Protokoll der Sitzung vom 17.02.2010

Es bleibt nur die Vermutung, dass die Landesregierung mit dem Verbot einen Maulkorb verhängen wollte, damit eine kritische Auseinandersetzung mit der Regierungspolitik nicht in den Schulen stattfindet;

(David McAllister [CDU]: Ach Quark!)

denn während die Oppositionspolitiker während der letzten Wochen vor Wahlen quasi Hausverbot an den Schulen haben, reist die Ministerin von einer Schule zur anderen - selbstverständlich nicht, um Wahlkampf zu machen, sondern zu rein repräsentativen Zwecken und als Mitglied der Landesregierung und keineswegs als Abgeordnete oder CDU-Mitglied.

Diese Trennung existiert aber nur auf dem Papier und nicht in der Wirklichkeit.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung von Ina Korter [GRÜNE])

Deswegen fordern wir, dass das Besuchsverbot für Politikerinnen und Politiker an den Schulen sechs Wochen vor Wahlen aufgehoben wird. Die direkte Auseinandersetzung mit den Menschen hinter den Schlagzeilen und Botschaften fördert das demokratische Bewusstsein, das Verständnis für das Funktionieren von Politik. Aber davor scheinen die Fraktionen von CDU und FDP Angst zu haben.

Meine Damen und Herren, Fehler können berichtigt werden. Stimmen Sie den vorliegenden Anträgen zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Zu dem zweiten Antrag, dem Antrag unter b, spricht Frau Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es erstaunlich, welches schlechte Bild die Regierungsfraktionen offensichtlich von sich selbst als Politikerinnen und Politiker haben. Vor allem finde ich es aber bedenklich, welches negative Bild von Politikerinnen und Politikern Sie mit Ihrer Ab

lehnung von Podiumsdiskussionen direkt vor Wahlen den Schülerinnen und Schülern, besonders also den Jugendlichen, vermitteln.

Meine Damen und Herren, Sie haben in den Ausschusssitzungen und in der Plenardebatte eine Reihe von Begründungen vorgebracht, mit denen Sie solche Diskussionen an Schulen ablehnen. Auf der einen Seite warnen Sie immer davor, dass damit Missbrauch getrieben und Jugendliche durch Politiker manipuliert werden könnten. Damit unterstellen Sie nicht nur den Jugendlichen, dass sie leicht zu beeinflussen seien, sondern auch und vor allem - das finde ich eigentlich viel schlimmer - unterstellen Sie Politikern, dass sie vor den Wahlen nichts Anderes im Sinn hätten, als Kinder, Jugendliche und junge Menschen zu manipulieren und zu indoktrinieren.

Eine offene, sachliche Diskussion in den Schulen, aus der Schülerinnen und Schüler etwas mitnehmen und etwas lernen können, scheinen Sie sich gar nicht vorstellen zu können. Das ist, finde ich, schon ein großes Armutszeugnis.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Bemerkenswert und wohl auch ehrlicher finde ich die Argumentation, die Herr von Danwitz eingebracht hat. Er hat darauf hingewiesen, dass Abgeordnete im Wahlkampf stark in Anspruch genommen seien und durch Diskussionen in Schulen zusätzlich belastet würden. Da frage ich mich, warum Sie dann ausgerechnet Podiumsdiskussionen in Schulen aussparen wollen. Liegt das vielleicht daran, dass Sie genau wissen, dass Jugendliche nämlich nicht so einfach zu manipulieren sind und nicht so einfach zu beeindrucken sind, dass sie im Gegenteil ein ganz ausgesprochen kritisches Publikum darstellen? Oder wollen Sie sich diese Diskussionen vielleicht ersparen, weil Sie fürchten, dass Sie dabei nicht besonders gut abschneiden? Das zeigen ja die Probeabstimmungen, die an den Schulen oft nach solchen Podiumsdiskussionen durchgeführt worden sind, und bei denen die Vertreter von CDU und FDP häufig ziemlich „alt“ ausgesehen haben. Vielleicht sollten Sie einmal darüber nachdenken, woran es liegt, dass Sie bei solchen Probeabstimmungen so schlecht abschneiden.

Es zeugt jedoch von einem ausgesprochen schlechten Demokratieverständnis und von großer Arroganz der Macht, wenn Sie nur die eine Konsequenz ziehen, nämlich in Zukunft solche Diskussionen zu verbieten, wie Sie es bereits im letzten

Jahr getan haben. Wir Grünen meinen, dass die Schulen durchaus selbst in der Lage sind, mit ihren Schülervertretungen, ihren Elternvertretungen, den Lehrkräften und den Schulleitungen dafür zu sorgen, dass solche Podiumsdiskussionen auch vor Wahlen ausgewogen und demokratisch zugehen. Sie trauen das den Schulen offensichtlich nicht zu.

Frau Reichwaldt hat es gesagt: Sie haben heute die Chance, diese unsägliche Entscheidung mit Ihrer Abstimmung zu korrigieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Zustimmung bei der SPD)

Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Lammerskitten von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Lammerskitten!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer unsere bisherigen Diskussionen zu diesem Tagesordnungspunkt miterlebt hat, der weiß, dass es dabei kontrovers und durchaus auch hitzig zuging. Das Thema scheint also neben inhaltlichen Erwägungen auch mit einigen Emotionen verknüpft zu sein. Genau das zeigt uns, warum der Erlass zu Besuchen von Politikerinnen und Politikern in Schulen in seiner jetzigen Form absolut richtig ist; denn in Wahlkampfzeiten pflegt es auf der politischen Bühne bei Weitem nicht immer nur sachlich, sondern oft auch noch hitziger und emotionaler zuzugehen, als wir es gerade bei diesem Thema erleben konnten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Können wir garantieren, dass wir das bei Auftritten in Schulen in Wahlkampfzeiten ausblenden könnten? Ist das das Bild von Politik, das wir unseren Schülerinnen und Schülern vermitteln wollen? Die Antwort auf beide Fragen kann nur Nein lauten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ein Weiteres ist zu beachten. Selbst wenn es allen Kolleginnen und Kollegen gelänge, sich in der heißen Wahlkampfphase in den Schulen konsequent sachlich zu präsentieren, so wäre immer noch der Zeitpunkt dieser Präsentation unmittelbar vor der Wahl mehr als fragwürdig. Er würde uns, alle Beteiligten, anfällig machen für Kritik. Es müsste nur ein einziges Mal eine Schule eine Par

tei zuviel oder zuwenig einladen. Schon wäre der Vorwurf, auf diese Weise den Wahlausgang beeinflussen zu wollen, nicht aufzuhalten. Er wäre in dieser Zeit doppelt brisant wie in Zeiten außerhalb des Wahlkampfes.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zudem würden diese Vorwürfe nicht nur die Beteiligten treffen, sondern ebenso den demokratischen Wahlvorgang insgesamt öffentlich infrage stellen. Das kann nicht in unser aller Interesse liegen.

Im Übrigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, sollten Sie eines bedenken: Wenn es Ihnen nicht gelungen ist, Ihre Inhalte und Positionen jungen Menschen in den übrigen Wochen des Wahljahres oder in den 52 Wochen jedes anderen Jahres zu vermitteln, dann schaffen Sie das auch nicht in den vier Wochen unmittelbar vor der Wahl.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Dann brauchen Sie auch keine Minister an die Schulen zu schicken!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns deshalb unsere Schulen von vornherein freihalten von jeglichem Verdacht, politische Meinung machen zu wollen. Lassen Sie uns den Schulen stattdessen zutrauen, dass sie die Kinder und Jugendlichen in angemessener Weise politisch bilden. Lassen Sie uns auch untereinander die Auseinandersetzung darüber ersparen, wer unzulässigerweise unmittelbar vor einer Wahl junge Menschen beeinflusst hat. Lassen Sie uns, statt an diesen vier Wochen zu kleben, zu jeder Zeit konsequent künftige Wählerinnen und Wähler ansprechen; denn dauerhaftes politisches Interesse entsteht nicht aus kurzfristigen emotional aufgeputschten Diskussionen, sondern aus dauerhafter inhaltlicher Information.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In diesem Sinne ist dieser Erlass so, wie er ist, genau richtig. Deswegen werden wir die Anträge ablehnen.

Frau Reichwaldt, vielleicht noch abschließend zu Ihnen. Wichtig ist es auch bei Erlassen, dass man sie vorher liest. Sie sprachen davon, dass das sechs Wochen vorher verboten sei. Die Frist beträgt vier Wochen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nun hat Herr Borngräber von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Erlass zum Besuch von Politikerinnen und Politikern in Schulen diskriminiert die politische Willensbildung, diskriminiert die Teilhabe an der Willensbildung und widerspricht dem breiten Informationsbedürfnis unserer Schülerinnen und Schüler in der heißen Wahlkampfphase.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, weil das so ist, gehört dieser Erlass mindestens - ich wiederhole: mindestens - zurück in die Entscheidungskompetenz der Eigenverantwortlichen Schule. Das können die nämlich vor Ort besser regeln.

(Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wann ist Politik am interessantesten? Doch sicher unmittelbar vor anstehenden Wahlen, in einer Phase, in der Wählerinnen und Wähler - dazu gehören natürlich auch Schülerinnen und Schüler - ein breites Informationsbedürfnis haben, was die Standpunkte der Parteien und deren Kandidatinnen und Kandidaten angeht. Zugegeben, es gibt auch noch andere, außerschulische Möglichkeiten der Informationsbeschaffung vor Wahlen für die Wahlentscheidung eines jeden Einzelnen.

Aber die Frage, die sich hier stellt, ist doch: Reicht das aus? Reicht das aus angesichts eines steten Rückgangs der Wahlbeteiligung auf allen politischen Ebenen? Reicht das aus angesichts steigender Politikverdrossenheit, die wir alle beklagen? Reicht das aus vor dem Hintergrund der von CDU und FDP aufgelösten Landeszentrale für politische Bildung? Muss nicht die Schule über den Chor der medialen Flut hinaus einen deutlicheren Fokus auf die Förderung der demokratischen Willensbildung legen, zumal in Wahlkampfzeiten? Wie inkongruent ist es eigentlich, wenn Sie, meine Damen und Herren auf der rechten Seite des Hauses, Schülerinnen und Schülern ein politisch gesteuertes Informationsrecht in wichtigen Phasen politischer Willensbildung vorenthalten, Sie andererseits aber just diesen Schülerinnen und Schülern mit 16 Jahren das Wahlrecht bei Kommunalwahlen und mit 18 Jahren das Wahlrecht zu Landtagen, zum Bundestag und zu Europa einräumen?

Es gibt also - das muss man konstatieren - volljährige Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen, denen sie elementare Informationsmöglichkeiten in ihrer Schule vorenthalten.

Meine Damen und Herren, Schulen haben viele Aufträge. Ein besonders wichtiger ist der Auftrag, den Schülerinnen und Schülern die Elemente der parlamentarischen Demokratie zu vermitteln. Das gilt erst recht in den sensiblen vier Wochen vor Wahlen. Ihre Argumente während der Beratung im Kultusausschuss waren - das haben meine Vorrednerinnen festgestellt - dürftig. Da war die Rede von extremen Parteien, die sich in Diskussionen einklagen könnten. Da war die Rede von Missbrauch und ähnlichen Dingen. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen deutlich sagen: Wir trauen den beamteten Schulleitungen und den Lehrerinnen und Lehrern im Lande Niedersachsen mehr zu. Alle diese Akteure sind der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in besonderer Weise verpflichtet worden.

Im Übrigen hat auch unser früherer Kultusminister Busemann den Schulen das zugetraut und deshalb den in Rede stehenden Erlass mit der Deregulierungsliste gestrichen. Das war, Herr Busemann, damals eine gute Entscheidung.

(Zustimmung von Wolfgang Jüttner [SPD] und Kreszentia Flauger [LINKE])

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, man macht sich ja so seine Gedanken, wovor Sie eigentlich Angst haben. Was treibt Sie wirklich um, Schulen Einladungen beispielsweise zu Podiumsdiskussionen mit Politikern in der heißen Phase zu verbieten? Warum wurde die Einziehung des Erlasses aus der sogenannten Deregulierungsliste just vor der letzten Bundestagswahl vorgenommen?

Nun, zum einen wissen Sie um das Wahlverhalten der jungen Menschen, die nicht unbedingt Ihnen zugeneigt sind.