Ulla Groskurt
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 19. November 2012 stellte Sozialministerin Özkan die Ergebnisse des mit viel medialem Interesse vor einem Jahr ins Leben gerufenen Pflegepaktes vor. Nach Auffassung von Experten und Praktikern löst der Pflegepakt keines der zentralen Probleme in der Pflegepolitik des Landes.
Die Pflegesätze bleiben in Niedersachsen weit unter dem westdeutschen Durchschnitt, eine Konvergenzphase zu deren Angleichung ist nicht in Sicht,
und der Fachkräftemangel in der Pflege wird nicht ernsthaft angepackt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie steht die Landesregierung zu der Auffassung, dass zentrale Probleme in der Pflege bisher ungelöst sind?
2. Welche Belastungen haben die wiederholten Kürzungen und Streichungen der Landesmittel für die Pflege für die Pflegebedürftigen, die pflegenden Angehörigen und die Pflegekräfte zur Folge?
3. Welche Bundesländer haben im Gegensatz zu Niedersachsen die Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung gesetzlich abgesichert?
Danke schön.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, einen Aktionsplan für bessere Chancen von Frauen auf gute Arbeitsplätze zu entwickeln. Aufgrund der Tatsache, dass diese Landesregierung gerade in der Frauenpolitik zu suggerieren versucht, es sei alles in besten Händen, obwohl es erwiesenermaßen nicht in besten Händen ist, nimmt die SPDFraktion die Diskussion gerne auf. Die Landesregierung kann gar nicht oft genug angestoßen werden, damit Frauenpolitik nicht vernachlässigt wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, überwiegend können wir Ihrem Antrag zustimmen.
Ein Landesaktionsplan macht Sinn. Es macht auch Sinn, in einem Aktionsplan die Situation aller in Ihrem Punkt 2 genannten Frauen aufzunehmen. Die in Ihrem Punkt 3 genannten Aspekte sehe ich
genauso. Ich nehme als Beispiel nur einen heraus, nämlich die Erleichterung des Übergangs von der Teilzeit- in die Vollbeschäftigung, da ich dazu eigene negative Erfahrungen machen musste. Nachdem meine Kinder erwachsen waren, wollte ich wieder Vollzeit arbeiten, musste auf eine freie Stelle warten und mich praktisch neu bewerben. Glücklicherweise hat das zwar innerhalb eines Jahres geklappt. Aber es ist doch beklemmend, wenn man hinter jeder älteren Kollegin und jedem älteren Kollegen stehen und fragen muss, ob sie oder er auch wirklich altersbedingt bald geht.
Meiner Tochter geht es heute gerade genauso. Sie hat nach der Geburt ihres Kindes die Arbeitszeit reduziert und jetzt Probleme, ihre Arbeitszeit wieder aufzustocken, da das als eine neue Einstellung gesehen wird und keine neuen Einstellungen vorgenommen werden.
Die Chance, die es zur Zeit der Vollbeschäftigung gab, nämlich Vollzeitverträge zeitlich begrenzt zu reduzieren, gibt es nicht mehr. Durch diese Möglichkeit wäre das Problem aus der Welt. Wir können noch so viel über drohende Altersarmut von Frauen reden - durch Reden ändert sich nichts, wenn wir für Frauen nicht die Vorrechte schaffen, dass sie wieder Vollzeit berufstätig sein können,
und das besonders nach einer Familienphase. Außerdem könnte ich mir auch vorstellen, dass Frauen dann ein Kind nicht mehr als Risiko für die eigene Berufstätigkeit und Karriere ansehen und dadurch die Lösung der Probleme durch den demografischen Wandel näher rücken würde.
Ihre Forderung unter Nr. 4 - Kompetenz und Fachwissen aller relevanten Akteure in Niedersachsen einzubeziehen - ist bei dieser Landesregierung zwingend.
Mit der Forderung unter Nr. 5 allerdings hat die SPD ein Problem. Gestern hat mein Kollege Klaus Schneck zu Ihrem Antrag „Soziale Wirtschaftsförderung in Niedersachsen - dringend geboten und rechtlich möglich“ unsere Positionen zum Mindestlohn deutlich gemacht. Dem brauche ich nichts hinzuzufügen.
Bis auf diesen Aspekt unterschreibe ich also Ihre Forderungen.
Sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, eine kurze Erklärung, damit Sie unser heutiges Abstimmungsverhalten nicht irri
tiert: Im Sozialausschuss hatte ich in der Mitberatung Zustimmung signalisiert. Die Mitberatung bezog sich auf den Antragsteil mit der beruflichen Förderung von Frauen. Im federführenden Ausschuss hat sich die SPD-Fraktion enthalten, insbesondere unter Hinweis auf die Nr. 5 Ihres Antrags. Zusammengefasst: Wir enthalten uns bei Ihrem Antrag.
Ich möchte noch ein Wort an die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP richten. Sie werden diesen Antrag wahrscheinlich ablehnen. Aber ich finde, Sie sollten sich einmal ernsthaft überlegen, ob Ihnen das gut tut. Der Antrag ist von Ihnen oberflächlich, im Eiltempo und unter dem Motto „Achtung, fertig, los, wir haben fertig“ beraten worden.
Aber leider sind Sie nicht am Ziel angekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe bereits am Mittwoch gesagt: Frauenpolitik ist kein Nebenschauplatz. - Kommen Sie nicht nach der Wahl zu mir und jammern: „Hätten wir nur auf Sie gehört! Dann hätten wir bei der Wahl mit den Stimmen der Frauen besser ausgesehen.“ - Dann ist es zu spät. Dann sind die Stimmen schon bei der SPD gelandet, zum Vorteil der Frauen und zum Vorteil der Politik in Niedersachsen.
Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, nachhaltig; denn Frauen leben lange und haben ein gutes Gedächtnis.
Danke schön.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Liebe Gisela Konrath, was den Ablauf der Beratungen angeht, kann ich im Wesentlichen nur das wiedergeben, was im Sozialausschuss gesagt worden ist. Dort hat die Fraktion DIE LINKE darum gebeten, den Antrag nicht zu beraten, weil der Kollege, der das Thema bearbeitet, krank ist. Wir haben uns dann darauf geeinigt, es trotzdem zu beraten, damit der Antrag noch in diesem Plenum abschließend behandelt werden kann.
Was die Beratungen im Wirtschaftsausschuss angeht, habe ich das Protokoll über die Sitzung gelesen, auch Ihre Aussagen, Frau Konrath. Das bringt mich aber nicht davon ab, zu sagen, dass der Antrag dort nur sehr oberflächlich behandelt wurde.
Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, heute haben Sie die letzte Chance, zu dokumentieren, dass auch Sie frauenpolitisch vorne sein könnten. Nutzen Sie die Chance! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Es wird nicht zu Ihrem Schaden sein.
Dass es nicht zu Ihrem Schaden sein würde, haben die Antworten im Rahmen der schriftlichen Anhörung deutlich gemacht. Alle Angehörten, ohne Ausnahme, haben den Gesetzentwurf der SPD nicht nur begrüßt, sondern sehr begrüßt, sich darüber gefreut, erachten ihn für wichtig, finden ihn gut, unterstützen alle in den betreffenden Paragrafen gemachten Aussagen, bedanken sich für die Bemühungen und wünschen der SPD Kraft und Ausdauer bei der Umsetzung.
Ich gebe einige wesentliche Punkte wider:
Zu § 1 wird hervorgehoben, dass den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen wird. Außerdem wurde grundsätzlich von allen begrüßt, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen sollen.
§ 2 wurde als sinnvolle Ergänzung betrachtet hinsichtlich der Einfügung des Geltungsbereiches des Gesetzes sowie der Aufforderung an private Unternehmen, den Grundsätzen und Zielen dieses Gesetzes entsprechend zu handeln. Die Einbindung der Wirtschaft wurde als unerlässlicher Passus eines Gleichstellungsgesetzes angesehen.
In § 3 wird als konsequente Forderung und logische Anwendung hochgeschätzt, dass die Prozentquote für die Unterrepräsentanz eines Geschlechts wieder bei 50 % festgelegt werden soll.
Dass mit § 5 der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wieder eingefügt wird, wird ausdrücklich begrüßt, mit der Begründung, sexuelle Belästigung spiele immer noch eine große Rolle und dürfe deshalb im Gesetz nicht fehlen.
Über diese wesentlichen Punkte zu dem Gesetzentwurf hinaus wurde in fast allen Stellungnahmen die Diskussion zum niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht wiederaufgenommen. Es wurde nachdrücklich darauf hingewiesen, dass durch dieses Gesetz große Nachteile für die Durchset
zung der Gleichstellung von Frauen und Männern entstanden sind.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir und - was noch mehr zu Ihrem Nachteil gereicht - die Betroffenen sind es leid, dass mit dem Gleichstellungsgesetz und den Einschränkungen bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten eine Politik gemacht wird, die weder modern noch zukunftsweisend noch erfolgreich ist.
Das bedeutet, Ihr Gleichberechtigungsgesetz von 2010 und weitere Gesetze finden keine Zustimmung in der Fachszene. Sie sollten die Dynamik nicht unterschätzen. Gleichstellungspolitik ist kein politischer Nebenschauplatz. Gleichstellungspolitik kann wahlentscheidend sein.
Es gibt erwiesenermaßen mehr Frauen als Männer. Ich darf Sie kollegial daran erinnern, dass allein der Landesfrauenrat 2,2 Millionen Mitglieder vertritt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin wirklich kein lila Latzhosen tragendes Klageweib. Aber Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse die zitierten Aussagen ernst nehmen und vor allen Dingen Ihr eigenes Handlungskonzept „Demografischer Wandel“ vom 11. Oktober 2012 nicht Lügen strafen, indem Sie heute unseren Gesetzentwurf ablehnen. Ich zitiere:
„Infolge des prognostizierten Anstiegs der Frauenerwerbstätigkeit ist davon auszugehen, dass der Frauenanteil an den Beschäftigten auch in der Landesverwaltung weiter wachsen wird. … (Es) ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, Frauen über die bewährten Konzepte … hinaus noch stärker zu fördern als bisher, den Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter zu erhöhen und die Rahmenbedingungen … für beide Geschlechter weiter zu verbessern. Nur so kann Chancengleichheit für beide Geschlechter erzielt werden.“
Diese Chancengleichheit gewährleistet das derzeitige Gleichberechtigungsgesetz definitiv nicht, allerdings unser Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, trotz meiner langjährigen - teilweise negativen - Erfahrungen mit mehrheitlichem Abstimmungsverhalten bin
ich gespannt und gebe die Hoffnung nicht auf, dass Ihr Selbsterhaltungswille Ihrer Klugheit einen Schubs gibt. Springen Sie über Ihren Schatten! Machen Sie einen Schritt vorwärts! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!
Danke.
Danke schön, Herr Präsident. - Herr Focke, Sie haben mich sehr enttäuscht: So jung an Jahren und doch so alt im Denken!
Das lässt nur Schlimmes erwarten. Sie haben das uralte Zitat von Herrn Schröder herausgeholt. Das müssen Sie nachgelesen haben, das können Sie aus eigenem Erleben gar nicht kennen.
Wir als SPD-Fraktion haben damals unserem eigenen Kanzler die Meinung gesagt und ihm gesagt, dass man eine solche Aussage nicht öffentlich bzw. überhaupt nicht machen kann. Das haben wir schon selbst geregelt. Darauf brauchen Sie nicht einzugehen.
Auch über das Thema der Frauenquote in Hannover haben wir schon im letzten Plenum diskutiert, Herr Focke. Da habe ich Ihnen erklärt, dass Sie bitte die Region Hannover und die Stadt Hannover auseinanderhalten sollten. Fragen Sie Herrn Toepffer, der kennt sich in dieser Ecke aus. Er wird Sie vielleicht darüber aufklären, dass die Stadt
Hannover in der Führungsspitze mehr Frauen als andere Städte hat und dass sich die Pressemitteilung der HAZ auf die Region bezog. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kollegen, dem glauben Sie vielleicht mehr als mir.
Sie haben darauf verwiesen, dass wir alte Zahlen genannt hätten. Wir haben eine Kleine Anfrage dazu gestellt, wie sich die Frauenquote bei Führungspositionen in der Landesverwaltung und in den Ministerien entwickelt hat: Es gibt eine Steigerung von 0,7 %. Darauf können wir uns wirklich nicht ausruhen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal ist es begrüßenswert, eine Verlängerung der Mutterschutzzeit auch auf Landesebene in die Diskussion zu bringen. Die Länder haben über den Bundesrat erhebliche Einflussmöglichkeiten hinsichtlich der Beschlüsse der Bundesregierung. Diese Möglichkeiten sollte auch Niedersachsen wahrnehmen. Hier kann gar nicht oft genug an die Landesregierung appelliert werden.
Im Europäischen Parlament wird das Thema von einem Jahr auf das nächste geschoben, sodass es
auch aus der Sicht der SPD angebracht ist, auf einen europäischen Konsens hinzuwirken.
Die SPD sieht allerdings die Forderungen im Antrag der Fraktion DIE LINKE mit etwas Zurückhaltung. Denn eine EU-weite einheitliche Mutterschutzzeit ist aus deutscher Sicht sehr sensibel zu bearbeiten. Es ist nicht so, dass alle anderen EULänder bessere Bedingungen für Mütter und Väter haben.
Zu den einzelnen Forderungen des Antrags:
Zu Buchstabe a: Verlängerung der Schutzzeit auf 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich. - Rein rechnerisch steht Deutschland mit der Mutterschutzzeit von 14 Wochen zwar mit am Ende der Skala in Europa. Aber die in manchen anderen europäischen Ländern geltenden Mutterschutzzeiten - in Irland z. B. von bis zu 42 Wochen - können nicht in direkten Vergleich gebracht werden. Zum einen ist die prozentuale Höhe der Gehaltsfortzahlung unterschiedlich - Frau Flauger, Sie haben das eben schon erwähnt - und variiert zwischen 55 und 100 % des vor der Geburt erzielten Bruttogehaltes. Zum anderen gibt es in der Bundesrepublik im Anschluss an die Mutterschutzzeit das Elterngeld. Das haben Sie zwar nicht in diesen Zusammenhang gebracht, aber es ist so. Das Elterngeld wird von 98 % der Eltern in Anspruch genommen.
- Es hat nicht direkt etwas mit Mutterschutz, aber mit der Finanzierung des Kindes zu tun, und es stellt den Eltern frei, zu entscheiden, wie sie das Kind erziehen und wie sie die Zeiten außerhalb der beruflichen Tätigkeit gestalten wollen.
Es gibt also in Europa eine ziemliche Spreizung der Maßnahmen, die die einzelnen Länder ergriffen haben, um zum einen den Mutterschutz zu gewährleisten und zum anderen Frauen und Männern die Gelegenheit zu geben, sich auch über den Mutterschutz hinaus gemeinsam der Erziehung der Kinder zu widmen. Ein Vergleich ist daher aus unserer Sicht schwierig.
Zu Buchstabe b: Recht auf Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen in der Zeit des Mutterschutzes bei vollem Lohnausgleich. - Nach meinen Recherchen kann der Vater nach dem Bundesel
terngeld- und Elternzeitgesetz Vätermonate nehmen, wann er möchte, also auch gleich nach der Geburt. Deshalb ist dieser Punkt nicht so dringend zu diskutieren.
Zu Buchstabe c: unverzügliche Umsetzung der EU-Richtlinien bezüglich einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. - Sie haben dieses Thema zu Recht aufgegriffen. Es wird aus dem Bereich der Selbstständigen und des Handwerks immer wieder angesprochen. Allerdings sind die von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, angesprochenen EU-Richtlinien nahe an den Regelungen im BEEG. In Deutschland können selbstständig erwerbstätige Mütter 14 Wochen lang Mutterschutzleistungen in Anspruch nehmen, deren Höhe sich nach der Einkommensteuererklärung berechnet. Etwas anderes fordern die EU-Richtlinien auch nicht; dort sind auch nur 14 Wochen gefordert.
Zu Buchstabe d: Schaffung von gesetzlichen Neuregelungen mit dem Ziel, Bildungs- und Berufsabschlüsse nicht zu gefährden. - Dieser Forderung kann die SPD grundsätzlich zustimmen. Uns ist aber wichtig, dass es auch zukünftig einen erweiterten Schutz für Schwangere geben muss. Gerade in den von Ihnen genannten Gesundheitsberufen sehen wir die Notwendigkeit gegeben. Dieser besondere Schutz soll gerade Frauen in Gesundheitsberufen z. B. vor Ansteckungsgefahren und vor schwerer körperlicher Arbeit schützen und ihnen zusätzliche Pausen garantieren. Die Frauen sollten aber unserer Meinung nach eigene Entscheidungsmöglichkeiten haben, inwieweit sie den Schutz in Anspruch nehmen wollen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, bei allem Aber sind wir der Meinung, dass es gut und richtig ist, die Diskussion über Mutterschutz, Elternzeit, Väterzeit fortzusetzen. Da die SPD von Ihren Forderungen nicht insgesamt überzeugt ist, werden wir uns allerdings zu Ihrem Antrag enthalten.
Danke schön.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Punkt ist - man sollte meinen: erfreulicherweise - heute schon wieder auf der Tagesordnung. Das erweckt den Anschein, hier hätten die Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker schnell und positiv im Sinne der Anträge entschieden.
Der Anschein trügt leider. Falls einige Rechtgläubige hier im Haus das hoffnungsvoll gedacht haben, muss ich sie schwer enttäuschen. Aber nicht
nur sie - damit können die meisten hier umgehen -, sondern leider, was viel problematischer ist, alle älteren Menschen, die auf direkte Mitwirkungsmöglichkeiten hoffen, sind enttäuscht.
Im Sozialausschuss hat die Mehrheit unseren Antrag nicht angenommen. Die SPD gibt aber nicht auf. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, ich appelliere eindringlich an Sie, die Vorschläge des Landesseniorenrates und der Seniorenverbände sehr ernst zu nehmen. Der Anspruch auf eine bessere Vernetzung zur Politik besteht zu Recht. Auch Ihre Argumentation, Frau Prüssner, dass wir eine ausreichende Zahl von Älteren im Parlament haben, die sich einbringen könnten, hinkt ganz gewaltig.
Im Parlament haben alle Abgeordneten, auch die älteren, komplexe Themen zu bearbeiten und können zeitlich die Ansprüche älterer Menschen nicht immer mit einbeziehen. Wenn ich mir die Mitglieder des Sozialausschusses betrachte, so stelle ich fest, dass nur ein einziges über 60 Jahre alt ist, und dieses Mitglied sagt nicht ein Wort zu den Forderungen älterer Menschen. Ich erinnere nur an die Wohnungsbaudebatte.
- Das sieht man Ihnen gar nicht an.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der SPD will die Aktivitäten, divergierenden Bedürfnisse und Interessenlagen bündeln, indem er Älteren mehr Mitsprachemöglichkeiten einräumt. Das „Forum Seniorenpolitik“ soll zu einer Grundlage der Seniorenpolitik gemacht werden.
Zielsetzung des Seniorenforums ist es, dass der Erfahrungsschatz der älteren Generation umfassend genutzt wird. Nach der Devise „Politik mit und nicht für Senioren“ kann das Seniorenforum zielstrebig an der Lösung aktueller und mittelfristiger Aufgaben im Bereich der Seniorenpolitik in Niedersachsen mitwirken. Es soll eine Unterstützung für Parlamentarier sein und keine Arbeitsplatzvernichtung.
Die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten, ist eine politische Verpflichtung. Dieser Verpflichtung wollen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, sich doch nicht entziehen, oder? Es kann doch nicht sein, dass der demografische
Wandel komplett an Ihnen vorbeigegangen ist. Sie können sich doch nicht herausreden und sich auf den naiven Standpunkt stellen: Wir haben zwar jetzt alle Fakten auf dem Tisch, die Frage ist nur: Wie kriegen wir sie da wieder runter?
Ich finde diese Einstellung mehr als gefährlich; denn die Welt verändert sich. Da sollten Sie sich nicht stur gegen beweiskräftige Argumente stellen. Besonders Ihnen, sehr geehrter Herr Riese, kann ich die Entscheidung zu einer Zustimmung zum SPD-Antrag leicht machen.
- Besser, Sie hören einmal richtig zu, Herr Riese! Ich will Ihnen das Leben leicht machen.
- Ab und zu kann man das ja machen. Wir sind ja Sozialdemokraten!
Die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion von Schleswig-Holstein, Anita Klahn, erklärte ganz aktuell am 21. September 2012 - ich zitiere -:
„Das Altenparlament ist ein äußerst wichtiger Bestandteil der Mitwirkungsrechte für Seniorinnen und Senioren. Es zeigt..., dass die Einbindung gesellschaftlicher Gruppen wichtig ist, um neue Impulse zu bekommen, und sensibilisiert für die Belange älterer Menschen.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die SPD macht es Ihnen doch gar nicht so schwer. Wir wollen zunächst nur ein Forum. Diesem ersten Schritt können Sie doch wirklich ohne Gesichtsverlust zustimmen.
Nun zu Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE. Er geht zwar in die gleiche Richtung, aus Sicht der SPD allerdings mit einem zu großen Sprung. Wir haben in unserem Antrag bewusst nicht die Einrichtung eines Altenparlaments, sondern eines Forums gefordert, um es begrifflich vom gewählten Parlament abzugrenzen. Auch die SPD hat sich mit den Parlamenten beraten, die sogar mit Zustimmung der CDU und der FDP diese oder ähnliche Mitwirkungen der Älteren haben. Die SPD steht auch einem Gesetz positiv gegenüber. Wir wollen aber
erst einmal Erfahrungen der Mitwirkung in einem niedersächsischen Forum sammeln, um aufgrund dieser fundierten Erfahrungen dann den nächsten Schritt zu gehen. Daher enthalten wir uns zu Ihrem Antrag.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aktuelle Proteste älterer Menschen beweisen, dass gesellschaftliche Teilhabe aktiviert werden muss. Der Diskurs zwischen Politik und älteren Menschen ist reformbedürftig. Neue Ansätze und Modelle der frühzeitigen Beteiligung, Information und Konsensfindung müssen bisherige demokratische Elemente ergänzen. Schaffen Sie durch die Zustimmung zu unserem Antrag mit uns die entsprechenden Rahmenbedingungen. Der SPD-Antrag ist zukunftsweisend, gut für Niedersachsen und gut für die älteren Menschen in Niedersachsen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der SPD gründet auf der
Tatsache: Wir leben immer länger. Gleichzeitig waren wir im Alter - - -
Gleichzeitig waren wir im Alter noch nie so gesund und gebildet wie heute. Verkalkte Bilder über die Zeit nach dem Renteneintritt müssen einen Mentalitätswechsel erfahren. Statt den Ruhestand als letzte Lebensphase zu verstehen, muss das Alter heute als aktive Lebensphase verstanden und muss Neues gewagt werden.
Damit sind die Menschen bei der SPD richtig. Die SPD wagt Neues. Denn auch der demografische Wandel, der über vielen Bevölkerungsprognosen als Schreckgespenst schwebt, verliert durch das Umdenken bezüglich der Vorstellungen vom Alter sein abschreckendes Gesicht. Die gewonnene Zeit nach dem Beruf und die Tatsache, dass es in Zukunft viel mehr Menschen mit dieser wertvollen Zeit gibt, bedeuten ein enormes Potenzial für die Gesellschaft. Die Gesellschaft kann und will es sich nicht leisten, auf dieses unerschöpfliche Potenzial zu verzichten.
Unsere Gesellschaft wird älter. Hinter diesem Prozess stehen sinkende Geburtenraten und eine immer höhere Lebenserwartung. Statistiken und Prognosen zeigen diesen Prozess des demografischen Wandels und münden meist in pessimistische Zukunftsszenarien, die angesichts des davon ausgelösten enorm großen Reformbedarfs zur Lethargie verleiten und zu Blockaden führen. Dafür gibt es jedoch keinen Grund.
Die SPD, eine innovative, lebendige, lebhafte Partei, lässt keine Trägheit zu, rüttelt wach und lässt Blockaden erst gar nicht entstehen.
- Das gilt für die SPD insgesamt, Herr Riese. Sie sollten uns noch besser kennenlernen. Dann wären Sie auch beruhigter.
Um die positiven Seiten der Entwicklung zu begreifen und aufzugreifen, müssen wir uns alle von überholten Vorstellungen vom Altern lösen.
Alter wird verbunden mit sinkender Leistungsfähigkeit und gesundheitlichen Problemen. Als Folge davon kreisen die Gedanken oft ausschließlich um karitative Aspekte, um Seniorenwohnheime, um steigenden Pflegebedarf, um die Kosten des Gesundheitssystems, bestenfalls noch um altersgerechte öffentliche Einrichtungen. Ältere Menschen werden oft auf die Themen wie Pflege, Gesundheit, Heime oder Altenhilfe begrenzt - meist gegen ihren Willen.
Damit jetzt aber keine Missverständnisse entstehen, möchte ich ausdrücklich betonen, dass gerade die SPD die Bereiche der Pflege, der Gesundheit, der Heime und der Altenhilfe intensiv bearbeitet.
Das ist nach den vielen intensiven Diskussionen in diesem Haus und den Aktionen für die Zukunft der Pflege außerhalb dieses Hauses nicht bestreitbar.
Die SPD hat aber auch klare Antworten auf die Frage, welche politische Forderung wir für eine Gesellschaft haben, in der die politische Teilhabe Älterer fester Bestandteil ist.
Wir definieren in unserem Antrag „Mitwirkung älterer Menschen stärken - Niedersächsisches Forum Seniorinnen- und Seniorenpolitik ins Leben rufen“ in acht Punkten die Ziele und Instrumente. Der vorliegende SPD-Antrag gibt einen zukunftsorientierten Anstoß für das Umdenken in der Diskussion über Möglichkeiten. Die Begründung unseres Antrages zeigt zusätzlich deutlich die Notwendigkeit auf, dass der Niedersächsische Landtag ein Forum Seniorinnen- und Seniorenpolitik einrichten muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, weil Ältere Expertinnen und Experten sind, ob nun auf gesellschaftlicher oder politischer Ebene, bedarf es demokratisch legitimierter und abgesicherter Gremien. Diese Gremien werden mit dem Antrag der SPD-Fraktion geschaffen.
Viele heute Ältere haben bereits in der Jugend mehr Demokratie gewagt, sind durch Bildung aufgestiegen und haben bei der Arbeit für mehr Rechte und Mitbestimmung gefochten. Sie haben autoritäre Strukturen verändert, politisch interessiert gelebt, was sich auch an der Wahlbeteiligung deutlich zeigte. Sie haben sich an Frauen-, Friedens- oder Umweltbewegungen beteiligt. Wie viel Demokratie hätten wir heute weniger ohne die Streiterinnen und Streiter der 68er-Jahre?
Hier will ich, liebe Kolleginnen, ganz besonders die Streiterinnen zur Gleichberechtigung nennen. Nur zwei Beispiele: Im Jahr 1961 ist das Familienrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Es verbesserte die Rechtsstellung der Ehefrau. Bis dahin, bis 1961, galt § 1354 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der als Gehorsamsparagraf bezeichnet wurde. Er sprach dem Mann in einer Ehe das Recht zur Entscheidung aller das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu. Endlich konnten Ehefrauen ein eigenes Konto eröffnen, über das Guthaben eigenständig verfügen und über ihre Berufstätigkeit selbst entscheiden.
Wenn es nicht geschrieben stünde, es würde niemand glauben: Bis zum Jahr 1970 war Frauenfußball in Deutschland offiziell verboten.
Erst im Herbst 1970 erteilte der Deutsche Fußballbund dem Frauenfußball die Zulassung.
Sehr geehrte Kolleginnen, auf die Erfahrungen dieser Streiterinnen - das wissen wir alle - können wir nicht verzichten.
Sehr geehrte Damen und Herren, es kann auch Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern nicht schaden, die langjährigen und vielfältigen Erfahrungen Älterer für ihre komplexen Entscheidungsfindungen zu nutzen.
Die Älteren müssen ihre Interessen selbst vorbringen können. Denn nicht jede Politikerin und jeder Politiker, selbst wenn sie oder er alt ist, kennt diese Interessen genau genug. Dieses Wissen kann auch nicht erwartet werden, weil Politikerinnen und Politiker mit sehr vielen Themen zu tun haben.
Fazit: Die Kompetenzen der Älteren sind unverzichtbar. Ältere müssen an politischen Entscheidungen auf Augenhöhe teilnehmen können. Das fordern ältere Menschen aktuell ein und weisen in Protesten darauf hin, dass gesellschaftliches Engagement aktiviert werden kann und politische Ignoranz nicht von allen hingenommen wird.
Ein niedersächsisches Forum Seniorinnen- und Seniorenpolitik soll die Interessen der Älteren in die Landespolitik einbringen und darauf achten, dass entsprechende Beschlüsse umgesetzt werden. Ältere dürfen nicht als Gefahr für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft hingestellt werden,
sondern müssen und können für diese in die Pflicht genommen werden. Sofern bei Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und FDP, wie gerade durch den Einwurf klar wurde, aufgrund meiner Ausführungen leichte Sorgenfalten entstanden sind,
da Sie befürchten, dass die Machtübernahme der rüstigen Politikerinnen und Politiker bevorsteht, die nicht abtreten wollen, falls Sie befürchten, dass in unseren Parlamenten demnächst nur noch ältere Menschen den Ton angeben und junge, engagierte Menschen vor der Tür bleiben müssen, bis sie alt und grau sind, kann ich Ihnen diese Sorgenfalten glätten.
Gerade ein niedersächsisches Forum Seniorinnen- und Seniorenpolitik nutzt die Kompetenzen der älteren Menschen außerhalb der Parlamente, um die Parlamente zu unterstützen.
Die Einrichtung eines Seniorenforums soll gerade nicht zu Parallelstrukturen neben den demokratisch gewählten Gremien führen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, besonders: sehr geehrte junge Kolleginnen und Kollegen - damit meine ich alle plus/minus 50 -, bereiten Sie sich darauf vor: Alt zu werden ist nichts für Feiglinge. Das hat auch Herr Minister Möllring erfahren müssen;
denn er hat sich erst einmal heftig erschrocken, als ihm ein Mitgliedsantrag für die Senioren-Union der CDU überreicht wurde. Nach einer Schrecksekunde hat Minister Möllring allerdings eine Mitarbeit nicht ausgeschlossen.
Sehen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, da hätten Sie schon einen CDUKandidaten für ein Seniorenforum!
Wenn ich mich weiter in Ihren Reihen umschaue, sehe ich bei Ihnen noch viele andere Kandidatinnen und Kandidaten für ein Forum Seniorinnen- und Seniorenpolitik.
Auch ich könnte mir z. B. vorstellen, mit dem einen oder der anderen von Ihnen innovativ zusammenzuarbeiten.
Damit auch hier kein Missverständnis entsteht: Das Forum soll kein Weiterbeschäftigungsgremium für alte Exparlamentarier werden. Aber der eine oder die andere könnte auch hier nützlich sein.
Nutzen Sie diese Chance, und stehen Sie den Beratungen im Ausschuss positiv gegenüber, um dann unserem Antrag aus Überzeugung zuzustimmen! Ich hoffe, ich habe Sie bereits jetzt überzeugt und die Beratungen im Ausschuss zielen konstruktiv auf eine Zustimmung zum SPD-Antrag. Politik kennt keinen Schaukelstuhl, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Februar 2000 sprach der UNAusschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau die Empfehlung aus, die rechtliche Stellung der Prostituierten zu verbessern, um Ausbeutung zu reduzieren und Schutz zu gewährleisten. Am 19. Oktober 2001 wurde mit einer Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS das Gesetz verabschiedet, und es trat am 1. Januar 2002 in Kraft.
Das Prostitutionsgesetz wurde zum Wohl der Frauen gemacht und war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung und nach dem damaligen Kenntnisstand gut. Es sollte die Rechte der Frauen stärken. Es gab Frauen erstmals einen Anspruch, ihren Lohn vor Gericht einklagen zu können. Das - auch von mir aus - angeblich älteste Gewerbe der Welt sollte raus aus der rechtlichen Grauzone und rein in die Sozialversicherung. Aber es zeigte sich: Man kann mit einem Gesetz aus nur drei Absätzen nicht eine Jahrhunderte lang stigmatisierte und kriminalisierte Branche in einen Heilberuf transformieren.
Nach zehn Jahren muss man leider sagen, dass viele Hoffnungen enttäuscht wurden. Die Diskussion in Deutschland ist mit der Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes nicht zum Abschluss gekommen, sondern wurde fortgesetzt. Die Hoffnungen des Gesetzgebers, möglichst viele Prostituierte würden durch das Prostitutionsgesetz ordentliche Arbeitsverträge bekommen und in die Sozialkassen einzahlen, haben sich kaum erfüllt.
Auch die Bundesregierung kennt die Schwachstellen des Gesetzes. Bereits vor fünf Jahren kritisierte die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, dass kaum eine Prostituierte einen Arbeitsvertrag hat. Außerdem stellte die Ministerin fest, dass der Zugang zur Sozialversicherung kaum stärker genutzt wird als vor Inkrafttreten des Gesetzes und dass es auch in Sachen Kriminalität kaum Veränderungen gibt.
Weiter stellte sie fest, dass Gleiches für den Ausstieg aus der Prostitution gilt. Der Ausstieg ist zwar jederzeit möglich. Die tatsächlichen Möglichkeiten sind jedoch bislang nicht verbessert worden. Frau von der Leyens Aussagen beziehen sich auf einen wissenschaftlichen Bericht zu den Auswirkungen des Gesetzes. Auf diesen verweist auch ihre Nachfolgerin im Amt, Kristina Schröder. Ich zitiere:
„Die Bundesregierung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es eines insgesamt breiteren Ansatzes der Reglementierung der Prostitution bedarf.“
Und weiter:
„Die Bundesregierung prüft zurzeit, welcher ergänzenden Regelungen es bedarf.“
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Diese Aussage unterstützt die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, im Verhältnis zu den Forderungen Ihrer CDU-Ministerinnen und Bundestagskolleginnen sind die Forderungen der Fraktion DIE LINKE minimal. Die Diskussion im Bundestag und auch mit gleichlautender Tendenz in der 22. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister am 14. und 15. Juni in Nürnberg mit sehr aktiver Beteiligung der SPD zeigt überdeutlich, dass die im Antrag der Linken formulierten Vorschläge richtig und wichtig sind.
Die Fraktion DIE LINKE fordert mit Recht, eine niedersächsische Landeskonferenz Prostitution vorzubereiten, für die Durchführung der Konferenz Beteiligte einzubeziehen und - dafür, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wäre die Bundesregierung dankbar - die Ergebnisse der niedersächsischen Landeskonferenz Prostitution in die Beratungen auf Bundesebene einzubringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach seriösen Schätzungen gibt es in Deutschland etwa 400 000 Personen, die der Prostitution nachgehen. Überwiegend sind dies Frauen. Es lässt sich aber wieder einmal feststellen, dass viel über, aber selten mit den in der Sexualarbeit Aktiven gesprochen wird.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE greift die berechtigten Sorgen der Betroffenen, der Beratungsstellen und der Schutzhäuser auf, dass das bestehende Gesetz keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz bietet.
Der in diesem Zusammenhang von mir zitierte Bericht des Bundesministeriums auf der Grundlage der in Auftrag gegebenen Studie zeigt eindeutigen
Handlungsbedarf auf, der sehr konkret dargestellt ist. Hier sollten Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, Ihrer Bundesministerin Frau Schröder den Rücken stärken. Die Arme kann das nicht nur dringend gebrauchen, sie ist sogar darauf angewiesen. Sie hält das sonst nicht mehr lange durch. Aber vielleicht nehmen Sie das ja billigend in Kauf.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, das Gesetz wurde von Rot-Grün mit den Stimmen der FDP beschlossen. Es ist nach neuen Erkenntnissen ergänzungsbedürftig. Das ist doch für Sie die Gelegenheit, zu zeigen, dass Sie in der Lage und willens sind, nicht nur Ergänzungen, sondern vielleicht sogar Verbesserungen zu beschließen. Der erste Schritt dazu ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE. Die SPD-Fraktion stimmt diesem Antrag zu.
Danke schön.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn feststellen: Im Gegensatz zur Landesregierung legt die SPD die Frauenpolitik nicht zu den Akten.
Das geschieht aus folgenden Gründen: Die Argumente sind gedreht und gewendet. Der Fortschritt in der Frauenpolitik stagniert. Und doch geht eine Schockwelle der Empörung durch dieses Land, wenn eine Arbeitsministerin, ein Wirtschaftsboss, eine EU-Kommissarin oder die SPD-Landtagsfraktion vorzuschlagen wagen, das in Ordnung zu bringen, was nicht von allein in Ordnung kommen will.
Dass die Gleichstellung durch das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz nicht in Ordnung kommt, hat sich in den knapp zwei Jahren seit der Beschlussfassung deutlich gezeigt.
Es wäre für die Gleichstellung wünschenswerter, wenn wir sagen könnten: Es ist geschafft, die Gleichstellung ist eine Selbstverständlichkeit. Leider ist es aber nicht so. Es ist deshalb nicht so, weil die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP diese Landesregierung stellen. Aus diesem Grunde musste die SPD die Aufgabe übernehmen, das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz mit
innovativer Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein zu ergänzen.
Mit „innovativer Sorgfalt“ meine ich, dass nicht einfach Forderungen erhoben oder Statements abgegeben werden - nach dem Motto: Hauptsache öffentlichkeitswirksam -, sondern dass die Praktikabilität recherchiert wurde. Hierbei haben wir sogar die Unterstützung der Bundesregierung. Das sollte Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, sehr zu denken geben.
Im Gleichstellungsbericht der Bundesregierung ist festgehalten, dass bei der Gleichstellung von Frauen und Männern trotz der gravierenden Veränderungen in den letzten 50 Jahren noch viel zu tun ist. Aktuell sei die Gleichstellung nur unzureichend umgesetzt, und die in den nächsten Dekaden zu erwartenden gesellschaftlichen Entwicklungen könnten nur bewältigt werden, wenn Gleichstellung konsequenter umgesetzt werden würde.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Gleichstellungspolitik ist somit nicht nur überfällig als eine Verpflichtung aufgrund eines Bekenntnisses zu Menschenrechten und Gerechtigkeitsprinzipien, sondern auch unumgänglich als eine zukunftsgerichtete Innovationspolitik.
Außerdem hat auch die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Länder, die GFMK, diese Aussage bestärkt. Sie stellte in der letzten Woche fest,
„dass nach vielen Jahren gleichstellungspolitischer Arbeit und Erfolge immer noch starke geschlechtsspezifische Benachteiligungen existieren. Dies verdeutlichen die Daten und Analysen aus dem Gutachten zum Ersten Gleichstellungsbericht des Bundes eindrücklich. Die Gründe dafür sind vielfältig und komplex.
Zum einen beeinflussen immer noch Rollenbilder die Wahl von Berufen und Lebensentwürfen, zum anderen stehen vielfach die äußeren Rahmenbedingungen einer geschlechtergerechten und faktisch gleichberechtigten Gesellschaft im Wege.“
Hier ist Politik verantwortlich. Für die Rahmenbedingungen, sehr geehrte Kolleginnen und Kolle
gen, ist dieses Parlament, sind Sie, sind wir, ist die Landesregierung zuständig.
Die von Ihnen aufgestellten Rahmenbedingungen stehen einer „geschlechtergerechten und faktisch gleichberechtigten Gesellschaft“ allerdings diametral im Wege. Hier würde mich eines interessieren, Frau Ministerin Özkan: Haben Sie sich gegenüber der GFMK geoutet und zugegeben, dass die Gleichstellungspolitik in Niedersachsen rückwärtsgewandt agiert und Gleichstellung ganz und gar nicht konsequent umgesetzt wird?
- Dazu können wir noch kommen.
Die Novelle des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes im Dezember 2010 brachte keine Fortschritte in der Gleichstellungspolitik. Sie höhlte vielmehr die Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten aus und verzichtete im Wesentlichen auf eine notwendige Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens unter veränderten Bedingungen.
Wir haben bereits bei der Beratung und Beschlussfassung über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP eindeutig darauf hingewiesen, an welchen Punkten dieses Gesetz den Fortschritt in der Frauenpolitik behindert anstatt befördert. Damit die von der Koalition aus CDU und FDP beschlossenen Hemmnisse beseitigt werden können, bedarf es unbedingt einer erneuten Novellierung mit folgenden Schwerpunkten:
Erstens. Anpassung des NGG an die übliche Terminologie - also nicht „Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz“, sondern „Gleichstellungsgesetz“.
Zweitens. Erweiterung des Gesetzesziels um die Förderung von Frauen, da leider immer noch die Aussage der Landesregierung gilt, Frauen sind in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Das steigert sich noch: In den höheren Hierarchiegruppen des gehobenen Dienstes sind sie stark unterrepräsentiert.
Drittens. Unverzichtbar ist die Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes um die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft und der freien Berufe sowie um juristische Personen des Privatrechts, wenn das Land mehrheitlich unmittelbar an ihnen beteiligt ist bzw. eine solche Mehrheitsbeteiligung erwirbt. Darüber hinaus werden
Unternehmen der Privatwirtschaft aufgefordert, entsprechend den Grundsätzen und Zielen des Gesetzes zu handeln.
Selbst Herr Ministerpräsident McAllister erklärte in der Presse, dass er sich bei der Durchsetzung einer Frauenquote nicht auf Versprechen der Wirtschaft verlassen will. Er wird zitiert:
„Die Freiwilligkeit hat uns bei der Zahl der Frauen in Führungsgremien der Wirtschaft nicht wirklich weitergebracht.“
„Deshalb besteht hier politischer Handlungsbedarf.“
Genau, Herr Ministerpräsident! Hier muss ich Ihnen ausnahmsweise einmal recht geben.
- Das kann schon mal passieren.
Diese Ihre Aussage widerspricht allerdings Ihrem eigenen Gleichberechtigungsgesetz. Dort haben Sie die Privatwirtschaft nämlich ausdrücklich von einer Quote befreit, die im vorherigen Gesetz bestimmt war.
Viertens. Es muss eine Festlegung erfolgen, dass eine Unterrepräsentanz dann vorliegt, wenn der Männer- bzw. Frauenanteil in einem Bereich einer Dienststelle unter 50 % liegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die 50 %-Quote ist wirklich kein Teufelszeug. Sie könnten sich wirklich entschließen, daran mitzuarbeiten und das zu unterstützen. Unser Gesetzentwurf wahrt mit Augenmaß die Interessen von Männern und Frauen an einer an Qualität orientierten Personalpolitik.
Fünftens. Die Wiedereinführung von Regelungen zur Bekämpfung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist zwingend. In einer Umfrage gaben 54 % der Frauen an, am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden zu sein. Und Sie nehmen diesen Paragrafen aus dem NGG heraus mit dem lapidaren Vergleich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz! Das ist verantwortungslos.
Weitere Ergänzungen sind die Erweiterung der Verpflichtung zur Aufstellung eines Gleichstellungsplans auf alle Dienststellen und die Erweiterung der Verpflichtung zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Vertreterin auf alle Dienststellen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das sind die essenziellen Punkte, die für die faktische Gleichstellung unverzichtbar sind. Wenn Sie heute immer noch nur darüber debattieren wollen, dass das geltende Gesetz die Gleichstellung fördert, haben Sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Sie müssen sich dann fragen lassen, ob Sie unter dem Mäntelchen der Debatte nicht letztlich den Stillstand zementieren wollen. Lassen Sie sich also nicht unterstellen, dass Sie den Stillstand zementieren wollen, sondern gehen Sie aufrichtig in die Ausschussberatungen, mit den Worten Ministerpräsident McAllisters im Ohr: „Freiwilligkeit reicht nicht, es besteht politischer Handlungsbedarf.“ Dann bin ich überzeugt, dass Sie nach erfolgreichen Beratungen unserem Gesetzentwurf zustimmen. Das liegt auch in Ihrem eigenen Interesse; denn Sie wollen sich doch nicht sehenden Auges Ihre Zukunft verbauen!
Danke schön.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Zunächst einmal finde ich es ein bisschen klein, wenn Sie, Frau Mundlos, die eigene Verantwortung auf die Stadt Hannover schieben, die das überhaupt nicht realisieren kann. Das halte ich für eine Ablenkung.
Die Pressemeldung dazu in der HAZ war missverständlich. Ich sage auch, warum. Der Vergleich der Stadt Hannover mit anderen Städten in dem HAZArtikel hinkt. Es werden nämlich öffentliche Unternehmen als Auswahlkriterium herangezogen. Das sind dann privatwirtschaftliche Rechtsformen wie GmbH usw. Gerade weil die Stadt Hannover - RotGrün - anders als andere Großstädte nicht ausgegliedert und nicht privatisiert hat, sind viele Dienstleistungen noch fester Bestandteil der Stadt Hannover. In diesen Fachbereichen nämlich befinden sich Frauen in Führungspositionen. Das sind die Fachbereiche Finanzen, Recht und Ordnung, die Museen, die Kulturbüros, die Bibliotheken und die
Schulen sowie Jugend und Familie. Sie können es gleich gern noch nachprüfen. Das kann man auch anhand des Organisationsplans erkennen. Genau diese Fachbereiche werden von Frauen geleitet. Das aber sind nicht unbedingt klassische Frauenämter.
Eines möchte ich noch sagen: Sie haben in der CDU doch Politikerinnen, die genau die Forderungen der SPD unterstützen und die gleichen Forderungen stellen, leider aber die niedersächsische Frauenministerin nicht. Also fragen Sie doch einmal bei Ihren Kolleginnen nach. Die können Ihnen da bestimmt sehr gut weiterhelfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE greift ein Thema auf, das der Deutsche Gehörlosen-Bund, die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten, Selbsthilfe- und Fachverbände sowie der Deutsche Schwerhörigenbund immer wieder an die Landesregierung und an die Fraktionen herangetragen haben.
Deutschland und damit auch Niedersachsen haben sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen von Menschen mit Be
hinderungen zu gewährleisten und den Abbau von vorhandenen Barrieren zu fördern.
Damit sind Menschen mit Behinderungen nicht mehr Bittsteller an die Gesellschaft, sondern Träger von Rechten, die zwingend zu beachten und einzuhalten sind.
Deutschland - dazu gehört erfreulicherweise auch Niedersachsen - ist in der Pflicht. Leider nimmt Niedersachsen diese Pflichterfüllung nicht wahr. Das bedauern wir im Namen der Menschen mit Behinderungen sehr.
Die Verbände der Menschen mit Behinderungen schreiben der Landesregierung immer wieder ins Zeugnis, dass das niedersächsische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen unzureichend und für die weitere Entwicklung der gleichberechtigten Teilnahme und Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen eher einengend als gestaltend ist.
Die Landesarbeitsgemeinschaft steht zu Recht auf dem Standpunkt, dass die Gesellschaft verpflichtet ist, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, Sprache als Verständigungsmittel zu nutzen.
Ist der Einzelne aufgrund seiner körperlichen, mentalen oder psychischen Beeinträchtigungen oder wegen seiner besonderen Eigenschaften dazu nicht in der Lage, muss er die Chance haben, sich auf die ihm individuell mögliche Art und Weise zu verständigen und die ihm angemessene Verständigungsform zu verwenden.
Kommunikation ist ein Menschenrecht. Die Verweigerung einer angemessenen Kommunikation stellt einen Angriff sowohl auf die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde als auch auf die Behindertenrechtskonvention dar.
Wille des Gesetzes ist u. a. das Recht auf freien Zugang zu Informationen. Dieser freie Zugang ist bei Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit nicht gewährleistet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ursprungsantrag der
Fraktion DIE LINKE vom 28. Oktober 2011, in dem gefordert wurde, analog zum Landesblindengeld eine bedarfsorientierte Nachteilsregelung für Menschen mit Hörbehinderungen oder Gehörlose einzuführen, wurde nach der Diskussion im Sozialausschuss - das wurde heute schon erwähnt - durch einen Änderungsantrag ersetzt. Hierin wird beantragt, erstens die Einführung eines niedersächsischen Gehörlosengeldes zu prüfen und zweitens die Betroffenenverbände in die Beratungen einzubeziehen. Diesem Änderungsantrag kann die SPD-Fraktion zustimmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen mit Hörbeeinträchtigungen haben einen Anspruch darauf, dass die Landesregierung und die Fraktionen prüfen, welche Möglichkeiten eines Ausgleichs der Teilhabeeinschränkungen bestehen.
Es steht zwar im niedersächsischen Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen, dass Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen das Recht haben, mit öffentlichen Stellen über geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Das reicht aber unseres Erachtens nicht aus, um sicherzustellen, dass z. B. die Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen gewährleistet ist.
Aufgrund dieser Fakten, die auch Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, sehr wohl bekannt sind, ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Einführung eines niedersächsischen Gehörlosengeldes zu prüfen, aus der Sicht der SPD-Fraktion sinnvoll und unterstützenswürdig. Dass in die Beratungen Vertreterinnen und Vertreter der Verbände einbezogen werden, gehört selbstverständlich dazu und ist aus der Sicht der SPD-Fraktion ebenfalls sinnvoll und unterstützenswürdig.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP! Es ist zwar nicht unser Antrag, aber ich muss doch sagen, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass Sie diesem Antrag nicht zustimmen wollen. Der Antrag ist total auf Ihrer Linie und in dem Ihnen eigenen Tenor gestellt.
In Ihren Anträgen wurde fast immer der Landtag oder die Landesregierung um Prüfung gebeten, teilweise sogar um Prüfung bereits bestehender Tatsachen. Wie häufig musste ich mich hier vorn schon darüber aufregen. In diesem Fall könnten Sie wieder einmal das machen, was Sie so gern tun, nämlich prüfen.
Wir stimmen dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu, der auf langjährige, wiederholte Forderungen der Verbände eingeht.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, ich habe Ihren Antrag altersentsprechend wirklich sehr wohlwollend gelesen.
Die Einrichtung und finanzielle Unterstützung der Seniorenservicebüros war und ist eine gute Entscheidung.
Auf dem Gebiet der Ehrenamtlichkeit ist Niedersachsen in der Bundesrepublik führend. - Ich glaube, das ist das einzige Gebiet, auf das das zutrifft.
Deswegen sollten wir diese Poleposition nutzen und die gesellschaftliche Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit stärken. Dazu ist Ihr Antrag aber ganz und gar nicht geeignet.
Im Gegenteil, er mäkelt an dem Freiwilligen Jahr für Seniorinnen und Senioren herum, indem er eine flexiblere Ausgestaltung des Freiwilligen Jahres für Seniorinnen und Senioren fordert. Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, meinen, den Seniorenservicebüros laienhafte Ratschläge erteilen zu müssen. Das ist total kontraproduktiv.
Ich musste zu meinem Bedauern feststellen, dass Sie wieder einmal nicht wirklich im Thema sind.