Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Naturkostfachmesse in Hannover

Dem Branchendienst Bio.Markt.info war Ende November 2009 zu entnehmen, dass die regionale Naturkostfachmesse BioNord ihren Messestandort nach Hannover wechselt. Die im Oktober 2009 in Hamburg zum sechsten Mal durchgeführte BioNord umfasste rund 220 Aussteller und richtet sich überwiegend an Fachbesucher aus Naturkost- und Reformwarenhandel, Biosupermärkten, Biogroßverbraucher und Gastronomie. Die Aussteller haben zu 40 % regionalen und zu 60 % bundesweiten Charakter.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hatte die Landesregierung zeitnah Erkenntnisse über die Verlagerung der BioNord nach Hannover, und wie beurteilt die Landesregierung die Erweiterung des Messekonzeptes auf die Reformwarenbranche?

2. Welche Chancen und Möglichkeiten könnte die Ausrichtung einer regionalen Naturkostfachmesse am Messestandort Hannover für Niedersachsen im Bezug auf die Bioernährungsbranche, Landwirtschaft und Naturkosmetikbranche haben?

3. In welchem Verhältnis stehen sowohl die deutsche Biolebensmittelproduktion als auch der deutsche Biomarktumsatz zur europäischen Biolebensmittelproduktion und zum europäischen Biomarktumsatz?

Die Messe BioNord fand erstmals im Jahr 2004 in Hamburg statt. Sie richtet sich gezielt an Fachbesucher aus dem Naturkost- und Reformwarenhandel, von Biosupermärkten sowie an Biogroßverbraucher und die Biogastronomie. Auch der regionale Biogroßhandel ist auf der Messe vertreten. Die Messe erfreut sich eines stetig steigenden Zuspruchs. Im vergangenen Jahr besuchten rund 2 400 Fachbesucher die Stände der 220 Aussteller in Hamburg. Aufgrund des großen Interesses wurde mit gleichem Konzept für den süddeutschen

Raum die Messe BioSüd konzipiert, die mit rund 200 Ausstellern und über 1 700 Fachbesuchern im Oktober 2009 erstmals in Augsburg startete.

Nach den neuesten Umsatzzahlen, die vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) am 13. Januar 2010 veröffentlicht wurden, ist der Umsatz im Naturkosteinzelhandel trotz Wirtschaftskrise auch im vergangenen Jahr wiederum angestiegen. Demnach hat sich im Jahr 2009 der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 4 % erhöht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung wurde frühzeitig über die Überlegungen informiert, die Messe BioNord nach Hannover zu verlegen, und hat das Vorhaben von Beginn an positiv begleitet. Ende des vergangenen Jahres wurde seitens der Veranstalter entschieden, die BioNord am 17. Oktober 2010 in Halle 2 des Messegeländes in Hannover durchzuführen. Erfreulicherweise findet an diesem Tag in der gleichen Halle mit der Premiere der ReformNord eine weitere Messe statt. Diese Fachmesse, die vom gleichen Veranstalter wie der BioNord erstmals ausgerichtet wird, richtet sich gezielt an Besucher und Aussteller der Reformwarenbranche. Durch das Konzept zweier fachlich eng miteinander verwandter Messen unter einem Dach ist zu erwarten, dass die Attraktivität zusätzlich gesteigert wird.

Zu 2: Umfrageergebnisse zeigen, dass Verbraucher nicht nur ökologisch erzeugte Produkte nachfragen, sondern auch vermehrt auf die regionale Herkunft und die Glaubwürdigkeit dieser Produkte achten. Hierin kann auch ein wichtiger Grund für das weitere Wachstum des Naturkosteinzelhandels gesehen werden. Die BioNord mit dem aufgrund seiner sehr guten Erreichbarkeit und Infrastruktur hervorragend geeigneten Messestandort Hannover ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Forum, in dem Anbieter aus der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Naturkosmetikbranche den Fachbesuchern eingeführte sowie neue Produkte vorstellen und miteinander in Kontakt treten. Unter den dargestellten positiven Rahmenbedingungen werden von der Messe daher weitere wichtige positive Impulse für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe, die Bioverarbeiter sowie den gesamte Naturkosteinzelhandel erwartet. Aufgrund der zentralen Lage Hannovers ergeben sich diese Chancen für den gesamten norddeutschen Raum, alle anderen benachbarten Bundesländer

wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Hessen sowie aufgrund der guten Verkehrsanbindung auch bis nach Berlin. Diese Einschätzung trifft gleichermaßen auch für die ReformNord zu.

Zu 3: Deutschland ist mit Abstand das umsatzstärkste Land in der EU mit Biolebensmitteln. Nach den hier vorliegenden Zahlen betrug der Umsatz mit Biolebensmitteln in Deutschland im Jahr 2008 rund 6 Milliarden Euro (zum Vergleich: im Jahr 2000 betrug der Umsatz nur rund 2,1 Milliarden Euro). In Europa wurden nach Erhebungen des Forschungsinstitutes für biologischen Landbau im Jahr 2008 rund 18 Milliarden Euro mit Biolebensmitteln umgesetzt. Damit umfasst der deutsche Biomarkt rund ein Drittel des gesamten europäischen Biomarktes. Zweitstärkster Markt in diesem Sektor ist Großbritannien, gefolgt von Italien und Frankreich.

Anlage 36

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 39 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)

Gesamtschulgenehmigung per Handschlag? Unklarheiten in puncto Bewilligung einer KGS in Sittensen (Landkreis Rotenburg (Wümme))

In den letzten Tagen vor den Weihnachtsferien 2009 gestaltete sich die Nachrichtenlage für alle an der Einrichtung einer KGS in Sittensen (Landkreis Rotenburg (Wümme)) interessierten Bürgerinnen und Bürger und die Elterninitiative KGS in Sittensen zu einer „Achterbahn der Gefühle“; denn nahezu täglich gab es neue Informationen, die denen des Vortages teilweise komplett widersprachen. Aktuellster Stand nach der Kreistagssitzung am Freitag, dem 18. Dezember 2009, war der Rotenburger Rundschau zufolge, dass die fehlenden Schüler für den gymnasialen Zweig der KGS dem Ersten Kreisrat zufolge „zusammengekratzt“ werden sollen.

Hintergrund waren Verlautbarungen, dass die Landesschulbehörde in Lüneburg, die mit der Prüfung des Antrags auf Einrichtung einer KGS in Sittensen betraut ist, diesem nicht zustimmen könnte, weil die erforderliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern langfristig nicht erreicht werde. Während die Landtagabgeordneten Ehlen und Oetjen schon verkündeten, die Hausspitze des Kultusministeriums habe ihnen die Genehmigung einer KGS für Sittensen bereits „in die Hand versprochen“, wussten weder der Präsident der Landesschulbehörde noch die Ministerin selbst von dieser Zusage. Auf meine Nachfrage im Gespräch mit der Ministerin und dem Präsidenten der Landeschulbehörde hin ist das Prüfungsverfahren, die Bedürfnisfestsstel

lung durch die Landeschulbehörde, nicht abgeschlossen, eine endgültige Bewertung, ob die KGS in Sittensen eingerichtet wird, steht nach Aussagen der Landesschulbehörde noch aus, weitere Informationen waren zum damaligen Zeitpunkt nicht belegt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Stellen bilden nach Auffassung der Landesregierung die Hausspitze des Kultusministeriums?

2. Welche Gründe führten zu den unterschiedlichen Aussagen zur Genehmigung einer KGS in Sittensen seitens des Ministeriums und der Landesschulbehörde?

3. Ist davon auszugehen, dass die „Gesamtschulgenehmigung per Handschlag“ vonseiten der Hausspitze des Kultusministeriums künftig eine präjudizierende Wirkung auf die Einrichtung weiterer Gesamtschulen im Lande hat?

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat bei der Landesschulbehörde die Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung einer Kooperativen Gesamtschule in der Samtgemeinde Sittensen sowie zur Aufhebung der am neuen Schulstandort zurzeit betriebenen Haupt- und Realschule Sittensen beantragt. Zurzeit läuft die Antragsprüfung, mit einer Entscheidung der Landesschulbehörde ist in Kürze zu rechnen.

Mit Interesse verfolgen die Schulbehörden die im Prüf- und Genehmigungsverfahren von schulorganisatorischen Maßnahmen der kommunalen Schulträger inzwischen obligatorischen Begleiterscheinungen, insbesondere die in Zeitungsartikeln angestellten Vermutungen. Die Schulbehörden wenden leider einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitskapazität auf, um Gerüchte aufzuklären und sie gegebenenfalls auszuräumen. Ziel muss es sein, die Verfahren in geordneten Bahnen schnellstmöglich zu einem Ergebnis zu führen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Der Begriff der Hausspitze eines Ministeriums ist organisationsrechtlich nicht definiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird von dieser Bezeichnung die Ministerin oder der Minister sowie die Staatssekretärin oder der Staatssekretär erfasst. Die Landesregierung schließt sich dieser Sichtweise an.

Zu 2: Wie die Fragestellerin in ihren Vorbemerkungen selbst mitteilt, wurde ihr in einem Gespräch mit Frau Ministerin Heister-Neumann und dem Herrn Präsidenten der Landesschulbehörde mitgeteilt, dass das Prüfverfahren hinsichtlich der beantrag

ten Erteilung einer Errichtungsgenehmigung für eine KGS in Sittensen nicht abgeschlossen ist. Unterschiedliche Aussagen der Schulbehörden zur Erteilung oder Versagung einer Genehmigung sind somit nicht auszumachen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 3: Die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Schule ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und bedarf - ebenso wie die Zusicherung eines Verwaltungsaktes - der Schriftform. Die Zuständigkeit für die Prüfung und für die Erteilung einer Genehmigung schulorganisatorischer Maßnahmen der kommunalen Schulträger liegt bei der Landesschulbehörde.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 40 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Wie unterstützt die NBank die Sicherung des Standorts Hameln der Cement and Mining Processing AG (CMP)?

Am 21. Dezember 2009 protestierten die 55 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sowie 20 Auszubildenden der Cement and Mining Processing AG (CMP) Hameln für den Erhalt ihres Standorts vor dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Hintergrund ist, dass die NBank als Förderbank des Landes Niedersachsen bereits in Aussicht gestellte Fördergelder in Höhe von 1,5 Millionen Euro nicht freigeben will. Dadurch drohe die Schließung des Standorts Hameln. Wirtschaftsminister Jörg Bode nahm persönlich diesen Protest entgegen und versprach, darauf hinzuwirken, dass die NBank diesen ablehnenden Bescheid überdenke, wie die Deister-Weser-Zeitung vom 22. Dezember 2009 mitteilte. Nach dieser Quelle soll Judith Hämker von der Presseabteilung der NBank zur Begründung der Ablehnung des Fördermittelantrages Folgendes dargelegt haben: „Der Antrag wurde auf eine stille Beteiligung gestellt. Dem wurde nicht zugestimmt. Auch, weil Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind.“ Weitere Details wollte die Sprecherin der NBank nicht angeben.

Die Hamelner Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann, Fraktion DIE LINKE, die als langjährige Gewerkschaftssekretärin der IG Metall vor Ort sehr gut mit der Situation in Hameln vertraut ist, bezeichnete die Absage der NBank als formales Problem, das korrigierbar sei. Sie sieht im Agieren der Landespolitik „einen Versuch, die Belegschaft vorzuführen“; denn schließlich ginge es nur um 1,5 Millionen Euro als Darlehen, das ohnehin zurückzuzahlen sei.

Die Bemühungen des Wirtschaftsministers Bode für die Freigabe der Mittel der NBank blieben aber nach Angaben der Mitteldeutschen Zeitung, Halle/Saale, vom 30. Dezember 2009 offenbar ohne Erfolg, obwohl er mit Staatssekretär Oliver Liersch nach Darstellung dieser Zeitung einen „Cemag-Insider“ im Ministerium hat. Der Finanzvorstand der CMP AG, Volker Brinkmann, teilte der Mitteldeutschen Zeitung vom 30. Dezember 2009 mit, den 55 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und 20 Auszubildenden in Hameln unverzüglich zu kündigen. Der jetzige Wirtschaftsstaatssekretär Oliver Liersch sei vor seiner Berufung als Staatssekretär im niedersächsischen Wirtschaftsministerium u. a. auch als Insolvenzverwalter der insolventen Cemag Group tätig gewesen. In diesem Zusammenhang wurde durch die Deister-Weser-Zeitung und die Mitteldeutsche Zeitung bekannt gemacht, dass der bisherige Cemag-Gesellschafter Memari Fahd 5,5 Millionen Euro für die CMP AG bereitstellen wollte. Das Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt wiederum wolle der Mitteldeutschen Zeitung vom 30. Dezember 2009 zufolge der CMP AG, die auch am Standort Dessau-Roßlau zwei Betriebe hat, einen Landeskredit in Höhe von 3 Millionen Euro bereitstellen. Diese Zusage aber werde laut Finanzvorstand Volker Brinkmann von der Beteiligung der NBank in Höhe von 1,5 Millionen Euro abhängig gemacht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat die NBank die Freigabe der 1,5 Millionen Euro für die Cement and Mining Processing AG abgelehnt?

2. Welche Anstrengungen hat Wirtschaftsminister Jörg Bode seit Bekanntwerden der Nichtfreigabe der Fördergelder in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Sicherung des Hamelner Standortes nachweisbar unternommen?

3. Was gedenkt die Landesregierung jetzt zu tun, um den Standort Hameln der Cement and Mining Processing AG Hameln mit ihren 55 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und 20 Auszubildenden zu sichern?

Im Zusammenhang mit der Förderung der Wirtschaft in Niedersachsen hat die NBank die folgenden Aufgaben: Sie setzt die Förderprogramme des Landes um. Sie ist für die Durchführung der Förderaufgaben verantwortlich - nicht für den Inhalt der Programme oder gar die Sicherung von Unternehmensstandorten.

Eine dieser Förderaufgaben ist die Vergabe von Beteiligungskapital, die über die NBank-Tochter Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (im weiteren NKB genannt) abgewickelt wird. Die NKB hat hier nach betriebswirtschaftlichen Gesichtpunkten zu entscheiden, ob eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für die Rückführung einer Beteiligung und der zu vereinbarenden Betei

ligungsentgelte besteht. Dies ist zum einen erforderlich, um die Funktion des revolvierenden Förderfonds, aus dem diese Mittel vergeben werden, zu erhalten, und zum anderen, um die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission zu erfüllen, die hier nur einen sehr engen Gestaltungsspielraum für unser Förderinstrument Beteiligungskapital eröffnet haben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die NBank und ihre für die Vergabe von Beteiligungskapital zuständige Tochtergesellschaft NKB haben die Vergabe von Fördergeldern in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die CMP, Hameln, zu keinem Zeitpunkt in Aussicht gestellt. Die NKB hat die Möglichkeiten für eine Vergabe von Beteiligungskapital ergebnisoffen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Beteiligung in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus dem bei der NKB geführten Beteiligungskapitalfonds nicht in Betracht kommt. Die betriebswirtschaftlichen Details hierzu können hier aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden. Die CMP ist über das Ergebnis unmittelbar informiert worden.

Zu 2: Nach Bekanntwerden der Nichtförderung - insbesondere dem Protest der Belegschaft am 21. Dezember 2009 in Hannover - hat sich der Wirtschaftsminister über den Vorgang und die näheren Umstände, die zu der Förderablehnung geführt haben, berichten lassen. Es hat am 28. Dezember 2009 ein kurzfristig vereinbartes Gespräch mit Unternehmensvertretern im Wirtschaftsministerium gegeben. Nach Prüfung der näheren Umstände des Falles konnte das Unternehmen keine wirtschaftlichen Gründe darstellen, um eine positive Entscheidung der NKB zu rechtfertigen.

Zu 3: Die Landesregierung und besonders ihr Wirtschaftsminister sind an einem Erhalt der Arbeitsplätze in Hameln natürlich sehr interessiert. Es wurden daher auch Überlegungen zu alternativen Unterstützungsmöglichkeiten der CMP intensiv diskutiert. Da dem Unternehmen erforderliche Zugeständnisse nicht möglich waren, sind andere Unterstützungsmöglichkeiten für die CMP jedoch ebenfalls nicht vorstellbar.

Anlage 38