2. Wenn VIP-Karten verbilligt oder kostenlos an Regierungsmitglieder ausgegeben wurden, liegt darin nach Auffassung der Landesregierung ein Verstoß gegen das Ministergesetz?
Mitglieder der Landesregierung waren in dieser Legislaturperiode bei Fußball-Bundesligaspielen im VIP-Bereich der Volkswagen-Arena in Wolfsburg und der TUI-Arena in Hannover zu Gast. Wenn das in amtlicher Eigenschaft als Mitglied der Landesregierung geschah, wurden den Mitgliedern der Landesregierung diese VIP-Karten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Wenn das in privater Eigenschaft erfolgte, wurden die Karten ohne Ermäßigung privat erworben und bezahlt.
Mit der Annahme der VIP-Karten verstoßen die Regierungsmitglieder nicht gegen das Ministergesetz. Das ministerrechtliche Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken (§ 5 Abs. 4 des Ministergesetzes) greift hier nicht. Der Aufgabenbereich gerade von Regierungsmitgliedern bringt es mit sich, dass sie umfangreiche Öffentlichkeitsarbeits-, Repräsentations- und Kommunikationsaufgaben erfüllen. Auch im Hinblick darauf ermächtigt § 5 Abs. 4 des Ministergesetzes die Landesregierung, von dem grundsätzlichen Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken in Bezug auf das Amt Ausnahmen zuzulassen. Hiervon hat die Landesregierung in den veröffentlichten Verwaltungsvorschriften (VV) zum Ministergesetz (Beschluss der Landesregierung vom 22. Mai 2007 - StK-202-01431/1.10, VORIS 11120) Gebrauch gemacht. Nach Nr. 1.1 der VV zum Ministergesetz fällt die Bereitstellung von Ehren-(Frei-) karten ausdrücklich nicht unter das Annahmeverbot. Die von Dritten erbetenen und durch entsprechende Frei- oder Ehrenkarten ermöglichten Besuche von Fußballspielen oder anderen Sportveranstaltungen mit Aufenthalt in VIP-Bereichen sind Teil der dienstlichen (Repräsentations-)Aufgaben oder Obliegenheiten des jeweiligen Mitglieds der Landesregierung. Sie dienen der notwendigen Kontaktpflege zu Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft und zugleich auch der bewussten öffentlichen Aufwertung der Sportveranstaltung durch die Anwesenheit des Regierungsmitglieds. Die Annahme von solchen Freikarten entbindet das Mitglied der Landesregierung jedoch nicht von der Obliegenheit, in jedem Einzelfall für sich zu prüfen, ob die Besorgnis besteht, durch die Annahme für persönliche Vorteile empfänglich zu sein und sich bei seinem Amtshandeln nicht ausschließlich an sachlichen Erwägungen zu orientieren.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 19 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)
Die A 22 von Westerstede nach Drochtersen ist im „weiteren Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans enthalten und mit Planungsrecht unter Beachtung besonderer naturschutzfachlicher Fragen versehen. Das Land Niedersachsen hat von diesem Planungsrecht Gebrauch gemacht, das Raumordnungsverfahren durchgeführt und eine Vorzugstrasse erarbeitet. Die Linienbestimmung durch den Bund steht bevor. Das Land hat für den Planungsaufwand Haushaltsmittel bereitgestellt und zusätzliches Personal eingestellt.
3. Welche weiteren Auftragsabschlüsse mit externen Unternehmen sind mit welchen Kosten für das laufende Jahr vorgesehen?
Die A 22 - Küstenautobahn - ist im Bedarfsplan dem „weiteren Bedarf mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag“ zugeordnet. Mit dieser Einstufung ist die Notwendigkeit der Küstenautobahn gesetzlich begründet und ist zugleich das Recht zur Planung gegeben worden.
Die Straßenplanung erfolgt in gesetzlich geregelten Schritten, ausgehend von der Linienplanung über das Raumordnungsverfahren, die Linienbestimmung, die Entwurfsplanung sowie die Planfeststellung bis hin zum Bau.
Das Raumordnungsverfahren für die A 22 - Küstenautobahn - wurde am 29. Januar 2009 durch die Regierungsvertretung Lüneburg mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Das Land Niedersachen hat am 21. April 2009 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens beantragt. Nach der Projektbe
sprechung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesamt für Naturschutz am 5. November 2009 wird die Linienbestimmung für Ende des ersten Halbjahres 2010 erwartet. Daran anschließend werden die Aufstellung der detaillierten Vorentwürfe (Genehmigungsentwürfe) sowie die Erarbeitung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren konzentriert aufgenommen.
Zur Vorbereitung der technischen Entwurfsbearbeitung werden vorab Grundlagendaten ermittelt. Auch bei diesem Straßenprojekt werden, wie bei anderen Projekten in der Vergangenheit auch, die notwendigen Leistungen vor allem von Ingenieurbüros erbracht.
Zu 1: Zur Vorbereitung und Durchführung des Raumordnungsverfahrens, zur Erstellung der Linienbestimmungsunterlagen sowie zur vorbereitenden Entwurfsplanung wurden bisher 48 Aufträge vergeben.
Zu 2: Für die Leistungsbereiche Umweltverträglichkeitsstudie, Linienentwurf, Verkehrsuntersuchungen, landwirtschaftliche Erhebungen und IT-Kommunikationen wurden 24 externe Unternehmen aus den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit einer Gesamtauftragssumme von 2,5 Millionen Euro beauftragt.
Im Rahmen der vorbereitenden Entwurfsbearbeitung wurden aus den Bundesländern Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein 22 externe Unternehmen mit einer Gesamtauftragssumme von 2,3 Millionen Euro beauftragt. Im Einzelnen handelt es sich um die Leistungsreiche Befliegung, Vermessung, Kartierung, Verkehrsuntersuchungen, agrarstrukturelle Analysen, städtebauliche Gutachten, Baugrundberatungen, Landschaftsplanung, projektbegleitende Beratung und Steuerung.
Zu 3: Für die nachfolgende konzentrierte Entwurfsplanung (Vorentwürfe und Planfeststellungs- unterlagen) sind nach der Linienbestimmung in diesem Jahr weitere Vertragsabschlüsse in Höhe von 5,3 Millionen Euro in den Leistungsbereichen Landschaftspflege, Straßenentwurf und Baugrundbeurteilung mit den dazugehörigen vertragsvorbereitenden Maßnahmen und begleitenden Tätigkei
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 20 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
„Niedersachsen lahmt - Schlusslicht bei Investitionen, Mittelmaß beim Einkommen, Spitze bei Schulden“?
Die Landesregierung schreibt in ihrer Antwort auf die Kleine Mündliche Anfrage der Grünen „Lahmer Einsatz für Arbeit in Niedersachsen“ (Drs. 16/2065) : „Der Erfolg der letzten Jahre (…) sind neben einer konsequenten Wirtschaftspolitik (…) auch auf den engagierten Einsatz der niedersächsischen Arbeitsmarktpolitik (…) zurückzuführen.“ Aktuelle Zahlen und Studien widersprechen allerdings dieser Selbsteinschätzung der Landesregierung.
Die Studie der Bertelsmann-Stiftung „Bundesländer im Standortwettbewerb 2010“ hat der Landesregierung nur Mittelmaß in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik bescheinigt. Seit 2003 habe laut Untersuchung das Engagement der CDU/FDP-Regierung für das Bruttosozialprodukt (BIP) und das Wirtschaftswachstum in Niedersachsen nachgelassen. Für Arbeit und gegen Arbeitslosigkeit habe sich die Landesregierung seit 2005 immer weniger eingesetzt. Bild betitelte am 19. Januar 2010 die Ergebnisse mit: „Niedersachsen lahmt - Schlusslicht bei Investitionen, Mittelmaß beim Einkommen, Spitze bei Schulden“. Tatsächlich ist die Investitionsquote mit 383 Euro pro Kopf in Niedersachsen die niedrigste bundesweit (Bundesdurchschnitt 589 Euro). Gleichzeitig zahlen die Niedersachsen pro Kopf 293 Euro jährlich Zinsen für Schulden, im Bundesdurchschnitt sind es nur 253 Euro. Mit 25 900 Euro pro Kopf ist das BIP hierzulande 3 000 Euro unter dem Bundesdurchschnitt; Niedersachsen landet damit nur auf Platz 11.
Die Stärke der Wirtschaftskraft eines Landes hängt auch von Menschen ab, die ein Unternehmen gründen und aufbauen. Seit Jahren scheint die Wirtschaftspolitik des Landes nicht dazu beitragen zu können, dass sich Menschen in Niedersachsen gern selbstständig machen. Zwischen 2005 und 2008 nahm die Neugründung von Unternehmen in Niedersachsen um rund 23 % ab, im Bundesdurchschnitt hingegen nur um 19 %. Im aktuellen Niedersachsen-Monitor 2009 heißt es, dass Gewerbeanmeldungen in Niedersachsen überdurchschnittlich zurückgingen. Nur in Berlin und Sachsen-Anhalt gab es eine noch höhere Abnahme.
Wirtschaftsstruktur“ (GWR) auf 120 Millionen Euro verdoppelt worden. Gleichzeitig stieg die Zahl der geförderten Unternehmen im Vergleich zu 2009 jedoch lediglich um 70 %, und nur 20 % mehr Arbeitsplätze konnten gegenüber 2008 geschaffen werden.
1. Wie erklärt die Landesregierung die Kluft zwischen ihrer Selbstwahrnehmung, eine konsequente Wirtschaftspolitik und eine engagierte Arbeitsmarktpolitik zu verfolgen, und den veröffentlichten Zahlen und Studien, wonach Niedersachsen im Vergleich mittlere oder gar hintere Plätze einnimmt und das Engagement für Wirtschaft und Arbeit seit 2003 abgenommen hat?
2. 100 % mehr Geld verteilt, aber nur ein Fünftel neue Arbeitsplätze mehr erzielt und gerade einmal gut zwei Drittel mehr Firmen erreicht als 2008: Wie effizient und „wirtschaftlich konsequent“ hat die Landesregierung die GWR-Mittel der EU 2009 verteilt?
3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Bertelsmann-Stiftung, dass Einsparungen bei der Investitionsquote die Zukunftsfähigkeit des Standortes Niedersachsen gefährden?
Die Niedersächsische Landesregierung hat seit ihrem Amtsantritt Wohlstand und Beschäftigung im Land deutlich steigern können. Das Bruttoinlandsprodukt ist in der Regierungszeit von CDU und FDP um real 10,5 % gestiegen. Im Ranking der westdeutschen Bundesländer bedeutet dies Rang 3, noch vor Baden-Württemberg und Hessen. In der Zeit der letzten sozialdemokratisch geführten Bundesregierung von 1998 bis 2003 lag Niedersachsen dagegen auf dem vorletzten Platz.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner ist seit 2002 um nominal 18 % oder 4 000 Euro gestiegen. Auch hier belegt Niedersachsen im Vergleich der westdeutschen Bundesländer Rang 3. Und auch hier landete Niedersachsen in der Legislaturperiode 1998 bis 2003 auf dem vorletzten Platz.
Absolut betrachtet lag Niedersachsen im letzten Amtsjahr der Vorgängerregierung mit einem Bruttoinlandsprodukt von rund 23 000 Euro in Westdeutschland auf dem letzten Platz. Die derzeitige Landesregierung hat mit der auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Politik mittlerweile zwei Plätze gutmachen und Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hinter sich lassen können. Nordrhein-Westfalen und Saarland sind in Reichweite.
Was die Beschäftigung angeht, so verzeichnete Niedersachsen 2008 einen historischen Höchststand bei den Erwerbstätigen. Noch nie seit der Gründung Niedersachsens standen so viele Men
schen in Lohn und Brot wie während der Amtszeit der derzeitigen Regierungskoalition. Aktuell hatte Niedersachsen im Februar 2010 in Westdeutschland nach Hessen und Rheinland-Pfalz den geringsten Anstieg bei der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Im Vergleich zum Februar 2003 konnte die Arbeitslosigkeit im Land um 53 000 Menschen oder 20 % reduziert werden. In Westdeutschland war nur Bayern bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erfolgreicher. Vor dem Hintergrund, dass mit der Hartz-IV-Reform weitere 90 000 erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger Anfang 2005 neu in die Arbeitslosenstatistik integriert wurden, konnte die Arbeitslosigkeit sogar um über 140 000 Personen reduziert werden.
Und anders als in den meisten anderen Bundesländern entstehen in Niedersachsen immer noch neue Jobs. So ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Dezember 2009 um 0,4 % angestiegen. Das bedeutet 9 000 neue Jobs mitten in der größten Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte und im westdeutschen Bundesländerranking Platz 2 hinter Hamburg. In allen anderen Westländern ist die Beschäftigung gefallen.
Die Beschäftigungsgewinne beruhen auch auf der Gründungsdynamik im Land. Die Zahl der Gewerbeanzeigen ist seit 2002 um 21 % gestiegen. Der Saldo aus Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen lag im Jahr 2009 75 % über dem Wert aus dem Jahr 2002. Allein im Jahr 2009 ist die Zahl der Gewerbeanmeldungen um 6 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, die der Gewerbeabmeldungen sank dagegen um 1,7 %. Die Zahlen belegen den Mut der Menschen und ihr Vertrauen in die Landesregierung. Sie belegen auch, dass die Förderprogramme und die Initiative „Gründerfreundliches Niedersachsen“ greifen.
Zu 1: Beim Ranking der Bertelsmann-Stiftung im Bereich BIP pro Kopf werden auch Indikatoren wie z. B. „Anteil der Beschäftigten im Agrarsektor“ oder „Mitglieder in Sportvereinen“ hinzugezogen, die keinen unmittelbaren Einfluss auf die Wirtschaftskraft haben. Diverse Indikatoren werden so zu einem Indikator verschmolzen, der das Ranking bestimmt. Die Landesregierung hält eine solche Methodik für fragwürdig. Die Landesregierung orientiert sich an eindeutig bezifferbaren und vergleichbaren Indikatoren, wie z. B. Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, der Arbeitslosigkeit, der Beschäftigung, der Finanzlage.
Die anhand dieser eindeutig bezifferbaren und vergleichbaren Indikatoren gemessene positive Bilanz bei Wachstum und Beschäftigung belegt die erfolgreichen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung. Die Krisenresistenz des niedersächsischen Arbeitsmarktes ist auch ein Resultat nachhaltiger wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Initiativen, von denen einige erst vor Kurzem auf den Weg gebracht wurden, namentlich z. B. die Initiative Niedersachsen, die Qualifizierungsoffensive Niedersachsen und die Verlängerung des Ausbildungspaktes bis 2013.
Zu 2: Im Jahr 2009 ging es vor allem darum, bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Dafür wurden ausnahmsweise auch Rationalisierungsvorhaben gefördert, was regelmäßig zu geringeren zusätzlichen Arbeitsplätzen und hohen spezifischen Kapitalkosten der Förderung führt. Derartige Rationalisierungsinvestitionen sind aber in Krisenzeiten die Basis der Bestandsentwicklungspolitik. Zudem wurden überdurchschnittlich viele kleine Unternehmen als Ersterrichtungen gefördert, die ebenso nur geringe Arbeitsplatzzahlen aufweisen.