des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 37 der Abg. Rudolf Götz und Dorothee Prüssner (CDU)
Die Rückführung der Förderquoten der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) von den einmalig in 2009 erhöhten Werten auf die Sätze von 2008 findet insbesondere in der Harzregion in der örtlichen Presse ein ausschließlich negatives Echo.
Bei aller Kritik wird häufig übersehen, dass außerhalb der GRW-Förderung auch noch andere Unterstützungen im Bereich der Wirtschaftsförderung möglich sind. Diese Mittel und Hilfen sollten ebenfalls bei der Beurteilung der Situation berücksichtigt werden.
1. Wie stellten sich das Fördervolumen und die Anzahl der geförderten Betriebe nach GRWFörderung für die Landkreise Goslar und Osterode seit dem Jahr 2004 dar?
3. In welchem Umfang wurde die Wirtschaft im Harz durch weitere Fördermittel, insbesondere des EFRE, des ESF, der GA/GRW und aus Landesmitteln, unterstützt? Wie haben sich die Zahlen seit 2004 entwickelt?
Bereits seit vielen Jahren wird die wirtschaftliche Entwicklung der Landkreise Goslar und Osterode am Harz von der Landesregierung umfassend begleitet und mit dem zur Verfügung stehenden Förderinstrumentarium u. a. aus den folgenden Mitteln unterstützt:
Auf diese Weise leistet die Landesregierung, wie in anderen Teilen des Landes auch, einen Beitrag zur Bewältigung der strukturellen Herausforderungen vor Ort.
Insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionale Wirtschaftsstruktur“ (GRW) trägt dem Grundgedanken einer besonderen Förderung strukturschwacher Gebiete durch vier Fördersatzabstufungen Rechnung. Sowohl Goslar als auch Osterode am Harz sind in der Förderperiode 2007 bis 2013 als C-Fördergebiete, also Gebiete der zweithöchsten Förderstufe, ausgewiesen. Durch die Schaffung und Sicherung von dauerhaften Arbeitsplätzen soll so ein Ausgleich von Standortnachteilen auch in strukturschwachen Regionen erzielt werden.
Eine zielgerichtete Förderung, und damit eine nachhaltige Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung, ist aber nur dann möglich, wenn sich die Förderung nicht vorrangig an der Frage der Bedürftigkeit, sondern vor allem an der Wirkung auf Wachstum und Beschäftigung ausrichtet. Im Sinne eines effizienten und effektiven Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss eine nachhaltige Wirtschaftsförderung darauf ausgerichtet sein, ein Maximum an Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen zu erzielen. Durch die regionale Strukturpolitik etwa werden die Regionen darin unterstützt, vielversprechende Projektideen im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung zu entwickeln und umzusetzen.
Zu 1: Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung der GRW werden Vorhaben zur Errichtung oder Erweiterung eines Betriebs, zur Diversifizierung oder grundlegenden Änderung der Produktion und zur Übernahme einer stillgelegten oder von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unterstützt.
Im Zeitraum 2004 bis 2009 sind Unternehmen in den Landkreisen Goslar und Osterode am Harz mit 28,2 bzw. 20,6 Millionen Euro aus Mitteln der einzelbetrieblichen Investitionsförderung gefördert worden. In Summe wurden damit 147 Unternehmen unterstützt, 93 in Goslar und 54 in Osterode am Harz.
Im Landkreis Osterode wurden pro Jahr durchschnittlich knapp 3,5 Millionen Euro an Fördermitteln gewährt, ohne dass ein im Zeitverlauf eindeutiger Trend zu erkennen wäre. Mit diesen Investitionen konnten seit 2004 insgesamt 882 Arbeitsplätze gesichert und 1 210 Arbeitsplätze geschaffen werden.
Im Landkreis Goslar wurden unternehmerische Investitionen pro Jahr mit durchschnittlich knapp 4,7 Millionen Euro unterstützt. Damit konnten insgesamt 467 Arbeitsplätze gesichert und 606 Arbeitsplätze geschaffen werden. Obwohl sich auch in Goslar kein eindeutiger Trend abzeichnet, lag die Förderung in 2009 mit knapp 11 Millionen Euro deutlich über dem Schnitt der vorangegangenen Jahre.
Aus Mitteln der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (GRW) konnten in den Landkreisen Goslar und Osterode am Harz somit seit 2004 durch den Einsatz von insgesamt knapp 49 Millionen Euro Fördermitteln mehr als 2 000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden.
Zu 2: Durch die Initiative Niedersachsen setzt die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen seit dem 20. Februar 2009 das Konjunkturprogramm II um. Insgesamt werden knapp 1,4 Milliarden Euro in Niedersachsen investiert; davon entfallen 600 Millionen Euro auf die kommunale Ebene.
Finanzminister Möllring hat in seiner Einjahresbilanz ein positives Fazit gezogen: Nach einem Jahr Laufzeit sind bereits 1,1 Milliarden Euro Landesmittel in konkreten Vorhaben gebunden. Einschließlich des über den notwendigen Eigenanteil der Kommunen hinaus eingesetzten Geldes liegt das gesamte Investitionsvolumen sogar bei 1,3 Milliarden Euro.
Im Landkreis Goslar wurden seit dem 20. Februar 2009 121 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 30,3 Millionen Euro begonnen, geplant oder bereits umgesetzt. Der Förderanteil (als Summe der Bundes- und Landesmittel) beträgt 20,2 Millionen Euro.
In Osterode am Harz wurden 54 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 6,5 Millionen Euro begonnen, geplant oder bereits umgesetzt. Der Förderanteil beträgt hier 5,0 Millionen Euro.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden durch die Initiative Niedersachsen damit in den Landkreisen Goslar und Osterode seit Februar 2009 insgesamt knapp 37 Millionen Euro investiert. In der Hauptsache kommt die Förderung Investitionen in
die Bildungsinfrastruktur zugute, seien es Kindergärten oder -tagesstätten, Schulen oder Hochschulen. In den beiden Harzer Landkreisen entfallen rund 25 Millionen Euro auf Investitionen in den Bildungsbereich und stärken damit neben der lokalen und regionalen Wirtschaft vor allem auch die Zukunftsfähigkeit der Region.
Zu 3: Zur Stärkung der regionalen Wirtschaft wird neben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (siehe Antwort zu Frage 1) eine Reihe weiterer Förderinstrumente angewandt, die sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) , des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln finanzieren.
Die Landkreise Goslar und Osterode am Harz wurden in den Jahren 2004 bis 2009, zusätzlich zu der oben angeführten einzelbetrieblichen Förderung, mit insgesamt 26,8 Millionen Euro unterstützt - davon entfallen 18,1 Millionen auf Goslar und 8,7 Millionen auf Osterode.
Mit insgesamt rund 10 Millionen Euro (7,9 Millionen Euro in Goslar, 2,5 Millionen Euro in Osterode) nimmt die Förderung von Investitionen in die touristische Infrastruktur hier einen Spitzenplatz ein. Auf diese Weise wird nicht nur die Attraktivität der Tourismusdestination Harz gestärkt, sondern auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Harz unterstützt.
Im Landkreis Osterode, als traditionellem Industriestandort, flossen seit 2004 knapp 3 Millionen Euro in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Auf diese Weise konnte ein Beitrag dazu geleistet werden, eine wettbewerbsfähige und hochwertige Infrastruktur bereitzustellen, um Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der Region zu ermöglichen.
Im Landkreis Goslar lag mit rund 6 Millionen Euro ein weiterer Schwerpunkt auf der Förderung von Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft.
Im Zeitverlauf seit 2004 zeigt sich bei beiden Landkreisen kein eindeutiger Trend. Die Zahlen für 2009 liegen jedoch in Goslar mit rund 2,2 Millionen Euro deutlich unter dem Schnitt der Vorjahre von 3,2 Millionen Euro.
Zusammen mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung sind damit von 2004 bis 2009 insgesamt rund 75 Millionen Euro an Fördermitteln in die Landkreise Goslar und Osterode am Harz geflossen.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 38 des Abg. Hans-Christian Biallas (CDU)
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam (1999) arbeitet die Europäische Union am Aufbau eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Während sich die erste Harmonisierungsphase auf die Schaffung von Mindeststandards beschränkte, sollen nun auf der Grundlage der erheblich ausgeweiteten EUKompetenzen durch den Vertrag von Lissabon ein gemeinsames Asylverfahren und ein einheitlicher Schutzstatus eingeführt und die praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten verbessert werden. Im Rahmen der zweiten Phase der Asylrechtsharmonisierung hat die Kommission seit Dezember 2008 eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung geltender Legislativakte bzw. zur Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich vorgelegt.
Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2009 die Entwürfe zur Verfahrensrichtlinie und zur Anerkennungsrichtlinie vorgelegt.
Mit der Verfahrensrichtlinie sollen ein einheitliches Verfahren geschaffen, der Zugang zum Verfahren in Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung verbessert, die Ausnahmeregelungen reduziert und zusätzliche Verfahrensgarantien für bestimmte Personengruppen (z. B. Op- fer sexueller Gewalt, Folteropfer) eingeführt werden. Ziel des Vorschlags sind des Weiteren eine Vereinfachung und Konsolidierung verfahrensrechtlicher Begriffe und prozessualer Hilfsmittel sowie eine bessere Übereinstimmung zwischen den Asylrechtsinstrumenten. Damit sollen u. a. Sekundärbewegungen von Asylbewerbern zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden, soweit diese Bewegungen durch Unterschiede zwischen den Verfahrensvorschriften hervorgerufen werden.
Die Vorgaben der Anerkennungsrichtlinie werden nach Auffassung der Kommission derzeit in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgelegt, sodass die Wahrscheinlichkeit, in der Europäischen Union als Flüchtling anerkannt zu werden, in den Mitgliedstaaten stark voneinander abweicht. Das führt - neben anderen relevanten Faktoren - zu erheblichen Weiterwanderungen von Asylsuchenden innerhalb der EU. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission eine Neufassung der Richtlinie des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes vorgeschlagen. Mit der
Anerkennungsrichtlinie sollen höhere Schutzstandards bei den Schutzgründen und dem Inhalt des zu gewährenden Schutzes im Einklang mit internationalen Normen erreicht werden und die Schutznormen weiter harmonisiert werden, um die Sekundärmigration einzudämmen, sofern Letztere auf unterschiedliche einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Entscheidungspraktiken sowie ein unterschiedliches Niveau der in den verschiedenen Mitgliedstaaten zuerkannten Rechte zurückzuführen ist.
1. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die gemeinsame europäische Asylpolitik der Europäischen Union?
2. Wie bewertet die Landesregierung die von der Kommission am 21. Oktober 2010 vorgelegten Richtlinien?
3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es zu einer intensiveren Zusammenarbeit in der Asylpolitik kommen sollte?