Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

Anlage 14

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 16 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Wie werden Bachelorabsolventen im Landesdienst eingruppiert?

1999 verpflichteten sich 29 Länder in Bologna, darunter Deutschland, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen Hochschulraum zu schaffen. Mittlerweile umfasst der Europäische Hochschulraum insgesamt 46 Nationen, die sich verpflichtet haben, ihn nach gemeinsamen Grundsätzen einzurichten. Ein Kernelement des Bologna-Prozesses ist die Einführung der zweiphasigen Studienstruktur (Bachelor und Mas- ter). Ein Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss, dauert zwischen drei und vier Jahren und löst die Studiengänge zum Diplom bzw. zum Magister ab.

Für die Anerkennung und das Prestige einer Qualifikation ist die mit dem Zertifikat verbundene Berechtigung von hoher Wichtigkeit; maßgebend dafür ist die Einstufung im öffentlichen Dienst. Bislang konnten die Absolventen der Universität davon ausgehen, in den höheren Dienst aufgenommen zu werden, während Fachhochschulabsolventen nur zum Eintritt in den gehobenen Dienst berechtigt waren. Mit dem Bachelor wird aber die traditionelle Aufteilung in „stärker forschungsorientiert“ und „stärker anwendungsorientiert“, also nach Universitäten und Fachhochschulen, grundsätzlich aufgehoben. Hierzu stellt die Hochschulrektorenkonferenz fest: „Eine formale Unterscheidung zwischen Abschlüssen, die an einer Universität oder einer Fachhochschule erworben wurden, wird nicht getroffen.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie werden zurzeit Bachelorabsolventen von Fachhochschulen und Universitäten bei Einstellung in den Landesdienst eingruppiert? Berechtigt der an einer Universität oder Fachhochschule erworbene Bachelor zum Eintritt in den höheren Dienst, oder bleibt der Zutritt dem Master vorbehalten?

2. Führt das Land mit ver.di derzeit Eingruppierungsverhandlungen über die neuen Studienabschlüsse Bachelor und Master, und gibt es Absprachen mit der KMK? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand, und für wann erwartet das Land ein Ergebnis?

3. Wird die im NHG-Entwurf der Landesregierung geplante Änderung des § 2 Abs. 1, wonach künftig gleichberechtigt neben Universitäten auch Fachhochschulen als Hochschulen geführt werden, Konsequenzen für die Eingruppierung im Landesdienst haben?

Der sogenannte Bologna-Prozess bezeichnet das politische Vorhaben, in Europa einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu entwickeln. Derzeit sind daran 47 Staaten beteiligt. Mit einem System leicht verständlicher, einheitlicher und zweistufiger Studienabschlüsse soll insbesondere das Ziel der Förderung von Mobilität sowie internationaler Wettbewerbsfähigkeit verfolgt werden. In Deutschland ist dieser Bologna-Prozess u. a. durch die Schaffung der gestuften Studienabschlüsse Bachelor und Master umgesetzt worden. Aus diesen neuen Studienabschlüssen ergeben sich für die Eingruppierung von Beschäftigten im Landesdienst grundsätzlich keine Konsequenzen. Die tarifliche Zuordnung und damit die für die Eingruppierung maßgebenden Tätigkeitsmerkmale knüpfen grundsätzlich an die auszuübende Tätigkeit an. In einigen Entgeltgruppen ist der Bildungsabschluss zusätzliche Voraussetzung für eine entsprechende Eingruppierung. So ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung als Tarifmerkmal klar definiert.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder als Arbeitgeberverband der Länder (TdL) hat die neuen Abschlüsse Bachelor und Master im Hinblick auf das Tarifmerkmal „abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung“ geprüft. Sie hat bisher die Auffassung vertreten, dass keine Bedenken bestehen, den Masterabschluss als abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung anzusehen. Dies gilt auch für Fachhochschul-Masterstudiengänge, wenn diese das Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2: Im Rahmen der laufenden Verhandlungen für eine neue Entgeltordnung zwischen der TdL und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes werden die neuen Bildungsabschlüsse Bachelor und Master in die Überlegungen einbezogen.

Zu 3: Die im Zuge der NHG-Novelle vorgesehene Umbenennung der Fachhochschulen in Hochschulen führt nicht zu einer materiell-rechtlichen Änderung und hat damit auch keine Folgen für die Eingruppierung der Beschäftigten in der Landesverwaltung. Insoweit wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 17 der Abg. Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Was passiert mit der weltweit größten und einzigartigen Sammlung wissenschaftlicher Filme? Hat die Landesregierung einen Plan?

Mit Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern wurde die gemeinsame Förderung der IWF Wissen und Medien gGmbH (IWF) Göttingen zum 31. Dezember 2007 eingestellt. Seitdem stellt sich die Frage, wie die einmaligen Sammlungen berühmter Persönlichkeiten der Wissenschaftsgeschichte, darunter mehrerer Nobelpreisträger (Eigen, von Frisch, Hahn, Heisenberg, Lorenz), zahlreiche Filmveröffentlichungen dieser Autoren wie auch unwiederbringliche Forschungsaufnahmen von vergangenen oder stark bedrohten Völkern und Kulturen weiter wissenschaftlich genutzt und für die Nachwelt gesichert werden können.

In dem von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung beschlossenen Abwicklungsplan verpflichtet sich das Sitzland Niedersachsen, sowohl die Empfehlung des Wissenschaftsrates vom 25. Mai 2007 zur Archivierung und Zugänglichkeit audiovisueller Quellen als auch die Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft (WGL), sich um die Integration erhaltenswerter Materialien der IWF in eine große überregionale Bibliothek bzw. ein Fachinformationszentrum zu bemühen, aufzugreifen.

Die Landesregierung hat zwischenzeitlich öffentlich, dem Landtag und den Beschäftigten der IWF gegenüber erklärt, es liege im Interesse des Landes, nicht allein die Medien der IWF, sondern auch zukünftig die Medienkompetenz der IWF und ihrer Mitarbeiter für Niedersachsen

zu nutzen. Die IWF am Standort Göttingen soll deshalb erhalten bleiben.

Auf der Suche nach einer Lösung ist die Universität Göttingen gebeten worden, ein Konzept bezüglich der Integration der IWF in die Universität bzw. die SUB Göttingen zu entwickeln. Parallel erhielt die Technische Informationsbibliothek (TIB) Hannover den Auftrag, in der ersten Jahreshälfte 2008 ein Entwicklungskonzept für den Aufbau eines „Leistungszentrums nicht- textuelle Medien“ mit einem Medienzentrum am Standort Göttingen zu erstellen.

Zum Jahresende läuft nun die Frist für die Abwicklung der IWF ab. Gelingt es der Landesregierung nicht, endlich ein Konzept vorzulegen, drohen die Liquidierung der IWF und der Arbeitsplatzverlust für 50 Beschäftigte. Der Verbleib und die weitere Nutzung der wertvollen Sammlungen wären völlig ungeklärt.

Zum Hintergrund: Die im Jahr 1956 als Institut für den Wissenschaftlichen Film gegründete IWF wird seit 1977 als Serviceeinrichtung für die Forschung von Bund und Ländern gemeinsam gefördert („Blaue-Liste“-Institut). Anlässlich der Evaluierung durch den Wissenschaftsrat im Jahre 1996 hatten Sitzland und Bund gemeinsam mit dem Institut ein Neustrukturierungskonzept entwickelt, das 1998 durch den Wissenschaftsrat positiv beurteilt wurde. Basierend auf diesem Konzept, vollzog die IWF eine grundlegende Neuorientierung weg von der Produktion audiovisueller Wissensmedien, die als Film oder Video zum Verleih und Verkauf bereitgestellt wurden, hin zum transferorientierten Mediendienstleister. Dieser Wandel fand 2001 auch in der Namensänderung zu „IWF Wissen und Medien gGmbH“ Ausdruck. Die vom Wissenschaftsrat empfohlene Neuausrichtung wurde noch im August 2005 nach erfolgter Evaluation positiv gewürdigt. Dort heißt es, die IWF werde sich „mittelfristig zu der führenden Mediathek für wissenschaftliche AV-Medien im deutschsprachigen Raum entwickeln“. Trotz der positiven Evaluation empfahl der Senat der Leibniz-Gemeinschaft überraschend, die IWF als eigenständige Einrichtung nicht weiter zu fördern und das Institut von der Liste der von Bund und Ländern getragenen Forschungseinrichtungen zu streichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der von der Landesregierung favorisierten Angliederung der IWF an die Technische Informationsbibliothek in Hannover?

2. Hat die Landesregierung für den Fall des Scheiterns der TIB-Lösung weitere mögliche Alternativen geprüft (u. a. die Anbindung an die Universität/SUB Göttingen oder an das Nieder- sächsische Landesarchiv)? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?

3. Wie wird die Landesregierung ihre Zusage, die IWF als Mediendienstleister am Standort Göttingen zu erhalten und die Bewahrung der einzigartigen Sammlung wissenschaftlicher

Filme für den Fall des Scheiterns der TIB- Lösung sicherzustellen, einhalten?

Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben am 24. November 2006 dem Beschluss der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) über die Beendigung der gemeinsamen Förderung der IWF Wissen und Medien gGmbH (IWF) in Göttingen zugestimmt. Die gemeinsame Förderung der IWF endete danach vorbehaltlich einer Abwicklungsfinanzierung gemäß § 8 Abs. 4 der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen (AV-FE) am 31. Dezember 2007. Über die Abwicklungsfinanzierung hat die BLK in der Sitzung ihres Ausschusses „Forschungsförderung“ am 16. Oktober 2007 abschließend beraten. Im Vorfeld der Abwicklungsentscheidung hat sich Niedersachsen als Sitzland in intensiven Gesprächen mit dem Bund bemüht, diesen davon zu überzeugen, sich auch anderen Abwicklungsszenarien und dem dafür notwendigen zusätzlichen Ressourceneinsatz gegenüber offen zu zeigen. Aufgrund des nach § 7 Abs. 3 Satz 2 AV-FE notwendigen Einvernehmens des Sitzlandes mit dem Bund über den zu erstellenden Abwicklungsplan war Niedersachsen jedoch letztlich gezwungen, den vorgelegten Abwicklungsplan mitzutragen.

Entsprechend dem Beschluss der BLK hat Niedersachsen in den sich anschließenden Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern erreicht, ein Konzept erarbeiten zu können, welches den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und den Empfehlungen des Senats der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) folgt. Demnach sollen sich Bund und Länder bemühen, die Integration erhaltenswerter Materialien der IWF in eine große überregionale Bibliothek bzw. ein Fachinformationszentrum zu ermöglichen, um die Materialien für die Nutzung weiterhin zur Verfügung zu haben. Dementsprechend war das Ziel, die erforderlichen Voraussetzungen für die personelle, technische und räumliche Umsetzung dafür im Haushalt der Technischen Informationsbibliothek (TIB) Hannover zu schaffen.

Im Februar 2009 haben Bund und Länder einem Vorschlag des Senats der WGL zugestimmt, ein Konzept für die Erweiterung der TIB um ein Kompetenzzentrum nicht textueller Materialien (KNM) einer Sonderevaluierung zu unterziehen. Im September 2009 hat der Ausschuss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) als Nachfolgeeinrichtung der BLK diese Zustimmung bestätigt.

Der Vorschlag einer Sonderevaluierung geht auf einen Antrag Niedersachsens zurück und wird im Wesentlichen durch zwei Argumente begründet: Zum einen sieht die TIB angesichts der zunehmenden Bedeutung nicht textueller Materialien die Notwendigkeit, ihren Sammlungsauftrag und ihr Angebot auszubauen und den neuen Entwicklungen anzupassen. Zum anderen strebt die TIB an, audiovisuelle Medien sowie Personal- und Sachressourcen der IWF in das geplante Kompetenzzentrum zu integrieren. Der Medienbestand der IWF könnte nach diesem Konzept mit den für die Verfügbarhaltung der Medien notwendigen Arbeitsverhältnissen, technischen Anlagen und Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum 1. Januar 2011 auf die TIB übergehen.

Nach Auffassung der Landesregierung sind in einer modernen Informationsgesellschaft auch künftig audiovisuelle Medien unverzichtbare Instrumente für Forschung und Lehre. Audiovisuelle Medien machen Wissenschaft sichtbar und bereichern die Lehre. Ihre Bedeutung als Qualitätsmerkmal hochwertiger Bildung nimmt sogar u. a. durch die rasante Entwicklung im Bereich der Internet- und Medientechnologie stetig zu. Die Landesregierung setzt sich auch deshalb für ein Fortbestehen dieses Bereichs für die universitäre Lehre und Forschung ein und folgt damit der Empfehlung des Wissenschaftsrats vom Mai 2007.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Am 14. Dezember 2009 hat der Besuch der Gutachtergruppe der WGL an der TIB Hannover zur Sonderevaluierung des Konzepts „Kompetenzzentrum für nicht textuelle Medien“ stattgefunden. Hierbei handelt es um eine Neukonzeption dieses Themenbereichs als Erweiterung der gemeinsam von Bund und den Ländern finanzierten TIB, nicht um eine „Angliederung der IWF“, wie in der Frage formuliert. Die Ergebnisse der Begutachtung liegen derzeit noch nicht vor. Eine abschließende Stellungnahme des Senats der WGL zu den Ergebnissen der Sonderevaluation wird voraussichtlich im Juli 2010 erfolgen. Eine sich daran anschließende Befassung in der GWK ist für den Oktober 2010 vorgesehen.

Zu 2: Das MWK sowie die IWF selbst haben diesbezüglich in der Vergangenheit zahlreiche Gespräche mit Hochschulen und anderen Institutionen geführt. Diese Gespräche werden in den kommenden Monaten weitergeführt. Bei allen weiteren Überlegungen und Planungen ist das Land

an den von Bund und Ländern beschlossenen Abwicklungsplan und die darin benannten Aufgaben und Auflagen gebunden. Mögliche Alternativlösungen oder gegebenenfalls Teillösungen für einzelne Aufgabengebiete der IWF sind allerdings abhängig vom Ausgang der Sonderevaluierung und den daraus resultierenden Gutachterempfehlungen.

Zu 3: Der Erhalt der an der IWF vorgehaltenen Medien ist eine gemeinsame Forderung des Landes Niedersachsen, des Bundes und der WGL. Die konkreten Lösungen einschließlich Klärung der Standortfragen sind abhängig vom Ausgang der Sonderevaluierung und den dort ausgesprochenen Empfehlungen der neutralen Expertenkommission. Eine in der Frage unterstellte „Zusage“ zum Erhalt des Standorts und aller Beschäftigungsverhältnisse hat das Land nicht abgegeben. Bei der IWF handelt es sich um eine von Bund und Ländern finanzierte Einrichtung, deren niedersächsischer Anteil 16 % beträgt. Das Land hat sich demnach vielfach an der frühzeitigen Entwicklung von Zukunftskonzepten für die IWF beteiligt, so bei der Unterstützung der TIB bei der Einbindung externer Experten oder der aktiven Mitgestaltung einer Kooperationsvereinbarung zwischen der IWF und der TIB am 10. Dezember 2008.

Anlage 16

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 18 des Abg. HansHenning Adler (LINKE)

Verstoß gegen das Ministergesetz?

Mitglieder der Landesregierung wurden in dieser Legislaturperiode als Gäste bei FußballBundesligaspielen im VIP-Bereich der Volkswagen-Arena in Wolfsburg und der TUI-Arena in Hannover gesehen. Dies betraf insbesondere den Ministerpräsidenten Wulff und u. a. die Minister Möllring, Schünemann und Bode.

Ich frage die Landesregierung:

1. Haben die Mitglieder der Landesregierung für ihre Plätze in der VIP-Lounge das übliche Entgelt bezahlt, haben sie eine Preisermäßigung erhalten, oder haben sie diese Vergünstigungen kostenlos erhalten?

Ich bitte darum, die Antwort auf diese Frage auf alle gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder der Landesregierung in dieser Wahlperiode zu erstrecken.

2. Wenn VIP-Karten verbilligt oder kostenlos an Regierungsmitglieder ausgegeben wurden, liegt darin nach Auffassung der Landesregierung ein Verstoß gegen das Ministergesetz?