Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 41 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LINKE)

Rechte Jugendbünde in Niedersachsen

Medienberichten zufolge etabliert sich nach den Verboten der „Wiking-Jugend“ (WJ) und der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) die bündische Jugendgruppe „Sturmvogel“ zunehmend als eine zentrale Organisation der rechtsextremen Szene für Kinder- und Jugendarbeit. Gegründet wurde der „Sturmvogel“ von dem ehemaligen Bundesfahrtenführer der „WikingJugend“, Rudi Wittig. Das Erziehungsideal ist geprägt von einem undemokratischen Gesellschaftsverständnis sowie von relativistischer und revisionistischer Bildungsarbeit. Zudem gibt es bis heute immer wieder Überschneidungen mit der extremen Rechten und neonazistischen Personenkreisen. Nach dem Verbot von WJ und HDJ ist weiter zu befürchten, dass solche Jugendbünde verstärkt von ehemaligen Funktionären und Mitgliedern besagter Organisationen aufgesucht werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung, dass es sich bei dem „Sturmvogel“ um einen Ableger der verbotenen „Wiking-Jugend“ handelt, der als rechtsextrem eingeschätzt werden muss, und, wenn ja, welche Aktivitäten gab es in den letzten zwei Jahren in Niedersachsen, und was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen?

2. Was weiß die Landesregierung über Aktivitäten anderer rechtslastiger Jugendbünde wie der „Deutschen Gildenschaft“ oder des „Freibundes - Bund Heimattreue Jugend e. V.“ in Niedersachsen in den letzten zwei Jahren?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, dass sich ehemalige WJ- oder HDJ-Funktionäre gezielt in anderen Jugendbünden engagieren?

Der Bundesminister des Innern hat am 31. März 2009 die Heimattreue Deutsche Jugend e. V. (HDJ) verboten und aufgelöst. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die HDJ zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. Ungeachtet dessen ist nicht auszuschließen, dass von ehemaligen HDJ-Aktivisten Fortsetzungsbestrebungen verfolgt werden. Bereits vor dem Verbot bestanden vereinzelt szeneübergreifende Kontakte und Doppelmitgliedschaften. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die neonazistischen Kameradschaften, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und ihre Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN). Eine Entwicklung eines dieser

Zusammenschlüsse zu einer Nachfolgeorganisation der HDJ zeichnet sich in Niedersachsen nicht ab. Dennoch ist zu vermuten, dass sich die ehemaligen Mitglieder der HDJ (Jugendverband und Familien-/Freundeskreis) auch weiterhin treffen. Die über mehrere Jahre gewachsenen persönlichen Verbindungen der ehemaligen Mitglieder sind durch das Verbot nicht zerstört worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Organisation „Sturmvogel“ ist der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde bekannt. Nach den ihr vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich nicht um eine Nachfolgeorganisation der verbotenen Wiking-Jugend.

Zu 2: Die in der Frage genannten Organisationen „Deutsche Gildenschaft“ und „Freibund - Bund Heimattreue Jugend e. V.“ sind der Verfassungsschutzbehörde ebenfalls bekannt. Die derzeit vorliegenden Erkenntnisse rechtfertigen keine Einstufung dieser Organisationen als Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes.

In allen genannten Fällen verfolgt die Verfassungsschutzbehörde die Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit, um zu prüfen, ob die Grenze zur verfassungsfeindlichen Bestrebung überschritten ist.

Zu 3: Der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde liegen keine konkreten Erkenntnisse darüber vor, dass sich ehemalige Funktionäre der Wiking-Jugend oder der HDJ gezielt in anderen Jugendbünden engagieren. Bekannt ist allerdings die Mitgliedschaft ehemaliger HDJ-Mitglieder im JN-Stützpunkt Osnabrück. Als Stützpunktleiter fungiert ein ehemaliges Mitglied der HDJ. Von ihm gehen derzeit nach den vorliegenden Erkenntnissen aber keine Bestrebungen aus, den JNStützpunkt als Auffang- oder Nachfolgeorganisation der verbotenen HDJ zu nutzen.

Die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde beobachtet die Entwicklung auch in diesem Bereich weiterhin sehr genau, um etwaige Nachfolgebestrebungen rechtzeitig zu erkennen.

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 42 der Abg. Hans-Henning Adler, Marianne

König, Christa Reichwaldt, Pia-Beate Zimmermann, Kurt Herzog und Patrick Humke-Focks (LIN- KE)

EU-Schulobstprogramm auf kommunaler Ebene

Das Schulobstprogramm der Europäischen Union sieht vor, dass die EU die Verteilung von kostenfreiem Schulobst an Schülerinnen und Schüler zu 50 % finanziert. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Schulobstgesetz regelt dazu die Durchführung in der Bundesrepublik Deutschland und sieht vor, dass die Länder mit der Umsetzung beauftragt sind. Eine Teilnahme ist gemäß § 3 SchulObG möglich, „soweit die finanzielle Beteiligung an der Gemeinschaftsbeihilfe durch das Land sichergestellt wird.“ In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Christa Reichwaldt und Marianne König (Drs. 16/1470) beziffert die Landesregierung die möglichen europäischen Fördergelder mit etwa 1,5 Millionen Euro.

Nach dem Inkrafttreten des Schulobstgesetzes haben sich immer mehr Länder von der Teilnahme an dem Förderprogramm distanziert, weil die Durchführung zu aufwändig und bürokratisch wäre. Die Niedersächsische Landesregierung und Vertreter der Regierungskoalition haben zudem auf Haushaltszwänge verwiesen und Generierung von privaten Mitteln zur Kofinanzierung angeregt. Das Land werde sich nicht an dem Förderprogramm beteiligen. Diese Absage hat an etlichen Schulen und in Kommunen für Unmut gesorgt. So zeigte sich der Goldenstedter Bürgermeister Willibald Meyer (CDU) „maßlos enttäuscht“ über die Absage der Landesregierung. Inge Hoffmann, Leiterin der Osterburgschule in Emden, nannte die Entscheidung „ein Unding“. Hilke Ehlers, Geschäftsführerin des Fördervereins „Integriertes Obst“ und des Fruchthandelsverbandes Nord, bezeichnete die Argumente des Landwirtschaftsministers als „absolut lächerlich und ziemlich fadenscheinig“.

Aufgrund des Rückzugs zahlreicher Länder steigt die Fördersumme für die teilnehmenden Länder, da laut § 4 Abs. 1 SchulObG „Gemeinschaftshilfen, die von einzelnen Ländern nicht abgerufen werden, (…) auf die teilnehmenden Länder verteilt“ werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Fördermittel aus dem EU-Schulobstprogramm können für Niedersachsen erwartet werden, sollte sich das Land als Einziges neu entscheiden und statt der verkündeten Absage nun doch an dem Förderprogramm teilnehmen?

2. Welche Möglichkeiten bestehen für die Kommunen des Landes, die Beteiligung am Schulobstprogramm in Eigenregie zu übernehmen?

3. Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet das Land den Kommunen bei der Durchführung an?

Der EU-Agrarministerrat hat im Jahr 2008 beschlossen, jährlich 90 Millionen Euro Gemeinschaftsbeihilfe für ein Schulobstprogramm zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinschaftsbeihilfe wird ab dem Schuljahr 2009/2010 gewährt

- für die Abgabe von Erzeugnissen der Sektoren Obst und Gemüse, verarbeitetes Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen an Kinder in Bildungseinrichtungen, einschließlich Kindergärten, andere vorschulische Einrichtungen, Grund- und Sekundarschulen sowie

- für damit zusammenhängende Kosten wie Logistik, Verteilung, Ausrüstung, Kommunikation, Überwachung und Bewertung.

Die Gemeinschaftsbeihilfe beträgt maximal 50 % der Kosten für die Produkte sowie für Logistik, Verteilung und Kommunikation, während der verbleibende Betrag national kofinanziert werden muss.

Die Landesregierung hat bekanntlich am 20. Oktober 2009 beschlossen, das EU-Schulobstprogramm in Niedersachsen aufgrund der bürokratischen Anforderungen und zusätzlicher Belastungen für alle Beteiligten nicht umsetzen. Der Umsetzungsaufwand einschließlich des Katalogs an Kontroll- und Dokumentationspflichten sowie Sanktionsregelungen ist sehr hoch. Die rechtskonforme Umsetzung des EU-Schulobstprogramms ist für Antragsteller und Nutzer komplex, und damit steigen für das Land auch die Anlastungsrisiken durch die EU.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Europäische Kommission hat in ihrer Anlage II zur Durchführungsverordnung (EG) 288/2009 Richtwerte für die Mittelverteilung der EU-Beihilfe auf die Mitgliedsstaaten festgelegt. Dabei wurde die Beteiligung aller Mitgliedsstaaten am EU-Schulobstprogramm angenommen. In diesem Fall würde die Bundesrepublik Deutschland 12,4 Millionen Euro von insgesamt 90 Millionen Euro erhalten. Der davon auf Niedersachsen entfallende Anteil der Gemeinschaftsbeihilfe für das EU-Schulobstprogramm lag im laufenden Schuljahr bei rund 1,5 Millionen Euro, nachdem sich vier Bundesländer von vornherein nicht an dem Programm beteiligen wollten.

Die zu erwartende EU-Beihilfe für Niedersachsen bei einer Teilnahme im Schuljahr 2010/2011 kann nicht genau beziffert werden, da diese jeweils von der Beteiligung der Mitgliedsstaaten und der Bundesländer abhängig ist. Die Mittel werden in jedem Schuljahr neu entsprechend den eingereichten nationalen Strategien von der EU-Kommission an die Mitgliedsstaaten verteilt. Das BMELV übernimmt dann in Deutschland die Verteilung der Mittel anhand der regionalen Strategien der einzelnen Bundesländer. Niedersachsen hat für das Schuljahr 2010/2011 keine regionale Strategie erstellt. Aufgrund verschiedener Ausschlussfristen wäre eine Teilnahme am EU-Programm frühestens im Schuljahr 2011/2012 möglich.

Zu 2: Zur Teilnahme am EU-Schulobstprogramm wäre das EU-Zahlstellenverfahren inklusive der Festlegung aller Verwaltungs- und Kontrollverfahren umzusetzen. Die Umsetzung beinhaltet u. a. die Benennung und Etablierung einer zuständigen Behörde (Zulassungs- und Bewilligungsbehörde) und eines Kontrollsystems mit unterschiedlichen Kontrolldiensten durch die Landesregierung. Da das Land Niedersachsen am EU-Schulobstprogramm nicht teilnimmt, wird keine landesweit zuständige Behörde benannt, und eine Aufgabenübertragung an die Kommunen ist nicht vorgesehen. Dadurch fehlt es an sämtlichen Voraussetzungen, um die Zahlbarmachungen der EU-Schulobstbeihilfe zu ermöglichen. Kommunen können nicht auf die EU-Beihilfe zugreifen.

Zu 3: An dieser Stelle wird auf die erfolgreichen Ernährungsaufklärungsmaßnahmen der Landesregierung hingewiesen, die aufgrund der Erreichbarkeit von allen Kindern schwerpunktmäßig auf Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kita konzentriert sind. Alle Maßnahmen weisen einen starken Handlungsbezug auf und sehen den Erwerb von Alltagskompetenzen als grundlegend an.

Die durchschnittliche Verweildauer von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen wird immer länger. Es wird daher als vorrangig angesehen, die Verpflegungssituation in diesen Einrichtungen nachhaltig unter Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) , die den genannten Einrichtungen vorliegen, zu verbessern und zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden im Rahmen des Bundesprogramms „IN FORM“ den Ländern (Bund rund 502 000 Euro/Land rund 318 000 Euro) in degressiver Form von 2009 bis 2013 Bundesmittel für die Einrichtung von Schulvernetzungsstellen bei ent

sprechender Beteiligung der Länder zur Verfügung gestellt.

In Niedersachsen ist eine Vernetzungsstelle (Trä- ger DGE - Projektförderung) mit Sitz in der Landesschulbehörde Lüneburg und zwei Beratungsstellen jeweils in Osnabrück und Braunschweig eingerichtet worden (drei Beratungsstellen). Sie sollen in erster Linie die Schulen bei der Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Verpflegungsangebots unterstützen.

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung wird sich zukünftig verstärkt um eine Erhöhung des Frischeanteils in dem schulischen Angebot bemühen. Es wird an einer entsprechenden Konzeption auf der Grundlage der DGE-Qualitätsstandards gearbeitet.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 43 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Sind Unternehmensgründungen auch in Niedersachsen auf einem Rekordtief?

Nach Angaben des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Wiesbaden, vom 3. November 2009 sei im Jahr 2008 die Anzahl der Unternehmensgründungen in Deutschland 7 % hinter dem Wert des Vorjahres gewesen. Damit sei diese Anzahl zum vierten Mal in Folge gesunken. Mit 206 000 Firmengründungen im Jahr 2008 sei dies der niedrigste Wert seit der staatlichen Einheit.

Von den großen Wirtschaftsbereichen seien im Jahr 2008 der Bausektor und der Handel am stärksten betroffen gewesen. Dagegen sei in den Wirtschaftszweigen Maschinenbau sowie Mess- und Steuertechnik noch eine positive Entwicklung der Gründungstätigkeit zu verzeichnen gewesen.

Der deutliche Rückgang der Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland im Jahr 2008 sei im Wesentlichen auf zwei Entwicklungen zurückzuführen. So habe die zunehmende Verschlechterung des konjunkturellen Umfelds die Anzahl der sogenannten chancenorientierten Gründungen erheblich reduziert. Auch vermehrte Gründungen „aus der Not“ heraus seien im Jahr 2008, anders als in den früheren Jahren, nicht erfolgt. Denn erst im Laufe des Jahres 2009 habe die Krise auch auf den Arbeitsmarkt durchgeschlagen, sodass die normalerweise bei steigenden Arbeitslosenzahlen zu beobachtende stärkere Gründungsdynamik noch nicht eingesetzt habe.

Von dem Rückgang der Gründungstätigkeit seien nahezu alle Branchen betroffen gewesen.