Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

In der 18. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur am 5. März 2009 hat die Landesregierung bereits Fragen hinsichtlich der Verwendung von Einnahmen aus Studienbeiträgen zu Planungsdetails der Evaluation beantwortet, die in der 10. Sitzung vom 30. Oktober 2008 (Tagesord- nungspunkt 6) aufgeworfenen worden waren. Darüber hinaus wurde aufgrund der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Perli im Dezember 2009 ergänzende Auskunft zum Thema Ablauf und Inhalt der Evaluation der Studienbeiträge in Niedersachsen erteilt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1 und 3: Wie im Evaluationsauftrag nach § 72 Abs. 7 NHG vorgesehen, werden die gewonnenen Daten ausgewertet hinsichtlich der Auswirkungen von Studienbeiträgen, Langzeitstudiengebühren, des Studienbeitragsdarlehens und der Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Verbesserung der Lehre, die Qualität der Studienergebnisse, die Weiterentwicklung der Autonomie der Hochschulen und die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen. Zudem werden die rechtlichen Möglichkeiten und die zu erwartenden Auswirkungen einer Übertragung der Kompetenzen für eine eigenständige Festlegung der Studienbeiträge auf die Hochschulen dargelegt werden.

Zusätzliches Evaluationsziel ist es, den Einfluss der Einführung von Studienbeiträgen auf das Übergangsverhalten von Studienberechtigten sowie eventuelle Auswirkungen auf die soziale Zusammensetzung der Studierenden abschätzen zu können. Mit einer dahin gehenden sekundärstatistischen Analyse wurde die HIS Hochschul-Informations-System GmbH beauftragt. Der endgültige Bericht der HIS GmbH soll bis spätestens zum 15. Juni 2010 vorliegen.

Zu 2: Wie im Rahmen der 18. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur am 5. März 2009 ausgeführt, wurden die Hochschulen sowie die NBank als nach § 11 a Abs. 1 Satz 2 NHG zuständiges Kreditinstitut zur Vorbereitung und Durchführung der Evaluation aufgefordert, die erforderlichen Daten und Angaben anhand eines zur Verfügung gestellten Datenrasters (vgl. auch Anla- gen 1 bis 4 zum Schreiben vom 2. März 2009 zur Unterrichtung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur, Az. M - 01 420-8/5) zu festgelegten

Stichtagen zu übersenden. Gegenstand der Evaluation sind Semester- und Jahreserhebungen. Jahreserhebungen schließen das jeweils abgelaufene Sommersemester sowie das Wintersemester ein.

Das den Hochschulen und der NBank in Abstimmung mit der Landeshochschulkonferenz zur Verfügung gestellte Datenraster umfasst folgende Datenabfragen:

1. Aufkommen an Studienbeiträgen:

1.1 Anzahl der Studienbeitragspflichtigen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 NHG

1.2 Anzahl der Ausnahmen nach § 11 Abs. 3 NHG

1.3 Anzahl der Härtefälle nach § 14 Abs. 2 NHG

1.4 Anzahl der tatsächlichen Zahlfälle

1.5 Istaufkommen in Euro

1.6 Zinserträge p. a. aus der Anlage der Einnahmen (§ 11 Abs. 2 NHG) in Euro

2. Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen:

2.1 zusätzliches hauptberufliches wissenschaftliches Personal - Anzahl (VZE) und Aufwand in Euro

2.2 zusätzliches nebenberufliches wissenschaftliches Personal (einschließlich stu- dentischer Hilfskräfte, Tutor/innen) - Anzahl, Wochenstunden und Aufwand in Euro

2.3 zusätzliches Personal im technischen und Verwaltungsdienst - Anzahl (VZE) und Aufwand in Euro

2.4 Verlängerung von Öffnungszeiten von Bibliotheken - Aufwand in Euro

2.5 Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln - Aufwand in Euro

2.6 bauliche Maßnahmen - Aufwand in Euro

2.7 Beschaffung allgemeine Geräteausstattung - Aufwand in Euro

2.8 Verbesserung der DV-Infrastruktur - Aufwand in Euro

2.9 Stipendien

2.9.1 Leistungs- und Befähigungsstipendien - Anzahl und Aufwand in Euro

2.9.2 Stipendien zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit - Anzahl und Aufwand in Euro

2.10 Sonstiges, sofern dies mehr als 10 % der betreffenden Beträge umfasst - Aufwand in Euro.

3. Aufkommen in Langzeitstudiengebühren:

3.1 Zahlfälle Langzeitstudiengebührenpflichtige (600 Euro/700 Euro/800 Euro)

3.2 Istaufkommen in Euro

4. datenschutzrelevante Wahrnehmungen

Neben der Datenerhebung durch die Hochschulen wurde die NBank um die Bereitstellung folgender Daten gebeten:

5. Studienbeitragsdarlehen

5.1 Anzahl der Darlehensanträge

5.2 Anzahl der bewilligten Darlehen

5.3 Anzahl der abgelehnten Anträge

5.4 Darlehensvolumen in Euro p. a.

6. Fonds nach § 11 a Abs. 5 NHG

6.1 Erträge

6.1.1 Einzahlungen der Hochschulen

6.1.2 Zinserträge des Fonds p. a.

6.2 Entnahmen aus dem Fonds

6.2.1 Entnahmen für Verwaltung des Fonds p. a.

6.2.2 Entnahmen für Sollzinsen p. a.

6.2.3 Entnahmen für Ausfälle p. a.

6.3 Entwicklung des Fonds insgesamt

Aus Gründen der Aktualität wird angestrebt, in die Auswertung die bis zum Vorlagetermin vom 30. Juni 2010 letzten verfügbaren Daten mit einzubeziehen. Dafür wurden die Hochschulen aufgefordert, die Daten für das abgelaufene WS 09/10 sowie die Jahreserhebungen für das Jahr 2009 - abweichend von den bisherigen Regelungen - nicht erst zum 15. Juni 2010, sondern bereits zum Mai 2010 zu übersenden. Damit kann im Rahmen des Evaluationsberichtes neben dem Jahr 2006, dem Jahr der Einführung der Studienbeiträge (WS 06/07) die weitere Entwicklung in den Jahren 2007, 2008 und 2009 dargestellt und beurteilt werden.

Nach Vorliegen der Ergebnisse der letzten Semester- und Jahreserhebungen und jener der extern an der Evaluation beteiligten Experten (siehe dazu vorstehend) sowie entsprechender Zusammenführung und Auswertung wird der Landtag über die aus der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse ge

mäß § 72 Abs. 7 S. 2 NHG bis zum 30. Juni 2010 unterrichtet.

Eine Einbeziehung der Landeshochschulkonferenz ist im Hinblick auf die Abstimmung von Art und Umfang der zu erhebenden Daten erfolgt. Eine Beteiligung insbesondere von Studierenden an der Evaluation erfolgt im Rahmen von Studienberechtigten- und Studienanfängerbefragungen sowie bei den Sozialerhebungen (siehe Antwort zu 1 und 3). Wie bereits ausgeführt, ist die NBank als nach § 11 a Abs. 1 Satz 2 NHG zuständiges Kreditinstitut in die Datenerhebung bzw. -auswertung involviert, außerdem die HIS Hochschul-InformationsSystem GmbH. Weitere Beteiligungen sind im Rahmen der Durchführung der Evaluation der Studienbeiträge nicht vorgesehen.

Anlage 14