Protokoll der Sitzung vom 17.02.2010

Sie versuchen seit einigen Tagen durch Pressemitteilungen und auch heute durch Äußerungen hier im Landtag, uns in eine Ecke zu stellen, in die wir uns von Ihnen ausdrücklich nicht stellen lassen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zurufe von der SPD und von der LINKEN)

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Solidarität der Freien Demokraten. Das wird auch in Zukunft so bleiben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat über Herrn Schminke für ihren Antrag in der Drs. 16/2177 beantragt, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen. Der Landtag kann dies nach § 39 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung beschließen, sofern nicht gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 30 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrages an einen oder mehrere Ausschüsse stimmen.

Ich frage entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst, ob Ausschussüberweisung beantragt wird.

(Björn Thümler [CDU]: Ja, wird bean- tragt!)

- Es wird Ausschussüberweisung beantragt.

(Zurufe von der SPD und von der LINKEN)

Da Ausschussüberweisung beantragt wird, frage ich weiter, wer dafür stimmen möchte. Wenn sich mindestens 30 Mitglieder - - - Ich sehe, das ist der Fall. Es sind mindestens 30.

(Zurufe von der SPD - Unruhe)

- Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann es doch nicht sein: Wir behandeln eine Formalie, da kann man doch wohl zuhören.

Das erforderliche Quorum von 30 Mitgliedern des Landtages hat sich für eine Ausschussüberweisung ausgesprochen.

Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu überweisen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag wurde mit Mehrheit beschlossen bei einer großen Zahl von Enthaltungen.

Damit kommen wir zu

Tagesordnungspunkt 17: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 16/2195

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße zunächst einmal alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die auf der Tribüne E Platz genommen haben, um den vor uns liegenden Wahlvorgang zu verfolgen. Mein ganz besonderer Gruß gilt dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Professor Dr. Ipsen. Seien Sie uns herzlich willkommen.

(Beifall)

Für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs hat der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs den Wahlvorschlag in der Drs. 16/2195 vorgelegt.

Gemäß Artikel 55 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder, auf sieben Jahre gewählt. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsge

richtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt.

Grundlage der Wahl ist der Wahlvorschlag in der Drs. 16/2195. Wer ihm zustimmen will, kreuzt „Ja“ an, wer ihn ablehnen will, kreuzt „Nein“ an, und wer sich enthalten will, kreuzt „Enthaltung“ an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.

Die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Kohlenberg aufgerufen und kommen dann bitte einzeln hier nach vorn.

Auf der von mir aus gesehen linken Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie den Stimmzettel und werfen sie ihn in die Wahlurne.

Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass ich beauftrage:

Herrn Schriftführer Heidemann - unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, den Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen,

Frau Schriftführerin Dr. Lesemann, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Abgeordneter zur Wahlkabine geht,

Frau Schriftführerin Konrath - ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, die Aufsicht und Namenskontrolle bei der Wahlurne durchzuführen.

Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf den Stimmzetteln korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Stifte zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgeräts ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Die Mitglieder des Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme gleich wieder Platz zu nehmen. Ich appelliere an Ihre Disziplin. Unnötiges Herumlaufen und Herumstehen stört den Wahlablauf sehr.

Ich bitte nun die drei genannten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.

Frau Kollegin Konrath bitte ich, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.

(Schriftführerin Gisela Konrath bestä- tigt das)

- Vielen Dank. Die Wahlurne ist leer.

Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben.

Wir beginnen mit dem Namensaufruf. Bitte sehr, Frau Kohlenberg!

(Schriftführerin Gabriela Kohlenberg verliest die Namen der Abgeordneten:

Thomas Adasch

Hans-Henning Adler

Johann-Heinrich Ahlers

Heinrich Aller

Dr. Gabriele Andretta

Klaus-Peter Bachmann

Martin Bäumer

Heiner Bartling

Daniela Behrens

Almuth von Below-Neufeldt

Karin Bertholdes-Sandrock

Hans-Christian Biallas

Dr. Uwe Biester