Protokoll der Sitzung vom 19.01.2010

Ich komme zunächst zur Eingabe 928. Sie betrifft die Abschaffung bzw. Senkung der Studiengebühren.

Hierzu gibt es gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer diesen Änderungsanträgen seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben die Änderungsanträge keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ich bitte um ein Handzeichen, wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Wir kommen jetzt zur Eingabe 1272. Sie betrifft Ausbildungsförderung im dualen Studiengang.

Hier geht es um einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überwiesen. Wir treten in die Abstimmung ein. Ich bitte um ein Handzeichen, wer diesem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung geben möchte. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen dann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dieser Empfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen jetzt zur Eingabe 769. Sie betrifft einen Abschiebestopp für syrische Jesiden.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sieht vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berück

sichtigung zu überweisen. Wir treten dazu in die Abstimmung ein. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung geben möchte, den ich bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen dann zu den Änderungsanträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD, die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen. Ich stelle diese beiden Anträge zur Abstimmung und bitte um ein Handzeichen, wer diesen Anträgen seine Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Diese Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD haben keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen dann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Ich bitte um ein Handzeichen, wer dieser Empfehlung seine Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen jetzt zur Eingabe 936. Hier geht es um Baugenehmigungen für eine Legehennenaufzuchtanlage sowie eine Tierhaltungsanlage für Legehennen im Landkreis Osnabrück.

Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Ich stelle diese Änderungsanträge zur Abstimmung und bitte um ein Handzeichen, wer ihnen seine Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsanträge haben keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen dann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen jetzt zur Eingabe 1270. Sie betrifft Haftung von Bergwerksbetreibern für von ihnen verursachte Schäden und daraus resultierende Folgekosten, hier Abbau durch die Firma Kali und Salz.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet auf „Material“. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Beschlussempfehlung auf „Sach- und Rechtslage“ seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir haben diesen Tagesordnungspunkt damit abgeschlossen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Richtergesetzes und zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/660 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/2041 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2042 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2046

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme mit Änderungen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Aussprache ein. Ich erteile dazu dem Kollegen Lammerskitten von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist geschafft! Nach zahlreichen Sitzungen des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, nach einer umfangreichen Expertenbefragung im März letzten Jahres, nach intensiven Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen und dem Niedersächsischen Justizministerium liegt Ihnen der Entwurf für ein Niedersächsisches Richtergesetz zur Entscheidung vor. In diesem Hause ist in jüngster Zeit viel über Stil und den Umgang miteinander geredet worden, und zwar zu Recht. Im Gegenzug verdienen es aber auch positive Beispiele, einmal

hervorgehoben zu werden. Die Arbeit in diesem Ausschuss an diesem Gesetz ist eines dieser Beispiele. Nach meinem Eindruck haben wir zu jeder Zeit vertrauensvoll und konstruktiv zusammengearbeitet und uns an der gemeinsamen Sache orientiert. Deshalb dürfen wir mit dem Ergebnis über die Inhaltlichkeit hinaus zufrieden sein.

Vom Wie zum Was: Was das neue Niedersächsische Richtergesetz an einzelnen Regelungen vorsieht, um die richterliche Mitbestimmung zu stärken, möchte ich in der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht im Detail erläutern. Im Grundsatz sind wir uns in diesen Punkten ja einig. Außerdem wird uns Herr Justizminister Busemann als Fachmann und Initiator des Gesetzes dazu sicherlich noch einen Überblick geben.

Erlauben Sie mir aber einige Anmerkungen zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Die SPDFraktion will durch die Streichung des Wortes „nicht“ in § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Richtergesetzes die Brücke zu § 63 des Niedersächsischen Beamtengesetzes schlagen, der die Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte regelt. Wer den Gesetzestext des § 63 jedoch komplett liest, der stellt fest, dass demnach Altersteilzeit nur gewährt werden kann, wenn diese vor dem 1. Januar 2010 begonnen hat. Insofern greift der von der SPD angestrebte Brückenschlag nicht.

Hinzu kommt, dass wir - damit auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion - im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen gehört haben, dass derzeit erste Überlegungen für ein landesweites Konzept zur Lebensarbeitszeit laufen, das dann nicht nur die Richterinnen und Richter, sondern auch die vielen Beamtinnen und Beamten des Landes abdecken würde. Wir von der CDU-Fraktion begrüßen das ausdrücklich; denn es macht keinen Sinn, häppchenweise für jede Beschäftigtengruppe Separatregelungen auf den Weg zu bringen. Sinnvoll ist allein ein einheitliches und abgestimmtes Konzept für alle Bediensteten des Landes. Das müssen wir gemeinsam erarbeiten, anstatt Unterschiede zwischen Richtern und Beamten künstlich herzustellen.

Das Gleiche gilt für den Vorschlag der SPDFraktion, Richterinnen und Richtern das Hinausschieben der Altersgrenze bis zum 67. Lebensjahr zu ermöglichen. Warum das nötig ist und warum die Altersgrenze dann nicht gleich 1 : 1 an das Beamtenrecht mit seinen 68 Jahren - § 63 Niedersächsisches Beamtengesetz - angepasst wird, kann ich der Antragsbegründung nicht entnehmen.

Zudem fehlt es dem Änderungsantrag an einem schlüssigen Gesamtkonzept für alle Bediensteten des Landes. Lassen Sie uns in den nächsten Monaten gemeinsam an einem solchen Konzept arbeiten!

Ebenso wenig ist in dem Antrag eine Begründung dafür zu finden, dass personelle Maßnahmen mit zweifelsohne - ich zitiere aus der Antragsbegründung - „erheblichen Auswirkungen“, die kraft Gesetzes jedoch der Zustimmung der Richterinnen und Richter bedürfen oder die de facto nur im Einvernehmen mit der oder dem Betroffenen erfolgen, künftig der Mitbestimmung unterliegen sollen. Aus unserer Sicht sollten wir es bei der fein abgestimmten und sachgerechten Balance zwischen Mitbestimmung und Benehmen belassen. Ein Beteiligungsdefizit der Richtervertretung vermag ich darin nicht zu erkennen.

Mir persönlich fällt es leicht, heute dem Entwurf eines neuen Niedersächsischen Richtergesetzes, so wie er ist, meine Stimme zu geben. So, wie wir es hier formuliert haben, sind Land und Richterschaft mit diesem Gesetz für die Zukunft gut aufgestellt. Dieses Gesetz und ganz konkret die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Richterschaft wird - davon bin ich fest überzeugt - ein Gewinn für das Land und die niedersächsische Richterschaft sein. Es war gut, daran erfolgreich mitgearbeitet zu haben.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile dem Kollegen Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neufassung des Niedersächsischen Richtergesetzes ist - das hat mein Kollege Lammerskitten bereits angesprochen - das Ergebnis ausführlicher und sachlicher Beratungen in diesem Parlament. Der Gesetzentwurf ist am 12. November 2008, also vor über einem Jahr, von der Landesregierung in den Landtag eingebracht und dann vom Rechtsausschuss mit großartiger Unterstützung des GBD ausführlich und gründlich beraten worden.

(Zustimmung von Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP])

Sie haben es schon getan, Herr Kollege Lammerskitten, aber ich möchte es noch einmal betonen, weil ich es für nicht ganz unbedeutend halte: Die Beratungen waren sehr sachbezogen. Ich finde, die lange Zeitdauer der Beratung ist an dieser Stelle ausdrücklich kein Manko, sondern ein Ausweis für Gründlichkeit und Sorgfältigkeit bei Gesetzesberatungen.

Viele der nun vorliegenden Veränderungen im Vergleich zum Ausgangsentwurf sind einmütig beschlossen worden und das Ergebnis dieser Beratungen. Der Gesetzentwurf stellt zwar eine Verbesserung dar, aber er ist kein großer Wurf. Das will ich hier auch ganz deutlich sagen.

Ich möchte das gern an einigen Beispielen deutlich machen, die auch Sie schon angesprochen haben, Herr Kollege, und zwar an dem Änderungsantrag der SPD. Da verstehe ich auch Ihre Kritik in weiten Teilen überhaupt nicht. Ein Beispiel: Sie haben in Ihrer Rede gerade zu Recht angemahnt, dass der Grundsatz gelten muss, dass die Richterinnen und Richter ähnliche Bedingungen wie die niedersächsischen Beamten nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz erhalten müssen. Aber genau das möchte doch die SPD-Fraktion mit ihrem Änderungsantrag in § 6 bei der Frage der unterhälftigen Teilzeit herstellen. Da geht es um die Frage, ob wir auch Richterinnen und Richtern ermöglichen wollen, zugunsten ihrer Familie - also zugunsten von Kindern oder auch zur Pflege von älteren Angehörigen, Eltern, Onkeln, Tanten - auch weniger als 50 % zu arbeiten. Das haben Sie im Ausschuss abgelehnt. Ich muss sagen, ich kann Ihre Begründung dafür überhaupt nicht nachvollziehen. Natürlich mag das im richterlichen Dienst im Einzelfall organisatorisch nicht ganz einfach sein; aber das ist es auch an anderen Stellen nicht. Dennoch appellieren wir alle doch immer wieder an Betriebe, möglichst viel Familienfreundlichkeit sicherzustellen. Warum soll für Richterinnen und Richter etwas anderes gelten? - Wir Grüne unterstützen jedenfalls auch an dieser Stelle den Antrag der SPD für mehr Familienfreundlichkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie scheinen stets von dem Grundsatz geleitet worden zu sein: Ein Schritt hin in Richtung zu mehr richterlicher Mitbestimmung und sofort ein halber Schritt wieder zurück. Besonders deutlich wird das an dem Verhältnis von Benehmenstatbeständen und echten Mitbestimmungstatbeständen. Da haben

Sie für sich ganz einfach festgestellt: In Zweifelsfällen, also wenn ein Sachverhalt entweder der Mitbestimmung oder dem Benehmen unterliegen könnte, gilt nur das Benehmen, also das schwächere Instrument der Mitbestimmung. Zu Recht fordert die SPD an der Stelle mit Unterstützung von uns Grünen, dass in Zweifelsfällen die Mitbestimmung Vorrang haben muss.

(Zustimmung bei der SPD)

Lassen Sie mich noch zu einer grundsätzlichen Frage kommen. Der Gesetzentwurf erweitert die Mitbestimmungsmöglichkeiten. Er rüttelt aber nicht am grundsätzlichen Aufbau unserer dritten Gewalt. Jegliche Diskussion über mehr Autonomie, über eine echte Selbstverwaltung in der Justiz vermeiden Sie, Herr Minister Busemann. Okay, Sie haben dazu im letzten Sommer eine öffentliche Veranstaltung gemacht; das stimmt. Aber diese diente nach meinem Eindruck weniger dem offenen Meinungsaustausch als vielmehr der Bekräftigung Ihrer ablehnenden Haltung in dieser Frage.

Wir Grüne begrüßen dagegen ausdrücklich die Initiative von Dr. Till Steffen, dem grünen Justizsenator aus Hamburg, der in Hamburg eine breite Debatte über eine echte Selbstverwaltung der Justiz angestoßen hat. Herr Busemann, auch wenn es Ihnen nicht gefällt: Sie werden sich dieser Debatte nicht entziehen können. Sie werden ihr in Niedersachsen nicht dauerhaft aus dem Weg gehen können. Mehr Autonomie, mehr Selbstverwaltung in der dritten Gewalt sind europäischer Standard, und das aus gutem Grund. Die Justiz soll und muss so unabhängig wie möglich agieren können. Wir müssen auch in Niedersachsen Wege finden, um Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht nur in der Rechtsprechung, sondern auch organisatorisch stärker von der Exekutive zu trennen. Das sollte uns die Judikative wert sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich erteile dem Kollegen Adler von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grundgesetzänderung aus dem Jahre 2006 gab diesem Parlament die Chance, das Richtergesetz zu reformieren, die Richtermitbestim

mung auszubauen und damit die unabhängige dritte Gewalt zu stärken. Der vorliegende Gesetzentwurf ist, gemessen an diesen Möglichkeiten, eher unzureichend. Einschränkungen der Mitbestimmung, die wir aus dem Modellkommunengesetz kennen und die leider in das Personalvertretungsgesetz aufgenommen worden sind, wurden nun auch noch in das Richtergesetz übernommen, z. B. die Einschränkung der Mitbestimmung beim Sonderurlaub. Das wäre nicht nötig gewesen. Man muss einen Fehler nicht unbedingt immer weiter fortschreiben.