Das heißt doch, dass hier Aufklärungsbedarf besteht und das Persönliche Budget beworben werden muss, das vor allem auch aufgrund der Aussage, dass sich diese Leistungsform nach den vorliegenden Erkenntnissen überwiegend positiv für alle Beteiligten auswirkt und die eigene Verantwortung und Selbstbestimmung des Budgetnehmenden gestärkt werden. Genau das ist doch das Ziel.
Nun noch ein paar ergänzende Fragen bzw. Anmerkungen zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE:
Die kritische Bemerkung der Fraktion DIE LINKE in der Einleitung der Großen Anfrage, Niedersachsen habe als letztes der 16 Bundesländer im November 2007 ein Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet, welches zum 1. Januar 2008 in Kraft trat, findet meine komplette Zustimmung. Seit Beginn der Legislaturperiode 2003 hat die SPDFraktion darum gekämpft, das Niedersächsische
(Norbert Böhlke [CDU]: Wer war denn vorher dran? Wer hat denn vorher re- giert? - Heinz Rolfes [CDU]: Vorher war es verboten, oder was?)
- Wenn das eine Zwischenfrage ist, antworte ich gerne darauf. Frau Präsidentin, wie wollen wir es handhaben? - Vorher waren wir dran. Aber auf Bundesebene war das Behindertengleichstellungsgesetz in Arbeit.
Es machte Sinn, das Rad nicht zweimal zu erfinden, sondern den dortigen Beschluss abzuwarten. Das Gesetz wurde im Mai beschlossen, und im Dezember hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das war im Verhältnis zu Ihrer Arbeit aus meiner Sicht blitzschnell.
Danke schön. - Es war auch nicht nachzuvollziehen, warum der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen dann so lange auf sich warten ließ; er war nämlich fast wortgleich mit dem Gesetzentwurf der SPD.
Die Aussage zur Frage 2, zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen im sogenannten ersten Arbeitsmarkt, ist wenig beruhigend. Die Beschäftigungsquote hat sich innerhalb von sieben Jahren um nur 0,68 % auf 4,78 % erhöht, liegt also immer noch unter 5 %. Die Verwendung der Ausgleichsabgabe durch öffentliche Arbeitgeber im Jahr 2008 in Höhe von ca. 1,8 Millionen und durch private Arbeitgeber in Höhe von ca. 39 Millionen Euro wird zwar detailliert aufgeführt; aus meiner Sicht wäre es aber für die Betroffenen notwendiger, Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Hier würde mich auch die detaillierte Beantwortung der Fragen nach einer Auflistung der Betriebsformen interessieren.
Zur Frage nach Frühforderung und Schule lese ich - ich kann es kaum glauben -, dass es vorrangiges Ziel der Landesregierung ist, behinderte Kinder ortsnah und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern zu betreuen.
Frau Kollegin, teilen Sie meine Auffassung, dass es in Niedersachsen spätestens mit dem Eintritt in eine weiterführende Schule - im Grunde genommen gilt das schon für die Grundschule - mit der Integration von Kindern mit Behinderungen nicht ganz so weit her ist? Teilen Sie auch meine Auffassung, dass es symptomatisch für diese Politik ist, dass die Kultusministerin an dieser Debatte jetzt hier nicht teilnimmt, obwohl sie für die Schule die Zuständigkeit hat?
Danke schön. - Frau Kollegin Helmhold, ich teile Ihre Auffassung, dass es, wie Sie gerade ausgeführt haben, spätestens dann nicht mehr weit her ist und es im Grunde genommen schon viel zu spät ist, da das nur angedacht ist. Es ist mehr als bedauerlich, dass die Kultusministerin nicht anwesend ist, und zwar vor allem vor dem Hintergrund, dass es eben noch die Kernaussage der Sozialministerin war, wie wichtig ihr oder der Landesregierung das ist.
(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN - Norbert Böhlke [CDU]: War das eben abge- sprochen?)
Da das jetzt etwas aus dem Zusammenhang geraten ist, wiederhole ich: Zu Frühförderung und Schule sagt die Landesregierung, dass es vorrangiges Ziel ist, behinderte Kinder ortsnah und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern zu betreuen. Ich muss feststellen: Von diesem „vorrangigen“ Ziel sind Sie noch Lichtjahre entfernt.
Niedersachsen ist doch technisch ein innovatives Land. Vielleicht sollten Sie eine Rakete in Auftrag geben, damit Sie Ihrem Ziel tatsächlich näherkommen.
Sie lehnen jeden Antrag in Bezug auf integrative und inklusive Bildung ab, halten stur an § 4 des Schulgesetzes fest, mit dem Sie es den Schulen überlassen, ob sie integrativ beschulen, und die mögliche Ablehnung mit dem Gesetzestext gleich mitliefern. Darin heißt es nämlich: soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben.
Machen Sie sich doch bitte einmal den Satz zu eigen: Was heute nicht getrennt wird, muss später nicht wieder mühsam zusammengeführt werden.
Bei der Beantwortung der Frage 5 habe ich zuerst mit Freude gelesen, dass die Politik für Menschen mit Behinderungen etwa seit 1998 im Bund und in den Ländern die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen hat, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben soweit wie möglich in freier Selbstbestimmung gestalten können. Auch hier ein kurzer Rückblick: Das war im Bund zur Zeit der SPDGrünen-Regierung. Zur Zeit der SPD-Landesregierung wurde 2002 eine wesentliche Verbesserung der Bedingungen für Menschen mit Behinderungen in ihrer baulichen Umwelt erreicht. Mit diesem Gesetz wurde der Begriff der Barrierefreiheit in der Niedersächsischen Bauordnung eingeführt - das wird auch in der Antwort der Landesregierung dargelegt. Diese Landesregierung hat aber die Regelungen für rollstuhlgerechte Wohnungen seit Juli 2005 wieder ausgesetzt. Ich musste also schmerzhaft erkennen, dass seit 2003 nicht nur viel Fort
Wenn ich nun in der Beantwortung der Großen Anfrage lese, dass die Landesregierung bestätigt, dass das Leitbild des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine inklusive Gesellschaft ist, in der alle Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt leben können, und weiter lese, alle Beteiligten müssten dazu beitragen, dass sich die Leitidee einer inklusiven Gesellschaft im Alltag entwickelt, lässt mich das für die Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen zwar hoffen, doch der Glaube fehlt mir.
Ich erwarte, dass die Landesregierung das in Taten umsetzt. Bisher war davon leider wenig zu erkennen.
Danke schön, Frau Kollegin Groskurt. - Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Böhlke. Sie haben das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich gerne ausdrücklich der Ministerin und ihrem Hause dafür danken, dass sie die vielen detaillierten Fragen zur Situation von Menschen mit Behinderungen ausführlich und umfassend beantwortet haben.
Die umfangreiche Antwort mit den vielfältigen statistischen Werten und statistischen Vergleichen führt uns zweifelsfrei vor Augen, dass dem Parlament mit der Beantwortung dieser beiden Großen Anfragen eine wirklich große Fleißarbeit abgeliefert wurde. Erlauben Sie mir an dieser Stelle die konstruktive kritische Anmerkung, dass es jetzt auch an uns und insbesondere an den Fragestellern liegt, die gewonnenen Erkenntnisse und erhaltenen Informationen für unsere praktische Arbeit umzusetzen. Da bin ich ein bisschen enttäuscht von dem, was hier in der Aussprache von den Oppositionsfraktionen bisher an Kommentaren und Bewertungen zum Ausdruck gebracht worden ist. Ich meine, Frau Kollegin Helmhold, Ihr Vergleich,
Ich meine, das gehört sich in der Form auch nicht. Diese Dinge sind völlig unterschiedlich zu bewerten.
Zum Kollegen Humke-Focks ist zu sagen, dass nach meinem Eindruck in seiner Stellungnahme sehr deutlich das Muster zum Tragen kommt: Es ist egal, wie die Antwort der Landesregierung ausfällt - soweit sie nicht die Antwort beinhaltet, die man sich selbst vornimmt, wird sie massiv kritisiert. - Das ist keine Grundlage, auf der man die Thematik inhaltlich gemeinsam weiter aufarbeiten kann, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Für die CDU-Fraktion möchte ich an dieser Stelle feststellen, dass die Politik für Menschen mit Behinderungen ohnehin ein Schwerpunktthema unserer sozialpolitischen Arbeit darstellt. Ich will das z. B. an der Entscheidung und an der Diskussion zum Thema Wohnraumförderungsgesetz deutlich machen, in denen sehr wohl auch die Interessen der behinderten Menschen in unserem Lande berücksichtigt wurden und im Gesetzestext entsprechend Beachtung fanden.
Was die aktuelle politische Ausrichtung angeht, möchte ich in diesem Zusammenhang beispielsweise auf den Entwurf des niedersächsischen Heimbewohnerschutzgesetzes, in dem natürlich auch die Schaffung von neuen und außerhalb von Einrichtungen der Behindertenhilfe liegenden Wohnformen für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Rolle spielt, oder etwa auch die Frage der Überprüfung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes hinweisen.