Protokoll der Sitzung vom 28.04.2010

(Wilhelm Heidemann [CDU]: Das werden wir nicht tun!)

Dann können wir gemeinsam vielleicht noch eine neue Formulierung finden. Ich biete Ihnen das hier an. Vielleicht können wir uns auch darüber verständigen, eine Formulierung zu finden, die die Zustimmung aller Fraktionen findet. Dann wäre vielleicht ein besseres Druckpotenzial gegenüber der Klosterkammer aufgebaut.

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster hat sich Herr Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Erbbaurecht gibt Grundbesitzern die Möglichkeit, ihr Eigentum wirtschaftlich zu nutzen, wenn sie es

nicht verkaufen wollen oder können, wofür es ja vielfältige Gründe gibt. Es eröffnet auf der anderen Seite den Erbbaurechtsnehmern die Möglichkeit, bei der Bildung von Wohneigentum entsprechend weniger Eigenkapital einzusetzen. Es ist diese Möglichkeit, die dem Erbbaurechtsgesetz einen sozialen Anstrich gibt. Ich weise nur darauf hin, dass beides in diesem Gesetz geregelt und zusammengeführt ist.

Jetzt gibt es Ärger bei der regelmäßigen Wertsicherung. Diese regelmäßige Wertsicherung ist sicherlich legitim. Man kann darüber streiten, ob es klug ist, sie alle zehn Jahre durchzuführen. Dann werden eben aus durchschnittlich 1,7 % je Jahr am Ende plötzlich 17 %. Andererseits muss man auch sehen, dass dies der Klosterkammer Verwaltungskosten erspart und den Erbbaurechtnehmern über zehn Jahre im wahrsten Sinne des Wortes auch die Anpassung.

Man kann auch darüber streiten, ob der Verbraucherpreisindex der richtige Anpassungsmaßstab ist. Immerhin bildet er die Inflation und damit den finanziellen Wertverlust der Klosterkammereinnahmen am genauesten ab. Ich bin mir nicht sicher, ob ein anderer Maßstab in Zukunft den Ärger aus der Welt schafft; denn sicherlich gibt es keinen Maßstab, der über die lange Laufzeit dieser Verträge - 80 bis 99 Jahre - immer dergestalt sein wird, dass er gerade den Erbbaurechtsnehmern entgegenkommt; manchmal wird es eben auch in die andere Richtung gehen.

Ein anderer Aspekt ist der Ablauf des Vertrages. Hier zeigt sich in der Tat der klare Unterschied zwischen dem Kauf eines Grundstücks und der Erbbaupacht eines Grundstücks. Jeder weiß, dass das Grundstück nach dieser Zeit neu bewertet wird. Das ist kein Geheimnis! Jeder kann sich auch vorstellen, dass ein Grundstück heute möglicherweise 10-mal oder in Ausnahmefällen - das ist angesprochen worden - auch 50-mal so viel Wert ist wie 1930. Auch das ist nicht unbedingt eine Überraschung.

Aber wir alle sind uns darüber im Klaren gewesen, dass es hierbei durchaus zu entsprechenden sozialen Härten kommen kann. Da bin ich der Meinung - das haben wir auch in den Antrag aufgenommen -, dass in diesen Fällen auch bei der Klosterkammer die Sozialpflichtigkeit des Eigentums gefordert ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Ich finde es gut, dass die SPD das Problem aufgegriffen hat. Ich finde es aber auch gut, dass wir hier einen Kompromiss gefunden haben. Wir haben dem Kompromiss aus verschiedenen Gründen zugestimmt. Schon früher haben wir erfahren, dass wir als Landtag keine formale Möglichkeit haben, die Klosterkammer zu bestimmten Handlungen anzuweisen. Wir sind der Meinung, dass das Erbbaurecht ein bewährtes und ausbalanciertes Rechtsinstrument ist, das Win-Win-Lösungen ermöglicht. Rechtliche Verschiebungen sind da in ihrer Wirkung sehr schwer einzuschätzen und könnten es insgesamt beschädigen. Wir glauben auch, dass ein bestimmter Freiraum zur vertraglichen Ausfüllung erhalten bleiben sollte. Die Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohneigentum zeigen eben keine Schieflage bezüglich der Informations- und Beratungsmöglichkeiten und keine marktbezogenen Abhängigkeiten.

(Glocke des Präsidenten)

Das heißt, potenzielle Erbbaurechtsnehmer sind nicht in einer wirtschaftlichen Notlage; denn ansonsten könnten sie keinen Hauskauf oder Hausbau planen. Sie sind in ihrer Entscheidung frei, dieses Instrument zu wählen oder nicht. Deshalb ist ihre Schutzbedürftigkeit eben nicht mit der eines Mieters zu vergleichen, der nur die Wahl zwischen Vertragsabschluss oder Obdachlosigkeit hat.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ein Satz noch, Herr Präsident. - Ein Aspekt ist mir noch wichtig. Es ist das gute Recht eines jeden, gerichtlich klären zu lassen, wenn er sich nicht vertrags- und gesetzeskonform behandelt fühlt. Darauf läuft der Konflikt ja hinaus. Ich habe da niemandem Ratschläge zu erteilen. Aber jeder, der Menschen jetzt zu Gerichtsverfahren drängt, sollte über das Kostenrisiko informieren

(Wilhelm Heidemann [CDU]: Sehr richtig!)

und sie darauf hinweisen, wie groß nach den bisherigen Erfahrungen die Chancen bei Gericht sind, in diesen Dingen zu obsiegen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Bis jetzt gingen sie gegen null. Das kann sich ändern, muss sich aber nicht ändern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Klosterkammer ist eine der Institutionen, die weit über Niedersachsen hinaus bekannt sind. Ich glaube, Niedersachsen würde sich heute ohne die Leistung der Klosterkammer nicht so darstellen, wie es ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD)

Die Mitarbeiter meines Hauses haben für mich die Zahlen zusammengestellt, was dort in den letzten zehn Jahren getan wurde. Da sind große Einzelprojekte wie die Michaeliskirche in Lüneburg zu nennen, aber auch die bereitgestellte Gesamtsumme für die letzten Jahre: 132 Millionen Euro. Das wäre im Straßenbau keine große Summe, aber im Kulturbereich ist das außerordentlich wichtig.

(Zurufe von der CDU und von der SPD)

- Na gut, über den Straßenbau wollen wir nicht diskutieren. Ich meine die Relation.

Ganz entscheidend ist bei dieser wie bei allen anderen Stiftungen, dass durch die Bereitstellung von Geldern Initialzündungen hervorgerufen werden, manchmal auch Druck - manchmal sanft, manchmal heftig - auf die staatliche Seite, wodurch es dann zu Gesamtfinanzierungsvolumina kommt, die weit über die Summen hinausgehen, die von den Stiftungen eingebracht wurden.

Die Aufgaben werden hier von der Klosterkammer ohne staatliches Geld, also aus eigenen Einahmen, erfüllt. Bei diesen Einnahmen, das war eben das Grundthema, handelt es sich vor allem um Erbbauzinse. Sie hat einen historischen und gesetzlichen Auftrag, ist also nicht so frei, wie hier zum Teil getan wurde, zu entscheiden, sozial Gutes für diejenigen zu tun, die auf ihren Grundstücken einen Erbbauvertrag haben. Aber es ist ganz klar, dass gerade eine Stiftung, die sich kulturell und sozial betätigt, bei ihren Einnahmen darauf achten muss, dass die Belange und Interessen

derjenigen, die die Erbbauzinse bezahlen, beachtet werden.

Ich finde es sehr gut, dass dem Parlament eine von vier Fraktionen getragene Beschlussempfehlung vorliegt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Möglichkeiten ebenso wie die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörde sehr eingeschränkt sind. Eine Beschlussempfehlung, die deutlich macht, dass man alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, dass man Härtefälle vermeiden soll, dass man langfristige Zinsentwicklungen prognostizieren und deutlich machen soll, ist ein sehr wichtiges Instrument, um einen sanften Druck - er ist gleichzeitig ein deutlicher politischer Druck - auf die Klosterkammer auszuüben.

Gerade Stiftungen leben von der Reputation. Deshalb meine ich, dass es wichtig ist, dass man jetzt nicht über große Verfahren wie z. B. im Bundesrat diskutiert. Das kann man sicherlich gerne machen, wenn man dazu genügend Argumente hat oder einen generellen Änderungsbedarf sieht. Hier ist aber vielmehr das Ziel, an die Adresse derjenigen, die sich ungerecht behandelt fühlten, die Schwierigkeiten hatten, ein deutliches Signal auszusenden. Meiner Meinung nach sichert die Beschlussempfehlung einerseits die Leistungsfähigkeit der Klosterkammer, berücksichtigt aber andererseits auch die Interessen derer, die die Einnahmen der Kammer aufbringen müssen.

Deswegen geht mein Dank an diejenigen, die hier ein Stück weit pragmatisch einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da eine Unterscheidung, welche Beschlussvorlage weitergehend ist, kaum möglich erscheint, halte ich das Haus damit einverstanden, dass wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Falls dieser abgelehnt wird, stimmen wir im Anschluss daran über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/2444 zustimmen möchte, den

bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem Antrag wurde nicht stattgegeben.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1899 und den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/2286 in der empfohlenen Fassung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 19 wurde vereinbarungsgemäß von der Tagesordnung genommen.

Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Wir treffen uns Morgen zur Fortführung der Beratungen um 9 Uhr. Dann rufen wir Tagesordnungspunkt 20 auf.

Ich wünsche Ihnen im Namen des Präsidiums einen schönen Feierabend.

Schluss der Sitzung: 18.09 Uhr.