Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

Die Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse der Elbefische sind der nachfolgenden Tabelle, die als Anlage 3 beigefügt ist, zu entnehmen.

Zu 3: Auf der Grundlage der Verordnungen

- (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene und

- (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit

ist jeder Erzeuger von Lebens- und Futtermitteln für die einwandfreie Qualität seiner Produkte verantwortlich. Dieser Grundsatz gilt unabhängig von den Standorten, auf denen die Erzeugnisse produziert werden und damit auch für die Landwirte mit Flächen im Überflutungsbereich der Elbe.

In den Jahren 2006 bis 2008 sind landwirtschaftlichen Betrieben in der niedersächsischen Elbtalaue Billigkeitsleistungen zum Ausgleich wirtschaftlicher

Nachteile aufgrund amtlich festgestellter Überschreitungen der Dioxinhöchstgehalte von Futtermitteln und/oder Fleisch gezahlt worden.

Insgesamt ergibt sich folgende Mittelverteilung:

2006: bereitgestellt: 55 000,00 Euro, ausgezahlt: 5 061,70 Euro, bewilligte Anträge: 22 (21 Landwirte)

2007: bereitgestellt: 50 000,00 Euro, ausgezahlt: 5 550,98 Euro, bewilligte Anträge: 7 (6 Landwirte)

2008: bereitgestellt: 8 000,00 Euro, ausgezahlt: 2 501,18 Euro, bewilligte Anträge: 3 (3 Landwirte)

Im Jahr 2008 wurden im Vergleich zum Jahr 2007 erheblich weniger Hilfszahlungen beantragt. Die intensive Beratung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist als Grund für die hierfür ursächliche erfolgreiche Anpassung des Bewirtschaftungsmanagement zu sehen.

Im Jahr 2009 ist für einen Sonderfall aus dem Jahr 2008 bereits ein Betrag in Höhe von 6 800 Euro für den Ausgleich von Erlösminderungen gezahlt worden.

Weitere Zahlungen an landwirtschaftliche Betriebe in der niedersächsischen Elbtalaue zum Ausgleich wirtschaftlicher Schäden infolge amtlich festgestellter Überschreitungen der Höchstgehalte von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB´s in Futtermitteln und Fleisch im Jahr 2009 sind bislang nicht erfolgt, da die Frist für die Antragstellung und die damit verbundenen Antragsprüfungen noch andauern.

Die Melioration belasteter Flächen durch tiefes Umpflügen wäre aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften nur außerhalb der Gebietskulisse des Biosphärenreservats Elbtalaue möglich und hier auch nur dann, soweit sie mit gewässerschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

Die bisherige Beratungstätigkeit hat gezeigt, dass die konsequente Umsetzung spezifischer Bewirtschaftungsempfehlungen einen signifikanten Beitrag zur Sicherstellung der Lebens- und Futtermittelsicherheit leisten kann und kostenintensive Meliorationsverfahren hierdurch vermieden werden können.

Die Landschafts- und Deichpflege mit Schafen ist nach wie vor möglich. Die Beratung empfiehlt, die Schaflebern grundsätzlich zu verwerfen und nicht in den Verkehr zu bringen. Gemäß der oben genannten Verordnung EU 178/2002 liegt es jedoch

in der Verantwortung jedes einzelnen Erzeugers, gegebenenfalls von dieser Empfehlung abzuweichen. Ausgleichszahlungen für geringere Schlachterlöse werden nicht gezahlt.

Der ursprüngliche Ansatz, schadstoffbelastetes Gras in einem Heizkraftwerk thermisch zu verwerten, hat sich aus wirtschaftlichen Gründen zerschlagen.

Derzeit laufen Untersuchungen zur anaeroben Behandlung des belasteten Materials in einer Biogasanlage. Die Untersuchungen werden mit einem Betrag in Höhe von 83 700 Euro durch das ML gefördert.

Ein Tausch der binnendeichs gelegenen Flächen ist ausschließlich im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren durchzuführen. Die Vorgaben des Flurbereinigungsgesetzes und insbesondere der Grundsatz des wertgleichen Ausgleichs sind auch hier verbindlich einzuhalten.

Das Land Niedersachsen hat das Budget der Landwirtschaftskammer zur Einrichtung einer situationsorientierten Spezialberatung dauerhaft um 250 000 Euro erhöht. Diese Mittel beziehen sich auf Beratungsangebote in allen niedersächsischen Auenregionen.

Die Beratung hat in der Vergangenheit große Erfolge erzielt; so ist z. B. die Anzahl sogenannter Risikobetriebe erheblich zurückgegangen, was u. a. auch auf die schnelle Umsetzung der vorrangig erstellten Bewirtschaftungsempfehlungen zurück zu führen ist.Durch die enge Verflechtung und eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wird auf spezifische Situationen durch innovative Vorgehensweisen schnell reagiert.

Anlage 31

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 35 des Abg. Björn Thümler (CDU)

Kreditklemme in Niedersachsen

Die Bundesregierung hat am 2. Dezember 2009 mit Herrn Hans-Joachim Metternich einen Kreditmediator benannt, der über umfangreiche Erfahrungen als Chef der Investitions- und Strukturbank in Rheinland-Pfalz verfügt. Er soll im Auftrag der Bundesregierung als Vermittler zwischen Firmen und Banken gegen eine Kreditklemme kämpfen. Die Position des Kreditmediators ist Teil des Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung eine drohende Kredit

klemme verhindern will. Er soll als zentrale Anlaufstelle für die mittelständischen Unternehmen dienen, die besonders über die schleppende Kreditvergabe der Banken klagen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich einer Kreditklemme in Niedersachsen?

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits getroffen, um einer möglichen Kreditklemme entgegenzuwirken bzw. wird die Landesregierung zukünftig treffen?

3. Wie wirken sich die auf Bundesebene getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung einer Kreditklemme auf Niedersachsen aus?

Vor ziemlich genau einem Jahr gab es in der Finanzmarktwirtschaft erhebliche Verwerfungen, weil aufgrund des Misstrauens der Kreditinstitute untereinander kaum noch Interbankenkredite vergeben wurden und dadurch der Liquiditätsmarkt komplett zusammengebrochen war. Die Refinanzierung von Kreditinstituten durch traditionelle Produkte wie z. B. Pfandbriefe kam ebenfalls zum Erliegen. Hintergrund war die Pleite der Lehman-Bank, die dazu führte, dass keine Bank mehr einer anderen traute, weil zu befürchten war, dass es zu einem Dominoeffekt kommt.

Um einen Kollaps des gesamten deutschen Finanzsystems zu verhindern, hat der Bund mit unserer Unterstützung das Finanzmarktstabilisierungsgesetz verabschiedet und den „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (SoFFin) eingerichtet.

Durch die von dem SoFFin gegebenen Garantien und Eigenkapitalhilfen ist es gelungen, wieder Vertrauen in die Märkte zu bringen. Nachteiliger Effekt war, dass gesunde Banken wie die NORD/LB, die keine Hilfen des SoFFin in Anspruch nehmen mussten, durch die Stützungsmaßnahmen des Bundes Wettbewerbsnachteile hinnehmen mussten.

Mittlerweile haben wir die Situation, dass sich die Liquiditätsmärkte vollständig entspannt haben. Die Maßnahmen des SoFFin und der Europäischen Zentralbank zur Liquiditätssteuerung haben voll gegriffen.

Durch die im Nachgang zur Finanzmarktkrise entstandene Konjunkturkrise haben sich jedoch die Risiken der Banken im Kreditgeschäft erheblich erhöht. Darüber hinaus müssen viele Banken Abschreibungen auf ihre Wertpapierbestände verkraften, weil sie sich schlichtweg verzockt haben. Außerdem führt die sogenannte Ratingmigration im Rahmen der Regelungen gemäß Basel II dazu,

dass Banken für das gleiche Volumen an Krediten mehr Eigenkapital vorhalten müssen als vor der Krise.

All diese Effekte bewirken in den Bilanzen der Banken einen Rückgang der Eigenkapitalquoten. Für die Vergabe von Krediten ist die Liquidität zwar ein wichtiger Faktor, da jeder vergebene Kredit jedoch ebenfalls mit Eigenkapital unterlegt werden muss, ist dies in der jetzigen Situation der Engpassfaktor. Es kann also festgehalten werden, dass nicht die von der Finanzmarktkrise ausgegangene Liquiditätskrise, sondern ein Eigenkapitalengpass zur Verengung der Kreditvergabemöglichkeiten von Banken führen kann. Deshalb plädiert die Niedersächsische Landesregierung dafür, den Prozess zur Anpassung der Eigenkapitalanforderungen von Kreditinstituten nicht über das Knie zu brechen. Eine kurzfristige undifferenzierte Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen könnte massive Auswirkungen auf die Kreditvergabefähigkeit auch der Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben. Die künftigen Eigenkapitalregeln müssen auf die Systemrelevanz und das Risikopotenzial der Kreditinstitute abstellen.

Für Niedersachsen ist die Situation nach Erkenntnissen der Landesregierung besser als in manch anderen Ländern. Die NORD/LB und auch die Bremer Landesbank haben sich nicht mit Wertpapieren verspekuliert, und die für den Mittelstand besonders bedeutenden Sparkassen und genossenschaftlichen Kreditinstitute stehen ihren Kunden weiterhin zur Seite. Die vergebenen Kreditvolumina sind sogar ausgeweitet worden. Hier liegt der Vorteil der Geschäftsmodelle dieser beiden Kreditinstitutsgruppen, die sich auf die Versorgung von Privatpersonen und der Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen in ihrem Geschäftsgebiet konzentrieren und keine Kreditersatzgeschäfte mit hohen Risiken eingehen.

Die Initiative der Bundesregierung, zu verhindern, dass es bundesweit zu einer Kreditklemme kommen kann, die insbesondere Branchen wie die KfzZulieferindustrie, rund um die Schiffe sowie internationale Finanzierungen betreffen, wird seitens der Landesregierung begrüßt. Um beurteilen zu können, ob der neu ernannte Kreditmediator seine Aufgabe erfüllt, ist es jedoch noch zu früh.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Björn Thümler im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Weiterhin sieht die Niedersächsische Landesregierung insbesondere im Bereich der mittel

ständischen Unternehmen keine Kreditklemme in Niedersachsen. Probleme gibt es in der Finanzierung der Schifffahrtsbranche. Die NORD/LB und die Bremer Landesbank stehen jedoch auch weiterhin zu den vor der Konjunkturkrise zugesagten Kreditzusagen.

Zu 2: Gegenüber dem Zeitpunkt im September hat es seitens der Landesregierung keine weiteren Maßnahmen gegeben. Gleichwohl sei darauf hingewiesen, dass es seit einem Jahr den niedersächsischen Koordinierungsstab Wirtschaft, Arbeit und Finanzen (KOWAF) gibt. Teilnehmer sind neben Kabinettsmitgliedern (MP, MW, MF, MI, MS) Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Kammern, Banken und betroffenen Behörden. Es fanden bereits mehrere Treffen statt, bei denen neben anderen auch der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Ulrich Schröder, zu Gast war. So ist gewährleistet, dass stets die aktuellsten Entwicklungen für das künftige Handeln berücksichtigt werden können. Gespräche mit Vertretern der Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen haben gezeigt, dass dort eine hohe Beratungskompetenz in Kreditangelegenheiten vorhanden ist. Unternehmen, die Probleme mit der Gewährung von Krediten haben, können sich von den IHK’s zielgerichtet beraten lassen.

Zu 3: Alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Kreditvergabe in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen oder zu erleichtern, wirken sich auch positiv auf Niedersachsen aus. Insoweit begrüßt die Landesregierung die Initiative der Bundesregierung uneingeschränkt.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 36 der Abg. Martin Bäumer und Björn Thümler (CDU)

Osmosekraftwerke - Neue Technologie der Energiegewinnung als Gewinn für Niedersachsen?