Protokoll der Sitzung vom 09.05.2008

Der Niedersächsischen Landesregierung ist es auch zu verdanken, dass der bundesweite Erfahrungsaustausch für die Wirtschaftsdezernentinnen und -dezernenten der Staatsanwaltschaften aller Bundesländer ab dem laufenden Jahr jährlich stattfindet und nicht nur wie bisher alle zwei Jahre. Obwohl die Teilnehmerplätze knapp und begehrt sind, ist es der Niedersächsischen Landesregierung zudem gelungen, ihren Anteil von drei auf vier Plätze zu erhöhen, damit stets jede der vier Wirtschaftszentralstellen des Landes, die bereits vor mehr als 25 Jahren eingerichtet worden sind, eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer entsenden kann.

Die Niedersächsische Landesregierung befindet sich zudem in einem fortwährenden und intensiven Dialog mit den Staatsanwaltschaften des Landes, um deren Schlagkraft bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität auf hohem Niveau zu halten und auszubauen. Auch die niedersächsischen Generalstaatsanwälte haben sich deshalb mit Un

terstützung des Justizministeriums der Bekämpfung der Wirtschaftkriminalität im Rahmen ihrer Qualitätsoffensive in besonderer Weise angenommen, damit - so ihre Presseerklärung zum Tag der Niedersächsischen Staatsanwaltschaften am 5. November 2007 - „die Staatsanwaltschaften … in den Stand versetzt werden, Straftäter möglichst schnell und wirksam zur Verantwortung zu ziehen.“

In diesem Zusammenhang darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die in Wirtschaftsstrafverfahren tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten sowie Buchhalterinnen und Buchhalter unterstützt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Diplomkaufleute und geprüfte Bilanzbuchhalter. Auch eine spezielle Auswertesoftware für Wirtschafts- und Korruptionsverfahren wird derzeit bei zwei Schwerpunktstaatsanwaltschaften modellhaft erprobt.

Vor diesem Hintergrund entbehrt die Behauptung des Fragestellers, es fehle den in Wirtschaftsstrafverfahren ermittelnden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten „häufig an Fachwissen,“ der tatsächlichen Grundlage und wird so auch in dem in Bezug genommenen Presseartikel der NWZ vom 7. April 2008 gar nicht aufgestellt. Zumindest für Niedersachsen trifft auch nicht zu, dass die Staatsanwaltschaften „aus finanziellen Gründen … nicht auf Wirtschaftsfachreferenten zurückgreifen“ könnten.

Die dem Osnabrücker Rechtswissenschaftler Ralf Krack in besagtem Presseartikel zugeschriebene Sorge, Verfahrensabsprachen in Wirtschaftsstrafverfahren könnten „im Ergebnis zu unangemessen niedrigen Strafen“ führen, vermag die Landesregierung angesichts der verfassungsrechtlich verbürgten richterlichen Unabhängigkeit nicht zu kommentieren. Hierzu sei lediglich bemerkt, dass die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten strengen Anforderungen an wirksame Verfahrensabsprachen unzureichender Sanktionierung kriminellen Verhaltens entgegenstehen. Auch im Falle einer Verständigung muss die Strafe stets tat- und schuldangemessen sein. Dass sich dabei ein verfahrensverkürzendes Geständnis des Täters strafmildernd auswirkt, entspricht dem Willen des Gesetzgebers (§ 46 des Strafgesetzbuches).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Im Jahr 2007 haben die niedersächsischen Wirtschaftsstrafkammern insgesamt 79 erstinstanzliche Strafverfahren geführt. Diese waren

durchschnittlich 12,2 Monate bei Gericht anhängig. Hierzu ist anzumerken, dass sich einige wenige besonders umfangreiche Verfahren stark auf den statistischen Mittelwert auswirken. Tatsächlich sind 63,3 % aller Verfahren vor den Wirtschaftsstrafkammern zum Teil deutlich kürzer.

Einschließlich der Ermittlungsverfahren weisen die vor den Wirtschaftsstrafkammern geführten Verfahren eine durchschnittliche Gesamtdauer von 34,2 Monate auf. 43 % aller Verfahren wurden jedoch binnen 24 Monaten erledigt, insgesamt 59,5 % binnen 36 Monaten.

Der staatsanwaltschaftlichen Verfahrensstatistik lässt sich die dortige Verfahrensdauer in Wirtschaftsstrafsachen nur für die besonders aufwändigen und schwierigen Verfahren im Sinne von § 74 c des Gerichtsverfassungsgesetzes (beson- dere Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern) und nicht allgemein entnehmen. Bei diesen betrug sie durchschnittlich 14,2 Monate und im Falle einer Anklage 17,0 Monate. Auch hier wurde jedoch der größte Teil der Verfahren in deutlich kürzerer Zeit erledigt: 56,4 % der Verfahren dauerten lediglich bis zu 12 Monate, insgesamt 71,6 % bis zu 18 Monate.

Außerdem ist noch darauf hinzuweisen, dass die Dauer eines Verfahrens von einer Vielzahl an Faktoren bestimmt wird und als solche keine belastbaren Rückschlüsse auf die fachliche Qualifikation der Bearbeiterinnen und Bearbeiter zulässt.

Zu 2: Den Staatsanwaltschaften stehen eigene Fachkräfte zur Verfügung, und zwar 6 Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten sowie 9,75 Buchhalterinnen und Buchhalter.

Zu 3: Nein.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 5 der Abg. Karl-Heinz Bley, Karsten Heineking, Jörg Hillmer, Carsten Höttcher, ErnstAugust Hoppenbrock, Gisela Konrath, Axel Miesner und Björn Thümler (CDU)

Bilanz der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung der NBank 2007

Ende März hat die NBank ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung 2007 vorgestellt. Gegenüber 2006 konnte der Fördermitteleinsatz um 23 % auf 673 Millionen Euro gesteigert werden. Insgesamt haben danach 4 847 Unter

nehmen in Niedersachsen von der Förderung durch die NBank profitiert. Dadurch ließen sich nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 6 552 neue Arbeitsplätze und 1 757 Ausbildungsplätze schaffen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie wurden die Unternehmen in Niedersachsen, jeweils aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße, im Jahr 2007 durch die NBank gefördert?

2. Wie hat sich - auch im Vergleich zu anderen Bundesländern - der Bereich der Bildungsförderung entwickelt, insbesondere die Förderung im Rahmen des Meister-BAföG?

3. Welche Auswirkungen hat die Bündelung der verschiedenen Förderbereiche der NBank auf die mittelständische Wirtschaft in Niedersachsen, und sind in diesem Zusammenhang neue Förder- bzw. Finanzierungsinstrumente geplant?

Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung der Landesregierung war im Jahr 2007 besonders erfolgreich. Mit den zielgerichteten Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderprogrammen des Landes konnten wirkungsvolle Impulse für den positiven Wachstumskurs der niedersächsischen Wirtschaft gegeben werden. Insgesamt sind über 6 552 Arbeitsplätze und 1 757 Ausbildungsplätze in den Unternehmen geschaffen worden. Besonders erfreulich ist hierbei, dass erhebliche Fördermittel der einzelbetrieblichen Investitionsförderung für Vorhaben in den strukturschwachen KonvergenzLandkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg bewilligt werden konnten.

Mit der Niedersächsischen Investitions- und Förderbank, der NBank, hat die Landesregierung einen zentralen und leistungsstarken Förderdienstleister, der die Unternehmen der niedersächsischen Wirtschaft in Förderfragen kompetent berät und unterstützt. Dies drückt sich auch in Zahlen aus: In 2007 sind 67 % mehr Unternehmen als im Jahr 2006 beraten und gefördert worden. Dabei profitierten erneut insbesondere kleine Unternehmen vom Förderangebot des Landes.

Meine Damen und Herren, im letzten Jahr konnte das Fördervolumen gegenüber 2006 um über 20 % gesteigert werden. Dies ist insbesondere auf das erneut gestiegene Volumen beim Niedersachsen-Kredit sowie das Ausschöpfen von Fördermitteln der EU-Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 bei gleichzeitigem frühen Start der Programme der 2007 begonnenen neuen Strukturfondsperiode zurückzuführen. Da Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer seine EU-Programme aus

Brüssel genehmigt bekommen hatte, konnten deshalb bereits zahlreiche Maßnahmen aus den neuen Förderprogrammen in 2007 von der NBank bewilligt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Jahr 2007 wurden von der NBank 1 268 Bewilligungen aus den Zuschussprogrammen der Wirtschaftsförderung mit einem Mittelvolumen von über 243 Millionen Euro erteilt. Nach der Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Europäischen Kommission sind etwa 80 % der in 2007 geförderten Unternehmen der Größenklasse kleines Unternehmen (< 50 Beschäftigte), 16 % der Größenklasse mittleres Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 4 % sonstige Unternehmen (> 250 Beschäftigte) zuzuordnen.

Darüber hinaus hat die NBank aus den Darlehensprogrammen Niedersachsen-Kredit, Niedersachsen-Kleinkredit und Niedersachsen-Innovationskredit 2 059 zinsvergünstigte Darlehen mit einem Fördervolumen von rund 345 Millionen Euro an Unternehmen bewilligt. Darlehensnehmer waren ausschließlich kleine (94 %) und mittlere Unternehmen (6 %).

Ferner wurden den Landkreisen bzw. kommunalen Wirtschaftsfördergesellschaften über die NBank EU-Strukturfondsmittel der Förderperioden 2000 bis 2006 und 2007 bis 2013 in der Größenordnung von insgesamt rund 20,9 Millionen Euro für die Förderung von kleinen und mittleren Betrieben nach den jeweiligen kommunalen KMU-Programmen zur Verfügung gestellt. Diese kommunalen KMU-Förderprogramme, mit denen überwiegend kleine Unternehmen gefördert werden, werden über die kommunalen Fördereinrichtungen abgewickelt.

Für die Arbeitsmarktförderung sind in 2007 über die NBank 53 Millionen Euro für die verschiedenen Förderprogramme bereitgestellt worden. Soweit Unternehmen direkt Empfänger der Förderleistung waren, ist diese Förderung mit über 98 % kleinen Unternehmen zugutegekommen; die übrigen 2 % entfallen auf mittelgroße Unternehmen.

Zu 2: In 2007 wurden im Bereich der Bildungsförderung die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und die Studienbeitragsdarlehen über die NBank abgewickelt.

Aus den vom Statistischen Bundesamt geführten Statistiken zum AFBG für die Jahre 2003 bis 2006 liegt Niedersachen im Vergleich zu den anderen

Bundesländern auf einen sehr guten Platz 4 im Ländervergleich. Das Statistische Bundesamt zählt hierbei die Anzahl der geförderten und der Erst- und Folgebewilligungen nach dem AFBG. Mehr AFBG-Geförderte werden lediglich in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gezählt. Der Ländervergleich zeigt auch, dass von 2005 auf 2006 nur in Niedersachsen, NRW und Sachsen-Anhalt eine Steigerung von AFBG-Förderungen erreicht werden konnte.

Auch wenn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2007 noch bekannt sind, liegt Niedersachsen nach Auskunft des BMBF bei der Steigerung der Antragseingänge in 2007 über dem Bundesdurchschnitt.

Im Jahr 2007 sind bei der NBank insgesamt 7 816 Förderanträge (nur Erst- und Folgeanträge) gestellt worden, von denen 7 098 bewilligt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erstanträge um knapp 10 % gestiegen.

Auch in den ersten vier Monaten des Jahres 2008 sind die Antragszahlen erneut gestiegen. So sind ca. 275 mehr Erstanträge eingegangen als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die NBank rechnet im Jahre 2008 mit mehr als 7 000 Förderanträgen.

Ein weiterer Bereich der Bildungsförderung, der über die NBank abgewickelt wird, ist das Studienbeitragsdarlehen. In Niedersachsen ist das Programm bundesweit als erstes in der zweiten Jahreshälfte 2006 über die NBank in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Niedersachsen eingeführt worden. Die NBank verzeichnete bereits im Jahre 2006, also im Wesentlichen in der sogenannten ersten Antragsrunde für das Wintersemester 2006/2007, 1 892 Anträge. Davon wurden 1 345 Anträge positiv beschieden. In diesem Antragszeitraum nahm kein anderes Bundesland an der Erhebung von Studienbeiträgen teil. Im Jahre 2007 wurden insgesamt 4 279 Anträge gestellt; davon wurden 3 867 Studienbeitragsdarlehen bewilligt Vergleichzahlen zu anderen Bundesländern liegen für den bisherigen Zeitraum nicht vor: zum einen weil nach wie vor nicht jedes Bundesland Studienbeitragsdarlehen o. Ä. eingeführt hat, zum anderen weil auch bei den bereits beteiligten Ländern die Ausgestaltung der jeweiligen Hochschulgesetze unterschiedlich ist.

Zu 3: Zum Jahreswechsel 2008 ist die Integration der Niedersächsischen Landestreuhandstelle in die NBank vollzogen worden. Somit sind in der NBank nunmehr die Aufgaben der Wirtschafts-,

Arbeitsmarkt-, Infrastruktur-, Städte- und Wohnraumförderung gebündelt. Zudem werden erstmals für die neue EU-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 alle EFRE- und ESF-Förderungen zentral über die NBank als Bewilligungsstelle abgewickelt. Dadurch hat die Landesregierung die Förderung des Landes Niedersachsen noch effizienter und transparenter gestaltet und bietet Informationen, kundenspezifische Beratung über öffentliche Fördermöglichkeiten sowie Antragsbegleitung- und -abwicklung aus einer Hand an. Von dieser Bündelung der Förderkompetenz in der NBank profitieren insbesondere die niedersächsischen Unternehmen.

Die umfassenden Förderdienstleistungen der NBank für Unternehmen gehen über die Beratung und Antragsbegleitung zu niedersächsischen Förderprogrammen hinaus. Ihr Anspruch ist es auch, kundenorientiert über die bundes- und europaweit bestehenden Förderprogramme zu informieren. Durch die ganzheitliche Beratung über Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Infrastruktur- und Wohnraumförderung kann der Unternehmer gerade auch vor dem Hintergrund der sich ändernden Rahmenbedingungen für sein Unternehmen umfassend begleitet werden. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen werden durch dieses Beratungsportfolio - von der Infoline bis zur intensiven Fachberatung durch Spezialisten - umfassende, gegebenenfalls auch neue Förderwege aufgezeigt.

Schließlich hat die NBank durch enge Zusammenarbeit mit zahlreichen (Kooperations-) Partnern die Möglichkeit, das Förderinteresse ihrer Kunden an der jeweils richtigen Stelle zu platzieren. Dazu gehören u. a. Kammern, Verbände, Banken und Wirtschaftsförderer.

Durch den engen Kontakt der NBank zu den niedersächsischen Unternehmen werden die Bedarfe bei den Unternehmen und für den Arbeitsmarkt frühzeitig erkannt. Über einen engen Austausch mit meinem Ministerium können so die Förderinstrumente der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung zielgerichtet ausgerichtet werden. So sind gerade im Zusammenhang mit der neuen EUStrukturfondsperiode eine Reihe von Förderrichtlinien oder Förderschwerpunkte des MW und anderer Ressorts bedarfsgerecht angepasst und/oder neu aufgelegt worden. Als Beispiel möchte ich hier die Richtlinie zur Breitbandförderung, die Förderung aus den regionalisierten Teilbudgets sowie die von Maßnahmen zur beruflichen Integration von Arbeitslosen (AdQ) und die Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM) nennen. Die

Förderung von Gründungen durch Beratung und Qualifizierung sowie die Einführung eines Beteiligungsfonds sind in der Planung.

Anlage 4

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 6 der Abg. Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Offene Fragen zum Thema Vorfälle in Salinenmoor

Die Vorfälle in der JVA Celle-Salinenmoor am 19./20. Januar 2008 sowie die Benachrichtigung der Staatskanzlei durch das Justizministerium am 23. Januar 2008 werfen zahlreiche Fragen auf.