Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

Zu 2: Im Jahr 2009 ging es vor allem darum, bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Dafür wurden ausnahmsweise auch Rationalisierungsvorhaben gefördert, was regelmäßig zu geringeren zusätzlichen Arbeitsplätzen und hohen spezifischen Kapitalkosten der Förderung führt. Derartige Rationalisierungsinvestitionen sind aber in Krisenzeiten die Basis der Bestandsentwicklungspolitik. Zudem wurden überdurchschnittlich viele kleine Unternehmen als Ersterrichtungen gefördert, die ebenso nur geringe Arbeitsplatzzahlen aufweisen.

Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung hat in wesentlichen Investitionsfeldern die Weichen gestellt und erreicht in der Bertelsmann-Studie z. B. Platz 1 bei den Ausgaben für die Hochschulen. Gerade für den Bereich der Hochschulen sowie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen hat Niedersachsen im Landeshaushalt 2010 durch Veranschlagung von rund 2,55 Milliarden Euro zukunftsweisende Vorkehrungen getroffen. Niedersachsen, das als Flächenland auch von sehr ländlichen und teilweise auch strukturschwachen Regionen geprägt ist, ist auch an der Entwicklung von Programmen für den ländlichen Raum beteiligt. In Zeiten knapper Haushalte können Investitionen aber nur mit Maß erfolgen.

Die Bertelsmann-Stiftung unterstützt in ihrer abschließenden Einschätzung die Landesregierung in dieser Zielsetzung, was insbesondere durch die engagierte Förderpolitik im Bereich der Innovationstätigkeiten der niedersächsischen Unternehmen belegt wird.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

Wo werden Lkw-Parkplätze an niedersächsischen Autobahnen geplant?

Durch seine zentrale Lage in Deutschland gehört Niedersachsen zu den Bundesländern mit besonders starkem Transportverkehr. Wegen der stark gestiegenen Lkw-Transportleistung und der vermehrten Just-in-time-Anlieferung und -Abholung in den Häfen von Hamburg und Bremerhaven entsteht ein erheblicher „Wartezonenplatzbedarf“ für Lkw, die in Niedersachsen einen Zwischenstopp einlegen, weil die Hafenstädte keinen Platz dafür anbieten. Dabei geraten zum einen anliegende Kommunen durch die Planung großflächiger Autohöfe in der Nähe der Autobahnen in Bedrängnis. Zum anderen verursachen Planungen zur Schaffung neuer und Erweiterung bestehender Rastplätze Ängste vor Lärmbelästigung und Beeinträchtigung der Wohnqualität.

Der ehemalige niedersächsische Verkehrsminister Rösler hat im Juni 2009 eine Vereinbarung mit dem Bundesverkehrsministerium zum Ausbau der Lkw-Parkplätze an Niedersachsens Autobahnen unterzeichnet. Danach sollen bis Ende 2010 rund 500 zusätzliche Lkw-Stellplätze in Niedersachsen geschaffen werden. Das zuständige Ministerium verlautbarte dazu, hierbei handele es sich um eine erste Tranche von insgesamt über 3 000 Lkw-Stellplätzen, deren Fertigstellung bis 2015 geplant sei. Der damalige Bundesverkehrsminister Tiefensee kündigte ebenfalls im Juni 2009 an, allein auf der Ost-West-Achse A 2 zwischen Hannover/Buchholz und dem Kreuz Wolfsburg/Königslutter bis Ende des Jahres 2010 300 neue Lkw-Stellplätze einzurichten. An der A 1 bei Bramsche, der A 7 bei Schlochau/Northeim, der Rastanlage Waldseite an der A 30 und weiteren Rastanlagen sollte das Parkplatzangebot nach damaliger Aussage „in den kommenden Monaten“ deutlich aufgestockt werden. Nach den personellen Veränderungen in der Bundes- und der Landesregierung stellt sich die Frage nach dem Fortbestand und der Vollständigkeit dieser Angaben.

Geplant sind seitens der Bundesstraßenverwaltung z. B. auch der Neubau der BAB-Tank- und -Rastanlage Elbmarsch im Norden Seevetals (BAB-Rastanlage Hamburg-Stillhorn soll unbe- wirtschaftet fortbestehen) und die Erweiterung der Lkw-Rastanlagen Hasselhöhe sowie Seevetal-Ost. In Seevetal, das von drei Autobahn-/Eisenbahntrassen durchschnitten wird, regt sich in der Bevölkerung bereits deutlicher Unmut wegen der jetzt schon hohen Lärmbelastung. Der Seevetaler Gemeinderat lehnt die Planungen wegen befürchteter Eingriffe in die Natur und der Nähe zur Wohnbebauung einhellig ab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo sind in Niedersachsen zusätzliche LkwParkplätze oder Rastanlagenerweiterungen jeweils mit wie vielen Stellplätzen für die kommenden drei Jahre geplant oder in den vergangenen drei Jahren bereits geschaffen worden?

2. Welche Möglichkeiten der bürgerschaftlichen oder politischen Einflussnahme lassen der aktuelle Verfahrensstand hinsichtlich der Standortwahl z. B. für den Neubau der Tank- und Rastanlage Elbmarsch und die Erweiterung der Rastanlagen Hasselhöhe sowie Seevetal-Ost noch offen?

3. Anhand welcher Kriterien und gegebenenfalls mit welchen Abwägungsergebnissen wurden/werden Alternativstandorte zu den besagten Rastanlagen geprüft (Entscheidungsmatrix, Kartenmaterial)?

Der große Nachholbedarf an zusätzlichen LkwParkkapazitäten ist kein ausschließlich niedersächsisches Problem, sondern besteht bundesweit an hoch frequentierten Autobahnen. Mit dem „Bericht des BMVBS an den deutschen Bundestag zur Lkw-Parkstandssituation auf und an BAB“ im Oktober 2008 wurde deutlich, dass 14 200 Parkstände fehlen. Niedersachsen hat das länderspezifische Ergebnis in enger Abstimmung mit dem BMVBS konzeptionell aufbereitet und die Anfang 2008 schon forcierten Um-, Aus- und Neubauplanungen zum Arbeitsschwerpunkt erklärt.

Der Fehlbestand und die Notwendigkeit des sofortigen Handelns werden über alle parteipolitischen Grenzen hinweg gesehen. Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, der ruhesuchenden Lkw-Fahrer und auch der durch verdrängte Verkehre betroffenen Kommunen wird mit hohem Engagement der berechtigten Forderung nach zusätzlichen Lkw-Parkständen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nachgekommen. Die aktuelle Diskussion muss nicht nur den jetzigen Fehlbestand, sondern auch die zu erwartende Verkehrssteigerung der nächsten Jahre berücksichtigen.

Es ist selbstverständlich, dass dabei auch die Interessen der Kommunen und der Bürger beachtet werden. Eine zügige Realisierung hängt auch von der Dauer der Verfahren zur planungsrechtlichen Absicherung ab. Dies ist unabwendbar im Sinne rechtsstaatlich korrekter Verfahren.

Neben dem öffentlichen Auftrag hat der Bund als Baulastträger die Pflicht, länderübergreifend zu denken und die Partnerschaft mit der Wirtschaft zu nutzen. Eine einseitige Inanspruchnahme Niedersachsens lässt sich damit nicht vereinbaren.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Niedersächsischen Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: In den Jahren 2007 bis 2009 sind 365 neue Lkw-Parkstände geschaffen worden, davon 58 auf

der BAB A 1, 22 auf der BAB A 2, 80 auf der BAB A 7, 45 auf der BAB A 27 und 158 auf der BAB A 30.

Für die Jahre 2010 bis 2012 sind weitere 1 855 Lkw-Parkstände geplant, davon 488 auf der BAB A 1, 569 auf der BAB A 2, 430 auf der BAB A 7, 135 auf der BAB A 27, 75 auf der BAB A 30 und 158 auf der BAB A 39.

Zu 2: Bereits in der frühen Planungsphase werden Landkreise und Fachbehörden eingebunden. Die Beteiligung der politischen Gremien vor Ort und der betroffenen Bürger ist - wie üblich - über die Rechtsverfahren gesichert.

Bei der Rastanlage Elbmarsch im Zuge der BAB A 1 sind die ersten Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange bereits erfolgt. Im weiteren Planungsverfahren werden die betroffenen Bürger beteiligt. Nach einer ersten Raumanalyse stimmte das BMVBS der Erweiterung der beiden Rastanlagen im Zuge der BAB A 7 grundsätzlich zu. Im nächsten Schritt werden Mitte März 2010 die Öffentlichkeit, die regional Verantwortlichen und die Betroffenen informiert.

Zu 3: Die Erweiterung vorhandener Rastanlagen hat Vorrang vor einem Neubau. Die Standortwahl berücksichtigt wirtschaftliche (vorhandene Infra- struktur, Raststätten, Tankanlagen, Ver- und Ent- sorgung, vertraglich gesicherte Konzessionen) und verkehrliche Aspekte (Lage im Netz, Abstände zu anderen Rastanlagen, Zu- und Abfahrten). Ebenso werden in Abstimmung mit den Stellen vor Ort Vorgaben aus der Raumordnung, dem Naturschutz und dem Landschaftsschutz beachtet. Ist eine Erweiterung nicht zielführend, erfolgt eine Untersuchung für einen Neubau. Für die Standortwahl der Rastanlage Elbmarsch im Zuge der BAB A 1 erfolgte eine Bewertung mit den Zielen Verkehr, Kosten, Umwelt und Sonstiges unter Berücksichtigung der Raumordnungsprogramme und der naturschutzrechtlichen Fachplanungen des Landes, der Region und des Landkreises.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 22 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Welche Folgen haben die Pläne der Landesregierung zur Beschleunigung von Abschiebungen?

Abschiebung ist die zwangsweise Rückführung von Personen, die für ausreisepflichtig befunden wurden und nicht freiwillig ausreisen wollen. Die Abschiebungen werden in Niedersachsen von den Ausländerbehörden vorbereitet und von den Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB) durchgeführt. Einige Personen werden auch direkt aus den Einrichtungen der ZAAB abgeschoben. In Einrichtungen wie der ZAA Außenstelle Bramsche sollen die Menschen zunächst systematisch zu einer freiwilligen Ausreise bewegt und darauf vorbereitet werden. In deren neuester Broschüre wird damit geworben, dass gemeinsam mit den Ausländerinnen und Ausländern Perspektiven für eine Rückkehr in Würde entwickelt werden sollen. Erfolgt eine freiwillige Ausreise nicht, wird - sofern möglich - abgeschoben. Weiterhin werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ausreisepflichtige Personen in Haft genommen (Abschiebungshaft) und in Absprache mit der Justizverwaltung aus der Haft heraus abgeschoben.

Da Abschiebungsversuche immer wieder abgebrochen werden müssen, fordert der Innenminister auf Bundesebene seit Jahren Konsequenzen. Bei der Übernahme des Vorsitzes in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückführungen (AG Rück) im Jahr 2008 erklärte der niedersächsische Innenminister, den Vorsitz der Arbeitsgruppe nutzen zu wollen, „um bestehende Rückführungshindernisse zu beseitigen und die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern zu beschleunigen“. Mehr als jede zweite Abschiebemaßnahme scheitere kurz vor der Durchführung und verursache dadurch erhebliche Kosten, so der Innenminister. Von 1 360 Abschiebeersuchen konnten im Jahr 2007 nur 663 durchgeführt werden. Die häufigsten Ursachen hierfür seien laut Innenministerium, dass die Betroffenen untergetaucht seien, die Reisefähigkeit von einem Arzt nicht bestätigt wurde, Asylfolgeanträge unmittelbar vor der Ausreise gestellt oder kurzfristig die Rückübernahme z. B. in den Kosovo abgelehnt wurde.

Um die Abschiebungen voranzubringen, forderte der niedersächsische Innenminister u. a., im Verfahren der ärztlichen Begutachtung zur Feststellung der Reisefähigkeit von abzuschiebenden Personen vermehrt Fachärzte für Flugmedizin einzusetzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Abschiebungen wurden - geordnet nach Zielländern - in Niedersachsen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 durchgeführt bzw. mussten abgebrochen werden?

2. Wie viele Personen aus Niedersachsen wurden in den Jahren 2007, 2008 und 2009 im Zuge von sogenannten Sammelabschiebungen der EU entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben?

3. In welcher Form wurden die in der AG Rück angekündigten Pläne bereits umgesetzt?

Die Ausreisepflicht einer Ausländerin oder eines Ausländers wird in einem Verwaltungsverfahren auf der Grundlage des Aufenthalts- oder des Asylverfahrensgesetzes von den zuständigen Ausländerbehörden oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt. Die Entscheidungen der Behörden können in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren geprüft werden. Kommen die Betroffenen ihrer in diesem Verfahren festgestellten Pflicht zum Verlassen des Landes nicht freiwillig nach, sind die Ausländerbehörden gemäß § 58 Abs. 1 AufenthG verpflichtet, die ausreisepflichtigen Personen auch gegen ihren Willen außer Landes zu bringen.

Das Verfahren der Rückführung (Abschiebung) ist rechtlich sehr anspruchsvoll, weil die damit verbundenen Zwangsmaßnahmen die Grundrechte der Betroffenen berühren. Zudem erfordern Rückführungen umfangreiche organisatorische Vorbereitungen. Diese reichen von der Stellung eines Rückübernahmeersuchen und der Passersatzpapierbeschaffung, die eine Zusammenarbeit mit den konsularischen Vertretungen aller bekannten Herkunftsländer erforderlich macht, über Flugbuchungen einschließlich der Organisation von Charterflügen, Bereitstellung von notwendigen Begleitungen durch Sicherheitskräfte oder medizinisches Personal bis hin zum Transport der Ausreisepflichtigen zum Flughafen bzw. zur Grenze ihres Heimatlandes.

Dieses Verfahren, an dem bundesweit mehrere Hundert kommunale Ausländerbehörden, Bundes- und Landesbehörden beteiligt sind, erfordert einen stetigen Abstimmungsprozess. Zu diesem Zweck ist die Arbeitsgruppe Rückführung (AG Rück) von der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eingesetzt worden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, das bundesgesetzlich geregelte Verfahren bezüglich der Rückführungen einheitlich in den Ländern umzusetzen. Des Weiteren hat sie alle mit der Vorbereitung und Durchführung der Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern im Zusammenhang stehenden Fragen zu prüfen und organisatorisch zweckmäßige und wirtschaftlich günstige Lösungen zu erarbeiten.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Anlage.

Zu 2:

Zielland 2007 2008 2009

Nigeria 0 3 7

Vietnam 0 0 3

Georgien 0 0 1

Sierra Leone 0 0 1

Zu 3: Neben einer Reihe von Verfahrensabsprachen, z. B. die Organisation und Durchführung der Rückführungen in die Republik Kosovo, hat die AG Rück direkt an den bilateralen Rückübernahmeabkommen, die Deutschland mit verschiedenen Herkunftsstaaten geschlossen hat, mitgewirkt. Darüber hinaus sind unter Mitwirkung der AG Rück mehrere Rückübernahmeabkommen (der Europäischen Ge- meinschaft mit verschiedenen Herkunftsstaaten) auf nationaler Ebene so umgesetzt worden, dass Rückführungen in diese Länder (z. B. in die Russi- sche Föderation) heute in einem deutlich verbesserten kooperativen Verfahren möglich sind.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 23 der Abg. Ursula Helmhold und Enno Hagenah (GRÜNE)