Zu 1: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich im Vertrag von Lissabon zur Entwicklung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verpflichtet. Die EU-Kommission beabsichtigt deshalb, ihre Vorschläge für die Normsetzung so rechtzeitig vorzulegen, dass die Harmonisierung des Asylrechts bis Ende 2012 abgeschlossen werden kann. Nach Auffassung der Landesregierung ist die EU aber von einer zufriedenstellenden Harmonisierung des Asylrechts noch weit entfernt. Das zeigt sich u. a. darin, dass das Bundesverfassungsgericht in einstweiligen Verfahren die Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Griechenland untersagte, weil es die dortigen Unterbringungs- und Verpflegungsbedingungen als unzureichend ansah - mit der Folge, dass in diesen Fällen die Anwendung des Dublin-Verfahrens, bezogen auf Griechenland, einstweilen ausgesetzt wurde. Es bestehen somit bereits im Zusammenhang mit der ersten Harmonisierung der Asylsysteme auf der Basis von Mindestnormen immer noch beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Daher müssen die Schwerpunkte zunächst weiterhin auf der Harmonisierung der bisherigen Schutzstandards im Rahmen einer praktischen Zusammenarbeit liegen. Aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung macht es keinen Sinn, weitergehende verbindliche Regelungen zu erlassen, wenn nicht sichergestellt ist, dass sie von einzelnen Mitgliedstaaten auch angewandt werden können. Die Landesregierung wird sich daher wei
terhin dafür einsetzen, dass weitere Schritte zur Harmonisierung auf europäischer Ebene erst dann gegangen werden, wenn die zuvor erlassenen Regelungen einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet werden.
Zu 2: Die Kommissionsvorschläge zur Überarbeitung der Anerkennungs- und Verfahrensrichtlinie sollen besseren Schutzstandards, einheitlichen Rahmenbedingungen sowie einem effizienteren und abgestimmten Asylsystem dienen. Beide Vorschläge befinden sich noch im Abstimmungsprozess. Der Bundesrat hat in seinen Beschlüssen vom 18. Dezember 2009 zu beiden Vorschlägen Stellung genommen. Die Vorschläge für diese Beschlüsse wurden von Niedersachsen gemeinsam mit anderen Ländern erarbeitet. Im Hinblick auf die Bewertung der beiden Richtlinienvorschläge kann zusammenfassend gesagt werden, dass der Bundesrat die Bemühungen der EU-Kommission, die Harmonisierung der Asylsysteme der Mitgliedstaaten voranzubringen, grundsätzliche anerkennt. Gleichzeitig warnt der Bundesrat jedoch vor einem übereilten EU-Rechtsetzungsverfahren, wenn das zulasten der Qualität der Arbeit geht. Hinsichtlich der Anerkennungsrichtlinie bedürfe es zunächst einer fundierten Bewertung der Asylrechtsnormen aus der ersten Phase, bevor ein weiteres Rechtsetzungsverfahren folgen könne. Zur Verfahrensrichtlinie vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass gegenüber dem Ziel, gleichermaßen höhere wie einheitlichere Schutzstandards zu gewährleisten, die Bemühungen zur Sicherstellung einer einheitlichen und vollständigen Anwendung der geltenden europäischen Mindeststandards der ersten Harmonisierungsphase in allen Mitgliedstaaten Vorrang haben müssen. Die Niedersächsische Landesregierung wird den Abstimmungsprozess in diesem Sinne weiterhin aufmerksam verfolgen und begleiten.
Zu 3: Die Frage nach der Notwendigkeit einer intensiveren Zusammenarbeit in der Asylpolitik kann mit Ja beantwortet werden. Die im Jahre 2005 veröffentlichten Richtlinien über die Asylanerkennung und das Asylverfahren enthalten neben verbesserungsbedürftigen Passagen aus der Sicht der Landeregierung auch Defizite, weil die geschaffenen Standards immer noch nicht einheitlich angewandt werden. Diese Defizite können nur durch gründliche Evaluierungen und verlässliche Absprachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beseitigt werden. Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem ist ein komplexes Gebilde, das ohne engmaschige Zusammenarbeit nicht rea
lisiert werden kann. Dabei gilt es, den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen. Maßnahmen, die zugunsten einer Verbesserung der Zusammenarbeit ergriffen werden, müssen dort ihre Grenzen finden, wo der bürokratische Aufwand den Nutzen einer koordinierten Vorgehensweise überschreitet. Auch hierauf wird die Niedersächsische Landeregierung achten.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 39 der Abg. Jens Nacke und Dorothee Prüssner (CDU)
Im Dezember 2009 hat das Bundeskabinett die Errichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) gebilligt. Die DDB wird in die Europäische Digitale Bibliothek Europeana integriert. Ihre Errichtung hat der Rat der Europäischen Union auf Vorschlag der EU-Kommission bereits 2006 beschlossen. Das kulturelle Erbe und wissenschaftliche Informationen sollen in Deutschland und Europa digital erfasst und über das Internet für jedermann erreichbar werden. Mit der DDB sollen die Datenbanken von über 30 000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland vernetzt und durch spezielle Werkzeuge erschlossen werden.
1. Ist Niedersachsen am Projekt der Deutschen Digitalen Bibliothek beteiligt? Wenn ja, wie sieht diese Beteiligung aus?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit der Bayerischen Staatsbibliothek mit Google u. a. in dem Projekt Google Editions?
Die Bundesregierung hat am 19. März 2008 den Umsetzungsplan 2008 zum Regierungsprogramm „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“ einschließlich des Programms „E-Government 2.0“ beschlossen. Eines der neu im Portfolio des E-Government-Programms aufgenommenen Projekte ist die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) (Arbeitstitel) als zentrales Netzwerk von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland. Das Konzept der DDB ist in „Gemeinsamen Eckpunkten von Bund, Ländern und Kommunen zur Errichtung der DDB“ zusammengefasst worden. Diese Eckpunkte berücksichtigen die Ergebnisse
der Studie „Auf dem Weg zur DDB“, die von der Fraunhofer-Gesellschaft im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erarbeitet wurde. Die Studie beschreibt, welche praktischen Schritte erforderlich sind und welche Investitionen mit dem Aufbau und Betrieb der DDB voraussichtlich verbunden sein werden. Am 3. September 2009 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) dem Verwaltungs- und Finanzabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Errichtung und den Betrieb der DDB zugestimmt. Die Finanzministerkonferenz hat am 6. September 2009 diesem Verwaltungs- und Finanzabkommen ebenfalls zugestimmt. Nach diesem Abkommen ist vorgesehen, dass die Länder und der Bund ab 2011 jährlich bis zu 2,6 Millionen Euro für den Betrieb der DDB zur Verfügung stellen. Die Mittel werden je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern (Aufteilung nach Königstei- ner Schlüssel) erbracht. Nach Ablauf von drei Jahren ist eine externe Evaluierung bezüglich der Weiterführung und der finanziellen Entwicklung geplant.
Die Sichtbarmachung des kulturellen Erbes des Landes über das Medium Internet durch die DDB ist eine wichtige Aufgabe. Die Erhaltung, Erschließung, Bereitstellung und Präsentation der in Archiven, Museen, der Denkmalpflege und Bibliotheken als „Gedächtniseinrichtungen der Menschheit“ verwahrten Kulturgüter erfordern eine sparten- und länderübergreifende Zusammenarbeit. Hierbei geht es um Fragen des Bestandserhalts der Kulturgüter selbst, aber auch um Fragen, Aufgaben und Herausforderungen, die im Kontext der Digitalisierung von Kulturgütern (Metadatenerschließung, Bereit- stellung, Präsentation, Langzeitverfügbarkeit und Langzeitarchivierung) und des anhaltenden Booms des Internets entstehen.
Zu 1 und 2: Niedersachsen war an der Vorbereitung des Aufbaus der DDB von Anfang an über die Gremien der KMK aktiv beteiligt, sodass die Voraussetzungen für ein aktives Mitgestalten der DDB sehr gut sind. Die Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB) und die Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel (HAB) haben bereits jetzt wichtige Bestände digitalisiert und werden diese in das entstehende DDB-Portal einbringen. Aufgrund dieser erfolgreichen Vorarbeiten hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) aktuell der HAB Wolfenbüttel und der SUB Göttingen große Massendigitalisierungsprojekte bewilligt.
Darüber hinaus werden in Niedersachsen die Aktivitäten im Kontext DDB durch das EFRE-Projekt „Digitale Schatzkammer Niedersachsens“ durch das MWK finanziell mit 600 000 Euro unterstützt (je zu 50 % aus Landesmitteln und aus EFRE- Mitteln). Beteiligt sind an diesem Projekt die Landesbibliotheken, das Landesarchiv und die Landesmuseen. Dabei wird ein Internetportal des niedersächsischen, kulturellen Erbes auf der Vorarbeit des Projekts www.opal-niedersachsen.de der Stiftung Niedersachsen aufgebaut werden. Hauptziel ist die direkte Integration und Präsentation des niedersächsischen kulturellen Erbes u. a. in die DDB und die Europäische Digitale Bibliothek Europeana.
An der SUB Göttingen wurde zudem mit der Produktionssteuerungs- und Portalsoftware Goobi (als open source veröffentlicht - www.goobi.org) ein wichtiger Baustein für die zu liefernde Infrastruktur der DDB entwickelt und in der Bund-LänderFachgruppe zur DDB präsentiert. Niedersachsen strebt an, dass künftig beide Einrichtungen im Kompetenznetzwerk DDB noch stärkere Berücksichtigung finden. Die SUB Göttingen übernimmt hier bereits koordinierende Funktionen für mehrere Themenfelder. Außerdem ist die SUB Göttingen Mitglied der Bund-Länder Fachgruppe und hat wesentliche Teile der bisherigen DDB-Konzeptionen (technisches Konzept, GUI-Planungen) mitgestaltet.
Zu 3: Wissenschaftliche Bibliotheken mit bedeutendem Altbestand in Niedersachsen könnten ungeachtet der beschriebenen Aktivitäten analog zum Vorgehen der Bayerischen Staatsbibliothek im Bereich der Altbestandsdigitalisierung prüfen, ob eine Kooperation mit Google Vorteile bringt. Bisher hat keine Bibliothek in Niedersachsen diese Frage an das MWK herangetragen. Ein Grund könnte sein, dass für wissenschaftliche Fragestellungen die Qualität der Google-Digitalisate kritisch hinterfragt wird, da eine Qualitätskontrolle nur sehr eingeschränkt und vollautomatisiert stattfindet. Über die DDB sollen die auf höchste Qualität ausgelegten Digitalisierungsprojekte von Bibliotheken, Archiven und Museen in die Öffentlichkeit gebracht werden. Die Bereitstellung elektronischer Inhalte in der Europeana und der DDB ist ein wichtiger Beitrag für die Weiterentwicklung der Wissens- und Informationsgesellschaft.
Digitalisierte Bücher sind 24 Stunden am Tag verfügbar und können an jedem Ort der Welt gelesen werden. Es ist Aufgabe der Bibliotheken, den Zugang zu Informationen für die Menschen bereitzu
stellen. Daher ist auch das Internet für Bibliotheken ein geeignetes Medium. Eine Kooperation mit Google im Projekt Google Books, wie sie in Deutschland zuerst die Bayerische Staatsbibliothek München eingegangen ist, darf daher nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Allerdings kommt es entscheidend auf die Ausgestaltung der Verträge mit Google an. Die Information aus den Beständen der Bibliotheken und dem in unterschiedlichen Institutionen bewahrten kulturellen Erbe des Landes muss auch bei einer Kooperation mit Google öffentlich und entsprechend den Regeln der Bibliotheken über die Informationskanäle der Bibliotheken oder anderer Institutionen zur Verfügung stehen.
Unter der Bezeichnung „Google Editions“ hat das Unternehmen einen neuen Dienst für den Vertrieb elektronischer Bücher angekündigt. Ob eine Kooperation mit der Bayerischen Staatsbibliothek München geplant ist, ist der Landesregierung nicht bekannt.
Aufgrund des weltweiten Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen muss Klimaschutzpolitik global ausgerichtet sein. Daher ist es notwendig, dass die entscheidenden klimapolitischen Weichenstellungen von der internationalen Staatengemeinschaft auf Vertragsstaatenkonferenzen in verbindlichen Vereinbarungen vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht von Fachleuten bedauerlich, dass es auf der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009 nicht zu den von der EU vorgeschlagenen Vereinbarungen über konkrete Reduktionspflichten für Industrieländer und angemessene Emissionsobergrenzen für Schwellen- und Entwicklungsländer gekommen ist. Als weiteren Rückschlag für den internationalen Klimaschutz sehen Fachleute auch die mittlerweile festgestellten Fehler im jüngsten Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), die Zweifel an der Arbeit des Weltklimarates aufkommen lassen.
3. Wie beurteilt die Landesregierung die bekannt gewordenen methodischen und empirischen Mängel des IPCC-Berichts, und welche Schlussfolgerungen sind daraus für die Klimaschutzpolitik zu ziehen?
Die globale Dimension des Klimawandels erfordert weltweit wirksame Lösungen. Daher müssen die Grundvoraussetzungen für erfolgreichen Klimaschutz auf internationaler Ebene geschaffen werden. Eine entscheidende Bedeutung kommt hierbei den Vertragsstaatenkonferenzen (COP) der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) zu.
Vom 7. bis 18. Dezember 2009 fand in Kopenhagen die 15. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention statt. Die Kopenhagener Konferenz wurde im Vorfeld zu den wichtigsten und komplexesten der Konferenzen in der Historie der Klimarahmenkonvention gezählt, weil es dort um ein Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll gehen sollte. Das Kyoto-Protokoll von 1997 hat zum Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern bis spätestens 2012 um rund 5 % unter das Niveau von 1990 zu senken. Diese sogenannte erste Verpflichtungsperiode endet 2012. Insofern ist beizeiten eine Anschlussregelung notwendig.
Zu 1: Die Landesregierung beurteilt die Ergebnisse der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen als insgesamt unbefriedigend. Insbesondere bedauert die Landesregierung, dass es nicht gelungen ist, Emissionsobergrenzen für die Zeit nach 2012 zu vereinbaren. Jedoch enthält die Erklärung von Kopenhagen (Copenhagen Accord) nach Einschätzung der Landesregierung Ansatzpunkte für weitere Verhandlungen in diese Richtung. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang vor allem das im ersten der insgesamt zwölf Punkte der Erklärung von Kopenhagen festgehaltene Ziel, den globalen Anstieg der Durchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter auf 2 Grad zu begrenzen. Daher kommt es aus Sicht der Landesregierung darauf an, in den anstehenden Folgekonferenzen die Erklärung von Kopenhagen zu konkretisieren und in operationale Zwischenziele zu überführen.
Zu 2: An der 15. Vertragstaatenkonferenz in Kopenhagen nahmen die Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention teil. Welche Organisationen und Einrichtungen aus Niedersachsen sich während der Vertragsstaatenkonferenz in Kopenhagen aufhielten, ist der Landesregierung nicht bekannt. Der Landesregierung ist lediglich darüber infor
miert, dass seitens der Weser-Ems Regional Innovation Strategy (RIS) aus Oldenburg eine Delegation in Kopenhagen angemeldet wurde.
Zu 3: Die Landesregierung bedauert die bekannt gewordenen methodischen und empirischen Mängel des IPCC-Berichtes. Die zentralen Aussagen des IPCC-Berichtes bleiben aus Sicht der Landesregierung davon indes unberührt.
Erst Kritik von Gewerkschaften und DIE LINKE, jetzt auch vom CDU-Landtagsabgeordneten Frank Oesterhelweg - Wann verbessert die Landesregierung die Situation der Polizeibeschäftigten im Landkreis Wolfenbüttel und darüber hinaus?
Mit zwei auf seiner Internetseite veröffentlichten Presseerklärungen hat der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Oesterhelweg aus dem Landkreis Wolfenbüttel in den letzten Wochen die „erkennbare Unterversorgung, teilweise hohe Krankenstände und ungünstige Altersstrukturen“ bei der Wolfenbütteler Polizei kritisiert und eine Aufstockung des Personals als „dringend notwendig“ eingefordert. „Nicht nur im Polizeikommissariat Wolfenbüttel wird es eng, gerade auch die ländlichen Polizeistationen in Cremlingen, Schöppenstedt und Schladen sowie die Salzgitter zugeordnete Station in Baddeckenstedt haben schon jetzt erhebliche Probleme,“ meint Oesterhelweg. Mängel seien vor allem in den Bereichen Prävention, Verkehrsüberwachung und Präsenz auszumachen. In anderen Bereichen der zuständigen Polizeidirektion Braunschweig, etwa im Landkreis Helmstedt, seien die Verhältnisse „deutlich günstiger“.
Zudem müsse die Motivation der Beamten im Blick behalten werden. Angesichts der „Kürzungen in der jüngsten Vergangenheit“ und der „erkennbaren Defizite und Schieflagen“ infolge der Polizeireform, die „insgesamt sicher sinnvoll und erfolgreich gewesen“ sei, frage er sich, „ob der aktuell diskutierte Wegfall der Aufstiegsmöglichkeiten so richtig ist“. Zudem fehlten Mobiltelefone, Digitalkameras und Laptops.
Obwohl kein Adressat der Kritik genannt wird, richtet sie sich aufgrund der Zuständigkeit der CDU/FDP-geführten Landesregierung zweifelsohne an das Innenministerium. Eine ähnliche Kritik wurde in den Haushaltsberatungen des Landtags wiederholt von der Fraktion DIE LINKE und außerhalb des Landtags von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vorgebracht.
So hieß es bereits in der Landtagsrede der Innenpolitikerin Pia Zimmermann (DIE LINKE) am 15. Dezember 2009: „Die Arbeit der Polizei in Niedersachsen ist bedeutend. Wenn wir gute Arbeit haben wollen, dann muss diese auch entsprechend entlohnt werden. Das passiert hier aber nicht. Im Gegenteil: Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden gestrichen. Im niedersächsischen Polizeidienst besteht ein Beförderungsstau. All das führt nicht dazu, dass die Motivation unserer Polizistinnen und Polizisten gestärkt wird. Deshalb schlagen wir in unserem Änderungsantrag eine Erhöhung des Mittelansatzes um knapp 13 Millionen Euro vor, um 500 Stellenanhebungen vorzunehmen und die Erschwerniszulage auf 5 Euro pro Stunde zu erhöhen. Das sind erste Schritte, um die Attraktivität des Polizeiberufs zu steigern.“ Im Vorjahr hatte sie zudem die Ausgabe von kostenlosen Diensthandys und wetterfester Regenjacken für Polizeibeamte gefordert.