen Besonderheiten sowie die Anforderung und Aufgabenprofile der jeweiligen Bibliothek. Schon aus diesem Grund kann es keine einheitlichen Sicherheitsvorkehrungen aller Bibliotheksstandorte in Niedersachsen geben. Differenziertere Aussagen zu Details der Sicherheitsvorkehrungen der Bibliotheken in Göttingen, aber auch anderer Bibliotheken können zum Schutz der Bestände nicht öffentlich kommuniziert werden.

Die Sicherheitsvorkehrungen in den niedersächsischen Bibliotheken werden insgesamt als gut angesehen. Sollten allerdings im Rahmen der Ermittlungen in Göttingen strukturelle Defizite aufgezeigt werden, wären entsprechende Lösungsvorschläge gegebenenfalls auch auf andere Bibliotheken zu übertragen.

Zu 3: Die Sicherheitstechnik von Bibliotheken mit wertvollem Altbestand in Niedersachsen (vor allem Hochschulbibliotheken und Landesbibliotheken) ist Teil der laufend aktuell zu haltenden Betriebstechnik. Vor allem im Zuge von Sanierungen und Modernisierungen wird dieser wichtige Aspekt des Schutzes des kulturellen Erbes in den Bibliotheken - in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Polizei vor Ort - von den Bibliotheken überprüft und modernisiert.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 33 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)

Was wird bei Fusionen nun wirklich übernommen seitens des Landes, 75 % der Kassenkredite oder nur Zins und Tilgung, dann aber bis zur Höhe von 100 % der Kassenkredite, und weiß das Innenministerium nicht Bescheid über die Mitarbeit von Vertretern seines Hauses in der Lenkungsgruppe „Verwaltungsmodernisierung“ in Lüchow-Dannenberg?

Innenminister Schünemann beantwortete im November-Plenum Anfragen zum Entschuldungsfonds von Kommunen, die durch Fusionen zur Haushaltkonsolidierung beitragen. Durch die Antworten sind neue Fragen entstanden. Bezüglich Höhe und Modalitäten der Auszahlungen führte er laut Protokoll folgendes

aus: „Das heißt, es ist klar, dass wir nicht in einer Summe bis zu 1,5 Milliarden Euro als Landesschulden übernehmen. Es ist aber ganz sicher, dass Zins und Tilgung bis zur 100-prozentigen Tilgung der Kredite der kommunalen Ebene übernommen werden.“ Und weiter: „Außerdem ist über diesen Entschuldungsfonds sichergestellt, dass bis zur 100-prozentigen Tilgung Zins und Tilgung übernommen werden.“ Und weiter: „Ich kann Ihnen nur darlegen, dass von Anfang an klar war, dass die Kommunen Planungssicherheit haben müssen und dass ihnen zugesichert werden muss, dass sie dann, wenn sie die Strukturen verändern und unter Inanspruchnahme der genannten Unterstützungsmaßnahmen mittelfristig ordentliche Haushalte ausweisen können, sicher sein können, dass Zins und Tilgung bis zur 100-prozentigen Tilgung übernommen werden.“

Bezüglich der Projekt- und Lenkungsgruppe, die für Lüchow-Dannenberg noch mögliches Einsparpotenzial eruieren sollte, führte er aus: „Wir haben außerdem angeboten, eine Lenkungsgruppe einzusetzen. Dann ist gesagt worden: Nein, das Innenministerium wollen wir als Moderatoren nicht haben. Wir wollen die Rechtsanwälte nehmen, die die Gemeinden vor dem Staatsgerichtshof vertreten haben, weil wir denen mehr vertrauen. - Dann ist mit denen geredet worden. Plötzlich hat man aber auch kein Interesse daran gehabt, dass dieses umgesetzt wird. Leider Gottes warte ich leider mittlerweile wohl schon seit zwei Jahren darauf, dass es jetzt konstruktive Vorschläge gibt und wir wenigstens die Maßnahme mit den 20 Millionen an Bedarfszuweisungen umsetzen.“

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen frage ich die Landesregierung:

1. Bedeuten die Ausführungen des Innenministers zu Höhe und Auszahlungsmodalitäten, dass nicht auf einen Schlag bis zu 75 % der Kassenkredite ausgezahlt werden, sondern nur Zins und Tilgung der Kassenkredite, aber dann 100 % der zu tilgenden Kassenkredite?

2. Waren an der eingesetzten Lenkungsgruppe zur „Verwaltungsmodernisierung Lüchow-Dannenberg“ ein Vertreter des Innenministeriums und an der zuarbeitenden Projektgruppe ein Vertreter der Regierungsvertretung Lüneburg beteiligt, die gemeinsam mit den kommunalen Vertretern ein maximales Einsparpotenzial für die Samtgemeinden Elbtalaue, Lüchow und Gartow und den Landkreis Lüchow-Dannenberg von 1,664 Millionen Euro ermittelten und dies im Bericht vom 25. September 2009 festhielten?

3. Welche Funktionen sind gemeint, wenn Ministerpräsident Wulff z. B. in der Allgemeinen Zeitung Uelzen am 28. November 2009 wie folgt zitiert wird: „Im Moment erkenne ich nicht, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg schlüssig darlegen kann, seine Funktionen allesamt zu erfüllen.“?

Nach dem Zukunftsvertrag können die Kommunen von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 75 % freigestellt werden. Die abzulösenden Verbindlichkeiten werden durch eine individuelle vertragliche Regelung zwischen dem Land und der jeweiligen Kommune in der Weise vollständig übernommen, dass die Kommunen zu 100 % von der vereinbarten Entlastung in Höhe von bis zu 75 % der Liquiditätskredite freigestellt werden. Genau dieser Sachverhalt ist mehrfach beschrieben worden. Insoweit liegt auch kein Widerspruch vor.

Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofes vom 6. Dezember 2007 zum Lüchow-DannenbergGesetz haben die Verfahrensvertreter der klageführenden Kommunen dem Innenministerium vorgeschlagen, die Untersuchungen der Kommunalhaushalte nach Konsolidierungspotenzialen und die weitere Optimierung der Verwaltungsabläufe innerhalb einer Projektstruktur ergebnisoffen fortzusetzen. Eine Projektbeschreibung wurde im Dezember 2007 vorgelegt. Nach diesem Vorschlag sollte die Durchführung des Projekts durch die Verfahrensvertreter der klageführenden Kommunen begleitet und moderiert werden. Der Projektvorschlag wurde von den Kommunen in LüchowDannenberg, insbesondere von denen, die nicht zum Kreis der klageführenden Kommunen zählten, kontrovers diskutiert. Auch im Innenministerium bestanden zunächst Bedenken, ob der weitere Konsolidierungsprozess in Lüchow-Dannenberg in einer Projektstruktur mit ergebnisoffener Diskussion tatsächlich zielführend fortgesetzt werden könne. Diese Bedenken wurden allerdings zugunsten der beteiligten Kommunen, die sich mehrheitlich für die Projektkonstruktion ausgesprochen hatten, zurückgestellt.

Es folgte ein Abstimmungsprozess zunächst auf kommunaler Ebene, dann zwischen Kommunen und Land; der Projektablauf wurde in diesem Prozess wiederholt angepasst. Im Ergebnis führte der Abstimmungsprozess auch dazu, dass die Verfahrensvertreter ihr Angebot zur Moderation und Projektbegleitung zurückzogen.

Anfang 2009 wurde daraufhin auf Initiative des Landrates eine Lenkungsgruppe gebildet. Neben den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises und der Samtgemeinden wurden in die Lenkungsgruppe als Vertreter des Landes der Leiter der Regierungsvertretung Lüneburg und der Leiter der Kommunalaufsicht im niedersächsischen Innenministerium entsandt. Die Lenkungsgruppe hat einen

Projektauftrag formuliert und Mitglieder für eine Projektgruppe benannt; die Projektgruppe war aus verschiedenen Führungsverantwortlichen der beteiligten Kommunen und der dortigen Personalvertretungen zusammengesetzt. Die Projektleitung wurde einvernehmlich einem weiteren Vertreter der Regierungsvertretung Lüneburg übertragen.

Die eingerichtete Lenkungsgruppe sollte die Einhaltung des Projektauftrages und dessen Abarbeitung in der Projektgruppe überwachen und den Projektverlauf steuern. Es bestand stets Einvernehmen darin, dass es sich um ein kommunales Projekt handelt, das von der Regierungsvertretung lediglich begleitet und moderiert wird.

Die Projektgruppe hat seit Gründung mehrfach getagt und verschiedene Themenfelder diskutiert. Die Ergebnisse sollten in einen Projektbericht münden. Dieser liegt bisher ausschließlich im Entwurfsstadium vor.

Dem Berichtsentwurf mit den vorgesehenen Projektergebnissen konnte seitens des Landes bisher nicht zugestimmt werden, da große Bereiche des kommunalen Wirkens von den Überprüfungen ausgenommen worden sind. So finden sich beispielsweise in dem Berichtsentwurf Ausführungen weder zum Bereich Brand- und Katastrophenschutz noch zur Sozialverwaltung.

Eine fachliche Auswertung des Projektberichts durch die Kommunalaufsicht konnte schon vor dem Hintergrund des fehlenden einheitlichen Votums der Lenkungsgruppe nicht erfolgen. Ebenso wenig konnte bisher festgestellt werden, ob die Ergebnisse die Auszahlung weiterer Bedarfszuweisungen rechtfertigen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die gemeinsame Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Niedersächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen sieht vor, dass die betroffenen Kommunen zur nachhaltigen Verbesserung der Haushalte „dauerhaft von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 75 % freigestellt“ werden. Diese Zins- und Tilgungshilfen werden den betroffenen Kommunen aus einem Entschuldungsfonds gewährt, der als Sondervermögen vom Land durch einen jährlich festgelegten Betrag von bis zu 35 Millionen Euro und von den Kommunen in gleicher Höhe durch Inanspruch

nahme des kommunalen Finanzausgleichs gefüllt wird. Damit bleiben die Kommunen zwar Schuldner der Liquiditätskredite, die Kommunen erhalten jedoch gleichzeitig durch eine individuelle vertragliche Vereinbarung mit dem Land einen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung von Zins und Tilgung bis zur vollständigen Ablösung der Kredite in der vereinbarten Höhe. Darüber hinaus ist im Rahmen einer Änderung des niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes eine kommunalhaushaltsrechtliche Regelung beabsichtigt, mit der die Kommunen rechtlich so gestellt werden, als ob diese ihre Liquiditätskredite in der vertraglich festgelegten Höhe bereits getilgt hätten.

Zu 2: Mitglieder der Lenkungsgruppe waren und sind u. a. der Leiter der Regierungsvertretung Lüneburg und der Leiter der Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration. Insoweit gehören dem Lenkungsausschuss zwei Bedienstete des Innenministeriums an. Diese haben allerdings nicht an der Erstellung des Projektberichts bzw. an den vorangegangenen Untersuchungen mitgewirkt.

Ein weiterer Vertreter der Regierungsvertretung Lüneburg war mit der Leitung der Projektgruppe betraut; diese besteht im Übrigen aus verschiedenen Führungsverantwortlichen der beteiligten Kommunen und Vertretern der dortigen Personalvertretungen.

In der Sitzung der Lenkungsgruppe am 25. September 2009 wurde der von der Projektgruppe erarbeitete Berichtsentwurf diskutiert. Dieser beinhaltet Konsolidierungsvorschläge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro. Da die Lenkungsgruppe diesen Berichtsentwurf bislang nicht beschlossen hat, kann weder die Rede von einem festgestellten „maximalen Einsparpotenzial“ noch von einem festgestellten Einsparpotenzial in Höhe von 1,6 Millionen Euro die Rede sein. Die Vertreter der Landesregierung haben bei der Beratung des Berichtsentwurfs erhebliche Zweifel an der vollständigen Ermittlung des Einsparpotenzials geäußert, woraufhin die Lenkungsgruppe die Projektgruppe aufgefordert hat, weitere Aufgabenbereiche einer intensiven Überprüfung zu unterziehen.

Zu 3: Aufgrund der hohen Verschuldung und seiner Finanzschwäche kann der Landkreis LüchowDannenberg viele seiner Aufgaben nur auf niedrigem Niveau wahrnehmen. Hierzu zählt insbesondere auch die Pflicht zum Haushaltsausgleich und zur Wiedererlangung der dauernden Leistungs