Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 23 der Abg. Ursula Helmhold und Enno Hagenah (GRÜNE)

Zu wenig Salz - zu viel Salz? War der Streusalzmangel in Niedersachsen hausgemacht?

Im Januar 2010 stellte sich Verkehrsminister Bode noch vor der Landespresse mit Schippe auf einen hannoverschen Gehweg und kritisierte den salzarmen Winterdienst in der Landeshauptstadt wegen der in der Stadt verbliebenen Schneeberge. Im Februar sorgten im Zuge der anhaltenden Frostperiode ein zunehmender Streusalzmangel und der deswegen auf Landes- und Bundesstraßen sowie einzelnen Autobahnspuren ausfallende Winterdienst landesweit für öffentliche Diskussionen. Auch zwischen Kommunen und Land wurden Auseinandersetzungen über die Frage geführt, wie auf den Streusalzmangel reagiert werden sollte, wie die vorhandenen Mengen sinnvoll einzusetzen wären und wo auf den Salzeinsatz verzichtet werden könnte oder müsste. Als sich die Wetterlage um die Monatsmitte etwas verbessert hatte und der Höhepunkt der „Tausalzkrise“ damit überwunden schien, wurde jedoch von den Straßenbehörden des Landes auf Landesstraßen im südniedersächsischen Raum Tausalz weiter prophylaktisch eingesetzt und in einer Menge von 20 g/m

2 ausgebracht. Unterdessen hatten die kommunalen Streudienste dort

den Tausalzeinsatz bereits - entsprechend der Wetterlage - auf 10 g/m

2 reduziert. Der Einsatz geringerer Salzmengen durch die Kommunen wurde von Beobachtern als ausreichend und angemessen angesehen, während auf den quasi benachbarten Landesstraßen in der Region das knappe Salz durch die Landesbehörde in übermäßigen Mengen ausgebracht worden sei. Ursache dieses weiterhin hohen Einsatzen von Tausalz durch den Straßendienst des Landes soll ein Erlass sein, der nach einem Schulbusunfall im Landkreis Osterode im Jahre 2006 vom Verkehrsministerium herausgegeben worden war. Dieser Erlass schreibt den Straßenmeistereien und ihren Dienstleistern sowohl den bis dahin nicht mehr praktizierten prophylaktischen Streusalzeinsatz als auch erhöhte Mengen von Streusalz vor. Als Folge dieses Erlasses entscheiden offenbar derzeit nicht mehr die zuständigen Straßenmeistereien in eigener Verantwortung und der jeweiligen Wettersituation angepasst über den Streumitteleinsatz, sondern richten sich strikt nach den Vorgaben des Erlasses, auch wenn diese Vorgaben der jeweiligen Straßensituation nicht angemessen sind.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welcher Endscheidungsspielraum besteht auf der Grundlage welcher ministerialer Vorgaben für die Straßenmeistereien in Niedersachsen über den Einsatz von Streumitteln im Rahmen des Winterdienstes?

2. Inwieweit bestehen in Niedersachsen unterschiedliche Vorgaben für den Einsatz von Streumitteln bei den zuständigen kommunalen Stellen und bei den Landesstraßenbehörden/-meistereien sowohl in Bezug auf die ausgebrachten Salzmengen als auch in Bezug auf das sogenannte prophylaktische Ausbringen von Salz (obwohl dies laut anderer sachkundi- ger Stellen schon seit Längerem nicht mehr der Stand der Technik ist)?

3. Inwieweit waren die im Vergleich zu vielen Kommunen beim Land Niedersachsen erhöhten Vorgaben zum Salzstreuen (Menge, Prophyla- xe) Ursache des zwischenzeitlichen Streusalzmangels in Niedersachsen im Winter 2009/2010 beim Land und bei einigen Kommunen?

Für das gesamte Spektrum des Straßenbetriebsdienstes werden von den Bundesländern gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Maßnahmenkataloge (MK) entwickelt und ständig aktualisiert. Diese MK, die Standards definieren und die Qualität der Betriebsdienstleistungen sicherstellen, werden nach erfolgter bundesweiter Abstimmung durch den Bund für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt mit der Empfehlung an die Länder, den jeweiligen MK ebenfalls für die in ihrer Zuständigkeit befindlichen Straßen zu übernehmen. Für den Bereich des Straßenwinterdienstes hat das

BMVBS den entsprechenden Maßnahmenkatalog (MK 6 a) mit Schreiben vom 2. November 2004 zur Anwendung für die Bundesfernstraßen verbindlich eingeführt. Oberstes Ziel eines optimal organisierten und nach wirtschaftlichen Kriterien ausgerichteten Winterdienstes ist es, Fahrbahnglätte möglichst zu verhindern bzw. schnell und wirksam zu beseitigen, um ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit und volkswirtschaftlichem Nutzen sicherzustellen.

Mit Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 17. November 2004 an das damalige Landesamt für Straßenbau und anschließender Weitergabe von dort an die Straßenbauämter und ihre Autobahn- und Straßenmeistereien wurde die Anwendung des MK 6 a mit Verfügung vom 8. Dezember 2004 für alle in der Betreuung der niedersächsischen Straßenbauverwaltung befindlichen Verkehrswege sichergestellt (Maßnahmenkatalog Straßenbetriebsdienst (MK 6 a), Optimierung von Einsatzverfahren; Empfehlungen für die Organisation des Winterdienstes bei Autobahn- und Straßenmeistereien).

Das vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Hinsichtlich des Streustoffes gibt der MK 6 a Streusalz vor. Des Weiteren ist als Orientierung für die Winterdienstorganisation ein Anforderungsniveau in Abhängigkeit von der Verkehrsbedeutung der Straße definiert. Die verantwortliche Anwendung der im MK 6 a beschriebenen inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen liegt hingegen in jedem Einzelfall bei den Leitungen der Autobahn- oder Straßenmeistereien. Darüber hinaus optimieren Merkblätter und Richtlinien der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen die Entscheidungen der örtlichen Einsatzleitung; weitere Vorgaben des Ministeriums zur Planung und Durchführung des Winterdienstes gibt es nicht.

Zu 2: Die Streupflicht der Kommunen und der Winterdienst der staatlichen Straßenbauverwaltung, im rechtlichen Sinne eine freiwillige Leistung, basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Eine Vergleichbarkeit ist daher nicht gegeben. Die Wahrnehmung der Räum- und Streupflicht im Rahmen der straßengesetzlichen Reinigung und damit auch die Auswahl der Streumittel obliegen innerhalb der geschlossenen Ortslagen allein den Kommunen. Es handelt sich um eine selbstständige Aufgabe, die den Gemeinden per Gesetz übertragen ist. Eine Zuständigkeit des Landes ist nicht gegeben.

Außerhalb der geschlossenen Ortschaften leistet die staatliche Straßenbauverwaltung nach besten Kräften Winterdienst als besondere Aufgabe neben der Straßenbaulast, § 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht besteht jedoch auch außerhalb der Ortslagen eine Streupflicht bei Glatteis, allerdings lediglich beschränkt auf besonders gefährliche Stellen.

Die jeweils notwendige Streusalzmenge lässt sich aufgrund der Vielzahl der sie beeinflussenden Faktoren nicht oder nur sehr unzureichend definieren. Folgende Streumengen werden im technischen Regelwerk als Anhaltswerte genannt:

- vorbeugende Streuung auf trockene/benetzte Fahrbahn 5 bis 15 g/m²,

- vorbeugende Streuung auf nasse Fahrbahn/vor Eisregen 10 bis 30 g/m²,

- Streuung bei leichter Reif- und Eisglätte 5 bis 15 g/m²,

- Streuung bei Glatteis/nach Eisregen 15 bis 40 g/m²,

- Streuung bei Schneefall/Schneeglätte 15 bis 40 g/m².

Maßgebend ist die bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Meistereien vorhandene langjährige Erfahrung im Umgang mit Wetter-, Fahrbahn- und Verkehrsituationen: Garant dafür, dass der Winterdienst nach dem Grundsatz „So viel Salz wie nötig, so wenig Salz wie möglich“ ausgeführt wird.

Auch die präventive, d. h. zeitnahe vorbeugende Streuung ist Bestandteil des MK 6 a und damit Stand der Technik. Nur durch das Aufbringen von geringen Streusalzmengen auf die Fahrbahn bereits vor dem Eintritt einer mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Glättesituation lässt sich diese überhaupt erst vermeiden.

Zu 3: Der erhöhte Streusalzverbrauch ist allein die Folge eines für Norddeutschland untypisch lang anhaltenden Winters.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 24 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Wie viel Geld gibt das Land aus für die Förderung der von der Bevölkerung abgelehnten Agrogentechnik?

Die Gentechnologie in Landwirtschaft und in Lebensmitteln wird von breiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt. Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage vom April 2009 begrüßten 78 % der Bundesbürger das Verbot des Genmais MON810. Nur 16 % waren gegen das Verbot. Besonders unter Schülerinnen und Schülern fand das Gentechnikverbot mit 85 % die größte Zustimmung.

Gerade deshalb versucht die Landesregierung nach Einschätzung von Greenpeace mit dem Projekt „HannoverGen“, bei Schülerinnen und Schülern eine höhere Akzeptanz von genmanipulierten Lebensmitteln zu erzeugen. Laut Greenpeace stammten Teile des Unterrichtsmaterials für „HannoverGen“ eindeutig von Werbeseiten des Gentechnikkonzerns Monsanto. Auch werden das von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner verhängte Genmaisverbot als wissenschaftlich unbegründet dargestellt und die im Verbotsbescheid aufgeführten Gründe und Studien ignoriert. Das Projekt wurde 2008 bis 2010 mit fast 1 Million Euro aus Landesmitteln gefördert. Außerdem wurden die Freisetzungen von genmanipulierten Zuckerrüben der Firma KWS z. B. in Northeim mit 600 000 Euro gefördert.

Nach der Genehmigung der wegen ihrer Antibiotika-Resistenz auch unter Gesundheitsforschern umstrittenen Genkartoffel Amflora durch die Europäische Kommission erklärten führende niedersächsische Firmen wie der Marktführer Emsland Stärke GmbH in Emlichheim, auf den Anbau und die Verarbeitung von Amflora generell zu verzichten, weil „die Konsequenzen zu groß wären“(NOZ vom 3. März 2010).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird das Projekt „HannoverGen“ über 2010 hinaus weitergeführt, und welche Landesgelder sind dafür in welchen Einzelplänen des Landeshaushalts vorgesehen?

2. Welche Forschungen und Freisetzungsversuche der Agrogentechnik werden und wurden vom Land in den letzten drei Jahren in welcher Höhe gefördert?

3. Wie bewertet die Landesregierung den freiwilligen Verzicht niedersächsischer Firmen auf den Anbau und die Verarbeitung der umstrittenen Genkartoffel Amflora?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es ist offen, wie und in welchem Umfang das Projekt „HannoverGen“ nach 2010 fortgeführt wird. Daher können zurzeit keine Aussagen über den Umfang der vorgesehenen Landesgelder und über die Einzelpläne des Landeshaushaltes getroffen werden.

Zu 2: In den letzten drei Jahren wurde das angeführte Projekt „Entwicklung pilzresistenter Nutzpflanzen durch gentechnologische Aktivierung der pflanzlichen Abwehrkräfte“ bei der PLANTA GmbH aus Landesmitteln mit 589 870,53 Euro gefördert. Im Rahmen dieses Projektes wurden keine Freilandversuche angelegt.

Aus Landesmitteln wurden in den letzten drei Jahren direkt keine weiteren Forschungsprojekte im Bereich Gentechnik gefördert. Keine Aussagen können getroffen werden zu einer indirekten Förderung aus Landesmitteln durch eine institutionelle Förderung z. B. von Universitäten.

Zu 3: Die Entscheidung über einen Verzicht auf den Anbau zugelassener transgener Pflanzen bzw. auf die Verarbeitung von Produkten mit zugelassenen transgenen Bestandteilen liegt allein bei den Firmen. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, eine Bewertung zu einer Entscheidung für oder gegen eine Nutzung transgener Pflanzen oder Bestandteile vorzunehmen.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 25 des Abg. Christian Meyer (GRÜ- NE)

Bestimmt das Land, welche Alternativen in Fusionsgutachten geprüft werden?

Im Rahmen des sogenannten Zukunftsvertrags hat das Land fusionswilligen Landkreisen die Bezuschussung von Fusionsgutachten bis zur Höhe von 50 000 Euro zugesagt.

Im Weserbergland und in Südniedersachsen wird nun über die Erteilung solcher Gutachten diskutiert. Die Landkreise Holzminden und Northeim hatten sich verständigt, unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der Kreistage ein solches Gutachten zu planen und dazu jeweils die Nachbarkreise Osterode, Göttingen, Hildesheim und Hameln-Pyrmont abzufragen, ob sie sich daran beteiligen möchten. Während Göttingen und Osterode per Kreistagsbeschluss ihre grundsätzliche Zustimmung erklärt und eine engere Beteiligung gefordert haben, haben die Landkreise Hameln-Pyrmont und Hildesheim schriftlich abgesagt, sich an einem solchen Gutachten zu beteiligen.

In der DEWEZET vom 10. Februar 2010 heißt es: „Einvernehmlich haben Landrat Rüdiger Budde und die Fraktionsspitzen des Kreistages darum auch die Beteiligung an einem Gutachten abgelehnt, für das Waske und Wickmann schon eifrig Fragestellungen absprechen, ohne die anderen Kreise mit einzubeziehen.“

Auch sollen in einer Sitzung am 24. Februar 2010 schon die beiden von Innenminister Schünemann empfohlenen Gutachter PricewaterhouseCoopers und KGSt einer gemeinsamen Lenkungsgruppe ausschließlich aus den Landkreisen Northeim und Holzminden vorgestellt worden sein. Außerdem soll zwischen den Landräten aus Northeim und Holzminden laut Protokoll vereinbart worden sein, etwaige Fusionsgespräche nur „gemeinsam“ führen zu wollen.

In einem Interview in der DEWEZET vom 24. Februar 2010 erklärt Innenminister Schünemann jedoch, dass trotz der Ablehnung aus Hameln-Pyrmont und der Zusage aus Göttingen und Osterode in einem vom Land finanzierten Fusionsgutachten es „beide Optionen, Holzminden-Hameln-Pyrmont und Holzminden-Northeim, geben“ soll. Von alternativen Optionen wie einer Fusion von Northeim mit Göttingen und/oder Osterode war nicht die Rede.