Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

Die im Bundesverkehrswegeplan aufgeführten Maßnahmen für den Ausbau des DB-Streckennetzes sind das Ergebnis teilweise sehr alter Bedarfserhebungen und Planungen. Es ist durchaus übliche Praxis, von Zeit zu Zeit diese Maßnahmen zu überprüfen. Dieses erfolgt derzeit durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Ergebnisse will der Bund im Sommer dieses Jahres vorlegen.

Die Landesregierung geht davon aus, dass es bei der Strecke Oldenburg—Wilhelmshaven keine zeitlichen Verschiebungen geben wird. Bund, Bahn und Land haben die Fertigstellung der Zweigleisigkeit bis Ende 2012 und die Elektrifizierung bis 2014 vereinbart, damit der reibungslose Abtrans

port der Container auf der Schiene aus dem JadeWeserPort gesichert ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für die zweite Baustufe der Strecke (unmit- telbarer Anschluss des JadeWeserPorts) sind Mittel des Bundes im Konjunkturprogramm vorgesehen. Die Finanzierung dieses Abschnitts ist dadurch gesichert. Hinsichtlich der Gesamtfinanzierung der Maßnahme vertraut die Landesregierung auf die Absprachen zwischen MP Wulff und BahnChef Grube über die zeitgerechte Fertigstellung der Strecke bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Hafens.

Zu 2: Die Landesregierung hat unter der Leitung des Verkehrsministeriums einen Arbeitskreis eingesetzt, der der Abstimmung und Koordinierung aller Beteiligten dient. Ziel ist insbesondere eine Optimierung des Zeitkorridors unter Berücksichtigung der politischen Vorgaben. Neben dem Informationsaustausch ist das frühzeitige Erkennen und Lösen von Problemen Arbeitsgegenstand.

Zu 3: Folgende niedersächsische Projekte, die noch nicht im Bau und für die noch keine Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen sind, sind in der Liste aufgeführt:

ABS= Ausbaustrecke, NBS= Neubaustrecke

- ABS/NBS Hamburg/Bremen—Hannover (Y-Stre- cke),

- ABS Oldenburg—Wilhelmshaven (dritte Baustu- fe),

- ABS Langwedel—Uelzen,

- ABS Rotenburg—Minden,

- ABS Uelzen—Stendal,

- ABS Minden—Haste/ABS/NBS Haste—Seelze.

Der Bundesverkehrswegeplan stellt zunächst nur einen Investitionsrahmenplan dar. Die Realisierung der Projekte ist von den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundeshaushalts abhängig. Infolgedessen ist es der Landesregierung nicht möglich, für Maßnahmen des Bedarfsplans ohne Finanzierung Prognosen zur Fertigstellung zu treffen.

Anlage 46

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 48 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Vergabepraxis bei Liegenschaftsvermessungen im Straßenbau

Im Rahmen der Verwaltungsreform wurde beschlossen, die Vermessungs- und Katasterverwaltung zukunftsfähig und nutzerorientiert aufzustellen. Im Zuge dessen wurde entschieden, die Ausführung von Liegenschaftsvermessungen zunehmend ohne wirtschaftliche Nachteile für das Land auf die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zu verlagern, der Anteil der Verwaltung sollte danach schrittweise auf 25 % begrenzt werden.

Im Bereich der niedersächsischen Straßenbauverwaltung empfinden die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure die Vergabepraxis als willkürlich und intransparent.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist das jährliche Vergabevolumen bezüglich Liegenschaftsvermessungen in den niedersächsischen Straßenbauämtern?

2. Wie viel des Vergabevolumens geht an die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure?

3. Welche Kriterien spielen bei der Vergabepraxis eine Rolle?

Im Auftrag der niedersächsischen Straßenbauverwaltung werden im Zusammenhang mit dem Bau von Landesstraßen und Bundesfernstraßen jährlich Aufträge in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro zur Grenz- und Schlussvermessung von Grundstücken vergeben. Diese Aufträge, die der jeweilige Straßenbaulastträger aus den Baukosten bestreitet, werden sowohl an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure als auch an die Katasterverwaltung vergeben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Das jährliche Vergabevolumen der Liegenschaftsvermessung in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr betrug in den Jahren 2007 bis 2009 durchschnittlich 1,2 Millionen Euro.

Zu 2: Auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure entfiel im gleichen Zeitraum pro Jahr ein Vergabevolumen von durchschnittlich 0,7 Millionen Euro.

Zu 3: Bei der Vergabepraxis spielen die Kriterien Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie die Orts

kenntnis und Nähe zum Vermessungsobjekt eine Rolle.

Anlage 47

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 49 der Abg. Gabriela König (FDP)

Kosten des Winters

Der Winter 2009/2010 war lang, und spätestens seitdem die Eisflächen in Deutschland abgetaut sind, steht fest, dass die Reparaturkosten für die durch den Winter entstandenen Straßenschäden wesentlich höher liegen werden als in den vergangenen Jahren. So war beispielsweise der HAZ vom 2. März 2010 zu entnehmen, dass alleine die Stadt Hannover fast 1 Millionen Euro für die Reparatur der durch den Winter entstandenen Schlaglöcher ausgeben wird.

Hinzu kommen erhebliche Mehraufwendungen für den Winterdienst, beispielsweise durch den erhöhten Verbrauch von Streusalz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Summe wird zurzeit auf Landesebene für die Reparatur der durch den Winter entstandenen Schlaglöcher veranschlagt, und um wie viel ist diese Summe höher als im Winter 2008/2009?

2. Können diese Mehrausgaben bewältigt werden, ohne für die Sanierung oder den Neubau von Straßen vorgesehene Mittel zu verwenden?

3. Wie groß waren die bisherigen Mehraufwendungen für den Winterdienst, und wie verteilen sich diese?

Der noch andauernde Winter 2009/2010 ist fraglos einer der härtesten seit Jahrzehnten. Dies hat zu einem erheblichen Mehraufwand für den Winterdienst geführt und wirkt sich eindeutig auch auf das Schadensaufkommen an Fahrbahnen der Bundes- und Landesstraßen aus. Ein Blick nach draußen zeigt: Der diesjährige Winter ist noch nicht zu Ende! Fest steht jedoch bereits heute, dass die anhaltenden winterlichen Verhältnisse auf den 8 000 km Landesstraßen, 4 800 km Bundesstraßen und 1 300 km Autobahnen aufgrund des intensiven Winterdienstes bereits viel Geld gekostet haben und dass noch mehr Geld benötigt wird, wenn es an die Reparatur der bereits jetzt erkennbaren erheblichen Winterschäden geht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung die wie folgt:

Zu 1: Die Größenordnung der Winterschäden auf den Landesstraßen lässt sich momentan noch nicht abschätzen. Nach dem Ende des Winters

wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unverzüglich die Schäden bilanzieren und die Kosten für deren Beseitigung beziffern. Aller Voraussicht nach wird es sich um einen zweistelligen Millionenbetrag handeln.

Zu 2: Die Kosten zur Beseitigung der Winterschäden lassen sich heute noch nicht beziffern. Siehe auch Antwort zu 1.

Zu 3: Bereits heute zeichnen sich für den Winterdienst auf Landesstraßen gegenüber einem vergleichbaren Vorjahreszeitraum Mehrausgaben in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro ab. Dabei darf nicht außer Acht bleiben, dass noch etliche Rechnungen für Streusalz und für Unternehmerleistungen ausstehen und die Überstunden der eigenen Bediensteten abgegolten werden müssen. Geschätzt werden Mehrkosten für den Winterdienst für den Landeshaushalt in einer Größenordnung von etwa 6,0 Millionen Euro. Diese beinhalten:

- die Kosten für das Streusalz in Höhe von etwa 2 Millionen Euro,

- die Kosten für die Unternehmerleistungen in Höhe von ca. 3 Millionen Euro sowie

- die Überstunden des Personals und die eigenen Fahrzeugmehrkosten in Höhe von ca.1,0 Millionen Euro.

Für Bundesstraßen ergeben sich vergleichbare Mehrkosten, für Autobahnen werden Mehrkosten in Höhe von etwa 4,0 Millionen Euro geschätzt.